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Archiv "Verbesserte Richtlinien für die Krebs-Früherkennungsuntersuchungen bei der Frau und beim Mann" (13.03.1975)

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72. Jahrgang / Heft 11 13. März 1975

Postverlagsort Köln

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Die Information:

Bericht und Meinung

ÄRZTEBLATT DEUTSCHE S

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Verbesserte Richtlinien für die

Krebs-Früherkennungsuntersuchungen bei der Frau und beim Mann

Eine Neufassung der seit etwa vier Jahren gültigen Krebs- früherkennungsrichtlinien für Frauen und Männer hat der „Bundes- ausschuß Ärzte und Krankenkassen", das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Bundesver- einigung und der Krankenkassen, verabschiedet. Der Bundes- minister für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt, diese Richtlinien am 1. April 1975 in Kraft zu setzen, er wird das voraussichtlich Mitte März 1975, also erst nach Abfassung dieser Zeilen, im Bundesan- zeiger bekanntgeben.

Die überarbeiteten Richtlinien bringen eine Reihe von Neuerun- gen für diesen wichtigen Teil der kassenärztlichen Versorgung.

Warum war nun eigentlich eine mehrmonatige Überarbeitung der alten Richtlinien erforderlich?

Die wichtigste Forderung war die Einarbeitung einer Ergebnis- dokumentation. Nur so ist die oft gestellte Frage nach der Wirk- samkeit und nach dem Ertrag dieser Untersuchungen in der Hand der niedergelassenen Ärzte mit ausreichendem Zahlenmaterial zu belegen. Hierdurch wiederum wurde die Vergrößerung des Doku- mentationsblattes für die Frauenuntersuchungen auf knapp DIN- A-4-Größe (in der Mitte geknickt in Karteitaschen von DIN A 5 ein- legbar) erforderlich. Bei den Männeruntersuchungen konnte es dagegen bei der bisherigen DIN-A-5-Größe der Vordrucke bleiben.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse machten es nötig, beide Pro- gramme sowohl hinsichtlich der Anamnese als auch hinsichtlich der diagnostischen Maßnahmen zu ändern und teilweise zu erweitern.

Zu nennen sind — für Männer und Frauen — die Ausdehnung des Programms auf die anamnestische Fahndung nach malignen Haut- veränderungen, ferner die Einführung einer Urinuntersuchung bei der Frau (wie schon bisher beim Manne).

Die Urinuntersuchung umfaßt — beim Mann wie bei der Frau — ne- ben der Teststreifenbestimmung auf Zucker und Eiweiß nunmehr einen semiquantitativen Schnelltest auf Mikrohämaturie, ebenfalls mittels Teststreifen. Dafür ist beim Mann das Harnsediment fortge- fallen, da der oben erwähnte Teststreifen in großen Untersuchungs-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 11 vom 13. März 1975 713

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Die Information:

Bericht und Meinung Krebsfrüherkennung

reihen seine Überlegenheit gegen- über dem Sediment sowohl zum Nachweis der Erythrozyten wie auch ihrer Zerfallsprodukte (Hämo- globin) bewiesen hat.

Noch nicht eingeführt wurden in die Untersuchungsmaßnahmen u.a.

die Rektoskopie, ein Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl und bei der weiblichen Brust die Mammo- graphie, Thermographie, die Ultra- schalldiagnostik oder die Xero- radiographie, da von wissen- schaftlicher Seite diese Methode nicht als allgemeine Screening- Maßnahmen der ersten Stufe emp- fohlen werden konnten.

Zweifellos bedeuten auch die über- arbeiteten Richtlinien noch nicht die Erfüllung aller Wünsche nach größtmöglicher Einfachheit und zu- gleich Treffsicherheit eines unge- zielten Screening-Programms zur Früherkennung bösartiger Erkran- kungen.

Verbesserung zum Nutzen der Patienten

Es ist selbstverständlich, daß auch dieses Programm erneut an den mit ihm zu machenden Erfahrun- gen kritisch geprüft und ggf. wei- terentwickelt werden muß. In dem Aufsatz auf Seite 722 ff wird die Geschäftsführung der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung die Än- derungen und Erweiterungen im einzelnen erläutern.

Ich hoffe, daß zum Nutzen unserer Patienten die Verbesserung der Krebsuntersuchungsprogramme für Männer und Frauen mit der glei- chen verständnisvollen und enga- gierten Bereitschaft aufgenommen wird, wie sie bisher schon von der niedergelassenen Ärzteschaft für diesen zunehmend wichtigen Teil der kassenärztlichen Versorgung bewiesen wurde.

Dr. med. Rudolf Delius Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 3 Hannover Berliner Allee 20

DER KOMMENTAR

„Kurlaub" auf Kassenkosten?

Der neue Urlaubshit heißt: Kur- laub! „Verreisen Sie doch einmal auf Kosten Ihrer Krankenkasse!

Schließlich haben die Beitragssät- ze zur Sozialversicherung noch nicht mehr als ein Drittel des Brut- to-Arbeitsverdienstes erreicht!" — Aber das wird nicht mehr allzulan- ge dauern, wenn in einer Weise für so attraktive Leistungen geworben wird, wie es kürzlich in der in Ko- blenz erscheinenden „Rhein-Zei- tung" zu lesen war. Sinngemäß sagte der Geschäftsführer Elsen von der Deutschen Angestellten- Krankenkasse (DAK), Koblenz, zur

„Rhein-Zeitung": Allein in Italien haben wir etwa 30 bis 40 Kurorte anerkannt, in denen man auf Kas- senkosten Fitneßurlaub machen kann. Die DAK zahlt jedem Kurlau- ber einen Tageszuschuß in Höhe von 15 DM, dazu volle Kostenüber- nahme für Bäder, Massagen, Trink- kuren und Kurtaxe. Die Bedingung ist nur: Der Kurlaub muß medizi- nisch begründet sein und minde- stens 21 Tage dauern. Deshalb muß man die Rechnungen für Übernachtungen bei der Kostener- stattung vorlegen.

Die Höhe der gezahlten Kranken- kassenbeiträge, das Versicherten- einkommen oder die Dauer der Versicherungszugehörigkeit spie- len offenbar keine Rolle. Auch die Effizienz einer solchen Kur offen- bar nicht. Gefragt wird ebensowe- nig, ob man sich mit dem Kurarzt überhaupt verständigen kann. Wer allerdings während der Hochsaison in einem Badeort Urlaub auf Kran- kenkassenkosten machen will, muß eine Hürde nehmen — den Ver- trauensarzt. Aber das ist für viele Versicherte wohl kein Problem, wie die Erfahrung zeigt. Urlaub also einmal auf Kassenkosten: Die Ziele sind verlockend! Die Kasse zahlt ja für den bequemen Kurlaub und ge- währt bei Krankheit Versicherungs- schutz bis zur Übernahme der Überführungskosten im Todesfall.

Im Gegensatz zum Koblenzer DAK- Geschäftsführer äußerte sich weni-

ge Tage später der DAK-Vor- standsvorsitzende Willy Korbat ge- genüber der Tageszeitung „Die Welt" äußerst besorgt über die Ko- stenentwicklung seiner Kasse. Am 8. Februar 1975 nämlich beschloß die DAK-Vertreterversammlunq, den Beitragssatz ab 1. April 1975 von bisher 9,8 auf 11,2 Prozent zu erhö- hen. Die DAK weist damit ab April den höchsten Beitragssatz aller sieben Angestellten-Ersatzkassen des Bundesgebietes auf.

Angesichts der Ausgabensteige- rungen, die bis 1978 bei den Er- satzkassen zu Beitragssätzen von voraussichtlich 17,5 Prozent führen werden (so die Prognose der Er- satzkassen), appellierte der DAK- Vorstandsvorsitzende an alle Betei- ligten mitzuhelfen, die „erdrücken- de Kostenflut" einzudämmen. Aus- drücklich begrüßte Korbat die Be- reitschaft „vieler Stellen, Maßnah- men gegen die Kostenlawine zu überlegen".

Mit Interesse nehmen auch die Kassenärzte solche Erklärungen auf. Immerhin haben die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung eben- so wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zusammen mit den Spitzenverbänden der gesetzli- chen Krankenversicherung ein- schließlich der Ersatzkassen beim Bundesarbeitsministerium kürzlich Gespräche über die Möglichkeiten zur zeitweiligen Kosteneindäm- mung in der Krankenversicherung geführt. Die Vertreter der Kassen- ärzte haben dabei keinen Zweifel darüber gelassen, daß ein einseiti- ger Beitrag der Kassenärzte kei- nesfalls erwartet werden dürfe.

Wenn eine „Verschnaufpause" für die Kassen überhaupt in Frage kommen sollte, dann doch wohl unter gleichen Bedingungen für alle Beteiligten, und zwar auch für die Kassen und die Versicherten selbst. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf solche Ausgaben- steigerungen, die allein die Kassen und deren Vertreterversammlungen selbst beeinflussen können (Mehr- und Ermessensleistungen).

Dieter Pohl

714 Heft 11 vom 13. März 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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