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Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit Juli bis September 1991" (24.06.1991)

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Academic year: 2022

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chen sich der Betrag von 53,70 DM bzw. 50,80 DM für jede ausgefallene Woche um 10,75 DM bzw. 10,15 DM vermindert.

(3) § 9 Abs. 3 des Badearztvertra- ges gilt mit der Maßgabe, daß sich der Betrag von 53,70 DM bzw. 50,80 DM für jede angefangene Behandlungswo- che um 10,75 DM bzw. 10,15 DM er- höht, wenn die Vertragskasse die Ver- längerung genehmigt hat.

(4) § 9 Abs. 4 des Badearztvertra- ges gilt mit der Maßgabe, daß der Ver- tragsbadearzt bei Beschränkung seiner Tätigkeit auf die Anfangsuntersu- chung, die Aufstellung des Kurplanes und die Abschlußuntersuchung eine Vergütung von 32,25 DM bzw. 30,50 DM erhält.

(5) § 9 Abs. 5 gilt mit der Maßgabe, daß der Vertragsbadearzt bei Be- schränkung seiner Tätigkeit auf die Anfangsuntersuchung und die Aufstel- lung des Kurplanes eine Vergütung von 20,35 DM bzw. 18,05 DM erhält.

(6) § 9 Abs. 7 des Badearztvertra- ges gilt mit der Maßgabe, daß für jeden Badearztschein gemäß Anlage 2 ein Sonderleistungspauschale in Höhe von 3,25 DM vergütet wird.

(7) § 9 Abs. 8 gilt mit der Maßgabe, daß für ärztliche Leistungen bei inter- kurrenten Erkrankungen der Punkt- wert 6,1 Pf beträgt.

(8) Die Vertragspartner werden diese Beträge bei Änderung der Vergü- tungsregelungen jeweils anpassen.

§3

Versorgung von Versicherten aus dem Vertragsgebiet Ost durch Vertragsba- deärzte im Vertragsgebiet West und umgekehrt sowie Abrechnung der hier-

bei erbrachten ärztlichen Leistungen Die Vergütung der ärztlichen Lei- stungen nach dem Badearztvertrag bei Versicherten aus dem Vertragsgebiet Ost im Vertragsgebiet West und umge- kehrt erfolgt zu den Pauschbeträgen und Punktwerten, wie sie im jeweiligen Gebiet gegenüber den abrechnenden Badeärzten gelten.

§4 Inkrafttreten

Diese Übergangsregelung zum Ba- dearztvertrag tritt am 1. Juli 1991 in Kraft.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R.

Verband der Angestellten-Kran- kenkassen e. V.

AEV — Arbeiter-Ersatzkassen-Ver- band e. V.

KV Schleswig-Holstein, 11. September

Bad Segeberg, im Vortragsraum des Verwaltungsgebäudes II der KV Schleswig-Holstein, Bismarckallee 2, W-2360 Bad Segeberg, Beginn 10.00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr. Anmel- dungen bis zum 28. 8. 1991 unter Anga- be von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die KV Schleswig-Holstein (obige Anschrift), Tel. 0 45 51/8 90. Teilnahmegebühr von 30,— DM wird vor Beginn des Lehrgan- ges bar erhoben.

KV Westfalen-Lippe, 6. Juli Dortmund, im Hause der KV West- falen-Lippe, Westfalendamm 45, W-4600 Dortmund 1. Beginn 9.30 Uhr

— Ende gegen 16.30 Uhr. Anmeldungen bis zum 27. 6. 1991 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Westfalen-Lippe — Landesstelle — (obi- ge Anschrift), Tel. 02 31/41 07-2 82.

Teilnahme nur zulässig nach schriftli- cher Bestätigung. Teilnahmegebühr von 30,— DM ist gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung auf das Konto der KV W-L — Landesstelle —, Nr.

0 002 613 123 (BLZ 440 606 04) bei der Deutschen Apotheker- und Arztebank Dortmund oder auf das Postscheck- konto Dortmund Nr. 99 411-460 (BLZ 440 100 46), mit dem Vermerk „Ein- führungslehrgang" zu überweisen.

KV Nordrhein, 14. September Krefeld, Stadtwaldhaus, Hüttenal- lee 108, W-4150 Krefeld. Beginn 9.00 Uhr. Schriftliche Anmeldungen bis zum 7. 9. 1991 an die KV Nordrhein, Bezirksstelle Linker Niederrhein, Pe- tersstr. 17-19, W-4150 Krefeld, Tel.

0 21 51/3 71 00. Teilnahmegebühr von 30,— DM ist auf das Konto der Bezirks- stelle Linker Niederrhein der KV Nordrhein, Nr. 0 003 120 120 (BLZ

300 606 01) bei der Deutschen Apothe- ker- und Arztebank Düsseldorf, mit dem Vermerk „Einführungslehrgang"

zu überweisen.

KV Hessen, 31. August

Frankfurt, Saal der KV Hessen — Landesstelle Georg-Voigt-Str. 15, W-6000 Frankfurt. Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 16.00 Uhr. Schriftliche An- meldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Hessen — Landes- stelle Georg-Voigt-Str. 15, Postfach 97 01 30, W-6000 Frankfurt, Tel.

0 69/7 95 02-0. Teilnahmegebühr von 35,— DM ist nach Erhalt der Anmel- debestätigung auf das Konto der KV Hessen, Nr. 0 101 272 128 (BLZ 500 906 07) bei der Deutschen Apothe- ker- und Arztebank Frankfurt, mit dem Vermerk „Einführungslehrgang" zu überweisen.

KV Bayerns, 6. Juli

München, Ärztehaus Bayern, Mühl- baurstr. 16, W-8000 München 80. Be- ginn 8.45 Uhr — Ende gegen 16.30 Uhr.

Anmeldungen bis zum 28. 6. 1991 an die KV Bayerns — Landesgeschäftsstel- le — (obige Anschrift), Tel.

0 89/41 47-1. Teilnahmegebühr von 20,— DM wird am Tage des Lehrgangs bar erhoben.

KV Thüringen, 10. August Weimar, Ärztehaus, Bauhausstr. 11, 0-5300 Weimar. Beginn 9.00 Uhr — En- de gegen 16.00 Uhr. Schriftliche An- meldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Thüringen, — 0-5300 Weimar, Tel. 00 37 621/33 84.

Teilnahmegebühr von 30,— DM wird am Tage des Lehrganges bar erhoben.

Aufgrund begrenzter Platzkapazitä- ten wird gebeten, nur nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung an-

zureisen.

Lehrgänge zur Einführung in die

kassenärztliche Tätigkeit Juli bis September 1991

Bei jedem Einführungslehrgang ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es empfiehlt sich daher, die schriftliche Anmeldung rechtzeitig vorzunehmen. Eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Lehrgang erhält am Ende des Lehrganges der Arzt, der bei Beginn des Lehrganges anwesend ist, den Lehrgang nicht zwischenzeitlich und/oder vorzeitig verläßt und die Gebühr überwiesen beziehungsweise eingezahlt hat. Bedenken Sie bitte, daß nicht jede Kassenärztliche Vereinigung am Veranstal- tungsort ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen kann.

Dt. Ärztebl. 88, Heft 25/26, 24. Juni 1991 (119) A-2313

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