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Antrag: Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes; Stand: 03/2019 - Download (PDF, 1,22 MB)

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Academic year: 2021

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(1)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes

zum Umgang

1)

Herstellen

Bearbeiten

Verarbeiten

Wiedergewinnen

Aufbewahren

Verbringen

Verwenden

Vernichten

Transport innerhalb der Betriebsstätte

Überlassen innerhalb der Betriebsstätte

Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte

Umgang mit Munition, sprengkräftigen Kriegswaffen:

Bearbeiten

Vernichten

Wiedergewinnen explosionsgefährlicher Stoffe

Umgang mit zur Delaborierung oder Vernichtung ausgesonderten

sprengkräftigen Kriegswaffen:

Aufbewahren

Umgang mit Fundmunition:

Erwerb

Besitz

Überlassen

Verbringen

Bearbeiten

Vernichten

Aufsuchen

Freilegen

Bergen

Aufbewahren

innerbetrieblicher Transport

zum Verkehr

1)

Bereitstellung auf dem Markt

Erwerb

Überlassen

Vermitteln des Erwerbs, des Vertriebs, des Überlassens

mit explosionsgefährlichen Stoffen (Beschränkungen siehe Nr. 4)

1) Zutreffendes ankreuzen

(2)

1. Angaben zur Person des Antragstellers

(Betriebsinhaber - bei juristischen Personen alle Vertretungsberechtigten oder die mit der Gesamtleitung des Umgangs oder des Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen beauftragte Person)

1.1

Familienname

(bei juristischen Personen Name der juristischen Person und des/der Vertretungsberechtigten) 2) ggf. auch Geburtsname

Vornamen (Rufname unterstreichen)

Geburtsdatum / Geburtsort am in

(Gemeinde, Landkreis, Land)

Beruf

Staatsangehörigkeit

deutsch andere Staatsangehörigkeiten

Familienstand

Anschrift

Geburtsname und Vorname der Mutter (Falls Antragsteller noch minderjährig ist, Vor- und Familienname der Eltern.)

Während der letzten 5 Jahre war der Antragsteller wohnhaft in (Straße/Platz, Nummer, Gemeinde, Landkreis, Land)

Wie lange ?

Wurde bereits eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt ?

Ja

Nein

(Wenn ja, bitte Kopie beifügen !)

wenn ja, Ausstellungsbehörde und Jahr

1.2

Die Fachkunde wird nachgewiesen durch 3)

1.2.1

1.2.2

1.2.3

1.2.4

1.2.5

1.2.6

(3)

2. Angaben zur Person der mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Person 4) :

2.1 Familienname, ggf. auch Geburtsname

Geburtsdatum / Geburtsort am in

(Gemeinde, Landkreis, Land)

Beruf

Staatsangehörigkeit

deutsch andere Staatsangehörigkeiten

Familienstand

Anschrift

Geburtsname und Vorname der Mutter

Während der letzten 5 Jahre war die

leitende Person wohnhaft in

(Straße/Platz, Nummer, Gemeinde, Landkreis, Land)

wie lange ?

2.2 Die Fachkunde wird nachgewiesen durch 5)

2.2.1

2.2.2

2.2.3

2.2.4

2.2.5

3. Angaben zum Betrieb des Antragstellers 6) :

3.1 Bezeichnung des Betriebes

Betriebssitz (Gemeinde, Landkreis)

(4)

Angaben über Ort der beabsichtigten Tätigkeit innerhalb der Betriebe

4. Angaben zu den explosionsgefährlichen Stoffen, auf die sich die Erlaubnis erstrecken soll (z. B. brisante Sprengstoffe, Pulversprengstoffe, elektrische Zündmittel, pyrotechnische Gegenstände/Kategorie)

4.1 Art der explosionsgefährlichen Stoffe

4.2 Art der Zündmittel

4.3 Art der pyrotechnischen Gegenstände

4.4 Art der anderen Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe enthalten

5. Angaben über die Art der beabsichtigten Tätigkeit

6. Ist mit der beabsichtigten Tätigkeit eine Aufbewahrung verbunden?

6.1 Ort der Aufbewahrung

(genaue Beschreibung der Aufbewahrungsstätte)

7. Anzahl der benötigten Ausfertigungen

der Erlaubnis -fach

8. Bemerkungen/sonstige Angaben

(Ort, Datum) (Unterschrift des Antragstellers und ggf. Firmenstempel)

1) Zutreffendes ankreuzen

2) Die Angaben zur Person sind entweder für alle Vertretungsberechtigten oder, sofern eine vertretungsberechtigte Person mit der Gesamtleitung des Umgangs, des Verkehrs oder des Verbringens beauftragt ist, nur für diese Person erforderlich

3) Nur auszufüllen, wenn Antragsteller den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder das Verbringen dieser Stoffe selbst leitet oder persönlich ausübt. (Belege sind beizufügen)

4) Die Angaben sind für jede Person erforderlich.

5) Nur auszufüllen, wenn leitende Person den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder das Verbringen dieser Stoffe selbst leitet oder persönlich ausübt. (Belege sind beizufügen)

6) Angaben sind für jeden Betrieb, jede Zweigniederlassung und jede unselbständige Zweigstelle in denen erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeübt werden sollen, erforderlich.

(5)

Anleitung zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes

Das Dokument ist so geschützt, dass das Ausfüllen über PC nur in den vorgegebenen Textformularfeldern erfolgen kann.

Beim Öffnen des Dokuments sind Sie im ersten Textformularfeld, das Sie ausfüllen, dann gehen Sie mit der TAB-Taste in das nächste Textformularfeld, ausfüllen, usw.

Bei der Frage ,,wurde bereits eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt?", können Sie mit der linken Maustaste oder mit der Leertaste an der entsprechenden Stelle das Kreuz setzen, dann wieder weiter mit TAB-Taste.

Beim Ausfüllen per Hand den Antrag ausdrucken. (Die Textformularfelder erscheinen dann nicht.)

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