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Archiv "Krankenhaus: Verdienstvoll" (13.12.1996)

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unverständliches Deutsch enthalten.

Die . . . offizielle Bekannt- gabe der Bundesärztekam- mer enthält folgenden Satz:

„Diese in Paragraph 4 Abs. 2 Satz 3 genannten Leistungen setzen die höchstpersönliche oder die persönliche Lei- stungserbringung durch den ständigen ärztlichen Vertre- ter voraus.“

In der Gebührenordnung selber ist dieser sprachliche Unsinn nicht enthalten. Mir ist nur bekannt, daß manche persönliche Leistung höchst unpersönlich erbracht wird.

Dr. med. A. Siegel, ENDO- Klinik, Holstenstraße 2, 22767 Hamburg

Medizinstudium

Zu dem Beitrag „Fakultätentag be- kennt Farbe“ von Dr. Harald Clade in Heft 46/1996:

Ziel glatt verfehlt

Das Reformkonzept der Präsidialkommission des Medizinischen Fakultätenta- ges hat manche gute Gedan- ken entwickelt, aber in ei- nem entscheidenden Ge- sichtspunkt das Ziel, das Stu- dium praxisgerechter auszu- gestalten, glatt verfehlt. Ob- wohl man doch nun seit lan- gem durch viele seriöse Stu- dien weiß, daß bei wenig- stens 30 Prozent der Fälle in der Praxis psychosoziale Pro- bleme dominieren, sind die dafür zuständigen Fächer Medizinische Soziologie und Psychosomatik/Psychothera- pie geopfert worden, das heißt, die der Praxis wider- sprechende einseitige Beto- nung der technischen Medi- zin wird noch einseitiger. Die Vorstellung, man habe dafür dort die Psychiatrie, ist naiv, denn nirgendwo in Europa leistet sie das, und in den USA ist die ärztliche Psycho- therapie nahezu verschwun- den, weil sie dort bei der Psychiatrie nicht in guten Händen ist.

Der Allgemeinarzt wie- derum, dessen Rolle glückli- cherweise gestärkt wird,

kann seine psychosozialen Aufgaben ohne den ärztlich- psychotherapeutischen, psychosomatischen Speziali- sten so wenig erfüllen, wie er seine chirurgischen Probleme ohne Chirurgen lösen kann.

Wer die ärztliche Realität ernst nimmt, darf nicht aus dem Studium die psychoso- ziale Dimension eliminieren beziehungsweise auf das psychiatrische Spektrum re- duzieren. In diesem Punkt hat die Entwicklung schon in der Bund-Länder-Arbeits- gruppe vom Dezember 1995 und nun in dem Entwurf der Präsidialkommission des Me- dizinischen Fakultätentages eine enttäuschende, ja gera- dezu trostlose Entwicklung genommen. Die Folgen wer- den sich einstellen, und die USA sind das warnende Bei- spiel: Dort zahlen die Patien- ten für paramedizinische Be- mühungen schon weit mehr Honorar als für die Leistun- gen von Allgemeinärzten.

Prof. Dr. med. H. Speidel, Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik der Chri- stian-Albrechts-Universität zu Kiel, Niemannsweg 147, 24105 Kiel

Management

Zu den Leserbriefen in Heft 41/1996, die sich auf den Beitrag von Dipl.- Volksw. Franz F. Stobrawa „Curricu- lum Ärztliches Qualitätsmanage- ment“ in Heft 33/1996 bezogen:

Verhindert externe Gängelung

. . . In [den Leserbriefen]

wird die Befürchtung ge- äußert, daß ein (externer)

„Ärztlicher Qualitätsmana- ger“ kommt, der den Kolle- gen „sagt, wie ,es‘ geht“. Ge- rade diese Entwicklung soll eben durch das Projekt ver- hindert werden. Die Aufgabe der nach dem Curriculum ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen ist es, das Know-how zum Qualitätsma- nagement innerhalb der Ärz- teschaft bereitzustellen und so eine externe Gängelung zu verhindern. Die Grundlagen, A-3308 (8) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 50, 13. Dezember 1996

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Theorien, Techniken und Verfahren des Qualitätsma- nagements müssen dazu er- lernt und beherrscht werden.

Und dazu bin ich beileibe nicht, wie vom Kollegen Op- penkowski angedeutet, „im Inhalt als Arzt schon mit mei- ner Approbation qualifi- ziert“. Oder hat er mit der Approbation zum Beispiel die Beherrschung der Qua- litätsdimensionen nach Donabedian erlangt? Für je- den, der sich mit professionel- len Techniken der Qualitäts- sicherung beschäftigt hat, ist

der Vergleich mit Loriots Jo- deldiplom beleidigend.

Qualitätssicherung gehört immer schon zum ärztlichen Alltag (zum Beispiel Chefvi- site, Konferenzen, Autopsie).

Heutzutage verführen jedoch Fallpauschalen, Sonderent- gelte, Budgetierung und die ökonomischen Rahmenbe- dingungen zur Qualitätsmin- derung. Daher ist ein syste- matisches Qualitätsmanage- ment erforderlich . . .

Uli Andrich, Behandlungs- zentrum Vogtareuth, 83569 Vogtareuth

Krankenbuch

Vorschlag zur Kostensenkung:

Spareffekt

. . . Wenn alle Leistungen und Diagnosen in ein „Kran- kenbuch“ eingetragen wer- den müßten, um erstattungs- fähig zu sein, würden unnütze und Mehrfachverordnungen von Arzneimitteln und Inan- spruchnahme zum Beispiel von Labor- und Röntgenlei- stungen abnehmen. Parallel dazu dürften Überweisungen nur erfolgen, wenn bisherige Befunde übermittelt würden.

Dies nicht nur wegen des Spareffekts, sondern auch aus medizinischen Gründen.

Ich schreibe dies als gewe- sener Radiologe: Ein Rönt- genbild ist nur zuverlässig zu interpretieren, wenn auch die Fragestellung und die wesent- lichen Befunde mitgeteilt werden. Am einfachsten mit Vorlage des „Krankenbuchs“.

Dies nicht nur unter niederge- lassenen Ärzten, an Kranken- häusern, sondern auch inner- halb von Krankenhäusern.

Dazu ein: „Amerika, du hast (machst) es besser.“ An einer großen Klinik in Philadelphia wurden Röntgenuntersu- chungen nur vorgenommen, wenn von dem überweisen- den Stationsarzt alle notwen- digen Angaben in bezug auf Anamnese und Befunde mit- geteilt wurden. Bei Unklar- heiten mußte der Stationsarzt mit allen Unterlagen bei der Röntgenuntersuchung anwe-

send sein und alle Unterlagen dabeihaben. Wie anders ist es (mindestens war es) doch bei uns! Die Röntgenvisite bringt an deutschen Kliniken zum Teil ähnliches, aber nur wenn sie auch stattfindet und ent- sprechend vorbereitet wird.

Am besten doch von vornher- ein wie in Philadelphia. Auch daraus kann eine Kosten- senkung resultieren. Vor al- lem werden die Diagnosen si- cherer. Der Patient muß zu al- lem und jedem seine schriftli- che Einwilligung geben, und der Arzt kann Leistungen nackt und bloß veranlassen.

Prof. Dr. Kurt Reinhardt, Am Kirschenwäldchen 32, 66333 Völklingen

Krankenhaus

Zu dem Beitrag „Trugschlüsse biome- trischer Untersuchungen“ von Heino Kuhlemann, Jürgen Majerus und Jo- hannes Möller in Heft 36/1996:

Verdienstvoll

Es ist sehr verdienstvoll, daß die Autoren zu dem oft immer noch unkritischen Um- gang mit statistischen Verfah- ren in der Medizin eine klare Stellung beziehen und sich da- bei ausführlich mit dem stati- stischen Fehler erster Art be- schäftigen. Nur hätte man sich an dieser Stelle ge- wünscht, daß auch der Fehler zweiter Art (Wahrscheinlich- keit falsch negativer Ergeb- nisse) detailliert besprochen wird. Häufig ziehen nämlich

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medizinische Forscher aus nicht signifikanten Studiener- gebnissen den unter Umstän- den noch schwerwiegenderen Fehlschluß, gezeigt zu haben, daß kein Zusammenhang be- steht (präziser formuliert: daß die Nullhypothese zutrifft).

Dies wäre auch deshalb wich- tig gewesen, weil in Analogie zu den beiden diagnostischen Fehlern ein enger Zusam- menhang zwischen den bei- den statistischen Fehlern da- hingehend besteht, daß – bei sonst gleichen Voraussetzun- gen – immer der eine Fehler größer wird, wenn man den anderen zu verkleinern sucht.

In diesem Zusammen- hang sei auch noch auf fol- gende Asymmetrie hingewie- sen: Fehler erster Art korri- gieren sich im Prinzip da- durch, daß falsch positive Forschungsergebnisse einer Arbeitsgruppe von anderen

Wissenschaftlern nur mit ge- ringer Wahrscheinlichkeit re- produziert werden. Falsch negative Ergebnisse können jedoch zu einem irreversiblen Fehler werden, wenn eine an sich zu verwerfende Nullhy- pothese beibehalten und nie wieder geprüft wird.

Prof. Dr. med. Heinz Letzel, Verum Staticon, Behring- straße 12, 82152 Planegg

Versichertenkarte

Zu dem „Seite eins“-Beitrag

„350 000 DM für den ,da Vinci- Mann‘“ in Heft 44/1996:

Verzicht auf jegliche Gestaltung

. . . Da erhält eine Werbe- agentur den vermutlich lukra- tiven Auftrag, für die gesetzli- che Krankenversicherung ein

Kärtchen zu gestalten. Es ist anzunehmen, daß schon die- ser Auftrag entsprechend ho- noriert worden ist. Die Agen- tur entwirft ein kümmerliches Flickwerk aus bereits vorhan- denen Motiven und erhält in einem gerichtlichen Vergleich für die Urheberrechte an die- sem dürftigen Machwerk aus Plagiaten 350 000 DM zuge- sprochen, einen Betrag, für den normale Sterbliche in der Regel mehrere Jahre arbeiten müssen. Was ist das für eine perverse Gesellschaft, in der eine derart geringe geistige Leistung durch die Recht- sprechung so unmäßig aufge- wertet wird? Mich würde die Begründung für eine so hohe Vergleichszahlung, für die in- direkt die Krankenversicher- ten zur Kasse gebeten wer- den, interessieren. Mein Vor- schlag: Verzicht auf jegliche Gestaltung der Karte, das ist

billiger und schadet ange- sichts permanenter Reizüber- flutung nicht.

Brigitte Leeser, Brunnen- straße 15/16, 28203 Bremen

Nicht zu fassen

Der „da Vinci-Mann“ auf der Versichertenkarte war mir noch gar nicht aufgefal- len, was sicher am Plaste- rechteck liegt, welches als Kunstobjekt wohl kaum taugt. Neben der sicher sinn- vollen Beschriftung zur Ver- meidung einer Verwechslung mit der Kreditkarte ist gegen zusätzliche Symbole nichts einzuwenden, jedem Schul- jungen würde dazu etwas ein- fallen, wenn nicht den Großverdienern der soge- nannten Spitzenverbände . . . Dr. med. J. Jessa, Holsten- straße 37/41, 23552 Lübeck

A-3309 Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 50, 13. Dezember 1996 (9)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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