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Archiv "Arzneimittel und Verkehrstüchtigkeit" (19.09.1974)

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Academic year: 2022

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Tabelle 2: Star- und Schieloperationen

Nordwürttemberg Südwürttemberg

Staroperationen 1 232

686

Schieloperationen 1 150

707 1 918

Zuschlag 13,3 % 255 2 173

Ersatzkassen 210

2 383

Privat 17,6% 419

2 802

Tübingen 461

Stuttgart Kliniken 489

Stuttgart 712

1 662

zusammen: 4 464

Hochrechnung

für Bundesrepublik und 54 800 West-Berlin

1 857 247 2 104 879 2 983 525 3 508

298 72 344 714

4 222

51 860 Spektrum der Woche

Aufsätze - Notizen

Weiterbildung für Augenärzte

schließlich Westberlins. Auf die Bundesrepublik und Westberlin umgerechnet, ergibt die Hochrech- nung rund 54 800 Katarakt- und knapp 52 000 Schieloperationen.

Die wichtigsten Ergebnisse dieser Erhebung sind: In der Bundesrepu- blik einschließlich Westberlins gibt es rund 550 Assistentenstellen für die Weiterbildung in Augenheilkun- de, davon ziemlich genau zwei Drit- tel an Universitäts-Augenkliniken.

Eine Vermehrung auf mehr als 600 Stellen ist in den nächsten Jahren zu erwarten, da bei einem Viertel der Kliniken und Krankenhäuser ein Ausbau geplant oder im Gange ist. In den nächsten Jahren werden jährlich mindestens 150 junge Kol- legen ihre Anerkennung als Au- genärzte bekommen. In Zukunft wird die Zahl der fertigen Augen- ärzte höher liegen als der normale Abgang aus der Praxis. Die Berufs- aussichten sind trotzdem für die nächsten Jahre günstig, da es im- mer noch freie Augenarztstellen gibt, der Berufsstand überaltert ist

und die zeitgemäße ärztliche Ver- sorgung der Bevölkerung in Zu- kunft mehr Augenärzte erfordern wird. Auch die Kliniken und Kran- kenhäuser brauchen in Zukunft Nachwuchs, wenn auch nicht in dem Umfange wie in den vergange- nen Jahren. Ein echter Notstand wie bei den Ärzten für Allgemein- medizin ist bei den Augenärzten in absehbarer Zukunft nicht zu erwar- ten. Für die Zeit, wenn der Nach- holbedarf einmal gedeckt ist, ist die Prognose wesentlich schwieri- ger. Dies hängt nicht zuletzt davon ab, ob den Bestrebungen der Optiker, zur Refraktionstätigkeit bei den gesetzlichen Kassen zuge- lassen zu werden, Erfolg beschie- den sein wird und dadurch die Be- rufstätigkeit der Augenärzte einge- engt wird.

Anschrift des Verfassers:

Dr. Ernst Schmidt

Facharzt für Augenkrankheiten 7470 Ebingen

Schalksburgstraße 30

AUS DEM BUNDESTAG

Arzneimittel und Verkehrstüchtigkeit

Es sei bisher nicht gelungen, eine Liste von Arzneimitteln aufzustel- len, die die Verkehrstüchtigkeit be- einflussen können und deshalb nur mit bestimmten Warnhinweisen in den Verkehr gebracht werden dür- fen, antwortete die Bundesregie- rung auf Anfrage des SPD-Abge- ordneten Horst Seefeld. Das Bun- desgesundheitsamt sei schon vor einigen Jahren beauftragt worden, eine solche Liste vorzuschlagen.

Es habe dagegen folgende Beden- ken vorgebracht:

CD Die Verkehrstüchtigkeit beein- trächtigende Wirkungen, auch indi- rekte, haben sehr viele Arzneimit- tel.

0 Dieser Fragenkomplex ist wis- senschaftlich noch nicht abgeklärt.

Es erscheint daher nicht möglich, für einzelne Arzneimittel Entschei- dungen zu treffen.

® Es sind nicht nur Einzelsubstan- zen, sondern auch Kombinationen zu beurteilen mit einer unüberseh- baren Anzahl von Möglichkeiten.

2 Dosierung des Arzneimittels und Empfindlichkeit des einzelnen Patienten lassen allgemeine Ent- scheidungen nicht zu.

Aus diesen Gründen sei es bisher nicht möglich gewesen, eine ent- sprechende Liste von Arzneimitteln aufzustellen, die auch in Grenzfäl- len genügend konkretisiert werden könne. Aus eben diesem Grunde hätten sich die Bundesländer bis heute außerstande gesehen, von ihrer Ermächtigung nach § 42 des Arzneimittelgesetzes, Warnhinwei- se anzuordnen, Gebrauch zu ma- chen. Viele Arzneimittelhersteller wiesen allerdings von sich aus, teilweise auch auf Anregung der zuständigen Landesbehörde, in den Packungsbeilagen darauf hin, daß eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens nach Einnahme des betreffenden Arzneimittels erfolgen könne, insbesondere im Zusam- menwirken mit Alkohol.

2732 Heft 38 vom 19. September 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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