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S002: Übertragung des geltenden Vereinsrechts zur Vorstandsvergütung in die DGB-SatzungLaufende Nummer: 087

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S002: Übertragung des geltenden Vereinsrechts zur Vorstandsvergütung in die DGB-Satzung

Laufende Nummer: 087

Antragsteller_in: DGB-Bundesvorstand

Status: angenommen

Sachgebiet: S - Satzungsanträge

Übertragung des geltenden Vereinsrechts zur Vorstandsvergütung in die DGB-Satzung

Der DGB-Bundeskongress beschließt:

Die Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (Stand Mai 2014) wird in § 9 Nr. 3 wie folgt ergänzt:

1. Die Regelung in § 9 Nr. 3 wird zu § 9 Nr. 3 a.

2. Eingefügt wird in § 9 eine neue Nr. 3 b mit folgendem Inhalt:

"Die Mitglieder des Geschäftsführenden Bundesvorstandes sind hauptamtlich tätig. Ihnen ist für ihre Tätigkeit eine Vergütung zu zahlen."

DGB-Bundeskongress Berlin, 13.–17. Mai 2018

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