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Archiv "EU-Ratspräsidentschaft: Impulse für die Gesundheitspolitik" (18.07.1994)

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POLITIK

Das Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen und anderen Geset- zen, darunter das Gesetz zur Ent- schädigung von Zeugen und Sachver- ständigen, hat den Bundesrat pas- siert. Zum 1. Juli 1994 wurden die Entschädigungssätze für Sachver- ständige angehoben. Die letzte Ver- besserung war am 1. Januar 1987 er- folgt. Als Ausgleich für die inzwi- schen abgelaufenen siebeneinhalb Jahre werden die Entschädigungssät- ze für Sachverständige auf 50 DM bis 100 DM je Stunde angehoben (bisher 40 DM bis 70 DM). Die Möglichkeit zur Überschreitung dieser Sätze ist entsprechend der alten Regelung in

§ 3 Abs. 3 beibehalten worden. Die Sonderleistungen im Zusammenhang mit Gutachten, die — soweit es die ärztlichen Leistungen betrifft — nach der Anlage zu § 5 des Gesetzes ent- schädigt werden, sind — mit Ausnah- me der Laborleistungen — um etwa 25 bis 30 Prozent angehoben worden.

Hervorzuheben ist, daß erstmals seit 1977 die Vergütung des ärztli- chen Befundberichts oder der schrift- lichen Auskunft angehoben wurde, und zwar auf 20 DM bis 40 DM (bis- her 10 DM bis 30 DM). Bei einer au- ßergewöhnlich umfangreichen Tätig- keit werden bis zu 70 DM vergütet (bisher bis zu 60 DM). Für die kurze

EU-Ratspräsidentschaft

Seit dem 1. Juli führt die Bun- desrepublik Deutschland den Vorsitz im Europäischen Rat. Für ein halbes Jahr können nun die Deutschen die Leitlinien zu den unterschiedlichsten Themen der europäischen Politik festlegen. Dazu Dr. Karsten Vilmar, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK): „Innerhalb der Europäi-

AKTUELL

gutachterliche Äußerung oder ein Formgutachten erhält der Arzt 60 DM (bisher 45 DM); bei einer au- ßergewöhnlich umfangreichen Tätig- keit kann bis zu 115 DM aufgestockt werden (bisher bis zu 90 DM).

Die Leistungen nach Abschnitt 0 GOÄ sind in ihrer bisherigen Ver- gütungshöhe beibehalten worden, das heißt mit dem 1,lfachen Gebüh- rensatz. Nach § 5 Abs. 3 ZSEG ist es jedoch möglich, sowohl für Leistun- gen nach Abschnitt 0 als auch für al- le anderen Leistungen in der Anlage zu § 5 eine zusätzliche Entschädi- gung in Höhe des Mindeststunden- satzes von 50 DM in Anspruch zu nehmen, wenn zusätzliche Zeit erfor- derlich wird. Für eine Tätigkeit zu außergewöhnlicher Zeit oder unter außergewöhnlichen Umständen kann die Gesamtentschädigung um bis zu 65 DM erhöht werden (bisher bis zu 50 DM).

Die in den Verhandlungen ange- kündigten strukturellen Änderungen sind bis auf die Neuregelung in § 7 unterblieben. Dort ist die Möglichkeit verankert, zur Entlastung von Gerich- ten und zur Vermeidung von Konflik- ten zwischen Sachverständigen und den anderen am Verfahren Beteilig- ten eine vorherige Vereinbarung von Stundensätzen zu treffen. RH

schen Union hat Deutschland eines der leistungsfähigsten Gesundheits- systeme. Nutzen wir die Chance der deutschen Ratspräsidentschaft, um aus diesem bewährten System heraus Impulse für eine bürgernahe Ge- sundheitspolitik in Europa zu geben und gesundheitspolitische Prioritä- ten zu setzen."

Für die anstehenden Aufgaben haben Bundesärztekammer und Kas- senärztliche Bundesvereinigung (KBV) Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer ihre Unterstützung zugesagt. „Die Ärzteschaft erwartet allerdings, früher als bisher in die po- litische Meinungsbildung einbezogen zu werden", verlangte der Vorsitzen- de der KBV, Dr. Winfried Schone.

Ein erster Schritt in diese Richtung sei der inzwischen institutionalisierte

„gesundheitspolitische Dialog", an dem der Ständige Ausschuß der Eu- ropäischen Ärzte und die EU-Kom- mission beteiligt seien.

Ein von der KBV und der BÄK entwickelter Maßnahmenkatalog zeigt auf, welche gesundheitspoliti- schen Ziele nach Vorstellungen der ärztlichen Selbstverwaltung vorran- gig behandelt werden sollten:

C) Umfassende bevölkerungsbe- zogene Daten über Krebserkrankun- gen sollen erhoben werden. Sie sol- len dazu dienen, zum Beispiel ver- stärkt Ursachenforschung betreiben und neu auftretende Fälle sowie die Zahl aller vorhandenen Fälle besser überblicken zu können. Eine Krebs- registrierung erleichtere es zudem nach Ansicht der ärztlichen Selbst- verwaltung, gesundheitspolitische Maßnahmen zur Krebsfrüherken- nung zu ergreifen. Auch sollen durch eine europaweite Datenerhebung re- gionale Häufungen sowie Änderun- gen in der Erkrankungshäufigkeit frühzeitig erkannt werden.

© Ein flächendeckendes anony- misiertes Fehlbildungsregister zur Erfassung epidemiologischer Daten und deren richtiger Einordung soll europaweit eingerichtet werden.

C) BÄK und KBV plädieren für eine interdisziplinäre länderüber- greifende Zusammenarbeit in der Gesundheitsforschung, um zu neuen Ergebnissen zum Beispiel bei der Gentherapie, der Arzneimittel- entwicklung und der biochemischen Diagnostik zu gelangen. Allerdings müsse die gezielte Förderung von Forschungsprojekten ethischen und juristischen Gesichtspunkten genü-

gen und von einem stärkeren inner- europäischen Austausch von Wissen- schaftlern zugunsten der Förderung von Verbundforschungsprojekten ge- prägt sein. Sp

Sachverständige:

Bessere Vergütung

Impulse für die

Gesundheitspolitik

A-1936 (24) Deutsches Arzteblatt 91, Heft 28/29, 18. Juli 1994

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