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Die Bedeutung von Zoologischen Gärten für den Naturschutz

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Academic year: 2021

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Bachelorarbeit

Die Bedeutung von Zoologischen Gärten

für den Naturschutz

Vorgelegt von: Sarah Wuckasch

Studiengang: Naturschutz und Landnutzungsplanung

Erstprüfer: Prof. Dr. Hermann Behrens Zweitprüfer: Dr. Ing. Jens Hoffmann

Datum: 08. November 2017

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘Ϯ 1. Einleitung͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϯ 2. Begriffsklärungen͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϰ 2.1 Naturschutz͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϰ 2.2 Artenschutz und Biotopschutz͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϰ 2.3 Biodiversität͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϱ 2.4 Ex-Situ/In-Situ͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϱ 2.5 Zoo͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϱ 3. Geschichte͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϲ 3.1 Zur Geschichte Zoologischer Gärten͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϲ 3.2 Abriss der Geschichte des Naturschutzes͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϴ 3.3 Naturschutzbestrebungen von Zoos͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϵ 4. Rechtliche Grundlagen für einen Zoo͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϭϮ 5. Engagements der Zoos für den Naturschutz͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϭϰ 5.1 Schutzprogramme͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϭϰ 5.1.1 Zoo Leipzig͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϭϲ 5.1.2 Zoologischer Garten Berlin͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϭϳ 5.1.3 Tierpark Berlin-Friedrichsfelde͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϭϴ 5.1.4 Vergleich Theorie und Praxis͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϭϴ 5.2 Bildungsangebote͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϭϵ 5.2.1 Zoo Leipzig͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϮϬ 5.2.2 Zoologischer Garten Berlin͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘Ϯϭ 5.2.3 Tierpark Berlin-Friedrichsfelde͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘Ϯϭ 5.2.4 Vergleich Theorie und Praxis͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘Ϯϭ 6. Fazit͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘ϮϮ Quellenverzeichnis͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘Ϯϯ Gesetzestexte͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘Ϯϰ Internetquellen͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘Ϯϰ Eidesstattliche Erklärung͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘͘Ϯϲ

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Abkürzungsverzeichnis

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009)

VdZ Verband der Zoologischen Gärten e. V.

EEP Europäische Erhaltungszucht-Programme

ESB European Studbook (Europäisches Zuchtbuch)

IUCN International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (Internationale Union zur Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen)

EAZA European Association of Zoos and Aquaria WAZA World Association of Zoos and Aquariums

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1. Einleitung

Die Existenz von Zoologischen Gärten wird heutzutage kontrovers diskutiert. Für einige sind sie die einzige Möglichkeit fremdländische Tiere zu sehen, für andere nur ein Gefängnis für die Tiere, die hinter Gittern ein einsames Leben fristen müssen. Doch schaut man genauer hin, tun Zoos so viel mehr als nur Tiere zur Schau zu stellen. Warum werden Tiere eigentlich in Zoos gehalten und was hat der Artenschutz damit zu tun?

Um sich dem Thema Naturschutz in Zoos zu nähern, werden erst Begriffe des Naturschutzes und der Zoobegriff definiert. Des Weiteren wird ein geschichtlicher Abriss über die Entstehung von Zoos und den Naturschutz gegeben, um zu klären seit wann sich Zoos für den Naturschutz engagieren.

Zuletzt soll erörtert werden inwiefern sich die Zoos für den Naturschutz engagieren. Dargestellt werden soll dies mit Hilfe dreier deutscher Zoos, dem Zoo Leipzig, dem Tierpark Berlin-Friedrichsfelde und dem Zoologischen Garten Berlin. Ausgesucht wurden diese Zoos aus verschiedenen Gesichtspunkten: Alle drei Zoos gehören in Deutschland zu den Top 5 mit den meisten Besuchern im Jahr 2016. (vgl. WOICZIK,

Internetquelle) Des Weiteren weisen sie ein hohes Artenspektrum auf, ob dies jedoch in Bezug auf den Natur- und Artenschutz von Vorteil ist, soll noch erläutert werden. (ebd.)

Um den Rahmen einer Bachelorarbeit nicht zu überschreiten wurden nur Zoos und Verbände des deutschsprachigen Raums betrachtet.

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2. Begriffsklärungen

Die folgenden Begriffe werden im Laufe dieser Arbeit immer wieder auftreten, da sie das zentrale Thema darstellen. Um eine Einführung in die Thematik zu bekommen und an die Begrifflichkeiten heranzuführen, werden sie hier genauer definiert.

2.1 Naturschutz

Der Paragraph 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erklärt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der erste Absatz beschreibt dabei den allgemeinen Grundsatz des Naturschutzes wie folgt: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass

1. die biologische Vielfalt,

2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie

3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung, und soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“. (BNatSchG, §1, Abs. 1)

2.2 Artenschutz und Biotopschutz

Im Naturschutz gibt es eine Teilung in Biotopschutz und Artenschutz. In dieser Arbeit ist allerdings der Artenschutz von größerer Relevanz, da es sich hierbei um den „Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen […]“ handelt. Der Artenschutz umfasst des Weiteren „den Schutz der Lebensstätten und Biotope […]“ sowie „die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten […]“. (BNATSCHG, §37, Abs. 1) Dazu leisten Zoos einen großen Beitrag, indem sie

sogenannte „flagship species“ beheimaten. Diese Arten haben die Fähigkeit durch ihre Popularität auch andere gefährdete Arten im selben Lebensraum zu schützen. Bei diesen Arten handelt es sich um attraktive oder seltene Arten, die vermehrt in

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Zoos gehalten werden, da sie auch einen höheren Schauwert besitzen. (vgl. IUCN 2014, Internetquelle)

Ein Biotop ist ein „räumlich begrenzter Lebensraum einer bestimmten Lebensgemeinschaft“ (BFN, Internetquelle). Diese „bestimmten Teile von Natur und

Landschaft“ werden im allgemeinen Grundsatz nach § 30 des BNatSchG „gesetzlich geschützt“. Wichtig hierbei ist der Schutz des Biotopverbunds. Dieser „dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.“ (BNATSCHG, § 21, Abs. 1)

2.3 Biodiversität

Neben dem Artenschutz ist der Erhalt der Biodiversität ein wichtiges Thema für die Zoos. Diese beschreibt „die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft […] und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme.“ (ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE BIOLOGISCHE VIELFALT 2017, Art. 2)

2.4 Ex-Situ/In-Situ

Der Erhalt der Biodiversität wird von Zoos schon lange mit Hilfe zweier verschiedener Maßnahmen ausgeführt. Die erste, und für Zoobesucher die offensichtlichere, ist der

Ex-Situ Naturschutz. Dabei werden Arten außerhalb ihres natürlichen Lebensraumes

erhalten (vgl. BFN, Internetquelle), also in Zoos gehalten und vermehrt, oder ihre

Gene in Genbanken gespeichert. Man plant, diese Tiere irgendwann wieder in ihrem natürlichen Lebensraum ansiedeln zu können.

Bei der In-Situ Maßnahme geht es um die „Erhaltung von Ökosystemen und Lebensgemeinschaften sowie die Bewahrung und Wiederherstellung lebensfähiger Populationen von Arten in ihrer natürlichen Umgebung“. (BFN, Internetquelle)

2.5 Zoo

Laut § 42 des BNatSchG sind Zoos „dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.“ Somit gelten auch Tiergärten, Tierparks und ähnliches als Zoo / Zoologischer Garten. Für eine Unterscheidung der verschiedenen Begriffe gibt es keine einheitliche Definition.

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3. Geschichte

3.1 Zur Geschichte Zoologischer Gärten

Erste Nachweise für Tierhaltungen wurden in Ägypten gefunden. In Hierakonpolis wurden bereits 3.500 v. Chr. Wildkatzen, Kuhantilopen, Elefanten, Paviane und Nilpferde gehalten. (vgl. ROSE 2010) Im Alten Orient zollte man mit exotischen Tieren

seinem Herrscher Tribut, diese tauschten die Tiere auch mit anderen Machthabern oder bekamen sie geschenkt. (vgl. FAIST 2001) Auch im Römischen Reich unter

zahlreichen Herrschern wurden Tiere gesammelt und zur Schau gestellt, man benutzte sie aber auch in den berühmten Gladiatorenkämpfen oder ließ die Tiere gegeneinander antreten. (vgl. POLEY 1993) Im Mittelalter gelangten die Tiergärten zu

neuer Größe. Viele Herrscher hielten heimische aber auch fremde Tiere in Gattern, vornehmlich aber zu Jagdzwecken. Großer Beliebtheit erfreuten sich auch die sogenannten „Hirschgräben“ in den Stadtgräben vieler Befestigungsanlagen. Meist waren die Tiere „bei Verhängung hoher Strafen streng geschützt“ (VDZ 2012,

Internetquelle) in manchen Fällen wurden sie allerdings auch erlegt und gegessen oder im Krieg vom Feind erschossen. (ebd.)

Zu eben dieser Zeit entstand der Zoologische Garten Berlin. Zuerst als Hegestätte für Wild unter Kurfürst Johann Cicero. Dessen Nachfolger bekamen immer wieder verschiedene Tiere als Geschenke überreicht und in ganz Berlin erhielten sie Gelände, um dort ihre Hetzgärten zu betreiben. Im 16. Jahrhundert unterhielt der Kurfürstliche Leibarzt Leonhard Thurneysser zum Thurn den ersten exotischen Tierhandel in Berlin. Aus den Kolonien in Afrika wurden ab Ende des 17. Jahrhunderts viele Tiere nach Deutschland gebracht. Bereits 1777 kam der dritte Elefant nach Berlin. 1822 schließlich fasste Friedrich Wilhelm III. den Entschluss eine große Menagerie errichten zu lassen. Nach anfänglicher Ablehnung durch seinen Vorgänger stimmte Friedrich Wilhelm IV. 1841 den Plänen Professor Lichtensteins, der von Anfang an mit der Ausführung der Pläne beauftragt war, zu und veranlasst den Bau einer Menagerie am Platz der alten Fasanerie. Schließlich konnte der Zoologische Garten Berlin am 1. August 1844 durch dessen ersten Direktoren Professor Lichtenstein eröffnet werden. (vgl. KLÖS 1994, S. 433 ff.)

In den kommenden Jahren wurde der Zoo immer weiter ausgebaut. Doch noch konnte sich der Zoo nicht alleine tragen und war immer wieder auf Zuschüsse von König Friedrich Wilhelm IV. angewiesen um neue Tierhäuser zu bauen und alte

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Häuser zu erhalten oder zu renovieren. Nicht nur die Anlagen für die Tiere, auch Wege und Versorgungseinrichtungen wurden gebaut und modernisiert. Bereits 1856 konnte der Zoologische Garten eine Zahl von 804 Tieren aufweisen. (vgl. KLÖS 1994,

S. 435 f.)

So und in ähnlicher Weise sind auch andere Tiergärten und Zoos in Europa entstanden. Der älteste davon ist der Tiergarten Schönbrunn in Wien, welcher bereits seit 1752 besteht. (vgl. VDZ 2016, Internetquelle) Ein wenig anders aber verlief es

beim Zoologischen Garten der Stadt Leipzig. Dort stand bis 1813, dem Jahr der Völkerschlacht bei Leipzig, das Ratsgut Pfaffendorf. Durch den Krieg zerstört, wurde es danach nicht wieder aufgebaut, sondern es entstanden eine Kammgarnspinnerei und ein Fettviehhof. Die dazugehörige Gastwirtschaft wurde von Ernst Pinkert betrieben. Mitte der 1870er Jahre hatte er auf der „Schafwiese“ zwei Tierschauen veranstaltet. Die fremdländischen Tiere lieh er sich von Hagenbeck, dem bekannten Hamburger Tierhändler und Zoodirektor. Da die Leipziger Bevölkerung sehr schaulustig war, verhalf sie ihm zu einem großen Erfolg dieser Tierschauen und er entschloss sich 1877 einen „Thierpark“ mit ständig zur Schau gestellten Tieren einzurichten. Im Jahr darauf gründete er den Zoologischen Garten. Auch hier kamen die Leipziger in Scharen, am Tag der Eröffnung, dem 9. Juni 1878, kamen 2.018 Besucher. Trotz der nur geringen Größe von 4,5 ha beherbergte Pinkert bereits zur Eröffnung Löwen, Tiger, Panther, Elefanten, Giraffen und Antilopen. In den Anfangsjahren bekam der Zoo noch einmal 2 ha von der Stadt zugesprochen und es wurden mehrere Teichanlagen und Flugkäfige geschaffen. 1899 wurde der Zoologische Garten in eine Aktiengesellschaft überführt und 1920 ging er in den Besitz der Stadt Leipzig über. Schon während des Ersten Weltkrieges wurde der Zoo stark getroffen, konnte aber sein Antlitz erhalten. Durch den damaligen Direktor, Dr. Gebbing, und Stadtbaurat, Dr. Bühring, erhielt der Zoo bis 1936 neue Gebäude und Anlagen in eigenwilligem Stil. Man versah die Massivbauten mit rotem Klinker, einige davon kann man auch heute noch im Zoo sehen. (vgl. SEIFERT 1971, S. 3 ff)

So wie viele andere Zoos und Tiergärten in Deutschland hatten auch die hier beschriebenen mit den Bombenangriffen des Zweiten Weltkrieges zu kämpfen. Der Berliner Zoologische Garten wurde nur zeitweilig für mehrere Monate geschlossen und brachte einen Großteil der Tiere in anderen Zoos unter, wovon allerdings nur eine Giraffe wiedergekehrt ist. Obwohl der Zoo bei den Endkämpfen 1945

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vollkommen zerstört wurde, wurde bereits 1948 der erste Neubau nach dem Krieg fertiggestellt. (vgl. KLÖS 1994, S. 443 f.) Der Zoologische Garten Leipzig hatte fast

alle Gebäude durch Brände oder Bombentreffer verloren und auch schwere Verluste im Tierbestand zu beklagen. In diesem Fall half der Aufbauwille der Leipziger Bevölkerung dem Zoo wieder auf die Sprünge und auch hier konnte man kurz nach dem Krieg wieder Besucher empfangen. (vgl. SEIFERT 1971, S. 5 f.)

Erst nach dem Zweiten Weltkrieg und der Teilung Deutschlands (und Berlins) beschloss man, auch in der Hauptstadt der DDR einen Tiergarten anzulegen, da der Zoologische Garten nun in West-Berlin stand. Die Wahl der Fläche fiel auf den Schlosspark Friedrichsfelde, da dieser nach der Enteignung nicht mehr gepflegt wurde. 1954 wurde der Tierpark dann eröffnet. Im darauffolgenden Jahr wurde der Tierpark mit Hilfe des Nationalen Aufbauwerkes hergerichtet. Erste Tiere wurden gekauft, aber auch als Spende von anderen Zoos aus beiden Teilen Deutschlands erhalten. (vgl. KNIERIEM, Internetquelle)

In den darauffolgenden Jahren bis zur Wiedervereinigung Deutschlands wurden in allen drei bis jetzt beschriebenen Zoologischen Gärten weitere Tiere aufgenommen, teilweise erstmalige Zuchterfolge von vielen Tierarten verzeichnet, neue Häuser und Stallungen gebaut sowie alte Gebäude modernisiert und die Anlagen vergrößert. Außerdem konnten sie teilweise große Gebiete zum weiteren Ausbau der Anlagen dazugewinnen. (KLÖS 1994; SEIFERT 1971; KNIERIEM, Internetquelle)

Nach der Wende musste Heinrich Dathe, bis dahin Direktor des Tierparks Berlin, sein Amt niederlegen. Mit Bernhard Blaskiewitz als neuem Direktor entstand auch schnell eine Einigkeit über eine Zusammenarbeit der beiden Zoos in der Hauptstadt. Somit wurde die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH zur 100%igen Tochter der Zoologischer Garten Berlin AG. In den folgenden Jahren wurde die Zusammenarbeit der beiden Tiergärten verstärkt, so dass sie seit 2007 einen gemeinsamen Direktor haben. (vgl. KNIERIEM, Internetquelle)

3.2 Abriss der Geschichte des Naturschutzes

Schon seit dem 13. Jahrhundert gibt es immer wieder Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen, die den Schutz von Landschaft, Landschaftsteilen sowie bestimmten Tier- und Pflanzenarten vorschreiben. Im 18. Jahrhundert entstehen dann nach französischem Vorbild immer mehr herrschaftliche Barockgärten, die die Macht und

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den Reichtum der Feudalherren zum Ausdruck bringen sollen. Gleichzeitig gibt es in England eine Bewegung zur Anlage von Landschaftsgärten, welche Landschaftsausschnitten der „freien Natur“ nachempfunden waren. Diese Bewegung stand im Gegensatz zu der damals beginnenden Industriellen Revolution und entwickelte sich mit der Bürger- und Volksparkbewegung zur Heimatschutzbewegung, die wiederum später die Naturschutzbewegung hervor brachte. (vgl. BEHRENS 2005,

S. 22 f.)

Zum Ende des 19. Jahrhunderts prägt Ernst Rudorff dann erstmalig den Begriff des Naturschutzes. Mit dem Erlass des „Preußischen Gesetzes gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden“ im Jahr 1907 wird der Heimatschutz gesetzlich verankert. Danach passiert vieles in kurzer Zeit: erste Naturparke werden gegründet, viele Vereine zum Natur- und Heimatschutz entstehen (z. B. „Bund Naturschutz in Bayern“ 1913) und immer neue Gesetze im Bereich des Naturschutzes werden in Deutschland erlassen, so z. B. Artikel 150 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Denkmäler der Kunst, Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz des Staates“, von 1919 und „Deutsches Vogelschutzgesetz“ von 1930. Zu Zeiten des Faschismus werden 1933 das Tierschutzgesetz und nur zwei Jahre später das Reichsnaturschutzgesetz erlassen. Dieses besteht bis nach Beendigung des Krieges und wird in der DDR 1954 durch das Naturschutzgesetz der DDR abgelöst. In der BRD wird 1971 die erste „Rote Liste“ über gefährdete Vogelarten veröffentlicht und 1976 auch hier ein „Bundesnaturschutzgesetz“ erlassen. Nach der Wende gilt dieses im vereinigten Deutschland und wird 2002 und 2009 erneuert. (vgl. BEHRENS & FRANKE 2002)

3.3 Naturschutzbestrebungen von Zoos

Wie bereits dargestellt, entstanden die heute noch existierenden Zoos vornehmlich, um exotische Tiere zur Schau zu stellen. Mit der Gefährdung in ihrem natürlichen Lebensraum beschäftigte man sich damals noch nicht. Doch nach und nach bemerkte man, dass einige Zootiere so gut wie die letzten ihrer Art waren.

Wie HEINI HEDIGER (1931, S. 1 ff) beschreibt, gehörten zu diesen Tierarten das

Quagga (südafrikanisches Tigerpferd), wovon das letzte Exemplar 1883 im Zoologischen Garten von Amsterdam verstarb sowie der Tarpan - die letzte Stute starb 1880. In diesem Falle versuchte man mit Hilfe anderer Pferde, diese Art wieder zurückzuzüchten. Auch beim Auerochsen, der seit 1627 als ausgestorben gilt,

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züchtete man aus spanischen und französischen Kampfrindern sowie ungarischen Steppen- und schottischen Hochlandrindern ein phänotypisches Ebenbild. Bei all diesen Tieren kam jegliche Hilfe zu spät.

Eine Rettung in letzter Minute erfuhren um 1900 die amerikanischen Bisons. Ihr Bestand war gegen Ende des 19. Jahrhunderts auf kaum noch 1.000 Tiere zurückgegangen. Der damalige New Yorker Zoodirektor Dr. William T. Hornaday ergriff dann die nötigen Maßnahmen und veranlasste „die Schaffung einiger Herden als Nationaleigentum und deren Beschützung durch die Regierung.“ (HEDIGER 1931)

Des Weiteren wurde ein riesiges Gelände gekauft und eingezäunt in dem Tiere (sechs Stiere und neun Kühe) aus dem New Yorker Zoo das Ausgangsmaterial stellten. (HEDIGER 1931) Danach kümmerte sich die neu-gegründete Amerikanische

Bison-Gesellschaft um das weitere Vorgehen. Heutzutage „gibt es bereits wieder 10.000 frei lebende Bisons“. (BRAUNE 2017, Internetquelle)

Neben diesen konkreten Beispielen von Artenschutzmaßnahmen trafen sich seit Ende des 19. Jahrhunderts die Zoodirektoren europäischer Zoos. 1887 gründeten die Direktoren der deutschsprachigen Zoos dann den VdZ, den Verband der Zoologischen Gärten e. V. Darin können sich die Zoos über Themen wie Tierhaltung, Zuchtbücher, Bildung, Forschung sowie Umwelt-, Natur- und Artenschutz austauschen. (VDZ, Internetquelle)

Weitere internationale Organisationen sind die WAZA (World Association of Zoos and Aquariums) und EAZA (European Association of Zoos and Aquaria). Dabei agiert die EAZA in gleicher Weise wie die WAZA, nur auf europäischer Ebene. Die WAZA arbeitet daran, ein kooperatives Vorgehen für gemeinsame Anliegen der Mitgliedzoos zu erarbeiten, gemeinsame Probleme zu bewältigen und Informationen auszutauschen sowie die Gemeinschaft in anderen internationalen Gesellschaften zu repräsentieren. (vgl. WAZA, Internetquelle) Die WAZA erstellt auch seit 1993 die Welt-Zoo- und Aquarium-Naturschutzstrategie, an die sich die Zoos der WAZA beteiligen.

Eine weltweit für den Naturschutz agierende Organisation ist die IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources). Diese ist eine internationale Nichtregierungsorganisation und vereint viele weitere Organisationen unter sich. Außerdem erstellt sie die Rote Liste gefährdeter Arten und führte ein

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System ein, um Schutzgebiete weltweit einheitlich zu kategorisieren. Die IUCN hat sechs Kommissionen mit verschiedenen Themenschwerpunkten, dazu gehören „Ökosystem Management“, „Bildung und Kommunikation“, „Ökologische, wirtschaftliche und soziale Politik“, „Weltkommission für Umweltrecht“, „Weltkommission für Schutzgebiete“ und die „Arterhaltungskommission“, welche mit über 10.000 Experten zusammenarbeitet, um Pflanzen, Pilze und Tiere zu erhalten oder auch Themen, wie die Wiedereinbürgerung von Arten in ihre ursprüngliche Heimat, bearbeitet. (vgl IUCN, Internetquelle)

Ein erstes Gesetz welches vorschreibt welche Anforderungen ein Zoo zu erfüllen hat, ist die Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos. Darin ist der Zoobegriff definiert, geregelt wann ein Zoo betrieben werden darf und wann er geschlossen werden muss. Außerdem findet man hier die, später genauer beschriebenen, vier Hauptaufgaben eines Zoos. (vgl. DER RAT DER

EUROPÄISCHEN UNION 1999)

Im Jahr 2002 orientiert sich das neue Bundesnaturschutzgesetz an der Richtlinie des Europäischen Rates und nimmt einen Paragraphen über Zoos in das Gesetz auf.

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4. Rechtliche Grundlagen für einen Zoo

Zoologischen Gärten liegen einige nationale und internationale Gesetze, Übereinkommen und Richtlinien zugrunde. Dazu gehören natürlich das BNatSchG Deutschlands, das „Übereinkommen über die Biologische Vielfalt“, welches Deutschland im Dezember 1993 ratifiziert hat (vgl. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE

BIOLOGISCHE VIELFALT 2017, S. 30) und die „Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29.

März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos“. Viele Zoos haben sich zudem verschiedenen Vereinen (z. B. Verband deutscher Zoodirektoren e. V., kurz VdZ) oder Verbänden (auf internationaler Ebene z. B. Weltverband der Zoos und Aquarien) angeschlossen und arbeiten unter Maßgabe von Naturschutzstrategien der Verbände.

Im BNatSchG sowie in der „Richtlinie über die Haltung von Wildtieren im Zoo“ sind Maßnahmen festgehalten, an die Zoologische Gärten gebunden sind, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten bzw. diese zu behalten. In der „Richtlinie über die Haltung von Wildtieren im Zoo“ lauten sie wie folgt:

- „Sie [Die Zoos] beteiligen sich an Forschungsaktivitäten, die zur Erhaltung der Arten beitragen […].

- Sie [Die Zoos] fördern die Aufklärung und das Bewußtsein der Öffentlichkeit in bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Lebensräume.

- Sie [Die Zoos] halten ihre Tiere unter Bedingungen, mit denen den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen werden soll […].“ (RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 1999, Art. 3)

Diese drei Punkte findet man auch in den vier, von Heini Hediger geprägten, Hauptaufgaben der Zoologischen Gärten wieder. Der Begründer der Tiergartenbiologie beschrieb diese in der „Vierteljahresschrift der Naturforschenden Gesellschaft in Zürich“ folgendermaßen:

1. „Ein Zoo muss der Bevölkerung als Erholungsraum dienen […].

2. Er hat die volkstümliche Belehrung des breiten Publikums zu fördern […]. 3. Ein Zoo hat seinen Tierbestand auch wissenschaftlich auszuwerten und sich

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4. Der Zoo muss sich in den Dienst des Naturschutzes stellen, u. a. auch durch Asylgewährung an bedrohte Tierarten und deren Wiedereinbürgerung.“ (HEDIGER 1973, S. 9)

Diese Punkte können als Erholung, Bildung, Forschung und Naturschutz zusammengefasst werden. Diese Hauptaufgaben treten auch immer wieder auf, so findet man sie im BNatSchG, in der „Richtlinie über die Haltung von Wildtieren im Zoo“ und in der „Welt-Zoo-Naturschutzstrategie“ des VdZ.

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5. Engagements der Zoos für den Naturschutz

Wie im vorherigen Kapitel dargestellt, gehören Naturschutz und Bildung zu den Hauptaufgaben von Zoologischen Gärten. Nun soll erläutert werden, wie einzelne Zoos diese Aufgaben umsetzen, an welchen Schutzprogrammen sie teilnehmen und wie sie ihre Besucher für das Thema Natur- und Artenschutz aufmerksam machen.

5.1 Schutzprogramme

Zoologische Gärten betreiben verschiedene Arten von Naturschutzprogrammen und jeder Zoo beteiligt sich auf unterschiedlicher Weise an solchen. Unterschieden wird dabei in In-Situ- und Ex-Situ-Management. Aber wie BENGT HOLST (2010, S. 55)

beschreibt ist „Naturschutz […] ein komplexes Puzzle, bei dem es alle Teile braucht, um zum Erfolg zu kommen“. Und so kann die Ex-Situ-Zucht zu einem Teil von In-Situ-Naturschutzaktivitäten werden. (ebd.) Viele Organisationen starten Projekte, um besondere Tierarten und deren Lebensraum zu schützen, das funktioniert aber nicht immer mit den noch vorhandenen Populationen, da diese aus verschiedenen Gründen nicht lebensfähig sind. Ein Beispiel dafür ist das Goldgelbe Löwenäffchen, dessen Rettung TUGDE (1991, S. 226 ff) näher beschreibt. In solchen Fällen finden

die Organisationen Hilfe in den Zoos, welche die Bestände mit Zootieren auffüllen können. Um aber ein solches Schutzprogramm aufzubauen, muss man sich über folgende Punkte Gedanken machen:

Welche Tierarten sind überhaupt schützenswert und warum? Meist handelt es sich dabei um Tiere, deren Bestand in freier Wildbahn bedroht ist und welche auf der Roten Liste als gefährdet gelten. Des Weiteren wird abgewogen, ob diese Tierart auch von der Zucht in Menschenobhut profitieren würde oder dies schon tut. (TUDGE

1991, S. 180) Wurde dann ein Artkoordinator bestimmt und ein Zuchtbuchführer ernannt, folgt nach TUDGE (1991, S. 180) „als nächster Schritt die Analyse der

Lebensfähigkeit der Population“, indem man die Tiere in freier Wildbahn beobachtet um festzustellen „wie ihre Aussichten für eine bessere Zukunft sind.“ TUDGE (1991, S.

180) beschreibt welche Überlegungen dann gemacht werden: Sollte man Tiere aus der Natur entnehmen, wenn ja, wie viele? Wo sollten diese untergebracht werden, in Zoos oder Schutzgebieten im Heimatland? Verfügt man über genügend Platz und Mittel um sich um die Tiere zu kümmern? Diese Entscheidungen werden von der Captive Breeding Specialist Group der IUCN getroffen. Entscheidet man sich für die Zucht mit Zootieren steht man oftmals vor weitverbreiteten Problemen: Viele Tiere

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sind nicht artenrein und Zoos halten oft Mutanten, wie zum Beispiel weiße Tiger, da der Ehrgeiz besteht, „besonders ausgefallene Tierformen zu zeigen, wie z. B. auch Albinos“. (HEDIGER 1977, S. 57) Außerdem betont HEDIGER, dass damit „zur

Arterhaltung nichts Positives beigetragen wird.“ Zur „Situation Mitte des 20. Jahrhunderts“ schreibt SCHMIDT (2010, S. 51), dass Zoos „teilweise aus Unkenntnis

oder in Ermangelung eines geeigneten Partners“ Inzucht betrieben, da die Gefahren dieser nicht bekannt und die Genetik noch nicht auf dem heutigen Stand waren. Diesem Durcheinander an Inzuchten, Hybriden und unwichtigen Mutanten setzte 1985 die Gründung der Europäischen Erhaltungszucht-Programme (EEP) ein Ende. Diese hatten zum Zweck „durch nachhaltige Zucht die Tierbestände in europäischen Zoos zu erhalten […], durch Reinzucht, demographisches und genetisches Management […] die genetische Variabilität [zu] erhalten [und] stabile oder leicht wachsende Populationen [aufzubauen]“. (SCHMIDT 2010, S. 51) Seit der Einführung

von EEP und ESB (European Studbook) nimmt die Artenanzahl in europäischen Zoos ab, der Grund dafür liegt aber in der Umgestaltung der Zoos, die den Arten mehr Platz bieten. Man kann auch sehen, dass keine Art die durch ein EEP beaufsichtigt wird, verschwunden ist, aber viele andere Arten ohne ein solches Programm. (ebd., S. 52) Natürlich kommt diese Verringerung der Artenanzahl den übrig bleibenden Arten zu Gute, doch viele Zoos wollen sich, zum Wohle koordinierter Zuchtzwecke, nicht von ihren beliebtesten Tieren oder dem Standardtierbestand, Elefanten, Giraffen und Löwen, trennen. (TUDGE 1991, S. 178)

Mit Hilfe der EEP und ESB kann man aus einer Vielzahl an Zoos mindestens 15 Tiere aussuchen, die die Gründerpopulation stellen. Dabei ist laut SCHMIDT (2010, S.

52) wichtig, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis herrscht und die Tiere nicht miteinander verwandt sind, um 95% der genetischen Variabilität dieser Art auszuschöpfen. Hat man mit diesen Tieren genug Nachkommen gezüchtet, die für eine Auswilderung geeignet sind, können diese in das vorgesehene Areal verbracht werden und langsam an die neue Umgebung gewöhnt werden. Bei der Wiedereinbürgerung der Oryx-Antilope wurden die Tiere als erstes in kleinen Gehegen von einer Größe von 20 mal 20 Metern untergebracht, die wiederum in einem größeren, eingezäunten Gebiet von etwa einem Quadratkilometer lagen. (TUDGE 1991, S. 216 f.) Darin konnten sich die Tiere akklimatisieren, sie konnten

überwacht und untersucht werden und es bestand immer die Möglichkeit sie neu zu gruppieren. Als sich die Strukturen gefestigt hatten, konnte man die Antilopen in zwei

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Gruppen frei lassen. Dies geschah aber erst nach zwei bzw. vier Jahren. (TUDGE

1991, S. 218 f.)

In den nachfolgenden Beispielen soll gezeigt werden, wie sich Zoos in den Artenschutzprojekten engagieren. Dafür wird das Engagement der schon beschriebenen Zoos in Leipzig und Berlin, sowie dem Tierpark Berlin näher beleuchtet. Alle drei Zoos haben sich als Mitglied von WAZA und EAZA zur Einhaltung der „Welt-Zoo- und Aquarium-Naturschutzstrategie“ verpflichtet. Außerdem gehören sie alle dem VdZ an und arbeiten mit „Species360“, einer Organisation, die eine Software für Zoos zur Verfügung stellt, mit deren Hilfe sie vernetzt auf Zuchtbücher zugreifen können.

Mit Hilfe der Welt-Zoo- und Aquarium-Naturschutzstrategie von 2005 werden die Zoos „wo möglich, Spenden von Besuchern, Einzelpersonen, Firmen, Wohltätigkeitsorganisationen oder anderen Quellen sammeln, um Naturschutzprojekte oder –programme zu unterstützen; wo möglich, ihre eigenen Naturschutzprojekte im Freiland durchführen oder an anderen teilnehmen […]; mit Zucht- oder Tierschutzeinrichtungen am Ort ihres Freiland-Naturschutzprojekts, einem örtlichen Zoo, einer Zuchtstation oder Schutzzentrum zusammenarbeiten“. (DOLLINGER 2005, S. 19 f.)

5.1.1 Zoo Leipzig

Um seine Besucher auf das Thema Artenschutz aufmerksam zu machen, veröffentlichte der Zoo Leipzig 2017 eine Broschüre in der alle Artenschutzprogramme, die durch den Zoo unterstützt werden, aufgelistet sind. Darin ist zu sehen, dass der Zoo das Endangered Primate Rescue Center in Vietnam unterstützt. Hier hilft der Zoo damit Personal zu Verfügung zu stellen, dazu stellt er Pfleger frei, die jeweils für ein Jahr dort als Cheftierpfleger arbeiten. Außerdem gehen regelmäßig Spenden an die Station. Seit 2013 übernimmt der Leipziger Zoo die Trägerschaft des Endangered Primate Rescue Center.

Im Fall der Wild Chimpanzee Foundation spendet der Zoo Leipzig regelmäßig. Diese Foundation möchte das Verständnis der Anwohner eines Nationalparks, in dem Schimpansen beheimatet sind, wecken und eine Verbindung herstellen, dass diese sich für den Schutz der bedrohten Primaten engagieren. Im Eingang zum „Pongoland“, dem Teil des Leipziger Zoos, der Affen zeigt, „wird die Arbeit der Wild

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Chimpanzee Foundation den Zoobesuchern vorgestellt.“ (ZOO LEIPZIG GMBH 2017, S.

12 f.)

Seit 2011 wird das Sabah Rhino Project auf Borneo unterstützt. Mit Hilfe von Besucherspenden wird eine Wiederaufforstung finanziert, die den Lebensraum des seltenen Sabah-Nashorns erhalten soll.

Schon hier ist eine vielfältige Naturschutzarbeit erkennbar, Es gibt aber noch eine Vielzahl weiterer Projekte, die der Zoo unterstützt. Außerdem beteiligte sich der Zoo Leipzig an Auswilderungsprogrammen, „wenn diese wissenschaftlich gut vorbereitet wurden. Bereitgestellt wurden Europäische Wildkatzen, Europäische Uhus, Weißstörche, Säbelantilopen und Steinkäuze.“ (ZOO LEIPZIG GMBH 2017, S. 20)

Große Verantwortung wird für die Führung von Internationalen Zuchtbüchern (4 Stück) und der Koordination von EEP und ESB (6 Stück) gefordert.

5.1.2 Zoologischer Garten Berlin

Der Zoo Berlin unterstützt schon lange ein Projekt auf den Philippinen. Dabei stellte er 1987 sogar die Anschubfinanzierung und setzte sich für eine Untersuchung der Prinz-Alfred-Hirsche auf der Insel Panay ein. In dem Projekt wird das Habitat der Tiere geschützt, der Bestand durch Erhaltungszucht gesichert und PR-Arbeit geleistet. Nun arbeitet der Zoo mit der Zoologischen Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz und der Flora & Fauna International zusammen um einen Panay Mountain National Park zu gründen.

In den Alpen ist dank der Hilfe des Zoos Berlin der Bartgeier wieder heimisch. In Zusammenarbeit mit der Vulture Conservation Foundation züchtete der Zoo Bartgeier um diese wiederanzusiedeln oder in Zuchtstationen des Projektes bereitzustellen.

Nicht immer muss man an das andere Ende des Kontinents oder gar der Welt schauen, um schutzbedürftige Tiere zu finden. Ein gutes Beispiel dafür ist der Schutz des vielfältigen Lebensraumes des Nationalparks Unteres Odertal. Mit Hilfe von Spenden aus dem Zoo Berlin konnten Moorgebiete wiedervernässt und Flächen angekauft werden, die nun zum Schutz der darauf brütenden Vögel dienen. An der Fasanerie im Zoo gibt es dazu eine Schautafel zu den Hintergründen des Projekts.

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Der Berliner Zoo beteiligt sich an 61 EEP, 50 ESB und 31 Internationalen Zuchtbüchern (ISB). (vgl. KNIERIEM, Internetquelle)

5.1.3 Tierpark Berlin-Friedrichsfelde

Eines der wohl bekanntesten Gesichter im Thema Artenschutz ist wohl das des Eisbären. Für diese charismatische Tierart setzt sich der Berliner Tierpark ein. Dabei unterstützt er finanziell die Organisation „Polar Bears International“. Das Geld wird genutzt, um das Verhalten, die Aufzucht, Jagd, Rückzugsräume und Wanderbewegungen zu erforschen. Aktuell soll untersucht werden, wie man mit Hilfe von Kameratechnik Geburtshöhlen beobachten kann.

Der Berliner Tierpark beteiligt sich schon lange an einem der berühmtesten Artenschutzprojekte weltweit: Der Wiederansiedlung des Przewalskipferdes. Seine Beteiligung besteht darin, sich bereits seit 1963 an der Erhaltungszucht zu beteiligen und bis jetzt insgesamt 17 im Tierpark geborene Pferde in die Freiheit zu entlassen. Somit konnte die IUCN den Gefährdungsstatus von „Im Freiland ausgestorben“ auf „Bedroht“ herabstufen.

Der Tierpark Berlin beteiligt sich an insgesamt 120 EEP und ESB.

Dass die Naturschutzarbeit In-Situ aber nicht nur von einem Zoo unterstützt werden kann, zeigen einige Beispiele wie das Okapi-Schutzprojekt im Kongo, das Schutzprojekt für den Kleinen Panda und mehrere EEP, ESB und ISB (z.B.: Rothschildgiraffe, Grevy-Zebra, Asiatischer Elefant und Przewalskipferd), an denen alle beschriebenen Zoos teilnehmen. (vgl. KNIERIEM, Internetquelle)

5.1.4 Vergleich Theorie und Praxis

Schon an den wenigen Beispielen kann man die Vielgestaltigkeit der Naturschutzarbeit sehen. Die unter 5.1 beschriebene Theorie, wie Artenschutzprojekte mit Hilfe von Zoologischen Gärten zum Erfolg geführt werden können, lässt sich in den einzelnen Institutionen gut verfolgen. Auch die Notwendigkeit von mehreren Unterstützern für In-Situ-Naturschutzarbeit haben diese erkannt und engagieren sich gemeinschaftlich in Projekten, um diesen mit größeren Spenden zu helfen und auf einen umfangreicheren Erfahrungs- und Wissenspool zugreifen zu können.

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5.2 Bildungsangebote

Um unsere Umwelt zu schützen, benötigt es die Hilfe der Bevölkerung. Doch diese muss erst für die Umweltprobleme und die Themen wie Nachhaltigkeit und Schutz der biologischen Vielfalt aufgeklärt und sensibilisiert werden, wie es LÖHNE ET AL.

(2009, S. 14) beschreiben. Doch dies gestaltet sich als sehr schwierig, wenn die Bevölkerung immer mehr den Kontakt zu ihrer Umwelt und der Natur verliert, da inzwischen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in den Ballungsräumen von Städten lebt. (ebd., S. 15) HINDENLANG (2010, S. 67) merkt an: „Heutige

Generationen sind die ersten seit Menschengedenken, die ohne Beziehung zur Natur aufwachsen.“ Doch da kommt den Zoos dieser Welt eine entscheidende Rolle zu. „Tatsächlich bieten […] Zoos […] durch ihren Bezug zu faszinierenden und gleichfalls bedrohten Pflanzen und Tieren eine geradezu einzigartige Möglichkeit ihre Besucherinnen und Besucher anzusprechen und zu begeistern.“ (LÖHNE ET AL. 2009,

S. 16) Zoos bieten eine so gute Möglichkeit für die Bildung, da die Besucher aus allen gesellschaftlichen Gruppen kommen und sie hautnah die Vielfalt der Natur sehen und erleben können. (ebd.) Denn: „Wir werden nur schützen, was wir lieben, wir werden nur lieben, was wir kennen und wir kennen nur, was man uns beigebracht hat.“ (RÜBEL 2010, S. 49) Außerdem erreichen sie sehr viele Menschen, denn

deutsche Zoos zählen jährlich mehr als 40 Millionen Besucher im Jahr. (vgl. LÖHNE ET AL. 2009, S. 16) Keine andere Naturschutzorganisation hat die Möglichkeit so viele

Menschen zu erreichen und die Zoos müssen dies nutzen.

LÖHNE ET AL. (2009, S. 18 ff.) haben dahingehend die Stärken und Potenziale von

Zoos untersucht: Wie schon beschrieben, werden Zoos von vielen Menschen besucht. Außerdem kommen die Besucher in ihrer Freizeit und sind somit „offen für die Belange der ausgestellten Tiere, Pflanzen und Lebensräume und für damit zusammenhängende Themen.“ (LÖHNE ET AL. 2009, S. 18) Eine weitere Stärke von

Zoos ist ihre flächendeckende Verbreitung, vor allem in Städten und Ballungszentren, wo die meisten Menschen leben und der Kontakt zur Natur fehlt (s. o.). Zoos bieten eine informelle Lernumgebung mit originalen Begegnungen. Mit ihrer flächendeckenden Verbreitung sollten sie das Potenzial nutzen und deutschlandweite Bildungsprogramme entwickeln. Eine letzte Stärke ist die vielfältige Themenpalette, die Zoos für ihre Bildungsangebote anbieten können. Dazu gehören Themen wie biologische Vielfalt, Nutzpflanzenvielfalt und nachhaltige Landwirtschaft,

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konkrete Naturschutzthemen (z. B. invasive Arten), nachwachsende Rohstoffe, erneuerbare Energien sowie Ernährung und Gesundheit. (LÖHNE ET AL. 2009, S. 18 ff.)

Wie DOLLINGER (2005, S. 18 f.) in der Welt-Zoo- und Aquarium-Naturschutzstrategie

auflistet, haben Zoos vielgestaltige Möglichkeiten ihre Besucher über den Naturschutz zu informieren. „So:

• können sie z.B. durch Beschilderung und andere Vermittlungsmethoden wie Erklärungen von Tierpflegern, Fütterungen und Demonstration des natürlichen Verhaltens der Tiere, die Biologie und das Verhalten der Tiere im Gehege […] erläutern. Einige Zoos geben auch Informationen zu den natürlichen Lebensräumen der Tiere, wodurch die Arten bedroht sind und was die Zoos durch Naturschutz dagegen unternehmen;

• haben viele Zoos zoopädagogische Abteilungen für allgemeine Besucherinformation und Unterricht“.

5.2.1 Zoo Leipzig

Der Zoo Leipzig besitzt seit 1969 eine Zooschule, in der es fächerübergreifende und –verbindende Unterrichtsangebote für alle Schulformen und Klassenstufen gibt. (vgl. JUNHOLD, Internetquelle) Weitere Angebote sind mehrteilige Ganztagsangebote

für Schulklassen und die AG Zoo-Kids in der die Kinder vieles über den Naturschutz lernen und den ganzen Zoo erkunden können.

Neben den Angeboten für Schulen gibt es verschiedene geführte Touren durch den ganzen Zoo oder die einzelnen Erlebniswelten (z. B. Gondwanaland). Bei diesen Touren kann man hinter die Kulissen schauen und mit den Tierpflegern sprechen. (vgl. JUNHOLD, Internetquelle)

Man kann sich aber auch im, deutschlandweit einzigartigen, „Entdeckerhaus Arche“ umsehen. In diesem umgebauten ehemaligen Raubtierhaus hat der Zoo Leipzig eine Ausstellung zum Thema Artenschutz aufgebaut. Besucher können in sieben verschiedenen Themenräumen die Naturschutzarbeit des Leipziger Zoos entdecken. Ein Teil der Räume entsprechen dabei den Themenwelten „Asien“, „Afrika“ und „Südamerika“ des Zoos und beinhalten Informationen zu den gefährdeten Arten (Gefährdungsstatus, wodurch ist die Art gefährdet und was kann man dagegen tun?), aber auch wie Artenschutz ganz allgemein funktioniert, z. B. mit Hilfe der EEPs.

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5.2.2 Zoologischer Garten Berlin

Auch der Berliner Zoo bietet eine Zooschule mit vielen Angeboten für Schüler aller Klassenstufen. Passend zu den Lehrplänen können die Kinder fachlich-biologische und soziale Erfahrungen sammeln. Daneben gibt es auch Führungen für Horte und Kitas. (vgl. KNIERIEM, Internetquelle)

Für Erwachsene gibt es thematische Führungen zu Tieren der einzelnen Kontinente, aber auch Spezielles wie zur Architektur, von den historischen Menagerien bis zu den modernen Tierhäusern. Eine besondere Führung ist mit Sicherheit die zum Thema Artenschutz, dabei lernt man einiges über bedrohte Tierarten und Maßnahmen zu ihrem Schutz. (vgl. KNIERIEM, Internetquelle)

5.2.3 Tierpark Berlin-Friedrichsfelde

Passend zum Tierpark Berlin gibt es hier natürlich eine Tierparkschule und keine Zooschule. Nichtsdestotrotz wird auch hier ein umfangreiches Angebot an Unterricht und Projekttagen im Zoo für Schulen und spannende Führungen für Erwachsene offeriert. Für Schulklassen wurde das Angebot an die Berliner Rahmenpläne und die einzelnen Klassenstufen angepasst. (KNIERIEM, Internetquelle)

Bei den Führungen hat man hier die Auswahl zwischen Touren mit oder ohne tierischem Highlight, welches eine Fütterung oder den Blick hinter die Kulissen beinhaltet. (vgl. KNIERIEM, Internetquelle)

5.2.4 Vergleich Theorie und Praxis

Die Zoos in Berlin und Leipzig wissen um ihre Bedeutung als Institution für Umweltbildung. Alle drei bieten umfangreiche Führungen zu verschiedenen Themen des Zoos an, sowohl die Tiere und der Zoo als sehenswerter Park mit historischer Vergangenheit stehen dabei im Mittelpunkt, wie auch Themen zum Schutz bestimmter Tierarten und Lebensräume. Auch beim Thema Bildung und Zoopädagogik sind die Zoos vernetzt und die Zoopädagogen arbeiten nach Maßgabe der Welt-Zoo- und Aquarium-Naturschutzstrategie, insofern die Zoos der WAZA angehören. Der Zoo Leipzig bietet zudem noch mit dem „Entdeckerhaus Arche“ eine einzigartige, vorbildliche Ausstellung zum Thema Artenschutz, die sich andere Zoos als Vorbild für eigene Projekte nehmen könnten.

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6. Fazit

Das Thema dieser Arbeit war, festzustellen, welche Bedeutung Zoologische Gärten für den Naturschutz haben. Unter Berücksichtigung der geschichtlichen Hintergründe von Zoologischen Gärten und des Naturschutzes sowie der Betrachtung einiger Beispiele konnte folgendes gezeigt werden:

An den aufgeführten Beispielen kann man erkennen, dass sich Zoos vielfältig für den Naturschutz einsetzen, ob es nun mit finanzieller oder personeller Unterstützung ist. Aber nur die Zusammenarbeit mehrerer Zoos kann genügend Mittel beschaffen, damit die Projekte auch Erfolge verzeichnen können. Dabei ist es vorwiegend Zoologischen Gärten möglich, neben finanziellen Mitteln und umfassenden wissenschaftlichen Kenntnissen, den Projekten auch einzelne Tiere zur Verfügung zu stellen bzw. diese über längere Zeiträume zu bewahren, um tatsächlich einen Beitrag dazu zu leisten ganze Arten und damit die Biodiversität dieser Welt zu erhalten.

Auch in ihrem Bildungssegment haben Zoos Möglichkeiten, die anderen Naturschutzorganisationen verwehrt bleiben. Sie erreichen einen Großteil der Bevölkerung und können diesen Führungen unter diversen Gesichtspunkten anbieten und durch die Zooschulen beeinflussen sie schon die Kleinsten und können die Kinder auf Themen wie Naturschutz und Nachhaltigkeit aufmerksam machen und sie dafür begeistern. Aber die Zoos müssen auch ihre Stärken und Potenziale nutzen und so viele Besucher wie möglich auf die wichtigen Themen des Natur-, Arten-, Umwelt- und Ressourcenschutzes hinweisen und einen bleibenden Eindruck erwecken.

Wie man sieht, sind Zoologische Gärten keineswegs „Gefängnisse“ für die dort lebenden Tiere. Eher sind die Tiere Botschafter ihrer Art und Zeugnisse der anhaltenden Umweltzerstörung durch den Menschen. In diesem Fall muss man sogar Tiere in Zoos halten, um das Aussterben der Art zu verhindern. Aber nur mit der Aufklärung der Bevölkerung kann man dieser Zerstörung von Lebensräumen entgegenwirken.

Zoologischen Gärten muss also eine Bedeutung im weltweiten Natur- und Artenschutz zugesprochen werden, da sie wichtige Bildungseinrichtungen darstellen und mit ihren Tieren Beiträge leisten können, die anderen Organisationen nicht möglich sind.

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Eidesstattliche Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit eigenständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Textpassagen, die wörtlich oder dem Sinn nach auf Publikationen oder Vorträgen anderer Autoren beruhen, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.

Neubrandenburg, den 08.11.2017

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