Oldenburgische
Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45
26015 Oldenburg
Team Gewerberecht
E-Mail: gewerberecht@oldenburg.ihk.de Tel: 0441 2220 307
Fax: 0441 2220 5307
Antrag einer juristischen Person auf Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler
oder Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvertreter (§ 34d Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 GewO) Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsmakler (§ 34d Absatz 1 Satz 2 Nr. 2GewO) Hinweis:
Die Erlaubnis kann nur für die Tätigkeit als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter erteilt werden.
Eintragung in das Vermittlerregister nach §§ 34d Absatz 10, 11a Absatz 1 GewO
Hinweis:
Wenn die juristische Person eine Tätigkeit als Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 GewO aufnehmen möchte, sind Sie als gesetzliche/-r Vertreter/-in zum einen verpflichtet, für die Gesellschaft eine Erlaubnis als Versicherungs- vermittler einzuholen. Zum anderen sind Sie verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach §§ 34d Absatz 10, 11a Absatz 1 GewO eintragen zu lassen.
Sofern Sie nach Erlaubniserteilung die Tätigkeit als Versicherungsvermittler unverzüglich aufnehmen möchten, ist auch ein Kreuz bei „Eintragung in das Vermittlerregister“ erforderlich.
1. Antragsteller/-in: Juristische Person z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG _________________________________________________________________________
Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform _________________________________________________________________________
Straße, Hausnummer der Hauptniederlassung (Verwaltungssitz)
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PLZ Ort
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Telefon E-Mail
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Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht und -nummer
Gewerbliche Niederlassungen in den vergangenen fünf Jahren:
von bis Vollständige Anschrift
2. Angaben zur Person der/des gesetzlichen Vertreter/s
Diese Seite bitte bei mehreren gesetzlichen Vertretern entsprechend kopieren.
Herr Frau Divers
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Familienname Geburtsname (nur bei Abweichung vom Familiennamen)
________________________________ _____________________________________
Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen) Geburtsdatum
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Geburtsort Staatsangehörigkeit
_________________________________________________________________________
Straße, Hausnummer des Hauptwohnsitzes
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PLZ Ort
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Telefon E-Mail
Hauptwohnsitze in den vergangenen fünf Jahren:
von bis Vollständige Anschrift
Tätigkeit als geschäftsführende Gesellschaft einer Personenhandelsgesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG)
Bei Tätigkeiten in mehreren Personenhandelsgesellschaften bitte diese Seite kopieren.
_________________________________________________________________________
Im Handelsregister eingetragener Name der Personenhandelsgesellschaft mit Rechtsform _________________________________________________________________________
Handelsregistergericht und -nummer
_________________________________________________________________________
Straße und Hausnummer
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PLZ Ort
3. Angestellte in leitender Position
Beschäftigt die Gesellschaft Personen, die für die Versicherungsvermittlung in leitender Position verantwortlich sind?
nein ja
Falls ja, verwenden Sie bitte das Formular „Antrag auf Eintragung, Änderung oder Löschung von bei der Beratung zu und Vermittlung von Versicherungen mitwirkenden Angestellten im Vermittlerregister (§ 34d GewO)“.
Hinweis:
Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 GewO sind verpflichtet, angestellte Personen, die für die Vermittlung von Versicherungsverträgen in leitender Position verantwortlich sind, unmittelbar nach Aufnahme ihrer Tätigkeit der zuständigen Erlaubnisbehörde zu melden und in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.
4. Angaben zu weiteren gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren
Ist die Gesellschaft bereits im Besitz einer weiteren Erlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (z.B. nach § 34c GewO) oder wurde eine solche Erlaubnis beantragt?
nein ja
Falls ja, welche Erlaubnis, Ausstellungsdatum und zuständige Behörde:
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5. Angaben nach § 1 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
a) Besitzen natürliche oder juristische Personen eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital der Gesellschaft?
nein ja
Falls ja, welche natürlichen oder juristischen Personen und in welcher Höhe:
Name der natürlichen Person bzw. Firma der juristischen
Person: Höhe der Beteiligung:
b) Haben natürliche oder juristische Personen enge Verbindungen im Sinne des § 7 Nummer 7 des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) zur Gesellschaft, die zu Interessenkonflikten führen könnten?
Hinweis:
Unter engen Verbindungen im Sinne von § 7 Nummer 7 VAG versteht man eine Situation, in der mindestens zwei natürliche oder juristische Personen durch Kontrolle oder Beteiligung verbunden sind oder eine Situation, in der mindestens zwei natürliche oder juristische Personen mit derselben Person durch ein Kontrollverhältnis dauerhaft verbunden sind.
nein ja
Falls ja, welche natürlichen oder juristischen Personen?
Name der natürlichen Person bzw. Firma der juristischen Person:
c) Falls Sie bei 5 a) und/oder 5 b) mit „ja“ geantwortet haben: Welche Tatsachen schließen aus, dass die unter
5a) genannten Beteiligungen bzw. die unter 5 b) genannten engen Verbindungen die Überwachung durch die
zuständige Industrie- und Handelskammer beeinträchtigen?
6. Angaben bei Auslandstätigkeit i. S. v. § 11a Abs. 4, 6 GewO
Beabsichtigt die Gesellschaft, im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union bzw.
eines Vertragsstaats des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs tätig zu werden?
nein ja
Falls ja, in: ______________________________________________________________________________
Bitte machen Sie hier die entsprechenden Angaben:
Beabsichtigt die Gesellschaft im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union bzw.
eines Vertragsstaats des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in Ausübung der Niederlassungsfreiheit eine Niederlassung (selbständige oder unselbständige Zweigniederlassung) einzurichten?
nein ja
Falls ja, in:
Land Geschäftsanschrift der Niederlassung Gesetzliche/-r Vertreter/-in/
-innen der Niederlassung
Für die beabsichtigte Tätigkeit in einem anderen EU-/EWR-Staat entsteht je Land eine gesonderte Bearbeitungsgebühr.
7. Angaben zu Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnissen
Ist oder war gegen eine/-n gesetzliche/-n Vertreter/-in der Gesellschaft ein
Strafverfahren anhängig oder wird/wurde strafrechtlich ermittelt? ja nein Wird oder wurde gegen die Gesellschaft oder gegen eine/-n gesetzliche/-n
Vertreter/-in der Gesellschaft ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer
gewerblichen Tätigkeit betrieben? ja nein
Ist oder war gegen die Gesellschaft oder gegen eine/-n gesetzliche/-n Vertreter/-in
der Gesellschaft ein Gewerbeuntersagungsverfahren anhängig? ja nein Ist über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die
Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden? ja nein
Hat die Gesellschaft eine Vermögensauskunft abgegeben oder liegt eine entsprechende Haftordnung vor?
Liegt eine Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis vor (Eintragungsanordnung durch den Gerichtsvollzieher und/oder durch die Vollstreckungsbehörde und/oder durch das Insolvenzgericht nach?
ja nein
ja nein
Wenn vorstehend ja, bei welcher Justizbehörde?
8. Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
oder
Hierfür fallen zusätzliche Kos
Ich beauftrage die IHK, die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal einzuholen.
ten (Auslage in Höhe von 4,50 €) an.
Ich werde die kostenpflichtige Auskunft aus dem Vollstreckungsportal für die juristische Person selber einholen. (Bitte Merkblatt zur Beantragung der Auskunft beachten!)
_____________________________________ __________________________________________
Ort, Datum Unterschrift eines/r gesetzlichen Vertreters/-in Wir weisen auf folgende Punkte hin:
1. Für die Bearbeitung des Erlaubnisverfahrens wird eine Gebühr erhoben. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem aktuellen Stand des Gebührentarifs der Oldenburgischen IHK.
2. Die Erteilung der Erlaubnis ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gemäß § 14 GewO.
3. Eine Erlaubnis erlischt nicht mit der Gewerbeabmeldung. Die Erlaubnis ist unabhängig von der Gewerbemeldung.
4. Eine Erlaubnis erlischt nur durch Rücknahme (z.B. durch Rückgabe, Tätigkeitswechsel), Widerruf (z. B. Wegfall der dauerhaft bestehenden Erlaubnisvoraussetzungen) oder durch Verzicht. Mit dem Erlöschen der Erlaubnis ist die Erlaubnisurkunde zurückzugeben.
5. Die Ausübung einer Tätigkeit nach § 34d Absatz 1 GewO ohne erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
6. Eine gleichzeitige Eintragung der Gesellschaft als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 GewO und als Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO im Vermittlerregister ist nicht zulässig.
7. Die Gesellschaft ist verpflichtet, Angestellte, die für die Versicherungsvermittlung in leitender Position verantwortlich sind, der zuständigen Erlaubnisbehörde zu melden und gemäß § 34d Abs. 10 Satz 1 GewO in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.
8. Änderungen der Angaben nach § 1 VersVermV, die nach Erteilung der Erlaubnis eintreten, sind der zuständigen Erlaubnisbehörde unverzüglich mitzuteilen.
9. Keiner Erlaubnis bedarf ein Versicherungsvermittler, der in einem anderen EU-/EWR-Staat niedergelassen ist, sofern er die Eintragung in das Vermittlerregister dieses Staates nachweisen kann. Vor
Tätigkeitsaufnahme in Deutschland hat der Vermittler aus einem anderen EU-/EWR ein sog.
Notifizierungsverfahren zu durchlaufen.
10. Für ausländische Geschäftsführer/-innen/Vorstände:
Bitte beachten Sie, dass aufenthaltsrechtliche Fragen von der IHK nicht geprüft werden. In der Regel ist eine Änderung des Gewerbesperrvermerkes in der Aufenthaltsgenehmigung im Reisepass erforderlich.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.
Ich habe sämtliche Hinweise des Antrages gelesen und verstanden. Ich versichere die Richtig- und Vollständigkeit aller gemachten Angaben. Auch wird versichert, dass weder der/die gesetzliche/-n Vertreter/-in/-innen der Gesellschaft noch die Gesellschaft selbst eine Tätigkeit als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO ausüben und weder der/die gesetzliche/-n Vertreter/- in/-innen der Gesellschaft noch die Gesellschaft selbst einen Anteil ein einem solchen Unternehmen halten.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gemäß § 13 Bundesdatenschutzgesetz, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und
§ 34d GewO.
Erforderliche Unterlagen Bitte beachten:
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind, soweit vorhanden, ebenfalls für den/die Betriebsleiter (z. B. bei Zweigstellen) einzureichen.
Die einzureichenden Unterlagen dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (= Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art: OG) für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
(Beleg-Art 9) für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en sowie für die juristische Person
Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde bzw. Betriebssitzgemeinde zu beantragen. Die Auskünfte (zur Vorlage bei einer Behörde) werden der IHK direkt übersandt. Bitte geben Sie bei der Beantragung die Anschrift
“Oldenburgische IHK, 26015 Oldenburg” sowie den Verwendungszweck „Erlaubnis nach § 34d GewO“ an.
Alternativ besteht die Möglichkeit, diese Dokumente online mit Hilfe des elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels, eines an Ihrem Computer installierten und für die Online-Identitätsprüfung zugelassenen Kartenlesegerätes, der installierten„AusweisApp2“ zum Hochladen von Nachweisen zu
beantragen. Weitergehende Informationen sowie das Online-Portal zur Antragstellung finden Sie unter:
www.bundesjustizamt.de
Nachweis der Sachkunde für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en (siehe Seite 8/9) Bescheinigung in Steuersachen = Bestätigung, dass keine Steuerschulden bestehen (einzuholen beim zuständigen Finanzamt für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en soZie für die juristische Person)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der kommunalen Steuerkasse (= Bestätigung, dass keine Gewerbesteuerschulden bestehen) für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en (sofern die Person z. B. als Einzelunternehmer gewerblich tätig war/ist) sowie für die juristische Person;
einzuholen bei den Betriebssitzgemeinden, in dessen Bezirk in den letzten 5 Jahren eine gewerbliche Niederlassung bestanden hat)
Folgende Bescheinigungen sind nur für die juristische Person einzuholen:
Versicherungsbestätigung der Berufshaftpflichtversicherung Bestätigung zur Insolvenzfreiheit
(einzuholen bei den Insolvenzgerichten, in dessen Bezirk in den letzten 5 Jahren eine gewerbliche Niederlassung bestanden hat)
Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie unter http://www.finanzamt24.de und das zuständige Insolvenzgericht finden Sie unter https://justiz.de.
Kopie der Gewerbeanmeldung (bei Neugründung) Auszug aus dem Handelsregister
(zu beantragen beim Registerportal: www.handelsregister.de).
Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (nur erforderlich, wenn unter Punkt 8. im Antrag angegeben wurde, dass die Auskunft selbst eingeholt wird.)
Bitte beachten:
Bei Neugründung der juristischen Person sind nur folgende Unterlagen zu beantragen:
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (= Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art: OG) für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9) für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en
Bescheinigung in Steuersachen = Bestätigung, dass keine Steuerschulden bestehen (einzuholen beim zuständigen Finanzamt für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der kommunalen Steuerkasse (= Bestätigung, dass keine
Gewerbesteuerschulden bestehen) für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en (sofern die Person
z. B. als Einzelunternehmer gewerblich tätig war/ist); einzuholen bei den Betriebssitzgemeinden, in dessen Bezirk in den letzten 5 Jahren eine gewerbliche Niederlassung bestanden hat)
Nachweis der Sachkunde für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en
Versicherungsbestätigung der Berufshaftpflichtversicherung
Kopie der Gewerbeanmeldung
Auszug aus dem Handelsregister
Folgende Sachkundenachweise sind gemäß Versicherungsvermittlungsverordnung anerkannt:
Bitte weisen Sie die Sachkunde für jede/-n gesetzliche/-n Vertreter/-in durch geeignete Zeugnisse über folgende Qualifikation/-en nach:
Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK Versicherungskaufmann/-frau (oder Vorläufer)
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (oder Vorläufer)
Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen (oder Vorläufer) Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Finanzberatung (oder Vorläufer)
Betriebswirtschaftlicher Studiengang der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder
Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
Geprüfte/-r Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (oder Vorläufer) mit abgeschlossener Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau und mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
Geprüfte/-r Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (oder Vorläufer) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
Geprüfte/-r Finanzfachwirt/-in (oder Vorläufer) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule und mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau (oder Vorläufer) mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
Investmentfondskaufmann/-frau (oder Vorläufer) mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
Geprüfte/-r Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (oder Vorläufer) mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
Mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule/
Berufsakademie mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder –beratung
oder durch einen
ausländischen Berufsbefähigungsnachweis (eigenständiges Verfahren nach
§ 13c GewO notwendig) oder durch einen
vor dem 01.01.2009 erworbenen Abschluss als Versicherungsfachmann/-frau des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
oder im Wege der sog. „Alte-Hasen-Regelung“,
indem Sie nachweisen, dass der/die gesetzliche Vertreter/-in
seit dem 31.08.2000 (oder länger) selbständig und/oder unselbständig ununterbrochen eine Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater ausübt/-en:
Die ununterbrochene Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater ist nachzuweisen:
als Angestellter (= unselbständige Tätigkeit), z. B. durch Arbeitsvertrag,
Arbeitszeugnisse, Bestätigungen von Arbeitgebern, Verdienstbescheinigungen mit Tätigkeitsnachweis
als Gewerbetreibender (= selbständige Tätigkeit), z. B. durch Bestätigungen von Versicherungsunternehmen/Obervermittlern sowie durch Kopien der vermittelten Versicherungsverträge oder aussagekräftige Provisionsabrechnungen
Hinweis:
Personen, die vor dem 01.01.2009 eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler (nach § 34d Absatz 1 GewO) oder als Versicherungsberater (nach § 34e GewO in der bis zum 01.01.2009 geltenden Fassung) beantragt haben und die Voraussetzungen des § 1 Absatz 4 VersVermV in der bis zum 01.01.2009 geltenden Fassung erfüllt haben, bedürfen auch im Falle einer nach der Antragstellung eingetretenen Unterbrechung ihrer Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater keiner Sachkundeprüfung.
oder durch
Delegation des Sachkundenachweises auf vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen gemäß § 34d Absatz 5 Satz 4 GewO oder auf Geschäftsführer-/Vorstandsebene (bitte verwenden Sie hierfür das Delegationsformular für juristische Personen)
Hinweis:
Sofern eine Delegation des Sachkundenachweises auf eine vertretungsberechtigte Aufsichtsperson gemäß
§ 34d Absatz 5 Satz 4 GewO erfolgt, wird/werden der/die nicht sachkundige/-n Geschäftsführer/-in/-innen bzw. Vorstand/Vorstände von der Geschäftsführung im Bereich des § 34d Absatz 1 GewO ausgeschlossen und darf/dürfen dann auch tatsächlich keine nach § 34d Absatz 1 GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit für die Gesellschaft ausüben, da eine Aufsicht von unten nach oben nicht denkbar ist.
Sofern eine Delegation auf Geschäftsführer-/Vorstandsebene erfolgt, muss/müssen sich der/die nicht sachkundige/-n gesetzlichen Vertreter/-in/-innen der Gesellschaft der Aufsicht des/der sachkundigen gesetzlichen Vertreter/-s/-in/-innen unterwerfen. In diesem Fall darf/dürfen der/die nicht sachkundige/-n gesetzliche/-n Vertreter/-in/-innen eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34d Absatz 1 GewO für die Gesellschaft ausüben.