• Keine Ergebnisse gefunden

Stellungnahme des DGB

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Stellungnahme des DGB"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Abteilung

Arbeitsmarktpolitik und Intern. Sozialpolitik

Deutscher

Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Berlin, April 2005

SEB AG Düsseldorf (BLZ 300 101 11) Konto 1000 200 600

Zus. bei Überweisungen aus dem Ausland IBAN DE35 3001 0111 1000 2006 00 BIC ESSEDE5F300

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Material.

Sie erreichen uns:

S – Bahnhof Hackescher Markt

Datenschutzhinweis nach § 33 Abs. 1:

Name, Adresse und zur Bearbeitung notwendige Angaben werden vorübergehend gespeichert.

Stellungnahme des DGB

zur Evaluierung der offenen Methode der Koordinierung (OMK) im

Bereich Sozialschutz

(2)

Abteilung

Arbeitsmarktpolitik und Intern. Sozialpolitik

Deutscher

Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

- Seite 2

Der DGB unterstützt die Zielsetzung der EU-Kommission, die soziale Dimensi- on der Lissabonstrategie zu stärken (KOM (2003) 261 endg./2). Er teilt eben- so die Schlussfolgerungen des Europäischen Gipfels von Lissabon, auf die die EU-Kommission in ihrer Mitteilung Bezug nimmt, wonach der „Modernisierung und Verbesserung der Sozialschutzsysteme eine wichtige Rolle bei der Ver- wirklichung des allgemeinen strategischen Ziels zuerkannt wird“ (ebd. Seite 3). Der DGB ist allerdings der Auffassung, dass die Lissabonstrategie nicht auf eine eng verstandene Wettbewerbsfähigkeit reduziert werden darf. Vielmehr geht es darum, die Lissabonstrategie wieder ins Gleichgewicht zu bringen und die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung mit größerem sozialen Zu- sammenhalt zu verbinden. Dies bedarf einer aktiven Sozialpolitik auf europäi- scher Ebene. Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, die Durchsetzung sozialer Mindeststandards zur Angleichung der Arbeitsbedin- gungen auf dem Wege des Fortschritts und die Modernisierung und Verbesse- rung der Sozialschutzsysteme sind die wesentlichen Handlungsfelder europäi- scher Sozialpolitik.

Der DGB befürwortet grundsätzlich die Methode der offenen Koordinierung (OMK) als ein Instrument, den Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene über Reformstrategien in der sozialen Sicherung zu vertiefen und diese an ge- meinsamen Zielen auszurichten. Er wendet sich jedoch gegen Bestrebungen, sich bei der Reform der sozialen Sicherungssysteme allein von finanzpolitischen Erwägungen und dem Ziel der Haushaltskonsolidierung leiten zu lassen. Viel- mehr muss die europäische Koordinierung im Bereich der sozialen Sicherung nach Auffassung des DGB zum Ziel haben, den Erhalt ihrer sozialen Funktion mit der nachhaltigen Sicherung ihrer Finanzierungsgrundlagen in Einklang zu bringen.

Der DGB begrüßt daher die Tatsache, dass die Rolle der Gesundheits- und Ar- beitsminister durch die Koordinierungsprozesse in den Bereichen soziale Integra- tion, Alterssicherung und Gesundheitssicherung stärker zum Tragen kommt.

Der DGB hat jedoch grundsätzliche Bedenken, ob eine Zusammenführung der unterschiedlich weit vorangeschrittenen Koordinierungsprozesse zu diesen drei Themen sachgerecht ist und den Besonderheiten des jeweiligen Sachbereichs gerecht werden kann. Insbesondere in der Alters- und Gesundheitssicherung muss gewährleistet sein, dass europäische Ziele die nationale Handlungskompe- tenz für die Ausgestaltung und die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Siche- rungssysteme nicht beeinträchtigen. Die OMK muss den jeweiligen nationalen Besonderheiten der Sozialsysteme Rechnung tragen und die Vielfalt der natio- nalen Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierungsgrundlagen, respektieren.

Der DGB befürwortet die Verständigung auf allgemeine Ziele für die Reform der sozialen Sicherungssysteme auf europäischer Ebene. Diese sollten jedoch so formuliert sein, dass sie die Mittel und Wege der Zielerreichung in der Verant- wortung der Mitgliedstaaten belassen. Für die Beurteilung anhand von Indikato- ren müssen sowohl qualitative also auch quantitative Aspekte in ausgewogener Weise Berücksichtigung finden.

(3)

Abteilung

Arbeitsmarktpolitik und Intern. Sozialpolitik

Deutscher

Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

- Seite 3

Zu den Fragestellungen im Einzelnen:

1. Zusatznutzen der OMK

Der DGB sieht in der OMK einen Zusatznutzen, wenn dabei den Besonder- heiten des jeweiligen Sachbereichs Rechnung getragen wird.

2. Die gemeinsamen Ziele

Die Formulierung der Ziele in den Bereichen soziale Integration und Alterssi- cherung ist aus Sicht des DGB dem jeweiligen Sachbereich angemessen.

3. Indikatoren

Der DGB legt Wert auf ein ausgewogenes Verhältnis von qualitativen und quantitativen Indikatoren und regt an, auch sozialwissenschaftliche Verfah- ren für die Beurteilung der Fortschritte im Bereich der sozialen Integration und der Reformmaßnahmen in der Alterssicherung heranzuziehen. Dabei kommt es insbesondere auf eine adäquate Beurteilung des Versorgungsni- veaus im Verhältnis zum Lebensstandard an. Der DGB spricht sich dabei für eine möglichst geringe Zahl valider Indikatoren aus.

4. Mobilisierung/Zusammenarbeit

Die Einbeziehung des DGB sowohl bei der Erarbeitung des Nationalen Akti- onsplans Soziale Eingliederung als auch bei der Vorbereitung der Nationalen Strategieberichte zur Alterssicherung (NSB) ist gut.

5. Arbeitsmethoden auf europäischer Ebene

Nach Ansicht des DGB könnte die Einbeziehung des Europäischen Gewerk- schaftsbundes in die Arbeiten des Sozialschutzausschusses und bei der Vorbereitung von Kommissionsmitteilungen zur OMK noch intensiviert wer- den. Die Angebote der EU-Kommission für nationale Seminare und Konfe- renzen zur OMK sind hilfreich, können jedoch vom DGB aufgrund seiner politischen Aufgaben und begrenzten personellen Ressourcen nicht immer wahrgenommen werden.

6. OMK Sozialschutz und EBS

Dem DGB ist bewusst, dass das im EG-Vertrag niedergelegte Verfahren der Koordinierung in der Beschäftigungspolitik (ESB) als Vorbild für die Weiter- entwicklung der OMK im Bereich des Sozialschutzes dient. Der DGB ist je- doch der Auffassung, dass das Modell der EBS nicht ohne weiteres auf an- dere Sachbereiche übertragen werden kann. Gemeinsamkeiten bestehen am ehesten zwischen der EBS und der OMK soziale Integration, für die der DGB möglichst konkrete Leitlinien und quantitative Zielvorgaben befürwortet. In der Alterssicherung hingegen spricht der DGB sich dafür aus, auf europäi- scher Ebene lediglich allgemeine qualitative Ziele zu beschreiben, die bei na- tionalen Reformmaßnahmen berücksichtigt werden sollen. Dies ist auch der angemessene Ansatz in der Gesundheitssicherung.

(4)

Abteilung

Arbeitsmarktpolitik und Intern. Sozialpolitik

Deutscher

Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

- Seite 4

7. Weiterentwicklung der OMK als gestraffter Prozess

Der DGB macht darauf aufmerksam, dass die OMK in den verschiedenen Sozialschutzbereichen unterschiedlich weit vorangeschritten ist. Während es im Bereich der sozialen Integration seit 2001 einen der EBS nachgebildeten Prozess mit gemeinsamen Zielen, Nationalen Aktionsplänen im Zweijahres- rhythmus und Auswertungsberichten der EU-Kommission gibt, ist das in den Bereichen Alterssicherung und Gesundheitssicherung aus für den DGB sach- lich gerechtfertigten Gründen nicht der Fall. Der DGB ist der Auffassung, dass die OMK im Bereich der sozialen Integration als eigenständiger Prozess fortgeführt werden sollte, zumal die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung bislang nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt hat.

Der DGB hält eine Zusammenführung dieser sehr unterschiedlichen Politik- bereiche zu einer „gestrafften“ OMK im Sozialschutz nicht für angemessen, zumal sich der Rat auch in der Gesundheitssicherung lediglich auf allgemei- ne Ziele auf europäischer Ebene verständigt hat.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Daher konnten die öffentlichen Haushalte nicht in dem vorgesehenen Ausmaß durch eine stärkere Steuerfinanzierung aufgebessert werden. Bei Bund

Wir geben zu erwägen, ob nicht auch ausdrücklich eine Rücknahmemöglichkeit für die Budgetierungsentscheidung vorgesehen werden sollte, insbesondere für die Fälle, in denen

Neuordnung der Versichertenaufteilung zwischen den Trägern und damit Stabilisierung der Arbeitsplätze bei den Regionalträgern und bei der Deutschen

Allerdings werden die Rent- nerinnen und Rentner die „Nullrunde“ 2005 aus verständlichen Gründen als „Minus- Anpassung“ empfinden, weil gleichzeitig ab Juli 2005 der

Berücksichtigt man zudem, dass den Betroffenen zunächst drei Monate lang ihre Bezüge weitergewährt werden (§ 4 Bundesbesoldungsgesetz) und sie dann für die Dauer von bis zu

Der DGB begrüßt, dass die 1985 vorgenommene Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen während einer Schwangerschaft und bei der Niederkunft einer ansonsten

Mobilität für Lernzwecke muss daher zu einer Möglichkeit für alle, insbesondere für Jugendliche, in Europa ausgebaut werden.. Langfristiges Ziel der EU sollte es sein, Mobilität

Erleichtert man zusätzlich noch die Befristungsmöglichkeit bei der Einstel- lung älterer Arbeitnehmer (§ 14 III TzBfG in neuer Ausgestaltung entsprechend des geplanten Gesetzes