Die Information:
Bericht und Meinung
nen, daß Schlüsselgewalt nach
§ 1357 BGB vorliege, angeführt.
Geburtshelfer sollten Wöchnerinnen und Schwangere kurz darauf hin- weisen, daß sie sich nicht von Ver- treterinnen zu Hause, sondern vom Arzt oder der Mütterberatung über Säuglingsernährung beraten lassen sollen, und sie sollten die Wöchne- rinnen darauf hinweisen, daß ihnen schon bald Vertreterbesuch zu Hause bevorsteht, der sie veranlas- sen will, die Ernährung ihres Kin- des ohne Möglichkeit einer Erpro- bung des Präparates vertraglich für 12 bis 18 Monate festzulegen. Nie sofort unterschreiben! Zuerst Ehe- mann, Arzt oder Mütterberatung fragen! Haushaltszucker genügt völlig und kostet fast nur ein Zehn- tel des angepriesenen „Kinderzuk- kers"; er ist durchaus nicht ge- sundheitsschädlich. Dr. Gerhard Rose, Leiter der Zentrale zur Be- kämpfung der Unlauterkeit im Heil- gewerbe (ZBUH), 68 Mannheim 1, L 1, 1, steht zu Auskünften zur Verfü- gung. ZBUH
Männer scheuen die Krebsvorsorge
Nur jeder zehnte Mann läßt sich bisher regelmäßig auf Krebs un- tersuchen. Wie der Bundesverband der Betriebskrankenkassen in Es- sen feststellte, gehen Männer, die bei den Angestellten-Ersatzkassen versichert sind, noch am häufigsten zur Krebsvorsorge (22,5 Prozent).
Bei den Betriebskrankenkassen nutzten 10,2 Prozent die Vorsorge- untersuchungen, die versicherten Männer der Ortskrankenkassen blieben mit 8,1 Prozent sogar un- ter der durchschnittlichen Betei- ligung von 10 Prozent. Nach den Erfahrungen der Betriebskranken- kassen bringt nicht die aufwendige
„Anti-Krebs-Werbung" höhere Be- teiligungsquoten an den gesetzli- chen Maßnahmen zur Krankheits- früherkennung, sondern die an die Mitglieder persönlich gerichteten Schreiben, in denen an das indivi- duelle Gesundheitsbewußtsein ap- pelliert wird DÄ
Mitbestimmung
Wenige Tage bevor im Deutschen Bundestag die Debatte um ein neu- es Mitbestimmungsgesetz begann, haben die Arbeitnehmer eines gro- ßen Unternehmens bei der Aus- übung ihres Mitbestimmungsrechts eindeutig dokumentiert, was sie sich darunter vorstellen: Bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa fielen diejenigen Kandi- daten auf der Gewerkschaftsliste, die nicht Betriebsangehörige wa- ren, mit Pauken und Trompeten durch; dafür gelangten aus einer Konkurrenzliste andere Kandidaten hinein — ausschließlich Betriebs- angehörige.
Pikant an der Angelegenheit sind zwei Dinge: Zum einen gehört zu den Durchgefallenen der bisherige stellvertretende Vorsitzer des Auf- sichtsrates, der Boß der Gewerk- schaft ÖTV, Heinz Kluncker. Der Betriebsratsvorsitzende, der im Wahlkampf die Nicht-Gewerk- schaftsliste unterstützt hatte, ob- wohl er selbst ÖTV-Mitglied ist, er- klärte dazu laut Zeitungsberichten:
„Wir wollen echte Vertreter der Be- legschaft im Aufsichtsrat und keine Funktionäre, die die Gewerkschaft vor die Lufthansa stellen." Und er berichtete, die Belegschaft habe es sehr wohl bemerkt, daß der ÖTV- Chef in seiner Gewerkschaftsrolle oftmals in Interessenkonflikte mit seiner Aufsichtsratsrolle gekom- men sei, Interessenkonflikte, in de- nen er sich regelmäßig gegen die Interessen des Betriebes, dessen stellvertretender Aufsichtsratsvor- sitzender er war, entschieden hat- te: als „Arbeitnehmervertreter"
also gegen die unmittelbaren Inter- essen der um ihren Arbeitsplatz bangenden Arbeitnehmer. Pikant ist zum zweiten, daß die Gewerk- schaft sich nunmehr als schlechter Verlierer zeigt: Gegen den Be- triebsratsvorsitzenden sowie gegen einen erfolgreichen Kandidaten der Antigewerkschaftsliste, der auch ÖTV-Mitglied ist, werden Aus- schlußverfahren aus der Gewerk- schaft erwogen.
Der Vorgang bei der Lufthansa ver- dient ebenso Beachtung wie das für die Gewerkschaften deletäre Ergebnis der „Sozialwahlen" in die Selbstverwaltungsorgane der Bun- desversicherungsanstalt für Ange- stellte, der Ersatz- und einiger RVO-Kassen. Auch bei den Sozial- wahlen zeigten sich die Gewerk- schaften als schlechte Verlierer:
Anstatt einer Anerkennung des Wählervotums hörte man nur mau- lendes Mäkeln am Wahlverfahren, das nach Ansicht von Gewerk- schaftssprechern schleunigst ab- geschafft werden sollte. Der Bür- ger aber, der Sozialversicherte, der Arbeitnehmer will, wo Mitbestim- mung möglich ist, sie selbst wahr- nehmen, nicht aber Macht an einen außerhalb der mitzubestimmenden Institution residierenden Gewerk- schaftsapparat zuteilen. Dies gibt zu der Hoffnung Anlaß, daß Ver- hältnisse wie in Italien, wo die Ge- werkschaften allmählich das Parla- ment aus seiner Rolle gedrängt ha- ben (und das Land dabei ins Chaos stürzten), bei uns vorerst nicht ins Haus stehen. bt
ZITAT Hausarzt:
Arzt des Vertrauens
„Es ist jenes besondere Ver- trauensverhältnis, das diese Ärzte zu Hausärzten der Bür- ger erhebt. Der Hausarzt ist an einem festen Patienten- stamm genauso interessiert wie der Bürger an einem ständigen Arzt. Die Frage nach dem Hausarzt ist keine Frage nach einem Organisa- tionsprinzip, sondern nach ei- nem Vertrauensverhältnis, das Stabilität und Arztwahl voraussetzt."
Dr. Rudolf Weber und Dr.
Erich Fischer in „Die näch- sten Aufgaben im Gesund- heitswesen" in der Ostberli- ner Zeitschrift „humanitas", 9. März 1974