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Merkblatt für den Zwickauer Familienpass

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Merkblatt für den Zwickauer Familienpass Was ist der Familienpass?

Der Familienpass ist ein Ausweis, der kinderreichen Zwickauer Familien einen

günstigeren oder freien Besuch in verschiedene (teilnehmende) Einrichtungen in der Stadt Zwickau ermöglicht, u. a. in Museen und Schwimmbäder (siehe Leistungskatalog).

Wer kann den Familienpass beantragen?

Der Familienpass wird unabhängig der finanziellen Verhältnisse gewährt.

Anspruchsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, welche ihren einzigen Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz in Zwickau haben und in häuslicher Gemeinschaft unter gemeinsamer Anschrift

 in einem Familienverband mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,

 alleinerziehend mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern oder

 in einem Familienverband oder alleinerziehend mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (Grad der Schwerbehinderung mindestens 50 %)

leben.

Wo kann der Familienpass beantragt werden?

Die Beantragung und Ausstellung des Zwickauer Familienpasses erfolgt im Bürgerservice der Stadtverwaltung Zwickau, Rathaus, Hauptmarkt 1.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Zum Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 Personalausweis/Reisepass oder ausländerrechtliche Nachweise für den rechtmäßigen Aufenthalt in der Stadt Zwickau

 Bewilligungsbescheid von der Familienkasse bei Jugendlichen über 18 Jahren

 Nachweis über die Schwerbehinderung eines kindergeldberechtigten Kindes.

Wie lang ist der Familienpasses gültig?

Der Zwickauer Familienpass hat nach der Ausstellung grundsätzlich eine Geltungsdauer bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres und kann nach Prüfung im

Bürgerservice jeweils verlängert werden. Sofern kindergeldberechtigte Kinder in diesem Zeitraum das 18. Lebensjahr vollenden, verliert der Familienpass bereits zum Ende des betreffenden Jahres seine Gültigkeit. Danach ist die Anspruchsberechtigung erneut festzustellen. Hierfür ist ein Nachweis über den Kindergeldbezug über das 18. Lebensjahr hinaus vorzulegen.

Welche Leistungen können mit dem Familienpass in Anspruch genommen werden?

Der Leistungskatalog für den Zwickauer Familienpass ist im Internet auf den Seiten der Stadt Zwickau unter www.zwickau.de (Dienstleistungen > Familienpass Zwickau)

veröffentlicht und wird im Amt für Familie, Schule und Soziales und im Bürgerservice als Druckexemplar ausgelegt.

Was ist noch zu beachten?

Der Familienpass ist nicht übertragbar und wird je Familie einmal ausgestellt. Auf Verlangen ist der Personalausweis, Reisepass oder ausländerrechtliche

Aufenthaltsnachweis vorzuzeigen. Der Familienpass ist kostenfrei. Bei Verlust wird für die Erteilung einer Zweitschrift eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.

Fallen die Anspruchsvoraussetzungen weg, ist der Familienpass der Ausgabestelle zurückzugeben.

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