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Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen

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Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 16. Januar 2007 beschlossen, das Handbuch Beteiligungsmanagement in einer 2. Auflage einzuführen und einen Public Corporate Governance Kodex (im Folgenden: Kodex) einzuführen. Der Kodex dient durch seine Anregungen und

Empfehlungen als Leitbild für eine transparente und gute Unternehmensführung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen. Die Freie Hansestadt Bremen hat angekündigt, die neuen Regelungen zum Handbuch Beteiligungsmanagement und zum Kodex im Rahmen eines Stufenplanes umsetzen.

Die Umsetzung und Beachtung der Regelungen des Kodex wird von der bremen.online GmbH als zentrale Führungsaufgabe verstanden.

Dies vorangestellt gibt die Geschäftsführung der bremen.online GmbH folgende Erklärung ab:

Entsprechenserklärung der bremen.online GmbH zum Public Corporate Governance Kodex der Freien Hanse- stadt Bremen

"DieGeschäftsführung der bremen.online GmbH erklärt, dass sie die Einführung des Public Corporate Governance Kodex begrüßt und dessen Umsetzung weiterhin stetig vorantreiben wird. Den

Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung vom 16.Januar 2007 wird bis dato mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen bzw.

Anmerkungen entsprochen:

1. Ziffer 3.1.1.

" Die Geschäftsführung kann aus einer oder mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer wird sie von zwei Geschäftsführern oder einem Geschäftsführer und einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführung wird durch die Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen. Bei mehreren Personen soll eine Geschäftsordnung die Geschäftsverteilung und die

Zusammenarbeit in der Geschäftsführung - insbesondere die Vertretung - regeln. Die Geschäftsordnung unterliegt der Genehmigung der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrates. "

Die Geschäftsführung besteht aus mehreren Geschäftsführern. Da beide Geschäftsführer hauptberuflich anderen Tätigkeiten nachgehen, lässt sich eine strikte Aufgabenverteilung auch nicht konsequent umsetzen.

Nr. 3

(2)

Entsprechenserklärung der bremen.online GmbH zum Corporate Governance Kodex der Freien

Hansestadt Bremen Seite 2

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Geschäftsführung

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Dr. Stephan Klein Dr. Manfred Klenke Geschäftsführer Geschäftsführer

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