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Ausgangslage Seit vielen Jahren wird regelmässig Fleisch von "Wildschweinen&#34

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Lebensmittel und Ernährung

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Abel-Kroeker Margrit

Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Schweiz Tel. +41 58 46 59194

margrit.abel@blv.admin.ch www.blv.admin.ch

311.2/2014/00131 \ COO.2101.102.1.205699

3003 Bern, Schweiz BLV / akm

 An die Kantonalen Kontrollbehörden der Lebensmittelgesetzgebung

 An die Lebensmittelkontrolle des Fürstentums Liechtenstein

 An die interessierten Kreise

Referenz: 2014-07-02/16 Ihr Zeichen:

Unser Zeichen: bem/akm/fri Bern, 23.07.2014

Informationsschreiben Nr. 177:

Empfehlung zur Kennzeichnung von verwilderten Hausschweinen aus Australien und den USA

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Rahmen der Einfuhr von Fleisch von verwilderten Hausschweinen aus Australien und USA wurde erneut die Frage aufgeworfen wie derartiges Fleisch korrekt zu kennzeichnen ist.

Ausgangslage

Seit vielen Jahren wird regelmässig Fleisch von "Wildschweinen" aus Australien in die Schweiz einge- führt. Die in Australien vorkommenden als "Australian wild boars" bezeichneten Tiere werden zwar bejagt, es handelt jedoch nicht um Wildschweine sondern um ausgewilderte Nachkommen von ur- sprünglich eingeführten domestizierten Schweinen.

Die Kennzeichnung von aus Australien stammenden "Wildschweinen" wurde aus diesem Grund im Jahr 2005 im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus BAG, BVET, VKCS und Oberzolldirektion diskutiert.

In einem Zirkular der Oberzolldirektion OZD (29.03.1999) wird in den Abfertigungsvorschriften fest- gehalten, dass "Fleisch von in Australien wild lebenden Hausschweinen" als "Fleisch von Wildschwei- nen" zugelassen wird.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe einigte man sich auf folgende Kennzeichnung:

Australisches Wildschwein Sanglier d'Australie Cinghiale d'Australia

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311.2/2014/00131 \ COO.2101.102.1.205699 2/2

Aktuell wurde das BLV angefragt, ob diese Regelung auch auf Fleisch von verwilderten Hausschwei- nen aus den USA ausgeweitet werden kann.

Im oben zitierten Zirkular der OZD wird folgendes festgehalten:

"Populationen von verwilderten Hausschweinen kommen nicht nur in Australien sondern auch in Nordamerika vor, (insbesondere US-Bundesstaat Texas). Fleisch von solchen Tieren ist analog dem Fleisch von "australian wild boars" zu behandeln. Die oben erwähnten Bedingungen gelten sinnge- mäss."

Beurteilung

Populationen von verwilderten Hausschweinen treten nicht nur in Australien, sondern auch in den USA auf. Aus diesem Grund sollte die Kennzeichnung des Fleisches solcher Tiere in Anlehnung an die Deklaration derartigen Fleisches aus Australien wie folgt lauten:

Wildschwein USA Sanglier d'états-unis Cinghiale statunitense

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Abteilung Lebensmittel und Ernährung

Dr. Michael Beer Vizedirektor

Referenzen

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