Beantragt wird:
Restkostenübernahme des Kurzzeitpflegeaufenthaltes _________________
bei vollstationärer Pflege ab __________
Pflegewohngeld
Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege – ( bei Erreichen der Vermögensschongrenze ) Leistungen der ambulanten Pflege: __________________________________
Angaben zur Person
Verfügt eines Ihrer Kinder oder die Eltern wahrscheinlich über ein jährliches Gesamt- einkommen von über 100.000,00€ ?
□ Nein
□ Ja ( weitere Angaben notwendigen) Name, Vorname
_________________________
_____________
Hilfesuchende(r) Geburtsdatum
___________
Adresse vor Heimaufnahme:
Straße
PLZ, Ort
Ehepartner/in, bzw.
Lebenspartner/in
Name, Vorname
_____________________________________________________________________
Geburtsdatum
____________________
Unterhalts- verpflichtete Personen
(Kinder, Eltern) Name, Vorname
____________________
Geburtsdatum
________
___
_________________
__________________ _ _
____________________ ________ ___________________
___________________
- Hilfe zur Pflege -
_____________
(Zukünftige) Pflegeeinrichtung / Pflegedienst
_____________________________________________________________________
□ Einbettzimmer Pflegegrad: ___
□ Mehrbettzimmer
Heimaufnahme : _______________
Anschrift
Familienstand
□ Ledig
□ verheiratet
□ eheähnliche Gemeinschaft
□ verwitwet
□ geschieden
□ getrennt lebend
seit ___________________
____________________ ________ ___________________
___________________
____________________ ________ ___________________
___________________
____________________ ________ ___________________
___________________
□
Es sind keine unterhaltsverpflichteten Personen vorhandenBetreuer/in oder Bevollmächtigte/r
Schwerbehindertenausweis
Kranken-/Pflegeversicherung
Einkommen
____________________________
KV_________€ PV_________€
_____________________________
□
Beihilfeberechtigt( Bitte Beihilfebescheid vorlegen !)
□
Pflegeversichert über das SozialamtName der Krankenkasse / Pflegekasse Art der Versicherung Nimmt ein/e Betreuer/in oder ein/e Bevollmächtigte/r Ihre Interessen wahr?
□
Ja□
Nein Name, VornameAdresse
Telefon / Handy Email
Versicherungsnummer
□
pflichtversichert□
freiwillig versichert□
privat versichertAusweis besitzt: Grad der
Behinderung
Datum: Merkzeichen
□
Hilfesuchender□
Ehepartner/in, Partner/in der eheähnlichen Gemeinschaft____________
____________
________________
________________
________________
_______ % _______ %
Antrag gestellt ?
□
Ja□
Ja□
Nein□
NeinHilfesuchender Ehepartner/in bzw. Partner/in der eheähnlichen Gemeinschaft
Altersrente
Rentenzeichen Rentenzeichen Betrag in €
Witwenrente Unfallrente Betriebsrente Sonstige Renten
Grundsicherung Wohngeld
Mieteinnahmen Sonstiges
Betrag in €
Beiträge ( Freiwillig bzw. Privat )
Beziehen Sie eine Kriegsbeschädigten- bzw.
Hinterbliebenenrente vom Landschaftsverband?
□ Ja ( Weitergabe des Antrages an den LWL Münster )
□ Nein
Versicherungen
(Bitte Policen und aktuelle Rückkaufswerte vorlegen !!)Vorsorgeverträge
Vermögen
Schenkungen, Vermögensübertragungen
Versicherungsgesellschaft Beitrag Sterbegeldversicherung
Lebensversicherung
weitere Versicherung
Höhe des aktuellen Rückkaufswertes
€ € €
Hausratversicherung
Haftpflichtversicherung
Vertragspartner Abschlussdatum
Bestattungsvorsorge
Höhe in €
Wurde Vermögen vor Eintritt der Bedürftigkeit auf andere Personen übertragen ? (z.B. Schenkungen, Haus-/Grundstücksübertragungen)
□
Ja, in den letzten 10 Jahren _____________________________ ( Prüfung einleiten !!)□
Ja, vor mehr als 10 Jahren ______________________________□
NeinGuthaben auf dem Girokonto Nr._____________________________
bei__________________________
Stand: ______________
________________________€
Stand: ______________
________________________€
Sparguthaben
Nr._____________________________
bei__________________________
Nr._____________________________
bei__________________________
Stand: ______________
________________________€
Stand: ______________
________________________€
Stand: ______________
________________________€
Stand: ______________
________________________€
Rückkaufswerte (gesamt)
der Lebensversicherungen € €
Sonstiges Vermögen; z.B. BARGELD
Wertpapiere, Fonds etc. € €
Hilfesuchender Ehepartner/in bzw. Partner/in der eheähnlichen Gemeinschaft
□
Keinerlei Vermögen vorhandenImmobilien
Angaben zur Wohnung
(bei Eigentum siehe Rentabilitätsberechnung)Sonstiges
Alle Angaben sind durch vollständige Unterlagen zu belegen.
Erklärung :
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der v. g. Angaben wird hiermit ausdrücklich versichert. Es ist bekannt, dass man sich durch unvollständige und unwahre Angaben strafbar macht und dass zu Unrecht erhaltene Leistungen zu erstatten sind.
Etwaige Veränderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen werden dem Sozialamt sofort bekannt gegeben.
Aufgenommen durch:
______________________________ ______________________________
Unterschrift Hilfesuchende(r) bzw. des Betreuers oder Bevollmächtigten
gekündigt zum
_____________________
Vermieter
___________________________________________
Miete
___________ €
Merkblätter Folgende Merkblätter wurden ausgehändigt
□ Pflegewohngeld / Sozialhilfe
□ Mietkosten und Wohnungsräumung
□ Datenschutzgrundverordnung
___________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________
Sind Sie, Ihr Ehepartner/in bzw. Ihr Partner/in der eheähnlichen Gemeinschaft (Mit-)Eigentümer/in von Immobilien / Grundstücken etc. ?
□
Ja (Bitte Rentabilitätsberechnung ausfüllen !!!)□
NeinArt der Immobilie
□
Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus/Eigentumswohnung□
Gewerbe- bzw. Landwirtschaftlicher Betrieb□
Unbebautes Grundstück Adresse:_________________________________________________________________________
Anspruch auf Wohnrecht ? □ Ja ( nicht übertragbar )
□ Nein
Anspruch auf Nießbrauch ? □ Ja
□ Nein
□ Für die Zeit der Kündigungsfrist ( max. 2 Monate ) wird die Freilassung der noch zu zahlenden Miete vom Einkommenseinsatz im Heim beantragt.
□ Die Kostenübernahme der Wohnungsräumung ( max. 1.000,-€ ) wird ebenfalls beantragt.
Hierzu werden 3 Kostenvoranschläge eingereicht.
Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Hiermit stimme ich der Erteilung von ärztlichen Auskünften und der Vorlage ärztlicher Unterlagen gegenüber der Stadt Bottrop - Sozialamt - zu, soweit diese zur Erfüllung von Aufgaben der Sozialhilfe erforderlich sind.
_______________ ______________________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift des Erklärenden bzw. des gesetzlichen Vertreters)
Weitere Erklärungen, Angaben:
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
Familienname, Vorname
Gesetzlicher Vertreter
Geburtsdatum
Merkblatt zum SGB XII-Antrag
I. MitwirkungspflichtenAls Antragsteller für den Bezug von Sozialleistungen sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem zuständigen Sozialhilfeträger alle Tatsachen und Umstände anzugeben, aus denen sich die Voraussetzungen für Ihren Hilfebedarf ergeben (§§ 60 ff. SGB I, § 117 SGB XII). Das bedeutet, dass Sie dem Sozialhilfeträger vor der Entscheidung über diesen Antrag aktuelle Nachweise vorzulegen bzw. Angaben zu machen haben, aus denen sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ihres Ehegatten, Ihres Lebenspartners oder des Partners der eheähnlichen Gemeinschaft ergeben. Sie wurden darauf hingewiesen, dass der Sozialhilfeträger diesen Sozialhilfeantrag ablehnen kann, so lange Sie die erforderlichen Nachweise nicht oder nicht vollständig vorlegen (§
66 SGB I). Sollten aufgrund falscher oder fehlender Angaben Sozialhilfeleistungen zu Unrecht bewilligt werden, sind diese zu erstatten. Dieses Fehlverhalten kann eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen (§ 263 Strafgesetzbuch).
Der Antragsteller, sein Ehegatte/Lebenspartner oder Partner der eheähnlichen Gemeinschaft, Betreuer, Bevollmächtigte sowie das Heim sind verpflichtet, sämtliche Änderungen in den
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Hilfeempfängers/in, sowie alle Tatbestände, die für die Gewährung der Leistung erheblich sein können, dem zuständigen Sozialhilfeträger
anzuzeigen.
Dies gilt unter anderem, insbesondere für folgende Änderungen:
bei Änderung des Einkommens
bei Überschreitung des Vermögensschonbetrages
bei Krankenhausaufenthalten
bei Beantragung von Höherstufungen
bei Erbfällen
bei Zimmerwechsel
Umzug in ein anderes Heim/Beendigung des Heimaufenthaltes
Stellung eines Renten-/Erwerbsunfähigkeitsrenten- und Blindengeldantrages
II. Einsetzen der Sozialhilfe
Ein Sozialhilfeanspruch tritt frühestens ab dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie oder eine dritte Person dem Sozialhilfeträger Ihre Hilfebedürftigkeit bekannt gegeben haben (§ 18 Abs. 1 SGB XII). Kosten die bereits vor dem Bekanntgabezeitpunkt entstanden sind, werden aus Sozialhilfemitteln nicht übernommen. So lange und soweit Sie ab sofort noch Kosten selbst bezahlen, deren Übernahme aus Sozialhilfemitteln Sie mit diesem Antrag begehren, besteht trotz Bekanntgabe Ihres
Hilfebedarfs kein Anspruch auf Erstattung dieser Zahlungen aus Sozialhilfemitteln (Selbsthilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII). Der Einsatz privater Mittel geht im Rahmen der Selbsthilfe der Sozialhilfe vor und wird vollumfänglich auf Ihren Hilfebedarf angerechnet. Das gilt auch für den Fall, dass die zur Deckung Ihres Hilfebedarfs erforderlichen Mittel von dritten Personen gezahlt werden.
Sofern Sie in einem Pflegeheim untergebracht sind oder einzuziehen beabsichtigen, haben Sie nur dann Anspruch auf Übernahme der Heimkosten aus Sozialhilfemitteln, wenn Sie in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen (Pflegebedarf, § 61b Abs. 1 SGB XII).
Die Heimpflegebedürftigkeit ist möglichst vor der Heimaufnahme mit dem Sozialhilfeträger abzuklären, da ansonsten eine Übernahme der Heimkosten aus Sozialhilfemitteln
gegebenenfalls nicht durch den Sozialhilfeträger erfolgt.
III. Einkommen und Vermögen
Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner oder – wenn Sie minderjährig und unverheiratet sind - Ihre Eltern sind verpflichtet, das Einkommen und Vermögen ab Beginn Ihres Hilfebedarfs in zumutbaren Rahmen zur Deckung der anfallenden Kosten einzusetzen (§19 SGB XII). Das gleiche gilt auch bei Partnern der eheähnlichen Gemeinschaft (§ 20 SGB XII). Ausgenommen vom Einkommenseinsatz sind nur solche Einkünfte, die ausdrücklich anrechenfrei sind, sowie Vermögen bis zu 5.000,00 € für Sie als Alleinstehende/n bzw. von 10.000,00 € für Sie und Ihren Ehegatten/Lebenspartner oder Partner der eheähnlichen Gemeinschaft.
Bis zur Entscheidung über diesen Antrag dürfen Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner oder Partner der eheähnlichen Gemeinschaft aus Ihrem/ihrem Einkommen und Vermögen nur unabweisbar notwendige Ausgaben nach Rücksprache mit dem Sozialhilfeträger tätigen; vor allem darf kein Einkommen und Vermögen an Dritte übertragen oder verschenkt werden.
Bis zur Entscheidung über Ihren Antrag auf Übernahme der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger sind die bis dahin eingehenden monatlichen Einkommensbezüge (z.B. Altersrente, Witwenrente, Zusatzrente, Pensionen usw.) grundsätzlich in voller Höhe als Einkommenseinsatz zu leisten.
Im Monat der Heimaufnahme erfolgt ein anteiliger Einsatz des Einkommens.
Bei Ehegatten/Lebenspartnern oder Partner der eheähnlichen Gemeinschaft erfolgt eine gesonderte Berechnung des Einkommenseinsatzes (Eigenleistungsberechnung).
Falls der Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege gem. § 61 SGB XII gewährt, haben Sie nach § 27b Abs. 2 SGB XII einen Anspruch auf Auszahlung eines Barbetrages. Der Barbetrag beträgt z. Zt. 116,64 € monatlich. Bezieher von Blindengeld erhalten keinen Barbetrag.
IV. Hinweis nach § 9 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz
Die in diesem Antrag erfragten Daten werden aufgrund der §§ 60 – 65 Sozialgesetzbuch I (SGB I), sowie der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) erhoben. Die Auszahlung
bewilligter laufender Leistungen erfolgt im automatisierten Verfahren. Dazu werden Angaben zur Person, zum Aufenthalt, zu den Familienverhältnissen, den Einkünften, zum Pflegebedarf und der daraus resultierenden Leistung der Pflegekasse und bei Heimaufenthalten die jeweils gültigen Heimkosten gespeichert. Der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen stimme ich im Rahmen meiner
Mitwirkungspflichten ausdrücklich zu.
Stadt Bottrop - Der Oberbürgermeister -
Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop / Telefon: (02041) 70-30 / Fax (02041) 70-3280 E-Mail: stadtverwaltung@bottrop.de / Internet: www.bottrop.de
Information
nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
Verantwortliche/r Fachbereich: Sozialamt (50) Frau Alexius-Eifert, Amtsleiterin Tel. (02041) 70-3666
E-Mail: Amt50@bottrop.de Vertreter/in Fachbereich: Sozialamt (50)
Herr Borowiak Tel. (02041) 70-3659 E-Mail: Amt50@bottrop.de Datenschutzbeauftragter E-Mail: datenschutz@bottrop.de
Zweck/e der Datenverarbeitung Gewährung von Pflegegeld und Pflegewohngeld
Wesentliche Rechtsgrundlage/n Sozialgesetzbuch XII und Alten- und Pflegegesetz NRW und die entsprechende Durchführungsverordnung Empfänger und Kategorien von
Empfängern der Daten
Die Sozialdaten werden an die gem. § 69
Sozialgesetzbuch X für die Erfüllung sozialer Aufgaben zuständigen Stellen übermittelt
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
5 Jahre nach Ablauf der Berechtigung auf Pflegegeld und/oder Pflegewohngeld werden die Daten gelöscht.
Rechte der betroffenen Person Sie haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
Recht auf Akteneinsicht nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen
Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon (0211) 38424-0 / Fax (0211) 38424-10 E-Mail poststelle@ldi.nrw.de / Internet www.ldi.nrw.de
ausgehändigt am :
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