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14. Wahlperiode 10. 08. 2010

A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten,

1. mit welchen Initiativen unsere Pädagogischen Hochschulen sich gegenwärtig an den Bemühungen beteiligen, dem islamischen Religionsunterricht an den allgemeinbildenden Schulen durch eine entsprechende Ausbildung von Lehre- rinnen und Lehrern ein Fundament zu geben, das fachwissenschaftlich bzw.

pädagogisch qualifizierten und verfassungskonformen Unterricht gewährleis - tet;

2. welche personellen und sachlichen Ressourcen und welche organisatorischen Voraussetzungen an den einzelnen Pädagogischen Hochschulen bereits gege- ben sind, um ein solches Lehrangebot zu entwickeln bzw. zu gewährleisten;

Antrag

der Fraktion der SPD und

Stellungnahme

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Die Voraussetzungen schaffen für den islamischen Religions-

unterricht an unseren allgemeinbildenden Schulen

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6. wie und durch wen die „unterrichtsbegleitende Entwicklung eines Bildungs- plans auf der Grundlage des bayerischen Lehrplans für die Sekundarstufe I“

(vgl. Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 29. Juli 2010) praktisch er- folgt;

II. die gegenwärtigen Strukturüberlegungen zur Zukunft der Pädagogischen Hoch - schulen dafür zu nutzen, um auf dem Wege von Zielvereinbarungen mit den Pädagogischen Hochschulen ein Lehrangebot und Studiengänge zu schaffen, da- mit möglichst rasch in ausreichender Anzahl qualifizierte Lehrerinnen und Leh- rer für den islamischen Religionsunterricht zur Verfügung stehen.

10. 08. 2010

Schmiedel, Rivoir, Heberer, Kaufmann, Dr. Mentrup und Fraktion

B e g r ü n d u n g

Die Diskussion um ein islamwissenschaftliches Zentrum in Baden-Württemberg und seinen Standort, so wichtig sie gegenwärtig für die konkurrierenden Hoch- schulen sein mag, überlagert bedauerlicherweise ein Problemfeld, das zumindest eine gleichgewichtige gesellschafts- und bildungspolitische Bedeutung hat: die Fra ge nämlich, wie es gelingen kann, die vielen Schülerinnen und Schüler islami- schen Glaubens an den allgemeinbildenden Schulen qualifiziert in ihrer Religion zu unterrichten und zwar unter dem Dach unserer Verfassung. Wir dürfen nicht au ßer Acht lassen, dass ein universitäres Zentrum für Islamwissenschaften zwar den dringenden Forschungsbedarf abzudecken vermag und, der hierarchischen Ordnung der Lehramtsstudiengänge folgend, auch für den islamischen Religions- unterricht im höheren Lehramt bzw. für die Gymnasien ausbilden wird – wo die Schülerinnen und Schüler islamischen Glaubens allerdings (und leider!) extrem unterrepräsentiert sind. Der weit überwiegende Teil der Nachfrage nach islami- schem Religionsunterricht kommt aus den Grund- und Hauptschulen, auch aus den Realschulen, wenn auch bereits deutlich schwächer. Deshalb benötigt unser Land einen islamischen Religionsunterricht, der religionswissenschaftlich bzw.

theologisch fundiert ist, die pädagogischen Standards unserer Schulen bzw. der Bildungspläne erfüllt und unserer Verfassung entspricht – und er braucht sehr bald entsprechend ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in erheblicher Anzahl.

Unser Antrag will für diese Sichtweise sensibilisieren und auf die Voraussetzun- gen aufmerksam machen, die für einen solchen islamischen Religionsunterricht an unseren allgemeinbildenden Schulen erforderlich sind.

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S t e l l u n g n a h m e

Mit Schreiben vom 26. August 2010 Nr. 43-872.47/56 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten,

1. mit welchen Initiativen unsere Pädagogischen Hochschulen sich gegenwärtig an den Bemühungen beteiligen, dem islamischen Religionsunterricht an den all- gemeinbildenden Schulen durch eine entsprechende Ausbildung von Lehrerin- nen und Lehrern ein Fundament zu geben, das fachwissenschaftlich bzw.

pädagogisch qualifizierten und verfassungskonformen Unterricht gewährleis tet;

Der Beitrag der Pädagogischen Hochschulen zur Schaffung der Voraussetzungen für den islamischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen orientiert sich an ihrem gesetzlichen Ausbildungsauftrag, der das Lehramt an Gymnasien nicht umfasst. Daher sind zum Wintersemester 2007/2008 an den drei Pädagogi- schen Hochschulen Karlsruhe, Ludwigsburg und Weingarten je zweisemestrige Erweiterungsstudiengänge für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen im Fach

„Islamische Theologie/Religionspädagogik“ mit 12 Semesterwochenstunden Lehr - um fang eingerichtet worden. Zum Wintersemester 2010/2011 wird ein entspre- chen der Erweiterungsstudiengang in Kooperation mit der Universität Freiburg auch an der Pädagogischen Hochschule Freiburg eingerichtet werden. Grundlage dieser Studiengänge ist das Modellprojekt des Kultusministeriums „Islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Grundschulen in Baden-Württemberg“, des- sen Fortführung bis zum Schuljahr 2013/2014 der Ministerrat am 27. Juli 2010 beschlossen hat.

Wenn es zum Aufbau eines Fachbereichs für Islamische Studien an einer Univer - si tät des Landes Baden-Württemberg kommen sollte, geht das Wissenschaftsmi - nis terium davon aus, dass es zu Kooperationen zwischen dieser Universität und den Pädagogischen Hochschulen kommen wird, die bereits ein entsprechendes Lehrangebot in diesem Fach vorweisen. Ergänzend wird hierzu auf die Antwort des Kultusministeriums vom 6. August 2010 auf den Antrag der Fraktion GRÜNE betreffend „Entwicklungen bezüglich des islamischen Religionsunterrichtes und der Einrichtung eines Zentrums für islamische Studien in Baden-Württemberg“, LT-Drs. 14/6706, verwiesen.

2. welche personellen und sachlichen Ressourcen und welche organisatorischen Voraussetzungen an den einzelnen Pädagogischen Hochschulen bereits gege- ben sind, um ein solches Lehrangebot zu entwickeln bzw. zu gewährleisten;

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an der Vorbereitung des Erweiterungsstudienganges beteiligt war und sich im Rah men seiner bisherigen Lehrtätigkeit sowie bei der Evaluation des Modellpro- jekts sehr engagiert hat, in den Schuldienst des Landes übernommen und zugleich mit halbem Lehrdeputat an die PH Karlsruhe abgeordnet, wobei die Abordnungs- kosten vom Wissenschaftsministerium getragen werden.

Die Schaffung der Voraussetzungen, die notwendig sind, um das gegenwärtig noch eingeschränkte Lehrangebot zu sichern und kontinuierlich zu verstetigen, ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Jede Ausweitung des islamischen Religionsunterrichtes auf weitere Grundschulen sowie andere Schularten erfor- derte jedoch zusätzliche personelle Lehrkapazitäten und Finanzmittel an den Pä - da gogischen Hochschulen. Die Landesregierung wird die Pädagogischen Hoch- schu len dabei nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen unterstützen.

3. wie viele Studierende derzeit in den Erweiterungsstudiengängen für das Lehr- amt an Grund- und Hauptschulen im Fach „Islamische Religionspädagogik“

eingeschrieben sind (aufgeschlüsselt nach Hochschulorten) und welche Grö - ßen ordnung aus Sicht der Landesregierung anzustreben ist;

Im Sommersemester 2010 waren nach der Studierendenstatistik des Hochschul - ser vicezentrums Baden-Württemberg am Stichtag 1. Juni 2010 an den drei Päda - go gi schen Hochschulen Karlsruhe, Ludwigsburg und Weingarten insgesamt 62 Stu dierende im Erweiterungsstudiengang für das Fach „Islamische Theologie/Re - li gionspädagogik“ eingeschrieben. Davon entfallen auf die PH Karlsruhe 38, auf die PH Ludwigsburg 16 und die PH Weingarten 8 Studierende. An der PH Karls- ru he waren zusätzlich 13 Zertifikatsstudierende eingeschrieben, davon 5 auslän - dische Studentinnen und 8 deutsche Studierende. Die PH Karlsruhe bildet auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit Rheinland-Pfalz auch Lehramts- studierende dieses Bundeslandes in islamischer Religionspädagogik aus. Die Zahl ist pro Studienjahr auf höchstens 10 Studierende begrenzt.

Das derzeitige Lehrangebot „Islamische Theologie/Religionspädagogik“ an den drei Pädagogischen Hochschulen Karlsruhe, Ludwigsburg und Weingarten bietet Interessierten aller Konfessionen die Möglichkeit, den zweisemestrigen Erweite- rungsstudiengang regulär oder berufsbegleitend zu studieren. Im islamisch-sunni- tischen Religionsunterricht an den Schulen können jedoch nur solche Lehrkräfte eingesetzt werden, die islamisch-sunnitischen Glaubens sind und dieses Fach auch unterrichten wollen.

Obwohl bereits 26 Studierende den Erweiterungsstudiengang erfolgreich abge- schlossen haben, sind nur wenige dieser Absolventen im Schuldienst tätig. Die Be reitschaft der Absolventen, dieses Fach im Schuldienst zu unterrichten, ist bis- lang nur schwach ausgeprägt. Die Nachfrage der Studierenden nach diesem Lehr- angebot muss sich deutlich verbessern, wenn das bisherige Modellprojekt auf weitere Grundschulen und erste geeignete Hauptschulen ausgedehnt werden soll.

Die Landesregierung beabsichtigt jedoch nicht, eine konkrete Zahl von Studieren- den in diesem Fach vorzugeben, da dies bei der derzeitigen geringen Studiennach- frage auch rechtlich nicht zulässig wäre.

4. wie sich die am interkulturellen Dialog beteiligten islamischen Interessensver- tretungen (beispielsweise Verbände, Moschee-Gemeinden und Eltern-Vereine) aktuell zu einem islamischen Religionsunterricht verhalten und wie sie sich ggf. eine Beteiligung an der Entwicklung entsprechender Lehrangebote vor- stellen;

Zahlreiche Tagungen und Informationsveranstaltungen in den vergangenen Jah- ren, die unter anderen von der Landesregierung, der Robert-Bosch-Stiftung und den Akademien der Diözesen/Landeskirchen durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass auf Seiten der muslimischen Verbandsvertreter großes Interesse an den The- men der Kooperation und des interkulturellen Dialogs besteht. Dabei wurde deut- lich, dass das Unterrichtsangebot „Islamische Religionslehre“ nicht nur bei El- tern, sondern auch bei den Vertretern der Verbände und islamischer Institutionen überwiegend positiv beurteilt wird. Dem Vernehmen nach führen etliche Verbän- de derzeit Gespräche mit dem Ziel, sich als rechtlich qualifizierter Partner gegen -

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über dem Land in die Weiterentwicklung des Unterrichtsangebots an islamischer Religionslehre einzubringen.

5. welche Verbände, Moschee-Gemeinden und Eltern-Vereine sich bisher in welcher Weise in die Erarbeitung der Bildungspläne für den islamischen Reli - gionsunterricht eingebracht haben;

Die Bildungspläne für die Klassen 1 bis 4 wurden zum Start des Modellprojekts im Schuljahr 2006/2007 von einer Steuerungsgruppe erarbeitet. Dieser gehörten neben Vertretern der Antrag stellenden muslimischen Verbände und Institutionen auch Lehrer der Pädagogischen Hochschulen Karlsruhe und Ludwigsburg an. In- wieweit im Zuge der Ausweitung des Unterrichtsangebots eine organisierte Reli- gionsgemeinschaft eigenständig Lehr- und Bildungspläne für den islamischen Re- ligionsunterricht erarbeiten wird, bleibt abzuwarten.

6. wie und durch wen die „unterrichtsbegleitende Entwicklung eines Bildungs- plans auf der Grundlage des bayerischen Lehrplans für die Sekundarstufe I“

(vgl. Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 29. Juli 2010) praktisch er- folgt;

Für die Sekundarstufe I liegt in Baden-Württemberg für das Fach „Islamische Re- ligionslehre“ noch kein Bildungsplan vor. Um mit dem Unterrichtsangebot für die Sekundarstufe I unmittelbar an den islamischen Religionsunterricht in der Grund- schule anschließen zu können, ist daher vorgesehen, im Zuge der modellhaften Er probung zunächst auf den für Bayern erarbeiteten Bildungsplan zurückzugrei- fen. Parallel zum laufenden Unterricht wird der baden-württembergische Bildungs - plan ab dem Schuljahr 2010/2011 entwickelt. Das Landesinstitut für Schulent- wicklung soll zuständigkeitshalber gebeten werden, die Bildungsplanarbeit unter Beteiligung ausgewählter, bereits im Modellprojekt eingesetzter Lehrkräfte isla - misch-sunnitischen Glaubens zu koordinieren.

II. die gegenwärtigen Strukturüberlegungen zur Zukunft der Pädagogischen Hoch - schulen dafür zu nutzen, um auf dem Wege von Zielvereinbarungen mit den Pädagogischen Hochschulen ein Lehrangebot und Studiengänge zu schaffen, da- mit möglichst rasch in ausreichender Anzahl qualifizierte Lehrerinnen und Leh- rer für den islamischen Religionsunterricht zur Verfügung stehen.

Die Landesregierung wird in ihre Strukturüberlegungen zur Zukunft der Pädago- gischen Hochschulen auch Fragen des islamischen Religionsunterrichtes und des hierfür erforderlichen Lehrangebotes an den Pädagogischen Hochschulen mit ein- beziehen. Hierfür kommt auch der Abschluss von Zielvereinbarungen mit einzel- nen Pädagogischen Hochschulen in Betracht. Um die erforderliche größere An- zahl geeigneter Lehrkräfte zu erreichen, die für einen qualifizierten islamischen Religionsunterricht an mehr Schulen und anderen Schularten notwendig sind, müssen noch mehr Studierende muslimischen Glaubens für dieses Zusatzlehran-

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