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ZENTRALWAHLAUSSCHUSS PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULEN

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Academic year: 2022

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(1)

ZWA/2019/dl1 Wien, 30. September 2019 An alle

Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter im Bereich des

Zentralausschusses für Bundeslehrpersonen oder Hochschullehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen

Sehr geehrte Frau Rektorin, sehr geehrter Herr Rektor!

I.

Der Zentralwahlausschuss für Bundeslehrpersonen oder Hochschullehrpersonen an Pädago- gischen Hochschulen beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat in seiner Sitzung vom 19. September 2019 gemäß § 20 Abs. 1 des Bundes-Personalvertre- tungsgesetzes den Beschluss gefasst, die Wahl

a) der Dienststellenausschüsse und des Zentralausschusses b) der Behindertenvertrauenspersonen für den

27. und 28. November 2019 auszuschreiben.

II.

Gemäß § 5 Abs. 1 der Bundespersonalvertretungs-Wahlordnung ergeht daher an alle Dienst- stellenleiter/Innen des Zentralausschussbereiches die Einladung, die beiliegenden Wahlaus- schreibungen zuverlässig bis spätestens

9. Oktober 2019

gehörig kundzumachen. Es wird ersucht, über den erfolgten Kundmachungsvorgang einen Amtsvermerk zu verfassen.

Der 9. Oktober 2019 gilt dementsprechend als Stichtag für die Feststellung des aktiven und passiven Wahlrechtes sowie der Dienststellenzugehörigkeit im Sinne des § 15 des Bundes- Personalvertretungsgesetzes.

Für den Zentralwahlausschuss:

Peter Einhorn e.h.

Vorsitzender

Beilagen: - Kundmachung Mitglieder des Zentralwahlausschusses - Wahlausschreibung

- Merkblatt über die gesetzliche Mitwirkungspflicht der Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter bei den Personalvertretungswahlen

(2)

Wien, 4. Juni 2019

KUNDMACHUNG

der Mitglieder und Ersatzmitglieder des ZENTRALWAHLAUSSCHUSSES

für die Bundeslehrpersonen oder Hochschullehrpersonen an PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULEN

(gemäß § 16 Abs. 6 PVG)

Mitglieder

Name, Dienststelle

Ersatzmitglieder Name, Dienststelle Peter EINHORN, PH Salzburg

Vorsitzender

Christa WEISS, KPH Wien/Krems Peter BLEIWEIS PH Kärnten

Vors. - Stellv.

Dietmar STRAßMAIR, PH Oberösterreich Klaus ASPETSBERGER, PH Oberösterreich

Schriftführer

Jörg SPENGER, PH Niederösterreich Barbara HOLUB, PH Wien Karin RATH, PH Steiermark

Karl WIEDNER, KPH Graz Johannes DORFINGER (PH Steiermark)

Für den Zentralwahlausschuss:

Dr. Peter Einhorn e.h.

Vorsitzender

(3)

Wien, 19. September 2019

AUSSCHREIBUNG

der Bundes-Personalvertretungswahlen 2019

und der Wahl der

Behindertenvertrauenspersonen 2019

(lt. Beschluss ZWA vom 19. September 2019)

Die Wahl der Personalvertretungsorgane 2019 (Dienststellenausschüsse, Zentralausschuss) und der Behindertenvertrauenspersonen 2019 bei den Dienststellen im Bereich des Zentral- ausschusses für Bundeslehrpersonen oder Hochschullehrpersonen an Pädagogischen Hoch- schulen wird für den

27. und 28. November 2019

ausgeschrieben.

Für den Zentralwahlausschuss:

Dr. Peter Einhorn e.h.

Vorsitzender

(4)

Merkblatt über die

Mitwirkung der Dienstellenleiterinnen und Dienststellenleiter bei den Personalvertretungswahlen 2019

spätestens 9. Oktober 2019

• Kundmachung der Wahlausschreibung für die Wahl der Personalvertretungsorgane und der Wahl der Be- hindertenvertrauenspersonen der durch die Dienst- stellenleiterInnen (§ 20 Abs. 1 PVG, § Abs. 1 PV- WO)

• über den Zeitpunkt der Kundmachung ist ein Amts- vermerk zu verfassen

• im Falle von dislozierten Dienststellen hat die Kund- machung auch an sämtlichen Außenstellen zu erfol- gen.

spätestens 16. Oktober 2019

• Überreichung des Bedienstetenverzeichnisses durch die Dienststellenleiterin bzw. Dienststellenleiter an den Dienststellenwahlausschuss

unmittelbar nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse durch die

Wahlausschüsse

• Kundmachung des Wahlergebnisses durch die Dienststellenleiterin bzw. Dienststellenleiter (§ 20 Abs. 15 PVG)

Auf § 32 PVG und die Rundschreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Richtlinien für die Wahlwerbung vom 13. Juli 1971, Zl. 101.598-3a/71, vom 13. Mai 1975, GZ 920.270/1-II/1/75, vom 29. Oktober 1979, GZ. 920.270/4-II/79 sowie vom 28.6.1991, GZ 920.270/1-II/A/6/91 be- treffend Durchführung der Wahl der Personalvertreter wird hingewiesen. Weiters wird in Erin- nerung gebracht, dass der mit den Personalvertretungswahlen verbundene Sachaufwand (Porto für Briefwähler, Anfertigung von Stampiglien etc.) gem. § 29 PVG vom Bund zu tragen ist.

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