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Aktuelles Mai 2013

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Ausgabe 3/2013

Aktuelles Mai 2013

Deutscher Corporate Governance Kodex: Änderungen zur Vorstandsvergütung Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 13. Mai 2013 Änderungen zur Vorstandsvergütung beschlossen. Der Aufsichtsrat soll die individuellen Vergütungen in ihrem Gesamtbetrag und in ihren variablen Bestandteilen nach oben begrenzen. Hierbei ist das Verhältnis zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Gesamtbelegschaft zu berücksichtigen.

Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Regierungskommission bewertet die Gehaltsdeckel für Vorstände positiv und sieht darin einen wichtigen Aspekt

gesellschaftlicher und innerbetrieblicher Gerechtigkeit. Es wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass nicht das Management die Unternehmensleistung hervorbringt, sondern das Unternehmensergebnis das Resultat einer Gemeinschaftsleistung aller im

Unternehmen ist. Nach seiner Ansicht sollte diese Relation jedoch auch im Vergütungsbericht des Unternehmens veröffentlicht werden, um Transparenz zu gewährleisten und so zur Versachlichung der Diskussion um eine angemessene Vorstandsvergütung beizutragen. Auch sollte die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorstandsvergütung begrenzt werden.

Der Deutsche Corporate Governance ist in seiner neuen Fassung vom 13. Mai 2013 mit allen Änderungen auf der Website der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex veröffentlicht: www.corporate-governance-code.de.

Bundeskabinett: Aktionäre sollen über Vorstandsgehälter entscheiden

Nach den Plänen der Regierungskoalition muss die Hauptversammlung börsennotierter Unternehmen zukünftig einmal jährlich das vom Aufsichtsrat erarbeitete

Vorstandsvergütungssystem billigen. Das sieht ein Änderungsvorschlag im Aktiengesetz vor, den das Bundeskabinett am 08. Mai 2013 beschlossen hat.

Dieser Vorschlag wird vom DGB abgelehnt, da die Hauptversammlung mehrheitlich von institutionellen Investoren dominiert wird, die häufig selbst Treiber der Boni- und

Gehaltssysteme sind.

Aus diesem Grund muss die Entscheidung über die Vorstandsgehälter im Aufsichtsrat fallen, der neben den Interessen der Anteilseigner/-innen gleichgewichtig die für die langfristige Zukunft des Unternehmens unverzichtbaren Interessen der Arbeitnehmer/- innen berücksichtigt.

Informationen zum Kabinettsbeschluss sind in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums enthalten:

www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130508_Mehr_Kontrolle_fuer_M anager.html

Vertiefte Argumente aus gewerkschaftlicher Sicht können auch der Ausgabe 2/2013 dieses Newsletters entnommen werden: http://www.dgb.de/-/J5f

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SPD-Bundestagsfraktion für mehr Nachhaltigkeit in der Vorstandsvergütung Einen vielversprechenden Ansatz verfolgt hingegen die SPD-Bundestagsfraktion, die in einem aktuellen Antrag zum Thema „Exorbitante Managergehälter begrenzen“ unter anderem die folgenden gewerkschaftlichen Forderungen aufgegriffen hat:

Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Managergehälter

Die gesetzliche Verankerung in § 76 Abs. 1 AktG, dass der Vorstand bei der Leitung des Unternehmens explizit auf das Wohl des Unternehmens, insbesondere seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Aktionärinnen und Aktionäre sowie auf das Wohl der Allgemeinheit verpflichtet wird

Die Änderung von § 87 AktG dahingehend, dass der Aufsichtsrat eine strikt

einzuhaltende Höchstgrenze für das Verhältnis zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen des jeweiligen Unternehmens bestimmen muss.

Die Stärkung von Langfristigkeit sowie sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit in § 87 Abs. 1 AktG

Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion ist im Internet abrufbar unter:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713472.pdf

Bundespräsident Joachim Gauck appelliert an die Beschäftigten, zu den Betriebsratswahlen 2014 zu kandidieren

„Wenn im kommenden Jahr neue Betriebsräte gewählt werden, wünsche ich den Unternehmen in allen Himmelsrichtungen unseres Landes, dass genügend

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kandidieren und noch mehr als bislang ihre Stimme abgeben. Dieser Wunsch soll die bereits erreichten Erfolge nicht schmälern. Die

Wahlbeteiligung war bei den vergangenen Betriebsratswahlen 2010 mit über 70 Prozent höher als bei manchen Landtagswahlen. Und es sind schon Hunderttausende

Beschäftigte, die Verantwortung als frei gewählte Mitglieder in Betriebsräten tragen. Allein dem Deutschen Gewerkschaftsbund, so habe ich gehört, sind fast 186.000

Betriebsratsmitglieder bekannt. Mein Appell ist naheliegend, aber nicht profan in der Umsetzung: Deutschland braucht weiter eine mit Leben erfüllte Interessenvertretung der Arbeitnehmer; es braucht Mitbestimmung in seinen Unternehmen! Deutschland braucht die gelebte Demokratie im Arbeitsalltag! Ich danke jeder und jedem Einzelnen, der sich diesem Ziel verpflichtet fühlt, sei es haupt- oder ehrenamtlich, seit Jahrzehnten oder im entscheidenden Augenblick.“

Quelle: Rede von Bundespräsident Joachim Gauck auf der Gedenkveranstaltung zum 80.

Jahrestag der Zerschlagung der Gewerkschaften durch die Nazis am 2. Mai 1933 Die Rede im Internet: http://www.dgb.de/-/32y

Bei diesem Newsletter handelt es sich um einen Informationsservice der rechtlich unverbindlich ist.

Insoweit übernimmt der DGB keine Haftung.

Herausgeber:

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Dietmar Hexel Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin

VB 03, Abteilung Mitbestimmungspolitik, Redaktion: Marie Seyboth, Rainald Thannisch

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