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Archiv "Hebammen: Versäumnis" (22.04.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 16

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22. April 2011 A 907 der um bestimmte Dienstleistungen

nachsucht und sorgfältig prüft, wo er das beste Angebot bekommt. Das ist eines der Rechte des mündigen Bürgers, den wir gerne als Patienten wollen.

Grund genug also, sich über Ver- besserungen des Systems den Kopf zu zerbrechen, kein Grund freilich zur Melancholie, welche Psychiater schließlich für eine pathologische Reaktionsweise zu halten pflegen.

Prof. Dr. med. Tilman Steinert, ZfP Südwürttemberg, 88214 Ravensburg- Weissenau

Zustimmung

Ich kann dem Autor nur aus tiefs- tem Herzen zustimmen.

Derzeit werden die Patienten von Politik und privaten Klinikbetrei-

bern, MVZs mit pseudobedeuten- den, qualitätabbildenen Strategien vernebelt.

Es wird eine optimale Versorgung vorgegaukelt und basale Bedürfnis- se kranker Menschen werden in keinerlei Weise berücksichtigt.

Es ist vonseiten der Ärzte und Pfle- gekräfte keine Zeit mehr für Ge- spräche, gründliche Anamnese und kontinuierliche Begleitung im Hei- lungsverlauf.

Ebenso mangelt es zunehmend an Sauberkeit, da die Putzkräfte eben- so rigiden Zeitplänen unterworfen sind.

Weisen mutige Kollegen auf solche Missstände hin, werden sie von den juristischen Abteilungen dieser Kli- nikketten niedergemacht . . . Ich bin seit 2000 als Augenärztin in eigener Praxis tätig und „lebe“ im-

mer noch, obwohl der konservati- ven Einzelpraxis regelmäßig das baldige Sterben prophezeit wird.

Die Fragen der Patienten an mich gehen inzwischen weit über die Au- genheilkunde hinaus. Viele werden

„durchdiagnostiziert“, und es ändert sich nichts an ihrer Leidenssitua - tion.

Ich hoffe wie sie, dass trotz allem politischen und kapitalistischen Sperrfeuers unter den jungen Kol- legen einige Mutige sind, die die ganzheitliche Betrachtung des Pa- tienten und ihre eigene therapeuti- sche Unabhängigkeit vor alles an- dere setzen. Dann gelingt nach meiner Erfahrung auch die Verein- barkeit von Familie und Be- ruf(ung).

Dr. med. Bettina Mrowietz-Ruckstuhl, 38226 Salzgitter

HEB AMMEN

„Warum sollten Hebammen für wag- halsige Hausgebur- ten geringere Haft- pflichtprämien zah- len?“, fragt Leser Dr.

med. Pompilio Torre- mante (DÄ 6/2011: Leserbrief „Erhebli- che Überschätzung“).

Hervorragendes Qualitätsmanagement

Herr Kollege Torremante vergleicht die Arbeit einer OP-Schwester, von der man sich nicht gerne operieren ließe, mit der verantwortungsvollen und selbstständigen Tätigkeit einer Hebamme. Doch dieser Vergleich ist nicht sinnvoll.

Eine OP-Schwester ist dazu ausge- bildet, dem Operateur zu assistieren,

während die Hebamme dazu befä- higt ist, normale Geburten aus Schädellage selbstständig (ohne Arzt) zu begleiten. Dies ist aus- drücklich in der Berufsordnung der Hebammen und Entbindungspfleger und nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Hebam- mengesetz (HebG/D) festgelegt.

Nach diesem Gesetz besteht die Hinzuziehungspflicht einer Hebam- me . . .

Im Medizinstudium lernt man, kli- nische Entscheidungen und Aussa- gen mit wissenschaftlichen Belegen zu untermauern und nicht einfach in den Raum zu stellen. Die Behaup- tung, dass Hausgeburten ein wag- halsiges Unterfangen seien, wird leider durch keine medizinische Studie von hoher Qualität gestützt.

Im Übrigen sind die Haftpflichtprä- mien nicht nur für Hebammen, son- dern auch für ärztliche Geburtshel- fer gestiegen. Und dies nicht, weil in der Geburtshilfe (besonders in der außerklinischen Geburtshilfe) mehr Schadensfälle eintreten wür- den (die Zahlen sind seit Jahren gleich geblieben), sondern weil die Höhe der Schadensforderungen pro Schadensfall exorbitant gestiegen ist.

Darüber hinaus betreiben die freibe- ruflichen Hausgeburtshebammen und die Hebammen der Geburts-

häuser ein hervorragendes Quali- tätsmanagement und erfassen die Geburten seit Jahren. Die Ergebnis- se sind nachzulesen unter

http://www.quag.de/.

Dr. med. Ute Taschner, 79102 Freiburg

Versäumnis

Ein entscheidendes Problem der Haftpflicht der Hebammen beruht meines Erachtens darauf, dass jede Hebamme am Tag nach ihrem Examen sofort mit freier Tätigkeit, das heißt auch mit Hausgeburten, beginnen darf. Es wäre ähnlich ka- tastrophal, wenn ein Arzt am Tag nach der Approbation sofort die Praxis eröffnete, dies ist aus gutem Grund nicht möglich. Der Hebam- menverband hat es versäumt, hier einen Riegel vorzuschieben; leider gibt es in diesem Berufsstand, den ich sehr schätze und der ohne Zwei- fel viele exzellente Vertreterinnen hat, auch etliche, die ihr Wissen und Erfahrung völlig falsch ein- schätzen. Die Schwangeren, die sonst viele Fragen im Internet klären, sind aber leider nur allzu oft bereit, einer selbstbewusst auftre- tenden Hebamme ohne weitere Überprüfung alle Expertise zuzuge- stehen.

Dr. Barbara Heitzelmann, 79312 Emmendingen

„ H h t p l m mante (DÄ6/2011: L

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