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Vorlage für die Sitzung des Senats am 18. März 2014- Kooperationen der Verwaltung des Landes Bremen mit anderen Bundesländern

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(1)

mit anderen Bundesländern"

(Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD vom 11.02.2014)

A. Problem

Die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD haben die im beiliegenden Entwurf der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zitierte Große Anfrage an den Senat gerichtet.

B. Lösung

Die Senatskanzlei schlägt die Beantwortung entsprechend der beigefügten Mitteilung vor.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen

Keine.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Antworten beruhen auf Meldungen der Ressorts.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Geeignet.

G. Beschlussvorschlag

Der Senat beschließt entsprechend der Vorlage der Senatskanzlei vom 20.3.2014 die

Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD

vom 11.02.2014 sowie die Mitteilung des Senats und deren Weiterleitung an die Bre-

mische Bürgerschaft (Landtag) mit der Bitte um Kenntnisnahme.

(2)

(Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD vom 11.02.2014 )

Die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die SPD haben folgende Große Anfra- ge an den Senat gerichtet:

„Immer wieder wird in der Diskussion um die Modernisierung und Weiterentwicklung staatlicher Aufgabenwahrnehmung die Forderung erhoben, zu Kooperationen zwi- schen den Bundesländern zu kommen, um die Aufgaben besser zu verteilen und un- nötige Doppelstrukturen abzubauen. Gerade für das Land Bremen auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung ist diese Diskussion von besonderer Bedeutung. Dabei geht es natürlich um die Vermeidung unnötiger Ausgaben des Landes, aber auch um Ver- einfachung, höhere Effektivität und die Bewahrung und Ausbau von Bürgernähe der Verwaltung. Die Selbständigkeit des Landes Bremen soll dabei nicht in Frage gestellt, sondern unter veränderten Bedingungen bewahrt werden.

Mögliche Kooperationen der bremischen Verwaltungen mit anderen Bundesländern sind in den „Sparrunden“ der letzten 25 Jahre immer wieder Thema in Bürgerschaft und Senat gewesen. Aber auch in der öffentlichen Debatte, etwa in den Prüfungen des Rechnungshofs, den Stellungnahmen der Handelskammer und des Bundes der Steuerzahler, haben solche Anregungen eine besondere Rolle gespielt. Dabei gibt es vielfältige Formen: die Gründung gemeinsamer Institutionen zur Wahrnehmung der Aufgaben; die sachliche Aufteilung zwischen weiter bestehenden Landesinstitutionen;

der Wegfall von Landeseinrichtungen bei Wahrnehmung der Aufgabe durch ein ande- res Land; die Ausgliederung auf gemeinsame Agenturen oder andere Einrichtungen;

weitere Formen sind denkbar.

In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Teile staatlicher Aufgabenwahrnehmung in Bremen einer solchen Prüfung unterzogen worden, mit unterschiedlichem Ergebnis;

in einigen Fällen mit Schlussfolgerungen und Konsequenzen. Es ist sinnvoll, dennoch

solche Überlegungen und Forderungen in der gegenwärtigen Diskussion wieder auf-

zugreifen und sie sorgfältig und umfassend zu prüfen. Das gilt selbst dann, wenn sol-

che Prüfungen bereits erfolgt sind und im Ergebnis negativ beurteilt wurden. Denn die

objektiven Voraussetzungen und Umstände haben sich geändert und ändern sich wei-

ter: die gesetzlich vorgeschriebenen staatlichen Leistungen, aber auch die Erwartun-

gen der Bürgerinnen und Bürger, ihre Mobilität und neue Möglichkeiten von elektroni-

scher Verwaltung.

(3)

c) Wegfall von Landeseinrichtungen bei Wahrnehmung der Aufgabe durch ein anderes Land;

d) Ausgliederungen auf gemeinsame Agenturen oder andere Einrichtungen;

e) weitere Formen?

2. In welchen Fällen hat ein positives Ergebnis der Prüfung zur Umsetzung geführt, und wie beurteilt der Senat das Funktionieren dieser gemeinsamen Aufgaben- wahrnehmung?

3. Haben diese Kooperationen oder anderen Formen der Aufgabenteilung zu finan- ziellen Einsparungen geführt?

4. Haben diese Kooperationen oder anderen Formen der Aufgabenteilung zur Ver- besserung/Verschlechterung der Arbeitsergebnisse für die Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger geführt?

5. In welchen Fällen einer solchen Prüfung sind Senat und Bürgerschaft zu dem Er- gebnis gekommen, den Gedanken einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nicht weiter zu verfolgen? In welchen Fällen hat sich bei Bereitschaft Bremens kein Partner gefunden?

6. Welche waren die wesentlichen Gründe für diese negativen Entscheidungen?

7. Wo sieht der Senat die Notwendigkeit, die Prüfung angesichts veränderter Rah- menbedingungen erneut zu wiederholen oder eine solche Prüfung zum ersten Mal durchzuführen?

8. Wie und in welchem Zeitraum wird der Senat diese Prüfungen durchführen?

9. Sind dem Senat diesbezüglich Wünsche oder Erwartungen anderer Bundesländer bekannt?

10. Welche Ergebnisse der Aufgabenteilung und -kooperation zwischen anderen Bundesländern sind dem Senat bekannt?“

Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

Bremen als kleinstes Bundesland nutzt auf vielfältige Weise thematische Kooperatio- nen insbesondere mit den Nachbarkommunen und –kreisen, dem Land Niedersach- sen, aber auch im norddeutschen Verbund.

Gute Beispiele der Zusammenarbeit sind in den regionalen Kooperationen des Kom- munalverbundes (bspw. durch gemeinsame Prüfung der Einzelhandelsentwicklung in der Region) und der Metropolregion (bspw. durch gemeinsames Standortmarketing) ebenso gegeben wie durch eher fachbezogene Formen der Zusammenarbeit, bspw.

im IT-Bereich durch die Nutzung der Möglichkeiten von Dataport, der Hafenentwick-

(4)

Derartige Kooperationen spielen somit für Bremen seit Jahren ein wichtige Rolle, nicht nur für die Weiterentwicklung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, son- dern auch vor dem Hintergrund der Haushaltsnotlage Bremens: Kooperationen sind auch als Möglichkeit zu sehen, die Aufgabenerledigung effizienter zu gestalten und dadurch Einsparungen zu erzielen.

Die notwendigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung führen aktuell zu einer umfassenden Prüfung der Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung, zu der der Senat im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse 2014/15 entsprechende Beschlüsse gefasst hat.

Neben der Vermeidung bzw. Verringerung von Ausgaben und der Verbesserung der Einnahmesituation werden weitere Ziele verfolgt, wie die Verwaltungsvereinfachung und die höhere Effektivität des Verwaltungshandelns auch gerade im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Inwiefern noch weitere länderübergreifende Kooperationen zielführend sind, wird im Rahmen des Programms zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung geprüft. Dabei laufen sinnvolle Lösungskonzepte nicht zwingend auf gemeinsame Einrichtungen hinaus, sondern können auch in einer sinnvollen Arbeitsteilung mit sich ergänzenden Spezialisierungsprofilen bestehen. In dieser Richtung soll geprüft werden, ob sich noch weitere Felder der Kooperation entwickeln lassen bzw. systematisiert bei der Entwicklung von neuen Aufgaben geprüft werden, ob sie nicht von vornherein in Ko- operationsformen ausgeübt werden können.

Die hier vorgelegte Darstellung und Bewertung von laufenden Kooperationen bezieht sich auf länderübergreifende Verwaltungskooperationen, die zum Teil auch zu einer verbesserten Zusammenarbeit der Bremer Ressorts untereinander führten.

In den Anlagen werden die Kooperationen bzw. die Kooperationsbemühungen der einzelnen Ressorts mit anderen Bundesländern tabellarisch aufgeführt. Informationen liegen somit aus folgenden Bereichen der Kernverwaltung vor:

- Senator für Justiz und Verfassung (SJV)

- Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen (SKJF) - Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH)

- Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) - Senatorin für Bildung und Wissenschaft (SBW) - Senator für Kultur (SfK)

- Senator für Gesundheit (SfG)

(5)

In der Anlage 1 werden die Fragen 1 bis 6 der Großen Anfrage beantwortet. Es geht um die Rückschau auf die Kooperationserfahrungen bzw. -auswirkungen.

Anlage 2 enthält die Antworten auf die Fragen 7 bis 10 soweit hierzu Aussagen der Ressorts möglich sind. Hierbei geht es um die Perspektiven, das heißt um zukünftige, ggf. anstehende Prüfungen von länderübergreifenden Kooperationen und um eventu- elle Kooperationen anderer Bundesländer untereinander.

Die Ressortmeldungen machen deutlich, dass eine Vielzahl zumeist erfolgreicher Verwaltungskooperationen zum Teil schon über einen langen Zeitraum besteht. Inhalt- liche Schwerpunkte der Kooperationen finden sich in der Aus- und Fortbildung und im IT-Bereich. Ressortbezogene Schwerpunkte gibt es im Bereich Häfen im Sinne der kooperativen Vermarktungsstrategie der Häfen und in den Bereichen Justiz und Inne- res – dort vor allem im Feld der polizeilichen Zusammenarbeit. Die Kooperationen er- leichtern die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags.

Anlagen

(6)

führt? führt? scheidungen?

1 SJV a)• Gemeinsames Lan- dessozialgericht mit NI (Hauptstelle Celle, Zweig- stelle HB)

• Gemeinsames Prü- fungsamt (Abnahme der Großen Juristischen Staatsprüfung mit HH u.

SH; Sitz beim Hanseati- schen OLG HH)

• Gemeinsames Prü- fungsamt (Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit HH, MV, NI, SH, BE, BB, ST; Sitz Berlin).

Mit dem Bund und ande- ren Bundesländern:

• E-Justice-Rat zur Wah- rung der Interessen der Justiz gg. dem IT- Planungsrat sowie zur Entscheidung über justiz- spezifische IT-

Standardisierungen

Im Bereich des gemeinsa- men Landessozialgerichts bzw. der Konzentration ge- richtlicher Zuständigkeiten führen die Kooperationen zu einer erheblichen Qualitäts- verbesserung durch die Mög- lichkeit zur Spezialisierung.

Die Zusammenarbeit in der Aus- und Fortbildung ermög- licht eine Vergrößerung des Angebots.

Ohne diese Kooperationen könnte Bremen die Ausbil- dungsgänge und Fortbil- dungsangebote angesichts geringer Klassen- und Ziel- gruppengrößen nicht in der notwendigen Qualität reali- sieren.

Die mit den dargestellten Kooperationen erwirkten Leis- tungen könnte HB nur unter deutlich größe- rem Kosten- aufwand be- reitstellen, so dass in jedem Fall erhebliche, allerdings nicht genau beziffer- bare Einspa- rungen erzielt werden.

Die Kooperationen erleichtern die Erfüllung des ge- setzlichen Auftrags der Justiz. Davon profitieren natur- gemäß die Bürge- rinnen und Bürger (s. auch Frage 2).

Die Justizvollzugsanstalt Bremen hat Niedersach- sen angeboten, weiter- hin Gefangene aus den Bremen umgebenen Amtsgerichtsbezirken aufzunehmen.

Aufgrund von Überkapazitäten haben weder Niedersachen noch andere Bundesländer derzeit Interesse an der Verle- gung von Ge- fangenen in andere Bundes- länder.

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(7)

führt? führt? scheidungen?

1 SJV (Fortsetzung 1a)

Mit dem Bund und anderen Bundesländern:

• Bund-Länder-

Kommission für Informati- onstechnik in der Justiz (Ausarbeitung von Ent- scheidungsvorlagen für den E-Justice-Rat in Grundsatz- fragen sowie zur eigen- ständigen Wahrnehmung von länderübergreifenden operativen Koordinations- und Steuerungsaufgaben).

b) Verwaltungsvereinbarun- gen zum Vollzug der Frei- heitsstrafe in JVA anderer Bundesländer (vor allem NI) bei kleinsten Gefange- nen-gruppen z.B.

• Jugendstrafe weibl. Ge- fangene (mit NI, SH, HH)

(Fortsetzung)

Hinsichtlich der Informati- onstechnologie profitiert Bremen durchweg von der bundesweiten Zusammen- arbeit, die zu stetigen Ver- besserungen der IT-

gestützten Arbeitsabläufe in den Rechtssachen führt.

Im Strafvollzug ermöglichen die Vereinbarungen auch für kleinste Gefangenengruppen (z.B. Sicherungsverwahrte) der Rechtsprechung ange- messene Behandlungsange- bote.

s.o. s.o. s.o. s.o.

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(8)

führt? führt? scheidungen?

1 SJV (Fortsetzung 1b)

• Vollzug langjähriger oder lebenslanger Haftstrafen, Sicherungsverwahrung (mit NI, bis 2012 mit Unterbrin- gung niedersächsischer Gefangener in der JVA HB)

• Vollzug der Freiheitsstrafe an kranken Inhaftierten (mit NI, HH)

Kooperationen zur Ausbil- dung bestimmter Berufs- gruppen

• Rechtspfleger (NI)

• Gerichtsvollzieher (NI)

• Justizwachtmeister (MV)

• Amtsanwälte (NW)

• Justizvollzugsdienst (NW) Kooperationen zur Fortbil- dung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit NI)

(Fortsetzung)

Die Kooperationen beruhen inzwischen auf langjähriger, vertrauensvoller Zusammen- arbeit.

Sämtliche Kooperationen haben sich sehr gut bewährt.

s.o. s.o. s.o. s.o.

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(9)

führt? führt? scheidungen?

1 SJV (Fortsetzung 1b)

• Nordverbund Fortbildung für Proberichter (NI, SH, HH, MV, BE, BB, ST)

• schon ältere Kooperation:

Deutsche Richterakademie (Bund und alle Bundeslän- der)

Vereinbarungen zur Kon- zentration bestimmter gerichtlicher Zuständigkei- ten (z.B. Staatsschutz- Strafsachen; seerechtliche Verteilungsverfahren, tech- nische Schutzrechte, alle mit HH und teilweise mit weiteren Bundesländern).

div. Kooperationen zur Entwicklung von Justiz- fachverfahren (IT), (unter- schiedliche Zusammenset- zung).

s.o. s.o. s.o. s.o. s.o.

Seite 4 von 63

(10)

führt? führt? scheidungen?

1 SJV c)

Übertragung des Betriebes der von der JVA und der Staatsanwaltschaft Bremen eingesetzten Fachverfahren durch den „Zentralen IT- Betrieb niedersächsische Justiz“ aufgrund einer Ver- waltungsvereinbarung.

d) ./.

e) Teilnahme Bremens an den beim Landesbetrieb „IT- NRW“ gemeinsam geführ- ten bundesweiten Jus- tizportalen (Justizportal des Bundes und der Länder) mit der Möglichkeit des zentra- len Internetzugriffs auf Bremer Justizinformationen

s.o. s.o. s.o. s.o. s.o.

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(11)

führt? ven Entschei- dungen?

2 SKJF • Rahmenversicherungs- vertrag für ehrenamtliche Bürger/innen (seit 2006, HB, NI)

• Ehrenamtskarte (seit 2006, HB, NI). Alle Angebo- te gelten in beiden Bundes- ländern.

• Auf der Basis eines Staatsvertrages existiert seit über 20 Jahren eine Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) der Länder HB, HH, NI, SH

Die mit dem abgeschlosse- nen Rahmenversicherungs- vertrag, der Ehrenamtskarte und der GZA vorliegenden Erfahrungen sind sehr gut.

HB hat beim Rahmen- versicherungs- vertrag für eh- renamtliche Bür- ger/innen durch die Kooperation mit NI einen günstigeren Ver- sicherungs- beitrag.

Die GZA (Sitz in Hamburg) nimmt eine operative Aufgabe wahr, die andernfalls in jedem der betei- ligten Länder zu leisten wäre.

Günstigere Auf- gabenwahr- nehmung durch Synergieeffekte

Aufgrund der Bün- delung der Aufga- benwahrnehmung und den damit verbundenen Fall- zahlen kann die GZA die zur Bear- beitung von Adop- tionen erforderli- che Expertise vor- halten und aus- bauen. Das Ressort geht daher gegen- über einer Bearbei- tung, die sich ledig- lich punktuell um auftretende Fälle zu kümmern hätte, von einer qualitati- ven Verbesserung der Arbeitsergeb- nisse aus.

• Aufgrund der damals zurückgehenden Asylbe- werberzahlen hat es 2003/2004 den Versuch gegeben, die ZASt Bre- men mit der Einrichtung in Oldenburg/NI zusam- menzulegen, um Perso- nalkosten einzusparen.

Dafür hätte es eines Staatsvertrages bedurft, das Interesse von Nieder- sachsen war aber nicht ausgeprägt. Vorausset- zung wäre auch die Ver- legung der Außenstelle des BAMF gewesen, auch hier war keine Bereit- schaft vorhanden. Das Ressort hat die Personal- einsparungen dann auf anderem Wege vorge- nommen und den Ver- such beendet.

Siehe Frage 5

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(12)

führt? scheidungen?

3 SWAH Häfen/

Luftver- kehr

a) - d) ./.

e) Hafenkooperation Bremen Hamburg

2011 erfolgte im gemein- samen Auftrag der Ham- burger BWVI und Bremens SWAH eine Untersuchung der Kooperationsmöglich- keiten zwischen der Ham- burg Port Authority (HPA) und der bremenports (bp).

Norddeutsche Hafenko- operation

Mit dem Ziel einer engeren norddeutschen Hafen- kooperation erfolgen re- gelmäßige „Hafenentwick- lungsdialoge“ zwischen HB, HH, NI (ab 2014 zusätzlich SH und MV), Steuerung durch länderübergreifende

„Lenkungsgruppe Hafenko- operation“

Unter der Dachmarke „Ger- man Ports“ finden regelmä- ßige Gemeinschaftsauftritte der deutschen Häfen im Aus- land statt. Eine gemeinsame Standortbroschüre ist in Vorbereitung. Nach Einschät- zung von SWAH bietet eine kooperative Vermarktungs- strategie der Häfen große Potenziale.

Durch die Gestal- tung von Ge- meinschafts- auftritten der dt.

Häfen auf Mes- sen kann sich der Einzelbeitrag reduzieren. Ziel ist es bisher, einen besonders starken und im Wettbewerbs- vergleich über- zeugenden Ge- samtauftritt zu erzielen. Hierin ist ein erhebli- cher Mehrwert für Bremen zu sehen.

Aus den eingeleite- ten hafenbezoge- nen Kooperationen lässt sich keine unmittelbare Er- gebniswirkung ab- leiten. Gleichwohl festigt der Prozess der Hafenkoopera- tion das wechsel- seitige Verständnis und die gemeinsa- men Bestrebungen, die deutschen See- häfen im beste- henden Markt- und Wettbewerbsum- feld positiv weiter zu entwickeln.

Die Kooperation zwi- schen der bremenports und der Hamburg Port Authority bezieht sich im Wesentlichen auf den fachlichen Aus- tausch. Andere potenzi- ell denkbare Gemein- schaftsaufgaben wer- den derzeit nicht wei- terverfolgt.

Für über den intensiven fach- lichen Aus- tausch hinaus- gehende Koope- rationsansätze zwischen der bremenports und der Ham- burg Port Au- thority gibt es derzeit keinen Bedarf.

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(13)

führt? scheidungen?

3 SWAH Häfen/

Luftver- kehr

(Fortsetzung 1e)

Zudem besteht seit mehre- ren Jahren das Bestreben, das internationale Hafen- marketing der Küstenlän- der enger miteinander zu verzahnen.

Hafensicherheit

Im Bereich Hafensicherheit waren seit 2004 diverse europäische Vorschriften in Landesrecht umzusetzen.

Um gemeinsame rechtliche Interpretationen und tat- sächliche Standards zu ge- währleisten, arbeiten die Länder HB, HH, NI, SH, MV, RP, BW und NW seit 2004 im Länderarbeitskreis Mari- time Sicherheit (LAMS) zusammen.

s.o. s.o. s.o. s.o. s.o.

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(14)

führt? scheidungen?

3 SWAH Häfen/

Luftver- kehr

Jade-Weser-Port Mit dem länderübergrei- fenden Gemeinschaftspro- jekt Jade-Weser-Port wur- de zwischen Bremen und Niedersachsen das gemein- same Interesse verfolgt, der langfristig wachsenden Nachfrage nach Container- umschlagkapazitäten in der Deutschen Bucht zu ent- sprechen. Zudem sollte der Jade-Weser-Port Schiffs- einheiten aufnehmen kön- nen, die hinsichtlich ihrer Dimensionen (Länge, Brei- te, Tiefgang) nur unter zu- nehmend en Restriktionen die etablierten, hoch leis- tungsfähigen Häfen anlau- fen können.

Das genannte Ziel wurde erreicht. Die zusätzlichen Kapazitäten stehen zur Ver- fügung.

Die strategische, länderübergrei- fende Zusam- menarbeit bei der Hafeninfra- strukturentwick- lung verfolgte andere Ziele.

Der Jade-Weser- Port bietet wie vorgesehen die notwendige Ergän- zung des hafenbe- zogenen Leistungs- angebots in der Deutschen Bucht.

Die Planung der zweiten Ausbaustufe des Jade- Weser-Ports unter- nimmt das Land Nieder- sachsen derzeit in Ei- genregie. Ob und unter welchen Bedingungen die länderübergreifende Kooperation bei einer möglichen Weiterent- wicklung des Jade- Weser-Ports fortgesetzt wird ist aufgrund der aktuellen Marktsituati- on mit dem derzeit nicht erkennbaren Be- darf zusätzlicher Um- schlagkapazitäten zu gegebener Zeit zu be- handeln.

entfällt

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(15)

führt? scheidungen?

4 SWAH Wirt- schaft

a) Clusterinitiativen der Me- tropolregion Bremen- Oldenburg im Nordwesten e.V.

Im Rahmen des gemeinsa- men Förderfonds von HB und NI wurde in den letzten Jahren die Entwicklung von Cluster- und Netzwerkiniti- ativen für zentrale Wirt- schaftsbereiche der Metro- polregion erfolgreich unter- stützt. Insbesondere in der Luft- und Raumfahrt, der Automobilindustrie, der Windenergie und in der Gesundheitswirtschaft haben sich nachhaltige Strukturen zur intensiven länderübergreifenden Ver- netzung und Kooperation entwickelt. Akteure: Un- ternehmen,

./. ./. s.u. ./. ./.

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(16)

führt? scheidungen?

4 SWAH Wirt- schaft

(Fortsetzung)

Hochschulen, Universitäten außeruniversitäre For- schungseinrichtungen, pri- vate und öffentliche Ein- richtungen mit Sitz in der Metropolregion.

Deutsche Küstenland e.V.

(DKL)

Die DKL ist eine Werbege- meinschaft, in der sich die Tourismusorganisationen aus NI, SH, MV, HB (BTZ), HH, Lübeck und Rostock zusammengeschlossen haben. Der Verein wirbt im Ausland für Norddeutsch- land.

./. ./. ./. ./.

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(17)

führt? scheidungen?

4 SWAH Wirt- schaft

(Fortsetzung 1 a) Kommunalverbund Nie- dersachsen Bremen e.V.

Einzelhandelsgroßprojekte stimmt der Kommunalver- bund in der Region nach den Regeln des IMAGE- Moderationsverfahrens ab (IMAGE – Interkommunale Moderation von Ansiede- lungsvorhaben des großflä- chigen Einzelhandels).

Raumplanerischer Vertrag zur Steuerung von Einzel- handelsgroßprojekten für die Region Bremen (HB, NI;

2013). Ziel des Vertrags ist die Steuerung des großflä- chigen Einzelhandels in der Region, die einem fort- schreitenden Attraktivitäts- verlust der Innenstädte und Ortskerne vorbeugen soll.

b) – e) ./.

./. ./.

Kommunalverbund Niedersachsen Bremen e.V.:

Die Kooperationen mit dem Kommu- nalverbund haben zur Verbesserung der gemeinsamen Planung des groß- flächigen Einzel- handels und zur Stärkung der Zen- tren und Ortskerne beigetragen.

./. ./.

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(18)

führt? scheidungen?

5 SWAH Geolog.

Dienst für Bremen

a)-b) ./.

c) Das Landesamt für Berg- bau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover ist für Bremen als Bergbehörde tätig. Bis Ende 2007 wurden auch die Aufgaben des Geo- logischen Dienstes für Bre- men (GDfB) durch das LBEG wahrgenommen. Aufgrund einer Entscheidung des Niedersächsischen Wirt- schaftsministeriums sollten ab 2008 Außenstellen des LBEG, wie auch der GDfB, nach Hannover verlagert werden. Zukünftig sollten dann die Arbeiten durch das LBEG zu Vollkosten erledigt werden. Die Aus- wertung verschiedener Varianten ergab als kosten- günstigste Variante eine Kooperation des GDfB

Die Wahrnehmung des LBEG als Bergbehörde für HB, wie auch für SH und HH wird als positiv bewertet.

Die Übertragung der Funktion der Bergbehörde an das LBEG ist si- cherlich die kos- tengünstigste Variante, da bergbauliche Belange in Bre- men nur eine untergeordnete Rolle spielen. SH hat in 2014 ge- prüft, ob ein eigenständiges Bergamt einzu- richten ist, die Übertragung der Aufgabe an das LBEG ist jedoch die kostengüns- tigste Variante.

./. ./. Die Präsenz des

Geologischen Dienstes in Bremen ist posi- tiv für Beratun- gen vor Ort.

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(19)

führt? scheidungen?

5 SWAH Geolog.

Dienst für Bremen

(Fortsetzung 1c)

mit dem Fachbereich Geo- wissenschaften der Univer- sität Bremen, so dass der GDfB seit 2008 eine Koope- rationsvereinbarung mit der Universität Bremen hat.

Die fachliche Abstimmung mit dem LBEG in Hannover ist weiterhin sichergestellt.

s.o. s.o. ./. ./. s.o.

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(20)

führt? scheidungen?

6 SWAH

Agrar a) – d) ./.

e) Staatsvertrag zur Milchquo- tenbörse.

Staatsvertrag über die Errich- tung einer Verkaufsstelle bei der Landwirtschaftskammer Hannover zur Durchführung der Zusatzabgabenverord- nung im Milchsektor (HB, NI, SH, HH, 2000); Neufas- sung zu einem Staatsvertrag zwischen HB, NI, SH, HH über die Durchführung des Über- tragungsstellenverfahrens für Milchquoten (2009). Die Zusammenarbeit hat sich bewährt. Mit Auslaufen der Milchquotenregelung wird auch der Staatsvertrag aus- laufen.

Ja. Weder Verschlech-

terung noch Ver- besserung.

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(21)

führt? scheidungen?

6 SWAH

Agrar (Fortsetzung 1e) Beitritt der Bremischen Tierhalter zur Tierseuchen- kasse per Staatsvertrag.

(Fortsetzung)

Staatsvertrag zwischen HB und NI über das Benutzungs- verhältnis der Tierhalterin- nen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersäch- sischen Tierseuchenkasse ist am 01.07.2003 in Kraft ge- treten (Ziel: Gleichbehand- lung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Landwirte und anderen Tierhaltern bei Ent- schädigungs- und Beihilfere- gelungen zum Tierseuchen- gesetz). Die Zusammenarbeit hat sich bewährt.

Ja. Weder Verschlech-

terung noch Ver- besserung.

./. ./.

Seite 16 von 63

(22)

führt? scheidungen?

6 SWAH

Agrar (Fortsetzung 1e)

Übertragung der Aufgaben der bisherigen Zahlstelle HB auf die Zahlstelle NI (Staatsvertrag)

(Fortsetzung)

Um die Aufgaben der bishe- rigen Zahlstelle HB auf die Zahlstelle NI zu übertragen, wurde für den Bereich der EU-Fonds Europäischer Ga- rantiefonds für die Landwirt- schaft (EGFL) und Europäi- scher Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des länd- lichen Raums (ELER) ein Staatsvertrag zwischen der HB und NS geschlossen (2006). 2010 Neufassung und Erweiterung des Staatsver- trags auf andere nationaler Agrarförderprogramme.

Diese Form der Zusammen- arbeit hat sich bewährt.

Ja. Weder Verschlech-

terung noch Ver- besserung.

./. ./.

Seite 17 von 63

(23)

führt? scheidungen?

6 SWAH

Agrar (Fortsetzung 1e) Wahrnehmung aller lan- desbehördlichen Aufgaben bei der Marktüberwachung auf allen Vermarktungsstu- fen in den Bereichen Obst, Gemüse, Speisekartoffeln, Fleisch, Eier, Geflügelfleisch und Rindfleischetikettie- rung durch NI (Staatsver- trag).

(Fortsetzung)

Die Aufgabenübertragung für die Wahrnehmung aller lan- desbehördlichen Aufgaben bei der Marktüberwachung auf allen Vermarktungsstu- fen in den genannten Berei- chen auf das Land Nieder- sachsen wurde per Staats- vertrag zwischen HB und NI geregelt (2011).

Ja. Weder Verschlech-

terung noch Ver- besserung.

./. ./.

Seite 18 von 63

(24)

führt? scheidungen?

7 SWAH Landesamt für Wieder- gutmachung

(Abgabe der laufenden Rentenfälle an NI)

Das Landesamt für Wieder- gutmachung Niedersachsen hat die laufenden Rentenfäl- le nach dem BEG übernom- men. Die Zusammenarbeit läuft sehr gut.

./. Das Landesamt für

Wiedergutmachung Bremen profitiert von der Aktenab- gabe. Eine freiwer- dende Stelle (Teil- zeit) durch Aus- scheiden einer Mitarbeiterin musste nicht wie- der besetzt wer- den.

./. ./.

8 SWAH Amt für Versorgung und Integration Bremen – Soziales Entschädigungs- recht Zusammenarbeit mit NI auf Vorschlag des Bremi- schen Rechnungshofes

./. ./. ./. Die Empfehlung des Bremischen Rech-

nungshofes wurde aufgegriffen.

Im Ergebnis wurde festgestellt:

- Eine Übernahme oder Abgabe von Aufga- ben im Bereich Soziales Entschädigungs- recht kommt nicht in Betracht.

- Im Bereich Kriegsopferversorgung sah NI eine Übernahme oder Abgabe von Aufga- ben als nicht sinnvoll an.

- Die Überlegungen zur Abgabe der Be- standsfälle im Bereich Kriegsopferversor- gung wurden wegen mangelnder Synergie- effekte nicht weiterverfolgt.

Seite 19 von 63

(25)

führt? scheidungen?

9 SUBV

Amtl.

Vermes- sungs- wesen

a) Bildung zentraler Stellen (ZS) zum länderübergreif.

Vertrieb von Geobasisda- ten, Angliederung bei Lan- desinstitutionen (Köln, Hannover) und einer Bun- desbehörde (Leipzig).

b) mit NI: Fachliche Vereinba- rung zur länderübergrei- fenden Aufgabenerledi- gung a. d. dem Gebiet der Landesvermessung (bereits seit 1956), Vereinbarung über Betrieb der bremi- schen SAPOS-

Referenzstationen durch NI (2009), Teilnahme am fach- lichen Fortbildungspro- gramm von NI

Die gebildeten Institutionen und Kooperationen sind er- folgreich und sichern die Aufgabenwahrnehmung im Land Bremen.

Die Kooperatio- nen und Verein- barungen hatten das Ziel, Ressour- cen einzusparen, bzw. mit minima- lem Ressourcen- einsatz die Auf- gabenwahrneh- mung insgesamt zu ermöglichen.

Die Kooperationen haben zur Verbes- serung der Aufga- benwahrnehmung geführt, bzw. ha- ben diese erst er- möglicht.

In den Jahren 2000 und 2005 haben Gespräche zwischen den Landes- regierungen HB und NI u.a. über Möglichkeiten der Kooperation zwi- schen den jeweiligen Katasterverwaltungen stattgefunden. Die Er- gebnisse mündeten u.a.

in die Verwaltungs- vereinbarungen und Kooperationen (z.B.

SAPOS, VBORIS, Fortbil- dung, Vereinheitlichung von Rechts- u. Verwal- tungsvorschriften).

Die Gründe für die Entschei- dung waren die damals ungeeig- neten organisat.

Randbedingun- gen seitens der Katasterverwal- tung NI, die aufgrund der Fusion mit den Agrar- und Do- mänenverwal- tungen zwei Ministerien (Inneres und Landwirtschaft) unterstellt wer- den sollte. Zu- dem waren und sind die

Seite 20 von 63

(26)

führt? scheidungen?

9 SUBV

Amtl.

Vermes- sungs- wesen

(Fortsetzung 1 b)

mit HH und SH: Zusammen- arbeit des Landes HB in der ALKIS-Anwenderge-

meinschaft der Länder mit anderen Bundeslän- dern: Verwaltungsvereinba- rung über die Kooperation im amtlichen deutschen Vermessungswesen (2010) zwischen dem Bund und anderen Bundesländern:

Verwaltungsvereinbarung über die kontinuierliche Übermittlung amtlicher digitaler Geobasisdaten zur Nutzung im Bundesbereich

Die gebildeten Institutionen und Kooperationen sind er- folgreich und sichern die Aufgabenwahrnehmung im Land Bremen.

Die Kooperatio- nen und Verein- barungen hatten das Ziel, Ressour- cen einzusparen, bzw. mit minima- lem Ressourcen- einsatz die Auf- gabenwahrneh- mung insgesamt zu ermöglichen.

Die Kooperationen haben zur Verbes- serung der Aufga- benwahrnehmung geführt, bzw. ha- ben diese erst er- möglicht.

(Fortsetzung)

Die im Prüfbericht des Landesrechnungshofes 2009 angeregte Prüfung einer weitergehenden Kooperation bis hin zur Untersuchung der Wirt- schaftlichkeit einer Fu- sion beider Vermes- sungs- und Kataster- verwaltungen wurde 2010 verworfen.

(Fortsetzung) organisat. Rand- bedingungen im Land Bremen ebenfalls nicht förderlich für eine Fusion, weil die Aufgaben für das Stadtgebiet BHV mit dem Vermessungs- und Katasteramt BHV durch eine kommunale Dienststelle, für das Stadtgebiet Bremens durch das Landesamt Geoinformation wahrgenommen werden.

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(27)

führt? scheidungen?

10 SUBV Amtl.

Werter- mittlung

a) ./.

b) Teilnahme am fachli- chen Fortbildungspro- gramm von NI

Die gebildeten Institutionen und Kooperationen sind er- folgreich und sichern die Aufgabenwahrnehmung im Land Bremen.

Die Kooperatio- nen und Verein- barungen hatten das Ziel, Ressour- cen einzusparen, bzw. mit minima- lem Ressourcen- einsatz die Auf- gabenwahrneh- mung insgesamt zu ermöglichen.

Die Kooperationen haben zur Verbes- serung der Aufga- benwahrnehmung geführt, bzw. ha- ben diese erst er- möglicht.

./. ./.

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(28)

führt?

11 SUBV Geo-daten- infra- struktur

a) Im Bereich des Aufbaus und Betriebs der Geoda- teninfrastruktur Deutsch- land betreiben Bund und Länder eine gemeinsame Koordinierungsstelle, die bei einer bestehenden Bundesinstitution (Frank- furt) angesiedelt worden ist.

b) Im Bereich der Geoda- teninfrastruktur für Deutschland (GDI-

DE/INSPIRE) mit den ande- ren Bundesländern und dem Bund: Vereinbarung zum gemeinsamen Aufbau und Betrieb der Geodaten- infrastruktur Deutschland (seit 2006)

Die gebildeten Institutionen und Kooperationen sind er- folgreich und sichern die Aufgabenwahrnehmung im Land Bremen.

Die Kooperatio- nen und Verein- barungen hatten das Ziel, Ressour- cen einzusparen, bzw. mit minima- lem Ressourcen- einsatz die Auf- gabenwahrneh- mung insgesamt zu ermöglichen.

Die Kooperationen haben zur Verbes- serung der Aufga- benwahrnehmung geführt, bzw. ha- ben diese erst er- möglicht.

./. ./.

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(29)

führt?

12 SUBV Natur und Wasser

Übertragung der Aufgaben der bisherigen Zahlstelle Bremen auf die Zahlstelle Niedersachsen (Staatsver- trag)

./. Nein. Die Arbeitsergeb-

nisse haben sich weder verbessert noch verschlech- tert.

./. ./.

13 SUBV Metro- polre- gion

a) – c) ./.

d) Zusammenarbeit im Rahmen der Metropolregi- on Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V. im Rah- men der Regionalentwick- lung als Weiterentwicklung der Gemeinsamen Landes- planung (GLP); Unterhal- tung einer gemeinsamen Geschäftsstelle zur Koordi- nation

e) gemeinsame Raumord- nung und Landesplanung mit NI (Staatsvertrag 2009)

Siehe Frage 4. Nein. Mit dem Modell

der Metropolregi- on Bremen- Oldenburg im Nordwesten e.V.

wird ein gemein- samer Wirtschafts- raum geformt, der sich selbstbewusst und innovativ dem internationalen Wettbewerb stellt.

Die Länder NI und HB, Landkreise, Städte und Ge- meinden, Wirt- schaft und Wis- senschaft arbeiten vertrauensvoll zu- sammen.

./. ./.

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(30)

führt?

13 SUBV Metro- polre- gion

s.o. s.o. s.o. (Fortsetzung)

Die enge Partner- schaft von Wirt- schaft, Verwaltung, Politik und Wissen- schaft hat sich be- währt und zeichnet diese Metropolre- gion aus.

./. ./.

14 SUBV EU-Projekt

"Easy- Way"

Das Land Bremen arbeitet mit NI, HH, SH und MV im Rahmen des EU-Projektes

"EasyWay" eng zusammen.

Die fünf norddeutschen Bundesländer sind Teil der Europa-Region VIKING, zu der auch Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark gehören. Ziele:

Umsetzung von Maßnah- nahmen im Bereich der intelligenten Verkehrs- systeme (IVS), Erfahrungs- austausch

In diesem Projekt konnten Erfahrungswerte aus Bremen nach außen getragen, Pilot- projekte in Zusammenarbeit mit den norddeutschen und skandinavischen Projekt- partner umgesetzt und eu- ropäische Fördermittel für Bremen eingeworben wer- den.

Nein, es konnten jedoch Förder- mittel zur Finan- zierung Bremer Projekte einge- worben werden.

Die Kooperationen haben zur Verbes- serung der Aufga- benwahrnehmung geführt, bzw. ha- ben diese erst er- möglicht.

./. ./.

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(31)

führt?

14 SUBV EU-Projekt

"Easy- Way"

(Fortsetzung)

Umsetzung der Europäi- schen IVS Richtlinie 2010/40/EU. Die Richtlinie betrifft die Steigerung der Verkehrseffizienz und -sicherheit, die Minderung von Staus und die Reduzie- rung von Emissionen auf dem Transeuropäischen (Verkehrs-)Netz (TEN-T).

Bremen erfüllt seit vielen Jahren die Rolle der natio- nalen Koordination im Rahmen des EasyWay VIKING Projekts für die norddeutschen Bundeslän- der.

s.o. s.o. s.o. ./. ./.

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(32)

geprüft? geführt?

15 SBW

Bildung Es gibt hier die "Rahmen- vereinbarung über die Bil- dung länderübergreifender Fachklassen für Schüler in anerkannten Ausbildungs- berufen mit geringer Zahl Auszubildender (Beschluss der KMK vom 26.01.1984 i.d.F. vom 01.10.2010)"

oder eine bilaterale Ver- einbarung zu dem jeweili- gen Ausbildungsberuf mit dem jeweiligen Land.

Gut funktionierende Zusammenarbeit in der Aufgabenteilung

Die Einzelerledigung je Land wäre in die- sen Berufen finanzi- ell nicht darstellbar, ein finanzieller Aus- gleich ist nicht vor- gesehen. Mit dem Land NI gibt es auf- grund der beson- deren nachbar- schaftlichen Verbin- dungen eine geson- derte Vereinbarung der Pauschalab- geltung (Abkommen Gastschulgeld), um einen Ausgleich für den Saldo zu Lasten des Landes Bremen zu erhalten.

Die Vereinbarun- gen tragen dazu bei, dass von den Schülerinnen und Schülern die Ein- richtungen der anderen Länder für die Ausbildung genutzt werden können und so fachgerechte An- gebote bereit ste- hen.

./. ./.

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(33)

vergangenen 25

Jahren geprüft? Senat diese? führt? verfolgt?

16 SBW Wissen- schaft

Kooperation mit der Universität Olden- burg in der Lehrer- ausbildung

Misserfolg ./. ./. hier Die unterschiedliche

Struktur der Lehr- ämter und Schulen hat die Kooperation verhindert

16 SBW Wissen- schaft

Wissenschaftskolleg

Bremen WDS Gründung des HWK

in Delmenhorst nein Neueinrichtung

durch gemeinsame Finanzierung

./. ./.

16 SBW Wissen- schaft

Gemeinsame Ver- leihung eines nord- deutschen Wissen- schafts-preises

Bisher zweimal mit erfreulicher Medi- enresonanz verlie- hen

nein Verleihung wurde

nur durch Koopera- tion möglich

./. ./.

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(34)

vergangenen 25

Jahren geprüft? Senat diese?

17 Kultur Es gab keine Prü- fung der gemeinsa- men Wahrnehmung der Aufgaben des Staatsarchivs, des Landesamtes für Denkmalpflege oder der Landesarchäo- logie mit entsprech- enden Einrichtung- en anderer Bundes- länder, insbesonde- re NI.

Selbstverständlich gibt es auf fach- licher Ebene eine intensive Zu- sammenarbeit über die Landesgrenze hinweg.

./. Eine Kostenerspar-

nis durch eine Zu- sammenlegung in diesen Fällen ist auf Grund der schon be- stehenden Kleinheit der Einrichtungen und der weiterhin wahrzunehmenden Aufgaben auch nicht zu erwarten.

Dies lässt sich an- hand der Stellen- pläne darlegen.

./. Siehe Frage 1 Siehe Frage 1

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(35)

führt? scheidungen?

18 Gesund- heit Lebens- mittel- sicher- heit, Ve- terin- närwesen und Pflanzen- schutz

• Übertragung der Futtermittelüberwachung auf NI (ho- heitliche Aufgabe, Staatsvertrag)

• Übernahme der Aufgaben der Grenzkontrollstelle in Cuxhaven durch den LMTVet (hoheitliche Aufgabe, Staatsvertrag mit NI)

• Schwerpunktbildungen im Rahmen der Untersuchung von amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelproben einschl. Probentransport u. Fischkompetenzzentrum (Verwaltungsvereinbarungen mit NI)

• Zusammenarbeit und Arbeitsteilung auf dem Gebiet der Untersuchungseinrichtungen im Bereich Veterinärwe- sen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Be- darfsgegenstände, Wein, kosmetische Mittel sowie Ta- bakerzeugnisse (Verwaltungsabkommen zwischen BE, BB, HB, HH, MV, NI, SH)

• Tierseuchenkasse einschl. Untersuchungen und Be- kämpfungsprogramme (Staatsvertrag mit NI)

• IT- Lebensmittelüberwachung (Verwaltungsver- einbarung mit NI zur Reduzierung des unverhältnismäßi- gen Aufwandes für das Land Bremen)

• Zentralstelle der Länder zur Überwachung des Inter- nethandels (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände)

In einzelnen Segmenten gibt es eine Steue- rung (Control- ling), damit es zu keiner finanziel- len Schieflage für einen der Koope- rationspartner kommt.

Vorteile: Minde- rung des Investiti- onsdrucks z.B. im Bereich der Le- bensmittelana- lytik; bessere Nut- zung von vorhan- denen Kernkompe- tenzen auf beiden Seiten (Effizienz- steigerung).

Risiko: Gefährdung der Vereinbar- ungen, wenn im Rahmen von Haus- haltsaufstellungen Mittelkürzungen in den Kooperations- feldern vorge- nommen werden.

./. ./.

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(36)

führt? scheidungen?

18 Gesund- heit Lebens- mittel- sicher- heit, Veteri- närwesen und Pflanzen- schutz

(Fortsetzung)

Verwaltungsvereinbarung aller Länder mit dem Bundes- ministerium

• Ausbildung von amtlichem Fachpersonal (Akademie Düsseldorf; Nutzung der Ausbildungslehrgänge in anderen Bundesländern; Bremen stellt Praktikumsplätze zur Ver- fügung (Einzelabsprachen)

• Fortbildung / Schulung (gemeinsame Planung und Durchführung (z.B. Fisch-Seminar))

• Notfallpläne (regelmäßige Abstimmung mit NI und ge- meinsame Krisenübungen)

• QM: unabhängige Prüfungen / Audits im Rahmen der Fachaufsicht (länderübergreifende gegenseitige Visitation / Hospitation)

• Fachlicher Dialog / Austausch (in mehreren Fachrechts- bereichen länderübergreifend regelmäßig oder anlassbe- zogen)

Die Kooperationsfelder haben sich bewährt.

In einzelnen Segmenten gibt es eine Steue- rung (Control- ling), damit es zu keiner finanziel- len Schieflage für einen der Koope- rationspartner kommt.

Vorteile: Minde- rung des Investiti- onsdrucks z.B. im Bereich der Le- bensmittelana- lytik; bessere Nut- zung von vorhan- denen Kernkompe- tenzen auf beiden Seiten (Effizienz- steigerung).

Risiko: Gefährdung der Vereinbarun- gen, wenn im Rah- men von Haus- haltsaufstellungen Mittelkürzungen in den Kooperations- feldern vorge- nommen werden.

./. ./.

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(37)

führt? scheidungen?

19 Gesundheit Präimplan- tationsdi- agnostik

Einrichtung einer gemein- samen Ethikkommission nach § 4 Absatz 1 PIDV durch BB, HB, HH, MV, NI, SH

siehe Frage 1. ./. ./. ./. ./.

20 Gesundheit

Pflege Einrichtung des Nord- deutschen Zentrums zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) (Aufgaben:

Verbesserung der Versor- gungsqualität im Bereich der stationären und am- bulanten Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in den norddeutschen Vertragsländern)

Die Zusammenarbeit der Nordländer zur Weiter- entwicklung der Pflege ist angesichts demografi- scher Herausforderungen sehr sinnvoll. So können sinnvolle Netzwerke ge- schaffen und Synergien erzielt werden.

./. Siehe Frage 2. ./. ./.

21 Gesundheit Kranken- hauspla- nung

Die Kooperation besteht mit NI seit mehren Jahren und wird weiter intensi- viert.

Siehe Frage 1 nein nein ./. ./.

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(38)

führt? scheidungen?

22 Gesundheit Arzneimit- teluntersu- chung

Gründung des Arzneimit- telinstitut-Nord (AMI- Nord) in Bremen (1995, Kooperation zwischen HB, HH, NI, SH)

Aufgabe: Durchführung der amtlich notwendigen Arzneimitteluntersuchun- gen der Gesellschafter- länder. Inzwischen sind dem Institut HE (2001) und das SL (2002) beige- treten. Anfang 2013 er- folgte die Umfirmierung zur InphA GmbH - Institut für pharmazeutische und angewandte Analytik (In- phA GmbH).

Siehe Frage 1. Bremen konnte aufgrund seines geringeren Pro- benkontingents den jährlichen Beitrag reduzie- ren. Außerdem kann HB pro Jahr die pharmazeu- tischen Sachver- ständigen der InphA GmbH kostenlos für die Begleitung je- weils einer inlän- dischen und ei- ner ausländi- schen Hersteller- Inspektion in Anspruch neh- men.

./. ./. ./.

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(39)

führt? scheidungen?

23 Gesundheit

GIZ Giftinformationszentrum (GIZ) Göttingen

Gründung des GIZ (1996), Kooperation von HB, NI, SH und HH. Die Trägerländer bündelten damit die Kom- petenz in der Vergiftungsberatung im norddeutschen Raum.

Seit April 2004 besteht eine enge Zusammenarbeit in der Nachtdienstbereitschaft des GIZ-Nord mit dem GGIZ Erfurt.

Ja, ohne dass diese im Einzel- nen zu beziffern sind. Die Koope- rationen haben dazu geführt, dass Angebote zur Verfügung stehen, die HB ansonsten nur mit hohem Res- sourcenaufwand vorhalten könn- te. In anderen Fällen führen die Kooperationen durch Spezialisie- rung zu höherer Qualität.

Siehe Frage 1. ./. ./.

24 Gesundheit Chemika- lienrecht

Kooperation zwischen HB und NI zur gemeinsamen Fortbildung zum Chemikalienrecht für die Gewerbe- aufsichtsämter und Landkreise sowie kreisfreien Städ- te.

Siehe Frage 1. ./. ./.

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(40)

führt? scheidungen?

25 Gesundheit

GMP GMP-Inspektionen In der Vergangenheit hat NI HB wiederholt per Amtshilfe bei der Über- wachung von Hersteller- betrieben im Arzneimit- telbereich in HB ausgehol- fen. Ansätze zur vertragli- chen Festlegung scheiter- ten bislang, weitgehend aufgrund der ebenfalls engen Personal- Ressourcen in den nds.

Gewerbeaufsichtsämtern.

Sofern in Bremen der Ressourcenengpass zur Qualifizierung von GMP- Inspektoren überwunden wird, kann perspektivisch eine Kooperation mit NI im Sinne der gegenseiti- gen Bereitstellung von speziell qualifizierten GMP-Inspektoren erfol- gen.

Siehe Frage 1. Siehe Frage 1. ./. Siehe Frage 1. Siehe Frage 1.

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(41)

führt? scheidungen?

26 Gesundheit Eichwesen ./.

(s. Frage 7) ./. ./. ./. ./. ./.

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(42)

führt? scheidungen?

27 SIS Zentrale Dienste

Durch die teilweise Zusammenführung der IT- Dienstleistungen bei dataport besteht eine laufende Zusammenarbeit zur Wahrnehmung staatlicher Auf- gaben mit anderen Ländern.

Seit 2002 existiert die virtuelle Region Nordwest (Zu- ständigkeit SF). Dies ist ein loser interkommunaler Zusammenschluss in NI und HB, um eGovernment- Kooperationen untereinander zu entwickeln und zu fördern.

./. ./. ./. ./.

28 SIS

Statistik Auf Beschluss des Senats der FHB und der NI Lan- desregierung vom 11. 11.

2003 sollten die Statisti- schen Landesämter HB und NI zur Durchführung der Amtlichen Statistik zu einem modernen Dienst- leistungszentrum ent- wickelt werden. Dieses sollte im Rahmen verfüg- barer Ressourcen weitere statistische Arbeiten über- nehmen.

./. ./. ./. Nach umfangreichen

Prüfungen zur Frage der Rechts- und Or-

ganisationsformen, der technischen sowie der personal- und haus- haltswirtschaftlichen Voraussetzungen wurde eine Zusammenführung der Statistischen Lan- desämter HB und NI verworfen.

Den mit einer Zusammenfüh- rung beider Ämter an einem Standort ver- bundenen finan- ziellen Vorteilen standen einsei- tige Nachteile auf Seiten des Landes gegen- über, das seinen Standort verlie- ren sollte.

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(43)

führt? scheidungen?

29 SIS Glücks- spielrecht

Die beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelte Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel hat sich als Koordinierungsstelle der Län- der bewährt. Die arbeitsteilige Zusammenarbeit der Länder wurde entscheidend gestärkt durch den am 01.07.2012 in Kraft getretenen ersten Glücksspiel- änderungsstaatsvertrag, der ländereinheitliche Zu- ständigkeiten einzelner Bundesländer für bestimmte Teilbereiche des Glücksspielrechts schuf. Die länder- einheitlich zuständigen Bundesländer stellen ihre Zu- satzbelastung den anderen Bundesländern anteilig in Rechnung. HB hat keine ländereinheitliche Zuständig- keit. Die gemeinsame Aufgabenerledigung wird positiv beurteilt.

Die beim SIS im Glücksspiel- bereich vor- handene Stellen- zahl bzw. Aufga- benanteile ein- zelner Mitarbei- ter/innen gemäß GVP wurden und werden reduziert.

Gleichwohl ergibt sich aufgrund des an die länderein- heitlich zustän- digen Bundes- länder zu zahlen- den finanziellen Ausgleichs im Saldo nur eine geringe finan- zielle Einsparung.

Die Kooperation führt zu einer ar- beitsteiligen Verla- gerung der Aufga- benwahrnehmung in leistungsfähigere Verwaltungen der Flächenstaaten. Die ländereinheitlichen Zuständigkeiten erleichtern es Glücksspielveran- staltern und -ver- mittlern, die sie betreffenden Er- laubnisverfahren zu betreiben. Für die Bürgerinnen und Bürger in HB ändert sich durch die Ko- operation nichts.

./. ./.

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(44)

führt? scheidungen?

30 SIS

Öffentliche Sicherheit

Im Rahmen der Norddeutschen Zusammenarbeit sind folgende fachlich-politisch bedeutsame Vorhaben ab 2005 aufzulisten:

Basislehrgang der Beweissicherungs- und Festnah-

me- (BF-)einheiten (HB, SH, MV, HH, NI) Kostenersparnis, da nur ein Bundesland (immer im Wechsel) den Ausbildungs- aufwand hat.

./. ./. ./.

Fortbildungsveranstaltung für Gruppenführer der Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei (BP)

beteiligte Länder: HH als Ausrichter, HB partizipiert.

HH gewährt HB pro Lehrgang zwei Teil- nehmer; HB zahlt nur Reisekosten.

./. ./. ./.

Gruppenführerlehrgang in Oldenburg / NI für BP- Einsatzhundertschaften. beteiligte Länder: NI als Ausrichter, HB partizipiert

Teilnahme von 2 Beamten, HB zahlt Reisekosten.

./. ./. ./.

Nordverbund der Beratergruppen „Schwerstkrimi- nalität“ Polizeiliche Lagen mit Beraterbezug; betei- ligte Länder: NI, MV, SH, HB, HH.

Keine ./. ./. ./.

Zeugenschutz: Erfahrungsaustausch, Unterbringung von Zeugen , Opferschutz

beteiligte Länder: HB, HH, MV, SH, NI

Kostenminimierung durch Absprachen und Gegenleistun- gen.

./. ./. ./.

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(45)

nisse geführt? scheidungen?

30 SIS

Öffentliche Sicherheit

Fortsetzung

VP-Führung (Vertrauensperson der Polizei) beteiligte Länder: BE, BB, NI, HB, HH, SH, MV

keine ./. ./. ./.

Führung verdeckter Ermittler (VE)

beteiligte Länder: BE, BB, NI, HB, HH, SH, MV. Einsparungen Per- sonaleinsatz, Kos- tenersparnis An- schlussverwendung VE, Ausbildungskos- ten

./. ./. ./.

Zusammenarbeit der Mobilen Einsatzkommandos (MEK) und der Spezialeinheiten (SEK) im Nordver- bund.

beteiligte Länder: BE, BB, HB, HH, MV, NI, ST, NW und SH.

Synergieeffekte im Sinne von „nicht jeder alles“

./. ./. ./.

Modulare Ausbildung von Wirtschaftskriminalisten in Hamburg.

beteiligte Länder: HH, NI, SH, MV, HB

Alternative: Nutzung der Ausbildungs- angebote anderer Bundesländer / des BKA oder landesei- gene Ausbildung

./. ./. ./.

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(46)

nisse geführt? scheidungen?

30 SIS

Öffentliche Sicherheit

Fortsetzung

Gemeinsame Aus- und Fortbildung Staatsschutz.

beteiligte Länder: NI, SH, HH, MV, HB.

Kostenreduzierung gegenüber dem BKA.

./. ./. ./.

Koordinierung der BAO- (Besondere Auf-

bauorganisation) Konzepte GSL/TE-Lagen (Groß- schadenslage/Terrorismuslage)

beteiligte Länder: NI, SH, HH, MV, HB, auf Bundes- ebene alle Länder, Bundespolizei und BKA.

keine ./. ./. ./.

Maritimes Sicherheitszentrum in Cuxhaven mit WSP-(Wasserschutzpolizei)Leitstelle und Havarie- kommando.

beteiligte Länder: Küstenländer

Synergieeffekte ./. ./. ./.

Abkommen zwischen NI und HB über die Durchfüh- rung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser.

beteiligte Länder: NI und HB

Kostenteilung HB, NI ./. ./. ./.

SMIS-Datenbank

beteiligte Länder: HH und HB Kostenteilung HB,

HH ./. ./. ./.

SKD-Net (Schiffkontrolldatei)

beteiligte Länder: alle Länder außer TH Kostenteilung ./. ./. ./.

Arbeitsgruppe Rechtsvorschriften (Wasser- schutzpolizei – WSP)

beteiligte Länder: alle Länder außer TH

Kostenteilung ./. ./. ./.

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(47)

nisse geführt? scheidungen?

30 SIS

Öffentliche Sicherheit

Forstsetzung

Zentralstelle Gefahrgut/Umweltschutz (Wasser- schutzpolizei – WSP).

beteiligte Länder: alle Länder außer TH

Kostenteilung ./. ./. ./.

Wasserschutzpolizeischule Hamburg

beteiligte Länder: alle Länder außer TH Kostenteilung ./. ./. ./.

Europäische Straßenverkehrskontrollen: TIS-POL.

beteiligte Länder: alle EU-Staaten. Keine ./. ./. ./.

Kooperation Bremen-Oldenburg

(Kriminalitätsbekämpfung, polizeiliche Prävention, Verkehrssicherheitsarbeit und Einsatzbewältigung) beteiligte Länder: HB, NI (Polizeidirektion [PD]

Oldenburg)

Keine ./. ./. ./.

Kriminalpolizeiliche Spezialfortbildung

beteiligte Länder: HH, HB, SH, NI, MV Einsparung durch Parallel-organisation und Durchführung

./. ./. ./.

Gemeinsame Ausbildung Laufbahngruppe 2

beteiligte Länder: alle Länder Kostenteilung ./. ./. ./.

Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

beteiligte Länder: HH, HB Synergieeffekt. Keine eigene Anschaffung für wenige Maß- nahmen erforderlich.

./. ./. ./.

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(48)

nisse geführt? scheidungen?

31 SIS Aus- und Fortbildung der Polizei

Siehe Frage 5 und 6. ./. ./. ./. In 2012 wurde geprüft, ob die Polizeiaus-

bildung und somit der Polizeivollzugs- dienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung (HfÖV) aufgegeben werden kann, was sich aber als unwirtschaftlich erwies. Die Ausbildung Bremer Polizeian- wärter/-innen wird weiterhin an der HfÖV Bremen durchgeführt.

Die wesentlichen Gründe für diese Ent- scheidung waren die ermittelten Kosten pro Studierender/Jahr: Für Bremen wurden 4.719 €, für Niedersachsen 11.660 € und für Hamburg 20.160 € ermittelt.

Darüber hinaus wurde entschieden, an den als gegenüber NI und HH positiv bewerte- ten positiven Strukturen des Polizeistudi- ums festzuhalten.

Im Bereich der Ausbildung des ehem. höheren Dienstes besteht zudem eine Kooperation mit dem Nordverbund zur Durchführung des 1. Studienjahres.

Zentrale Studien- strukturen und eine gemeinsame Dozen- tenschaft ermög- lichen eine kosten- günstige Gestaltung dieses 1. Studien- jahres.

./. ./. ./.

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(49)

prüft? nisse geführt? scheidungen?

32 SIS

IT-Strategie u. Technik d. Polizei

Aktuell wird die Einrich- tung eines Zentrums für Telekommunikations- überwachung im Nord- verbund (SH, MV, HH, NI und HB) im Rahmen eines Projektes geprüft.

./. ./. ./. ./. ./.

Gemeinsame Beschaffung der Länder SH, HH und HB von Dienstwaffen in den Jahren 2010 bis 2013.

Zeitliche Befristung, da die Beschaffung / der Waf- fentausch für die Polizeivollzugsbeamten abge- schlossen ist. Diese Kooperation diente ausschließ- lich der Beschaffung von Waffen. Doppelte Aus- schreibung u.a. konnten vermieden werden.

Ja. Erfolgreich umge-

setzt. Die Koope- ration funktio- niert reibungslos.

./. ./.

Einrichtung des Logistikzentrums NI (LZN) zur Be- schaffung von Dienstkleidung für Polizeibeamte, Justiz und Stadtamt. Seit dem Jahr 2004 ist HB neben SH, MV, HH und NI Kooperationspartner. Die „Beklei- dungskammer“ bei der Polizei Bremen wurde in sehr reduzierter Form für die Beschaffung von Ausrüs- tungsgegenständen, die nicht durch das LZN abge- deckt werden können, aufrechterhalten.

Preise konnten redu- ziert bzw. stabil ge- halten werden

Erfolgreich umge- setzt. Die Koope- ration funktio- niert reibungslos, Qualität gestei- gert.

./. ./.

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prüft? nisse geführt? scheidungen?

32 SIS

IT-Strategie u. Technik d. Polizei

Seit dem Jahr 2007 besteht eine Kooperation zwi- schen NI und HB bei der Zusammenarbeit des Digi- talfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Grenzbereich zwischen den Ländern sowie zur gemeinsamen Beschaffung der Technik.

./. Funkversorgungs-

qualität konnte durch zeitglei- chen Netzaufbau erreicht werden.

./. ./.

Wahrnehmung der Telekommunikationsüberwa- chung (TKÜ) durch NI für HB seit dem Jahr 2007 in Teilkooperation und seit dem Jahr 2012 in Vollko- operation.

Ja, da keine eigene TKÜ-Anlage erhalten bzw. erneuert wer- den musste.

Erfolgreich umge- setzt. Die Koope- ration funktio- niert reibungslos.

./. ./.

Zur Einführung und dem Betrieb des Vorgangsbear- beitungssystems (VBS) @rtus ist HB der bereits be- stehenden Kooperation zwischen SH und der Bun- despolizei beigetreten. Pflege und Wartung des VBS wird von Dataport betrieben.

Noch keine Aussage,

da Neueinführung. Datenqualität ist optimiert, Prozes- se vereinfacht und automati- siert.

./. ./.

33 SIS

Feuerwehr Für die Aus- und Fortbildung im Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr konnte eine Kooperation mit Niedersächsischen Akademie für Brand- und Kata- strophenschutz gefunden werden.

Ja Verbesserung

durch höhere Flexibilität im Angebot.

./. ./.

34 SIS Verfas- sungs- schutz

Prüfung der Fusion der Verfassungsschutzämter HH, NI,SH

./. ./. ./. Prüfung der Fusion der

Verfassungsschutzämter HH, NI,SH von allen beteiligten Ländern abgelehnt

Fragen der poli- tischen Verant- wortung, der parlamen- tarischen Kon- trolle

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prüft? nisse geführt? scheidungen?

34 SIS Verfas- sungs- schutz

Prüfung der Fusion der Verfassungsschutzämter HH, NI,SH

./. ./. ./. Prüfung der Fusion der

Verfassungsschutzämter HH, NI,SH von allen beteiligten Ländern abgelehnt

Fortsetzung und der Schwerpunkt- setzung Einspa- reffekte (Kom- pensation der Kosten der Zu- sammenlegung durch Effizienz- steigerung) wa- ren nicht er- kennbar Im Bereich der Telekommunikationsüberwachung

besteht eine gemeinsame technische Einrichtung mit den Ländern ST und NI.

Ja gegenüber einer

eigenen Anlage ./. ./. ./.

Im Bereich der Bekämpfung der (Wirtschafts-) Spio- nage besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Landes- amt für Verfassungsschutz des Landes NI.

Ja gegenüber isolier- tem personellem Vorhalten

./. ./. ./.

In den Bereichen Bekämpfung des Rechtsextremis- mus/Rechtsterrorismus und Bekämpfung des is- lamistischen Terrorismus findet eine enge Zusam- menarbeit zwischen den Landesämtern für Verfas- sungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Polizeibehörden statt.

Ja, bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen

./. ./. ./.

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(52)

prüft? nisse geführt? scheidungen?

34 SIS Verfas- sungs- schutz

(Fortsetzung)

Hier sind insbesondere das Gemeinsame Terroris- musabwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) hervorzuheben.

Ja, bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen

./. ./. ./.

35 SIS

Sport Ansätze zu einer gemein- samen Steuerung und Verwaltung des Leis- tungssports in HB und NI, die v. SIS in 2012 initiiert wurden.

./. ./. ./. Ansätze zu einer ge-

meinsamen Steuerung und Verwaltung des Leistungssports in HB und NI, die v. SIS in 2012 initiiert wurden.

Wurden in NI nicht proaktiv aufgenommen.

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(53)

Jahren geprüft? führt? scheidungen?

36 BBE Entwick- lungszu- sammen- arbeit

In der Koalitionsverein- barung für die 16.

Wahlperiode (2003 – 2007) wurde festgelegt, u.a. das Landesamt für Entwicklungszusam- menarbeit daraufhin zu überprüfen, „ob durch Zusammenarbeit bzw.

Fusionierung mit nie- dersächsischen Behör- den Einsparungen er- reicht werden“.

./. ./. ./. Hierzu hat das Ressort

für eine Staatsräteklau- sur im November 2003 wie folgt Stellung ge- nommen:

Da die Aufgabenberei- che der niedersächsi- schen und bremischen Entwicklungszusam- menarbeit in weiten Teilen jedoch sehr un- terschiedlich sind, ist dies nur begrenzt mög- lich. Auch müssen auf bestimmten Gebieten bremische Interessen berücksichtigt und ge- wahrt werden.“

Siehe Antwort Frage 5

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(54)

Jahren geprüft? führt? scheidungen?

37 BBE

Europa 1989: Mitwirkung im sog. „Hanse-

Office“ (gemeinsames Büro von HH und SH).

Prüfung folgender Vari- anten:

• Beibehaltung einer separaten bremischen Repräsentanz,

• Bildung einer Büro- gemeinschaft mit HH, SH und NI

• oder Integration in ein „Hanse-Office“ (HH, SH) unter einem ge- meinsamen Leiter (3).

./. ./. ./. Aus folgenden Erwä-

gungen wurde ent- schieden, die eigen- ständige bremische Repräsentanz beizube- halten:

Im Falle einer Koopera- tion könnte nicht ausge- schlossen werden, dass in der Vertretung der

„übergeordneten Be- lange“ Einzelinteressen der Länder unberück- sichtigt bleiben bzw. im Falle konkurrierender Interessen eine Ent- scheidung zu Lasten der

„schwächeren“ Partner getroffen wird. Dies beinhaltet die Gefahr, dass bremische Belange sowie das eigene Profil des Bundeslandes nur unzureichend geltend gemacht würden. Zu- dem käme eine Koope-

Siehe Antwort zu Frage 5

Seite 49 von 63

(55)

Jahren geprüft? führt? scheidungen?

37 BBE

Europa s.o. ./. ./. ./. (Fortsetzung)

ration für Bremen allen- falls bei Beteiligung aller norddeutschen Länder in Betracht; NI hatte sich aber gegen eine Fusion entschieden.

s.o.

37 BBE

Europa 2004: Auftrag der Kon- ferenz der Chefs der Staats- und Senatskanz- leien der norddeut- schen Länder an die Leiter der Vertretungen von HB, SH, MV und HH, „Überlegungen hinsichtlich einer ge- meinsamen Repräsen- tanz anzustellen sowie einen Stufenplan zu entwickeln,

der eine gemeinsame Unterbringung der vier Länder bis Ende 2006 in einer gemeinsamen norddeutschen Vertre- tung zum Inhalt hat“.

./. ./. ./. Der Auftrag führte zu

einer aufwändigen Su- che nach einer geeigne- ten Immobilie, scheiter- te aber letztlich an poli- tischen Bedenken (ei- genständige Vertretun- gen beibehalten) und finanziellen Gesichts- punkten (Bindung durch bestehende Mietverträ- ge, erhebliche Kosten- steigerungen durch die absehbaren Miet- /Erwerbskosten).

Siehe Antwort zu Frage 5

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(56)

Jahren geprüft? führt? scheidungen?

37 BBE

Europa Norddeutsche Zusam- menarbeit (NZ) (in Brüssel)

./. Unbeschadet von

diesen „Fusions- überlegun-

gen“ (gemeinsame norddeutsche Ver- tretung) wurde die Zusammenarbeit der EU-

Vertretungen der nordd. Länder ste- tig intensiviert und firmiert seit 2003 unter dem Titel

„Norddeutsche Zusammenarbeit (NZ)“. Die sukzessi- ve Intensivierung der NZ hat eine Begrenzung des Personalbestandes bei gleichzeitigem Aufgabenzuwachs ermöglicht.

Siehe Antwort zu

Frage 3 entfällt entfällt

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(57)

Jahren geprüft? führt? scheidungen?

38 BBE

Berlin In Kooperation mit TH Entwicklung einer auf dem Dokumenten- managementsystem VISkompakt beruhen- den ressortübergrei- fenden elektronischen Bundesratsakte.

Im Ergebnis der Prüfung wurde die Fachanwen- dung VIS-Bundesrat ge- meinsam mit dem Frei- staat Thüringen entwi- ckelt.

Die Kooperation be- schränkte sich auf die gemeinsame Entwicklung.

Die Kooperation mit TH hat im Rah- men der Entwick- lungskosten zu fi- nanziellen Einspa- rungen im fünfstel- ligen Bereich ge- führt. TH hat die Infrastruktur für den Prototypen bereitgestellt sowie Teile der Entwick- lungskosten getra- gen.

Die Zusammen- arbeit hat sich be- währt. Im Ergebnis konnte eine sich automatisch anle- gende und aktuali- sierende elek- tronische Bundes- ratsakte geschaf- fen, der Papierver- sand von Berlin nach Bremen ein- gestellt und das Personal in den beteiligten Regi- straturen und auf Sachbearbeiter- ebene effizienter eingesetzt werden.

Alle notwendigen Informationen ste- hen aktuell zur Verfügung. Das Verfahren wird transparenter.

./. ./.

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Jahren geprüft? führt? scheidungen?

38 BBE Berlin

Im Rahmen der Verla- gerung der Landesver- tretungen von Bonn nach Berlin (ab 1998/99) hatten sich vereinzelt Länder dafür entschieden, zwar funk- tional getrennt aber unter einem gemeinsa- men Dach ihre Vertre- tungen zu errichten.

Bremen hatte sich sei- nerzeit insbesondere aus Kostengründen für eine dann auch reali- sierte Lösung im Tier- garten (Diplomatenvier- tel) entschieden.

./. ./. ./. ./. ./.

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