• Keine Ergebnisse gefunden

2. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "2. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2007/2008 – Ausgegeben am 01.10.2007 – 1. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

2. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 3 Organisationsplan Ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas Cap interimistisch zum Studienprogrammleiter Mathematik bestellt.

Die interimistische Funktion beginnt mit 1. Oktober 2007 und endet mit dem Beginn der Funktion einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12 Abs. 1 Organisationsplan.

Die Vizerektorin:

S c h n a b l

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Oktober 2013 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12

März 2013 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12 Abs..

April 2012 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12

Oktober 2011 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12

Oktober 2011 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12

Oktober 2009 und endet mit dem Beginn der Funktion einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12

Die Funktionsperiode endet mit dem Beginn der Funktion einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12 Abs.. 2008 zum Studienprogrammleiter

Oktober 2007 und endet mit dem Beginn der Funktion einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12