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Archiv "Anzahl der Ärztinnen nach Tätigkeitsarten seit 1980" (07.05.1993)

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Aus Bund und Ländern

Kurse zur

Wiedereingliederung von Arzthelferinnen

HANNOVER. In der Be- zirksstelle Hannover der Ärz- tekammer Niedersachsen (ÄKN) sind jetzt Wiederein- gliederungskurse für Arzthel- ferinnen abgeschlossen wor- den. In vier Schulungsgrup- pen haben sich 78 Frauen nach einer zumeist familiär bedingten Berufspause auf den Wiedereinstieg in ihren erlernten Beruf vorbereitet.

In 50 Unterrichtsstunden, die sich über einen Zeitraum von fünf Monaten erstreckten, machten sie sich vor allem mit den veränderten Praxisbedin- gungen und -erfordernissen ihrer "neuen" Arbeitsplätze vertraut. Nach Angaben des Vorsitzenden der ÄKN-Be- zirksstelle Hannover, Dr.

Hartmut Lummert, hat der größte Teil der Kursteilneh- merionen "problemlos" eine neue Stelle in einer Arztpra- xis finden können. APN Kranken~nasten:

Blaue Uste"

" ..

für die Arzte

BONN. ",Strukturiert the- rapieren' ist das Schlüssel- wort für die Zusammenarbeit zwischen Krankengymnasten/

Physiotherapeuten und ver- ordnenden Ärzten", erklärte Eckhardt Böhle, Vorsitzen- der des Zentralverbandes der Krankengymnasten/Physio- therapeuten (ZVK), auf einer Pressekonferenz in Bonn. Die Einführung des Heilmittel- budgets habe teilweise zu ei-

nem "Therapieloch" bei Pa-

tienten geführt, die einer aku- ten und intensiven kranken- gymnastischen Behandlung bedürfen.

Erstes Ziel müsse es sein, so Böhle weiter, die notwen- digen Therapiemaßnahmen sicherzustellen und die Ärzte mit einem verläßlichen Rat- geber auszustatten. Der ZVK habe deshalb die sogenannte

"Blaue Liste" erarbeitet, eine Loseblatt-Sammlung, die

••••••••

NACHRICHTEN über die niedergelassenen

Krankengymnasten und Phy- siotherapeuten an die mit ih- nen zusammenarbeitenden Ärzte verteilt wird. In über- sichtlicher Darstellung wür- den hier die aktiven Thera- pieformen indikationsbezo- gen erläutert. Dadurch sollen unspezifische und somit un- wirtschaftliche Verordnun- gen verhindert werden. ZVK

Unterrichtsprojekt

"Pflegeberufe"

DÜSSELDORF. Die In- itiative "Berufe fürs Leben"

plant für 1993 ein Unter- richtsprojekt "Pflegeberufe", für das eine Unterrichtsmap- pe für Lehrerinnen und Leh- rer und ein Heft für Schüler und Schülerinnen der Sekun- darstufen I und II erstellt werden. Außerdem ist unter anderem eine Vervollständi- gung des Handbuchs "Perso- nalmarketing" geplant, eine Loseblattsammlung für die Öffentlichkeitsarbeit der Krankenhäuser. Ergänzt wer- den diese Informationsschrif- ten durch ein Video über die Pflegeberufe.

Die Kampagne "Berufe fürs Leben", die von der Deutschen Krankenhausge- sellschaft und ihren Mit- gliedsverbänden initiiert wur- de und von den Krankenkas- sen und dem Bundesgesund- heitsministerium mitgetragen wird, geht 1993 ins dritte

Jahr. EB

Klage gegen

Sonderkündigungen

KARLSRUHE. Die Ver- fassungsbeschwerde gegen die Verlängerung des Sander- kündigungsgesetzes für den öffentlichen Dienst in Ost- deutschland ist unzulässig.

Dies hat das Bundesverfas- sungsgericht (BVG) in Karls- ruhe einstimmig entschieden und damit die Klage von 336 Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes in den neuen Bundesländern zurückgewie- sen. Nach Auffassung der Richter müssen die Be-

Seit 1980

stieg

die Zahl der

~erufstätigen

Arztinnen um 102 Prozent auf

jetzt

63 442. Ihr An- teil an allen

~erufstätigen

Arzten stieg

von

22,5 auf 30,3 Prozent.

in den einzel- nen Tätigkeits- arten zeigen sich unter- schiedliche Zu- wächse: Im Krankenhaus erhöhte sich die Zahl der Ärztinnen ent- sprechend der Gesamtent-

wicklung

Anzahl der Ärztinnen nach Tätigkeitsarten seit 1980

Ärztinnen in den alten Bundesländern

( + 102,3 Prozent), bei den

niederg~lassenen

allerdings nur um 65 Pro- zent, wohingegen sich die Zahl der Arztinnen bei Behörden und in son- stiger ärztlicher Tätigkeit verdreifachte.

schwerdeführer den Rechts- weg über die Arbeitsgerichte erschöpfen, bevor sich das BVG mit der Sache befassen könne (AZ: 1 BvR 107/93 und 1 BvR 152/93).

Das umstrittene Gesetz erlaubt es den Arbeitgebern bis Ende des Jahres, Bedien- stete wegen mangelnden Be- darfs oder bei Auflösung der bisherigen Beschäftigungs- stelle zu entlassen. Im Eini- gungsvertrag war die Sander- kündigungsregelung bis zum 2. Oktober 1992 befristet wor- den. In den neuen Ländern sind von dem Gesetz ein- schließlich der Beschäftigten bei Post und Bahn rund 1,7 Millionen Mitarbeiter des öf- fentlichen Dienstes betroffen.

Die Karlsruher Richter betonten in ihrer Entschei- dung, daß das Gesetz zu Kün- digungen führe, die im Ein- zelfall durch die Arbeitsge- richte überprüft werden könnten. Im Gegensatz dazu habe das Gericht die Klage gegen die sogenannte Warte- schleiferegelung angenom- men, weil damals allen davon betroffenen Akademikern

unterschiedslos und zu einem vorherbestimmten Tage ge- kündigt worden sei. Einzel- fallbezogene V oraussetzun- gen für fachgerichtliche Uberprüfungen hätten somit nicht vorgelegen. afp

Produkte aus Werkstätten für Behinderte

KÖLN. "Waren aus Werkstätten für Behinderte werden grundsätzlich nicht an Haustüren verkauft", teilte der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln mit.

Dennoch könne man die Ar- beit der Behinderten unter- stützen, indem man in den Werkstätten für Behinderte einkaufe. Allein die Caritas unterhalte 150 Werkstätten für Behinderte in Deutsch- land, bei denen "Waren zu marktgerechten, normalen Preisen" angeboten würden.

..,..

Versandkatalog und Preisliste können angefordert werden beim Caritas-Produk- te-Zentralversand, Postfach 11 25, W-5787 Olsberg. WZ Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 18, 7. Mai 1993 (17) A1-1317

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