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Archiv "UMWELT: Beweislast" (03.11.1988)

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AIP

Zu dem Beitrag „AiP in der Kassenpraxis — Was ist zu beach- ten?" aus der Rubrik „Die KBV informiert":

Ausmanövriert

Als mit der Ausbildung von Studenten im Prakti- schen Jahr sowie zukünfig mit AiP'lern betrauter Sta- tionsarzt kann man über ge- wisse Ausführungen im ange- sprochenen Artikel nur den Kopf schütteln. Da heißt es wörtlich: „Da neben der Ab- leistung der Vorbereitungs- zeit die Approbation Voraus- setzung für die Eintragung in das Arztregister ist, stellt sich die Frage nach der Vorberei- tungszeit und einer hierzu möglichen Anrechnung von Ausbildungszeiten als Arzt im Praktikum auch erst zu diesem Zeitpunkt" (1990).

Wie soll der angehende AiP'ler seine Ausbildung pla- nen, wenn er erst nach Been- digung der Praxisphase er- fährt, ob seine Wahl des Fa- ches beziehungsweise des ausbildenden Lehrherren in das Konzept der KBV paßt?

Es ist meines Erachtens doch nur recht und billig, wenn auch die Berufsanfänger zu- mindest versuchen, in akzep- tabler Zeit ihre Ausbildung zum Facharzt sowie die Kas- senzulassung zu erreichen.

Hier werden noch vor Be- ginn des AiP zusätzliche Un- sicherheiten sowohl für AiP- ler als auch für ausbildungs- willige niedergelassene Kol- legen erzeugt. In Baden- Württemberg beispielsweise ist die Situation bis heute un- klar: es gibt noch keine defi- nitive Entscheidung für die Kriterien der Zulassung von Kassenärzten zur Ausbildung von AiP'lern. Das bedeutet in der Praxis:

Eine Bewerbung bei ei- nem niedergelassenen Kolle- gen erfolgt gewissermaßen ins Blaue, eine spätere An- rechnung auf die Vorberei- tungszeit zur Zulassung zum Kassenarzt ist nicht gewähr- leistet, gleichermaßen ist die Anrechnungsfähigkeit für ein Fachgebiet in Frage gestellt.

Nur bei Ärzten, die von ihrer Kammer bereits die Ermäch- tigung zur Weiterbildung im, jeweiligen Fachgebiet besit- zen, kann schon jetzt von der Anrechenfähigkeit ausgegan- gen werden. Sicher ist (hof- fentlich) nur, daß dem AiP'ler nach 18 Monaten Tätigkeit die Approbation winkt.

Es wirkt makaber, wie ei- ne motivierte junge Arztege- neration unter allerlei Vor- wänden sowie durch offen- sichtlich mangelhafte Vorpla- nungen zum AiP unter dem, Mäntelchen der Qualitätsver- besserung ausmanövriert wird. Es wäre ehrlicher, un- serem Nachwuchs rechtzeitig reinen Wein einzuschenken und ihn auf berufliche Alter- nativen aufmerksam zu ma- chen. Ein russisches (Ausbil- dungs-)Roulette nützt nie- mandem .. .

Dr. W. M. Herbst, Stu- benlohstr. 14e, Erlangen

UMWELT

Zu „Ökologie, Ökonomie und Gesundheit — Der lange Weg von der Einsicht zur Tat" in Heft 37/1988:

Beweislast

Der Kollege Dorner liegt meines Erachtens richtig: um wieder gesünder zu werden, müßten wir einiges (!) weni- ger konsumieren und produ- zieren. Wir können ohne In- dustrie nicht leben — aber je- des Jahr mehr und dann noch mehr — das kann nicht gesund sein. Bäume wachsen nicht in den Himmel! Der Turm zu Babel auch nicht.

Wieso muß keine Indu- strie nachweisen, daß ihre zum Beispiel chemischen Produkte und deren Ab- kömmlinge für Mensch und Schöpfung ungiftig sind?

Weil diese Nachweise und die Entsorgung ihre Gewinne be- drohen. Sie sind wichtiger als die Lebensplätze der Men- schen.

Laßt uns handeln, damit unsere Enkel noch leben können!

Gesine Haupt, Ärztin, Stadtfeld 32, 2380 Schleswig

GOÄ

Zu dem Leserbrief von Dr.

Henning Fischer („Ohne Sachver- stand") in Heft 36/1988 nimmt die Bundesärztekammer Stellung:

Unqualifizierte Kritik

Wir stimmen mit dem Verfasser darin überein, daß auch die Neuregelung der Nr.

1 b durch die 3. Anderungs- verordnung für die Ärzte- schaft unbefriedigend ist.

Der Einwand, ein Ausschluß der Berechnung ärztlicher Sonderleistungen neben ei- ner eingehenden Untersu- chung und Beratung sei un- sinnig, ist von uns mehrfach im Bundesarbeitsministerium vorgetragen worden. Der Bundesarbeitsminister und ihm folgend alle Bundeslän- der glaubten jedoch, wegen der möglichen finanziellen Auswirkungen einer weiteren Auflockerung in der Berech- nungsfähigkeit der Nr. 1 b nicht zustimmen zu können.

Schuld hieran war die von den Finanzministerien der Länder gesetzte Vorgabe, wonach die Weiterentwick- lung der Amtlichen Gebüh- renordnung für Ärzte insge- samt — trotz Punktwertanhe- bung — nicht zu einer Steige- rung des Honorarvolumens von mehr als vier Prozent führen durfte.

Der Verfasser macht es sich somit sehr leicht, wenn er der Bundesärztekammer Unfähigkeit bei der Verhand- lungsführung vorwirft. Um so schlimmer ist es, wenn das Ansehen der Ärztekammern durch unqualifizierte Kritik in der Öffentlichkeit unter- graben wird. Dies schadet letztlich den Ärzten selbst, da auch Außenstehende daraus den Schluß ziehen, daß die Ärztekammern von seiten ih- rer Mitglieder als fachlich nicht kompetente bürokrati- sche Organisationen angese- hen werden. Der Versuch, die Zuständigkeit der Ärzte- kammern zur Wahrung der beruflichen Belange der Kammermitglieder aus den Kammergesetzen und Heil- berufsgesetzen zu eliminieren und damit die Kammern

zu reinen Vollzugsorganen staatlicher Aufgaben zu ma- chen, findet dadurch Nah- rung.

Beim Vergleich des ersten Entwurfs der 3. Anderungs- verordnung mit der jetzt be- schlossenen Regelung zeigt sich im übrigen, daß in den Verhandlungen erhebliche Verbesserungen zugunsten der Ärzteschaft erreicht wer- den konnten. Dies zu negie- ren und nur Katastrophen- stimmung zu verbreiten, ge- fährdet die Bemühungen um weitere Verbesserungen, die von der Bundesärztekammer im Rahmen der Verhandlun- gen um eine 4. Änderungs- verordnung angestrebt wer- den.

Dipl.-Kfm. Renate Hess/

BÄK

ARZNEIMITTEL

Zu dem Beitrag „Gesundheits- Reformgesetz: Medizinisch-wis- senschaftliche Einwände gegen die Arzneimittel-Festbeträge" von Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult.

Gotthard Schettler in Heft 40/1988:

Erstaunlich

Keine Frage, die Einlas- sungen zeugen von Sachver- stand und Sachkenntnis. Die Frage bleibt nur, warum erst jetzt und in dieser Weise?

Der Kompetenz politischer Handlungsträger wird ein schlechtes Zeugnis ausge- stellt und ein eklatanter Man- gel an Sachverständnis be- scheinigt. Nichts Neues also!

Einsicht und Handeln sind zweierlei; zumal wenn es dar- um geht, Ansprüche zu rela- tivieren. Dem Verfasser ist zuzustimmen, das wirkliche Leben ist weit komplexer als alle bürokratischen Vorstel- lungen der selbstgefälligen Unentbehrlichkeit. Erstaun- lich bleibt dennoch die gera- de jetzt wiederholte Besin- nung auf essentielle Funktio- nen des praktischen, das heißt des praktizierenden Arztes.

Dr. med. Paul Kokott, Neißestraße 66/68, 3320 Salz- gitter 1

A-3030 (10) Dt. Ärztebl. 85, Heft 44, 3. November 1988

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