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Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit Februar bis März 1991" (31.01.1991)

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(1)

a) ein von der zuständigen Behörde bestimmter Sachverständiger für die Röntgeneinrichtung die Ergebnisse ei- ner Abnahmeprüfung bescheinigt hat und

b) Röntgenaufnahmen von Men- schen und Aufzeichnungen der nach

§ 16 Abs. 3 bezeichneten ärztlichen oder zahnärztlichen Stelle zugänglich gemacht werden.

Die Frist nach Satz 1 verlängert sich bis zum 31. Dezember 1993, wenn der Betreiber der Röntgeneinrichtung den Auftrag für die Durchführung der Ab- nahmeprüfung bis zum 30. Juni 1991 erteilt hat und dies der zuständigen Be- hörde auf Verlangen nachweist.

2. Wer am 1. Juli 1990 eine Rönt- geneinrichtung betrieben hat, deren Inbetriebnahme fünf Jahre oder länger zurückliegt, darf diese nach dem 31.

Dezember 1992 nur weiter betreiben, wenn sie einer Prüfung durch den von der zuständigen Behörde bestimmten Sachverständigen unterzogen worden ist. Die Frist nach Satz 1 verlängert sich bis zum 31. Dezember 1993, wenn der Betreiber der Röntgeneinrichtung den Auftrag für die Durchführung der

Der für den 6. März in Bad Sege- berg vorgesehene Einführungslehrgang fällt aus.

KV Nordrhein, 23. März

Düsseldorf, Weiterbildungszentrum der Volkshochschule Düsseldorf, Ber- tha-von-Suttner-Platz 1. Beginn 9.30 Uhr. Anmeldungen bis zum 15. 3. 1991 an die KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8, 4000 Düsseldorf 11, Tel. 02 11/59 70-0.

Teilnahmegebühr von 30,- DM ist auf das Konto der KV Nordrhein, Bezirks- stelle Düsseldorf, Nr. 0 001 417 843 (BLZ 300 606 01) bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf, mit dem Vermerk „Einführungslehr- gang" zu überweisen.

Auf die günstige Erreichbarkeit des Tagungsortes durch öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere durch

Sachverständigenprüfung bis zum 30.

Juni 1991 erteilt hat und diese der zu- ständigen Behörde auf Verlangen nachweist.

3. Bei Röntgendurchleuchtungen mit Röntgeneinrichtungen, die am 1.

Juli 1990 betrieben wurden ist abwei- chend von § 26 Satz 1 die Verwendung einer

Einrichtung zur elektronischen Bildverstärkung mit Fernsehkette und automatischer Dosisleistungsregelung spätestens ab dem 1. Januar 1993 erfor- derlich.

(2) Die zuständigen Behörden in dem in Artikel 3 des Einigungsvertra- ges genannten Gebiet können die in Absatz 1 aufgeführten Fristen um höchstens ein Jahr verlängern, wenn andernfalls die medizinische Versor- gung der Bevölkerung nicht gewährlei- stet und die Nichteinhaltung der Fri- sten von dem Betreiber der Röntgen- einrichtung nicht zu vertreten ist."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ❑

die Deutsche Bundesbahn, wird hinge- wiesen, da in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes Düsseldorf gele- gen.

KV Hessen, 16. März

Frankfurt, Saal der KVH-Landesstelle Georg-Voigt-Str. 15, 6000 Frankfurt 97. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 16.00 Uhr. Schriftliche Anmeldungen bis zum 15. 2. 1991 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Hes- sen - Landesstelle - (obige Anschrift), Tel. 0 69/7 95 02-0. Teilnahmegebühr von 35,- DM ist nach Erhalt der An- meldebestätigung auf das Konto der KV Hessen, Nr. 0 101 272 128 (BLZ 500 906 07) bei der Deutschen Apothe- ker- und Ärztebank Frankfurt, mit dem Vermerk „Einführungslehrgang" zu überweisen.

KV Nord-Württemberg, 16. März Stuttgart, S iegfried-Häuß ler-Haus, Albstadtweg 11, 7000 Stuttgart 80 (Möhringen). Beginn 9 15 Uhr - Ende gegen 16.45 Uhr. Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Ge- burtsdatum und genauer Anschrift an die KV Nord-Württemberg (obige An- schrift), Tel. 07 11/78 75-192. Teilnah- megebühr von 35,- DM ist am Lehr- gangstag zu entrichten.

KV Mecklenburg-Vorpommern 9. Februar - Greifswald, Universitäts- Kinderklinik, Soldtmannstr. 15.

16. Februar - Neubrandenburg, Zen- trum für Touristik und Kongresse, Friedrich-Engels-Ring.

2. März - Schwerin, BIK, Großer Dreesch.

2. März - Rostock, Universität, Lenin- allee, Hörsaal Innere Medizin

Beginn ist jeweils um 10.00 Uhr.

Schriftliche Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Titel, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Mecklenburg-Vorpommern, Gadebuscher Str. 153, 0-2762 Schwe- rin-Lankow, Tel. 00 37 84/4 11 13. Die Teilnahmegebühr beträgt 30,- DM.

KV Brandenburg, 16. Februar Lindow (Kreis Neuruppin), Granser Chaussee 10-11 (Sportschule). Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 16.30 Uhr.

Schriftliche Anmeldungen unter Anga- be von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die KV Brandenburg, Hegelallee 6, 0-1500 Potsdam. Die Teilnahmegebühr von 15,- DM ist gleichzeitig mit der schrift- lichen Anmeldung auf das Konto der KVB Nr. 300 120 301 (BLZ 120 700 00) bei der Deutschen Bank/Kreditbank Potsdam mit dem Vermerk „Einfüh- rungslehrgang" zu überweisen.

KV Brandenburg, 16. März Frankfurt/Oder, Wilhelm-Pieck-Str. 2 (Kongreß-Hotel). Beginn 10.00 Uhr - Ende gegen 17.00 Uhr. Schriftliche An- meldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die Bezirksakademie, Ot- to-Grotewohl-Str. 53, Haus 1, 0-1200 Frankfurt/0., Tel. 0 37 30/ 2 24 78. Die Teilnahmegebühr von 15,- DM ist gleichzeitig mit der schriftlichen Anmel- dung auf das Konto der Bezirksakade- mie Nr. 28-40 092 (BLZ 170 224 71) bei der Deutschen Kreditbank AG Frank- furt/O. mit dem Vermerk „Einführungs- lehrgang"

zu überweisen. Es wird um

Vorlage der Quittung am Tage des Ein- führungslehrganges gebeten. ❑

Lehrgänge zur Einführung in die

kassenärztliche Tätigkeit Februar bis März 1991

Bei jedem Einführungslehrgang ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es empfiehlt sich daher, die schriftliche Anmeldung rechtzeitig vorzunehmen. Eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Lehrgang erhält am Ende des Lehrganges der Arzt, der bei Beginn des Lehrgangs anwesend ist, den Lehrgang nicht zwischenzeitlich und/

oder vorzeitig verläßt und die Gebühr überwiesen beziehungsweise eingezahlt hat.

Bedenken Sie bitte, daß nicht jede Kassenärztliche Vereinigung am Veranstaltungs- ort ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen kann.

Dt. Ärztebl. 88, Heft 5, 31. Januar 1991 (75) A-325

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