Ausgabe 1/2013
Änderungen Kodex-Vorstandsvergütung
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 9.1.2013 Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beschlossen Dazu gibt es eine Anhörung.
Zu den beabsichtigten Änderungen kann bis zum 15. März 2013 Stellung genommen werden.
Einzelheiten können der homepage der Regierungskommission entnommen werden:
http://www.corporate-governance-code.de/ger/news/index.html
Wir bitten um Beteiligung und Stellungnahme gegenüber der Kommission!
Besondere Beachtung verlangen die beabsichtigten Änderungen im Hinblick auf die Festlegung der Vorstandsvergütung (Ziffer 4.2.2 (2) bis Ziffer 4.2.5).
• Transparenz vor Konfusion
Es wird empfohlen, die Vorstandsvergütung im Vergütungsbericht einer für alle Unternehmen einheitlichen Tabellenform zu fassen. Das ist eine gute Entscheidung. Der Kodex sieht hier allerdings nur eine "Anregung" vor; eine verbindliche "Empfehlung" wäre besser.
• Höchstgrenzen festlegen
Es wird empfohlen, für alle Vergütungsbestandteile und die Gesamtvergütung einschließlich der Pensionszuflüsse eine Höchstgrenze, ggf. jährlich fest zu legen.
• Relation von Vorstandsvergütung zur Arbeitnehmervergütung beachten Die Kommission empfiehlt, die Vorstandsgehälter auch mit dem Verdienst des oberen Führungsgremiums und der Gesamtbelegschaft zu vergleichen. Diese Information soll nur der Aufsichtsrat bekommen - die Relation soll nicht veröffentlicht werden.
Eine Arbeitsgruppe der Regierungskommission, in der auch Dietmar Hexel (Mitglied der Regierungskommission und im Vorstand des DGB) mitgearbeitet hat, hat diese Vorschläge erarbeitet. Begrüßenswert ist, dass nunmehr erstmalig dem Aufsichtsrat empfohlen wird, bei der Festlegung der
Vorstandsvergütung auch die Relation zwischen der Vorstandsvergütung und der Vergütung des oberen Führungskreises und der Gesamtbelegschaft zu berücksichtigen ist. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Der darüber hinaus gehende Vorschlag seitens des DGB-Vertreters, die absolute Höhe der Vorstandsvergütung durch ein vom Aufsichtsrat festzulegendes „angemessenes“ Vielfaches der durchschnittlichen Personalkosten (qualifizierte Arbeitnehmereinkommen) zu begrenzen – mindestens jedoch, diesen Faktor in die Vergütungsberichte aufzunehmen, fand in der Kommission keine Mehrheit. Jeder Aufsichtsrat ist allerdings heute
2 schon nach dem Vorstandvergütungsgesetz gehalten, die Vertikalität zur
Entlohnung im eigenen Unternehmen zu beachten. In den USA und England werden derzeit ebenfalls solche Transparenzregelungen und Faktoren diskutiert. Im Finanzbereich soll es in Europa darüber hinaus Boni nur in der zweifachen Höhe des Fixgehaltes geben.
Unabhängig von der Empfehlung der Kommission werden wir die Relation Vorstandgehälter – Arbeitnehmereinkommen (CEO to worker pay ratio) eigenständig veröffentlichen. Die Kommission sollte aufgefordert werden, ihre Empfehlung zu ändern.
• EU-Aktionsplan Gesellschaft
Der lange erwartete EU Aktionsplan zum Gesellschaftsrecht und zur Corporate Governance ist nun veröffentlicht. Die EU Kommission legt in diesem Aktionsplan den Schwerpunkt auf die Aktionärsrechte. Letztendlich werden keine Lektionen aus der Wirtschaftskrise gezogen. Der shareholder value Weg weiterbeschritten.
http://ec.europa.eu/internal_market/company/modern/index_en.htm
• Sitzverlegung
Der DG Binnenmarkt führt eine öffentliche Konsultation zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung durch. Der Schwerpunkt der Konsultation liegt auf Erfahrungen der Unternehmen mit
grenzüberschreitender Sitzverlegung (Kosten, Verfahren etc.).
Nichts desto trotz wird sich der DGB an der Konsultation beteiligen und die Information, Konsultation und Mitbestimmung bei einer
grenzüberschreitenden Sitzverlegung in den Fokus nehmen.
Die Konsultationsfrist endet am 16. April 2013
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/seat- transfer/index_en.htm