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Archiv "Vergangenheit: Gesetz über HJ vergessen" (17.06.1994)

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freiwilligen Eintritt in die NSDAP kann nicht die Rede sein! Ich kann mir vorstellen, daß jetzt Wißbegierige wissen wollen, welcher Verband...

„eingegliedert" wurde. Da wäre der Reiterverband, dem eine ganze Reihe von Ärzten angehörte. Sie waren plötz- lich Mitglieder der Reiter-SA und hatten entsprechende Beiträge zu zahlen.

In Heidelberg selbst hat- ten Nichtmitglieder des NS- Studentenbundes — so wie ich

— keinerlei Nachteile oder gar Nachstellungen von einem mir völlig unbekannten NS- Studentenführer. Wie sollte ich auch?

. . . Nun zu dem Splitter- grabeneinsatz des Dr. Vene- dey. Zunächst muß erwähnt werden, daß 1939 der soge- nannte Fabrikdienst als Pflicht für Studentinnen und Studenten eingeführt wurde.

Man konnte sich die Fabrik aussuchen. . . Diesen Pflicht- einsatz hat Dr. Venedey of- fensichtlich mit dem Aushe- ben von Splittergräben ausge- führt. Ich selbst fand unmit- telbar nach dem Kriege in und um Heidelberg keine Splittergräben. . . Sollte der Splittergrabeneinsatz im We- sten oder Osten stattgefun- den haben, dann kann ich mir schwerlich einen Studenten- führer Heidelbergs vorstel- len, der Studenten damals zur

„Sau" machen wollte! Die Studenten in Heidelberg wur- den mit Glacehandschuhen angefaßt! Das zeigte sich auch bei den Fahrten auf dem Neckar in Richtung der nek- karaufwärts gelegenen soge- nannten Schwalbennester.

Zusammen mit den Professo- ren feierten die „Mediziner"

Semesterbeginn oder dessen Ende. Kein Student kam in Uniform.

Ich selbst habe erfahren müssen, daß der Sportlehrer H. B., wohnhaft in Heidel- berg, Schröderstraße, einen ihm von mir geschriebenen Brief der Deutschen Arbeits- front übergeben hatte. Ich hatte (1938) geschrieben:

„Die Bonzen werden in Deutschland nicht alle — sie haben lediglich die Uniform

gewechselt. Sie bevorzugen jetzt braun!" Ich wußte nicht, daß besagter Sportlehrer SS- Truppenführer war! Ich war zu der Zeit KdF-Hilfs- sportlehrer. Mein Brief lan- dete in den Händen des da- maligen Dekans, Prof. Dr.

Achelis, der sich die Haare raufte und nicht wußte, was er nun mit mir machen sollte.

Herr Prof. Dr. Achelis war ein Lehrer auf Distanz und als solcher respektiert. Er er- klärte mir, daß man das zwar denken kann, aber nicht schreiben dürfte! Ich hörte es förmlich plumpsen, als ich ihm meinen Abgang von der Universität vorschlug.

Herr Dr. Venedey schreibt von den reichsdeut- schen Ärzten und meint da- mit auch die Kollegen in der damaligen Ostmark. Die dortigen Verhältnisse lassen sich mit den Verhältnissen in Deutschland, dem „Altreich", überhaupt nicht vergleichen.

Die von Dr. Venedey an- gegebenen Zahlen sollten mit äußerster Vorsicht verwendet werden. Um nicht als „Ver- dränger" bezeichnet zu wer- den: meine Schwester wurde in der fraglichen Zeit ermor- det — meine Sportkameradin A. Hadra, Magdeburg, Bel- fortstr. 6, wurde mitsamt der Familie vernichtet, was meine Einstellung entsprechend be- einflußte! Meinen besonde- ren Dank der Kollegin Dr.

Martin, Würzburg!

Dr. H. Schmidt, Planweg 40, 74743 Seckach

Gesetz über HJ vergessen

Die Kollegen scheinen vergessen oder verdrängt zu haben, daß es das Gesetz über die HJ vom 3. Dezember 1936 gab, das die Mitglied- schaft zur Pflicht machte. Ich kann mich noch sehr gut erin- nern, wie in den Francke- sehen Stiftungen, die eher kirchlich orientiert waren, In- ternatsleiter und Erzieher wie der Deiwel hinterher waren, daß man zum HJ-Dienst ging.

Es gehörte schon einiges da- zu, 1942 in die Zwangspflicht A-1676 (8) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 24, 17. Juni 1994

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HJ zu kommen, und 1942 zu- mindestens war es egal, ob freiwillig oder gezogen, als Abiturient landete man ent- weder als OA oder als ROB Infanterie in der seihen Ka- serne in Krakau. Und aus Ge- fangenschaft zurück, erklärte

Arzneimittel

Zu dem Leserbrief "Altar der Phar- maindustrie" von Dr. med. Themas Skutta in Heft 12/1994:

Starker Tobak

Dr. Skutta tischt in seinem Leserbrief der staunenden Fachöffentlichkeit eine Reihe von Argumenten auf, die ge- gen eine Verwendung von Bioäquivalenzstudien zum Beleg der therapeutischen Gleichwertigkeit sprechen sollen: die "extrem standardi- sierten Bedingungen" solcher

LESERBRIEFE

einem der russische Uni-Offi- zier, bei dem man seine Stu- dienbewerbung begründen mußte: als Arztsohn unmög- lich.

Dr. Hans-H. Friedrich, Sase- ler Stieg 15, 21502 Geest- hacht

Studien, die "hohe Streuung"

der Plasmakonzentrationsbe- stimmungen, die "rein stati- stische Bewertung der Bio- äquivalenz" und die Tatsa- che, daß "Wirkstärkenunter- schiede durch differenzieren- de Rezeptoraffinitäteil der Isomeren überhaupt nicht er- faßt und bewertet werden".

Was der Schreiber des Leser- briefes dabei allerdings ver- schweigt ist, daß

e

die Streuung der Meß- ergebnisse in den von ihm ge- forderten "klinischen Thera- piestudien" normalerweise noch erheblich höher liegt,

Havrix*

e

auch bei den Therapie- studien eine statistische Be- wertung vorgenommen wer- den muß,

e

die Frage der unter- schiedlichen Wirkstärke und zum Teil auch abweichenden Wirkqualität von Isomeren bei Bioverfügbarkeitsuntersu- chungen sehr wohl berück- sichtigt wird zumindest wenn sie "lege artis" durchge- führt werden.

Manchen mit der Frage der Bioverfügbarkeit nicht speziell Vertrauten mag die Argumentation von Dr. Skut- ta 1m ersten Moment viel- leicht sogar überzeugt haben, vor allem wenn er weiter aus- führt, daß "das ärztliche Wis- sen und Handeln weiterhin auf dem Altar der Pharmain- dustrie und des korrupten und verfilzten BGA geopfert wird". Schließlich wird auch noch bedauert, daß "es noch keine Qualitätssicherung m

der Laboranalytik gibt", und weiter ausgeführt, daß "jeder, der sich dazu berufen und in der Lage fühlt, heutzutage die Konzentration von Nife- dipin bestimmen kann, ohne von unabhängigen Institutio- nen auf seine Qualifikation geprüft zu werden".

Starker Tabak, wenn man weiß, daß es gerade das vom Geschäftsführer Dr. Skutta geleitete Institut ANCH war, das "manipulierte" (BGA- Pressedienst vom 4. April 1991) Bioverfügbarkeitsdaten in von ihm persönlich unter- zeichneten Prüfberichten vor- legte, um zu einer positiven Bewertung der von ihm im Auftrag der Pharmaindustrie geprüften Präparate zu kom- men. Als die Unstimmigkei- ten seinerzeit durch das Zen- trallaboratorium Deutscher Apotheker (und später auch durch das nach Skutta "kor- rupte BGA") aufgedeckt wor-

Wer die Welt

Wirkstoff: Hepatitis-A-Impfstoff. Zusammensetzung: 1 Impfdosis (I ml Suspension) enthält: 720 Antigeneinheiten inak- tiviertes Hepatitis-A-Vims, gezüchtet in Kulturen menschlicher, diploider Zellen; 0,95 mg Aluminiumhydroxid-Gel (entspr.

0,5 mg Aluminium); 5,0 mg 2-Phenoxyethanol; max. 0,05 mg Polysorbat 20; max. 0,1 mg Formaldehyd. Anwen- dungsgebiete: Aktive Immunisierung gegen Hepatitis A; insbesondere für Reisende in Endemiegebiete und bemflich Exponierte (s. ·Fach-und Gebrauchsinformation). Gegenanzeigen: Bekannte Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes. Akute, insbesondere fieberhafte Infekte. Zur aktiven Immunbicrung von Kindern aufgrund begrenzter Erfahmng nicht empfohlen. Hinweis: In der Schwangerschafl und Stillzeit nur nach sorgfältiger Abw;igung der Indikation und des Risikos impfen. Nebenwirkungen: Lokale vorübergehende Reaktionen wie Rötung, Schwellung, Induration oder leichte SchmerLen. Gelegentlich Allgemeinreaktionen leichter Art: Kopfschmerzen, Unwohlsein, Mattigkeit, Fieber, Appetitlosigkeit, Übelkeit. Bei unter 1% der Geimpften Schmerzen im Oberarm, Infektion der oberen Luftwege, Er- brechen, Durchfall oder vorlibergehend leicht erhöhte Leberenzymwerte. In Einzelfällen allergische Reaktionen möglich.

Im Falle des Auftrctens eines Schocks übliche Behandlungsmaßnahmen einleiten. Wechselwirkungen: Die gleichzeitige

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Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 24, 17. Juni 1994 (9) A-1677

Referenzen

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