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Im Rahmen der Verla-gerung der Landesver-tretungen von Bonn nach Berlin (ab 1998/99) hatten sich vereinzelt Länder dafür entschieden, zwar funk-tional getrennt aber unter einem gemeinsa-men Dach ihre Vertre-tungen zu errichten.

Bremen hatte sich sei-nerzeit insbesondere aus Kostengründen für eine dann auch reali-sierte Lösung im Tier-garten (Diplomatenvier-tel) entschieden.

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mung wurden in den ver-gangenen 25 Jahren ge-prüft?

wie beurteilt der Senat

diese? len Einsparungen

geführt? / Verschlechterung der Ergebnisse ge-führt?

wahrnehmung nicht

weiter verfolgt? Gründe für diese negativen Ent-scheidungen?

39 SK

Medienre-ferat

Für die Filmförderung des Landes HB und des Lan-des NI wurde die nord-media Film- und Medi-engesellschaft Nieder-sachsen/ Bremen mbH gegründet.

nordmedia übernimmt die Verwaltung der För-deranträge und wickelt die Auszahlung der För-derungen ab. Diese Auf-gaben müssten ohne nordmedia durch die Verwaltung erfolgen. NI und HB profitieren gleich-sam von dieser Entlas-tung.

Der Senat berichtet der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) jährlich über die Arbeit der nordmedia, das Fazit fällt positiv aus.

Ohne die nord-media müsste das Fachwissen in der Verwaltung auf-gebaut und vor-gehalten werden.

Durch die Koope-ration mit NI pro-fitiert HB von den Synergieeffekten.

Da vor der Grün-dung der nordme-dia keine Filmför-derung in dieser Form gegeben war, kann ein Vergleich nicht erfolgen.

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prüft? führt? scheidungen?

40 SF Zentrales IT- Manage-ment und e- Govern-ment

Die Aufgaben des Infor-mationstechnik (IT)-Betrieb, der IT-Unterstüt-zung und der IT-Beschaf-fung sind dahingehend geprüft worden, ob eine gemeinsame Aufgaben-wahrnehmung mit ande-ren Bundesländern sinn-voll ist.

In den drei genannten Fällen (Betrieb, Unterstützung und IT-Beschaffung) hat die Prü-fung zu einem positiven Ergebnis geführt. Zu-nächst in der Steuerver-waltung (ab 2006), dann für die Kernverwaltung (ab 2007) wurden der Betrieb und die Betreu-ung zusammengeführt.

Mit der Einführung von BASIS (ab 2011) und der Übertragung der zentra-len IT-Beschaffungsstelle (in 2013) wurden weitere Aufgaben zusammenge-führt.

Ja. U.a. konnten wiederkehrende und einmalige Beschaffungskos-ten für u.a. ITHardware und -Software, Telefo-nieleistungen und Betriebsleistun-gen durch die durch gemeinsa-me Aufgabener-ledigung erzielten Synergieeffekte gesenkt werden.

Durch die Koopera-tionen können zusätzlich zur Sen-kung der Kosten (s.

Antwort zu Frage 3) die IT-Ziele Sicher-heit, Innovation, ökologische und sozialverträgliche Beschaffung und Servicequalität verbessert werden.

Die IT-Aufgaben Steue-rung, Planung und Fi-nanzierung werden nicht an den gemeinsa-men IT-Dienstleister übertragen.

Eine Verlage-rung der Aufga-ben würde zu nicht akzeptab-len Kontrollver-lusten für die IT-Ausstattung und -Unterstützung der Fachaufga-ben der bremi-schen Verwal-tung führen.

41 SF Steuerver-waltung

Prüfung einer Verbesse-rung des Steuervollzugs durch bundesweiten flä-chendeckenden Einsatz einheitlicher Steuersoft-ware

Zum 1.1.2007 ist das Verwaltungsabkommen zur Regelung der Zusam-menarbeit im Vorhaben KONSENS (= Koordinierte neue

Software-Entwicklung der Steuer-verwaltung)

Die Länder und der Bund tragen die Finanzierung des Vorhabens KONSENS ge-meinsam. Die Aufteilung auf die einzelnen Länder

KONSENS dient dem Ziel, die Quali-tät des Steuervoll-zugs insgesamt zu verbessern und die Erledigung der steuerlichen Pflich-ten für alle

Das Vorgänger-Projekt FISCUS (=Föderales In-tegriertes Standardisier-tes

Computer-Unterstütztes Steuer-system) wurde nie fertig entwickelt.

Nach einer Ent-wicklungszeit von dreizehn Jahren hat FIS-CUS kein brauchbares Ergebnis gelie-fert.

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41 SF Steuerver-waltung

s.o. (Fortsetzung)

zwischen dem Bund und allen 16 Bundesländern in Kraft getreten. Das Ab-kommen regelt die Be-schaffung, arbeitsteilige Entwicklung, Pflege, Fi-nanzierung und den Ein-satz einheitlicher Soft-ware für das Besteue-rungsverfahren sowie das Steuerstraf- und Buß-geldverfahren in den Ländern.

Grundlage der KONSENS-Vorhaben sind die derzeit in den einzelnen Bundes-ländern eingesetzten Programme.

Die Entwicklung liegt federführend in den Hän-den der Bundesländer BY, NW, NI, BW und HE. Die getesteten Programme werden allen Bundeslän-dern für den – insoweit

(Fortsetzung) erfolgt im We-sentlichen nach dem „Königstei-ner Schlüssel“, der auf dem Steueraufkom-men und der Einwohnerzahl der Länder ba-siert. Der Bund beteiligt sich fi-nanziell am Ent-wicklungs- und Pflegeaufwand für das Verfahren ELSTER, an den Kosten der Ge-schäftsstelle IT beim Bund, des zentralen IT-Services für ad-ministrative Auf-gaben und des laufenden Be-triebs einzelner

(Fortsetzung) Beteiligten am Be- steuerungsverfah-ren zu erleichtern.

Papierbasierte Ver-fahrensabläufe sollen schrittweise abgelöst und statt-dessen möglichst für alle Phasen des Besteuerungspro-zesses elektroni-sche Verfahren entwickelt und angeboten werden.

Damit werden Bü-rokratiekosten für Bürger, Unterneh-men, Beraterschaft und Verwaltung reduziert. Im Er-gebnis leistet KON-SENS damit einen wirkungsvollen Beitrag zu einem effizienteren

(Fortsetzung) Am 19. Juli 2005 be-schloss die Finanzminis-terkonferenz (FMK), die eigens gegründete fis-cus GmbH mit Sitz in Bonn zu liquidieren und das neue Projekt KON-SENS (siehe Frage 2) aufzusetzen.

(Fortsetzung) Bis zum Jahr 2004 stellte die fiscus GmbH zwar mehrere Anwendungen bzw. Testversio-nen fertig, aller-dings blieb die Entwicklung der wesentlichen Kernverfahren (Einkommen-steuer, Umsatz-steuer, Steuer-erhebung etc.), weit hinter den Erwartungen zurück. Daher kritisierten auch die Rechnungs-höfe verstärkt das Projekt.

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41 SF Steuerver-waltung

s.o. (Fortsetzung)

verpflichtenden – Einsatz bereitgestellt.

Beurteilung:

Positiv, weil ansonsten die Steuerfachverfahren von jedem Land selber entwickelt und gepflegt werden müssten.

(Fortsetzung) zentraler Produk-tions- und Ser-vicestellen.

Es ist davon aus-zugehen, dass die Alternative (Bre-men müsste die Steuerfachverfah-ren selber entwi-ckeln und pfle-gen) teurer wäre.

Schließlich führt die fortschreiten-de Automatisie-rung des Besteue-rungsprozesses zu Einsparungen bei den Personalkos-ten.

(Fortsetzung) Steuervollzug.

s.o. s.o.

41 SF Steuerver-waltung

Prüfung einer Zentralisie-rung, Zusammenführung und partnerschaftlichen Wahrnehmung der steu-erlichen IT-Aufgaben der Trägerländer der Anstalt

Zum 1. Januar 2006 wur-de in wur-der Dataport-Niederlassung in Rostock das Data Center Steuern (DCS) als gemeinsames Rechenzentrum für die IT-

Die Trägerländer nutzen die Syner-gieeffekte durch die Bündelung von Kompetenzen und IT-

Die Zentralisierung im DCS stellt die Automationsunter-stützung in den Steuerverwaltun-gen der

Die Übertragung der hoheitlichen IT-Aufgaben der Steuer-verwaltungen der nord-deutschen Länder auf eine gemeinsame

Eine gutachterli-che Prüfung hat insoweit erge-ben, dass eine Übertragung von über

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41 SF Steuerver-waltung

(Fortsetzung)

öffentlichen Rechts Data-port (das sind seit 01.01.2004 HH und SH, seit 01.01.2006 MV und HB, seit 01.01.2010 NI und seit 01.03.2014 ST).

(Fortsetzung)

Fachverfahren der Steu-erverwaltungen der Trä-gerländer Dataports im Rahmen einer Auftrags-datenverarbeitung ge-gründet. Zudem werden im Druck- und Kuvertier-zentrum in Altenholz jährlich rund 12 Mio.

Steuerbescheide gedruckt und versandt.

Beurteilung:

Äußerst positiv;

das DCS wird als Muster-beispiel für eine effiziente länderübergreifende Ko-operation angesehen.

(Fortsetzung) Ressourcen zur Kostenreduzie-rung, Qualitäts-steigerung und effizienteren Nut-zung der vorhan-denen IT-Komponenten unter Berücksich-tigung der Aus-fallsicherheit aller IT-Verfahren (Notfallvorsorge).

Die Kostengestal-tung kann wegen des größeren Abnahmevolu-mens günstiger erfolgen. Die Kos-ten werden ver- ursachungsge-recht abgerech-net; das IT-Budget wird transparent.

(Fortsetzung) norddeutschen Länder kostengüns-tig, effizient und nachhaltig sicher.

Ein einheitliches Vorgehen, intensi-ver Informations-austausch, gelebter Wissenstransfer sowie gegenseitige Unterstützung bei der Durchführung von IT-Projekten ist die Basis gemein-samen Handelns.

Der Nutzen für die beteiligten Länder wird umso größer sein, je mehr es gelingt, die bisher in der technischen Ausprägung noch unterschiedlichen steuerlichen Ver-fahren zu verein-

(Fortsetzung)

Behörde wird nicht wei-ter verfolgt.

(Fortsetzung) technische Hilfstätigkeiten hinausgehenden steuerverwalt-enden Aufgaben auf andere Verwaltungsträ-ger, etwa auf Finanzbehörden eines anderen Landes oder eine gemein-same Verwal- tungseinrich-tung mehrerer Länder, nach Art. 108 GG nicht zulässig ist.

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41 SF Steuerver-waltung

s.o. s.o. s.o. (Fortsetzung)

heitlichen. Hier-durch besteht die Chance, auch in Zukunft mit be-grenzten finanziel-len und personel-len Mitteln für die IT-Unterstützung der Beschäftigten in den Finanzäm-tern das Optimale zu erreichen.

s.o. s.o.

41 SF Steuerver-waltung

Prüfung einer länder-übergreifenden Zusam-menarbeit im Rahmen der Regelungen des Steu-erbeamten- Ausbil-dungsgesetzes (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)

Zum 6. Mai 2012 ist das Verwaltungsabkommen zwischen HB, MV und HH zur Intensivierung der Zusammenarbeit in der Steuerbeamtenausbil-dung in Kraft getreten.

Seit dem 1. Juli 2012 wird die Ausbildung unter dem - gemeinsamen organisa-torischen - Dach der Norddeutschen Akademie

Mit der gemein-samen Durchfüh-rung der Fachstu-dien der Steuer-beamt/innen Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobe-ner Dienst) und der fachtheoreti-schen Ausbildung der Steuerbe-amt/innen Lauf-

Durch die gemein-same Ausbildung unter dem Dach der NoA wird der Bildungserfolg der Finanz- und Steu-eranwärter/innen erhöht.

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41 SF Steuerver-waltung

s.o. (Fortsetzung)

für Finanzen und Steuer-recht Hamburg (NoA) durchgeführt. Allerdings haben HB und MV noch

„Außenstellen“, an denen die Ausbildung jeweils örtlich stattfindet. Die bisherigen Dozentinnen und Dozenten der Lan-desfinanzschule wurden nur an die NoA – Außen-stelle Bremen – abgeord-net.

Beurteilung:

Grundsätzlich positiv.

Allerdings muss die Zu-sammenarbeit zukünftig noch weiter in Richtung einer einheitlichen Aus-bildungseinrichtung vo-rangebracht werden.

Dies kann auch in einen Verzicht auf landeseigene Ausbildung und zentrale

(Fortsetzung) bahngruppe 1, 2.

Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst) in der NoA werden eine gleichmäßigere und höhere Qua-lität der Ausbil-dung, eine Siche-rung des Lehran-gebots, eine im Zeitverlauf besse-re und gleichmä-ßigere Auslastung der Dozentinnen und Dozenten, Synergieeffekte bei der gemein-samen Abnahme der Zwischen- und Laufbahnprü-fungen und dadurch letztlich Kosteneinsparun-gen erzielt.

s.o. ./. ./.

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41 SF Steuerver-waltung

s.o. (Fortsetzung)

Ausbildung in der NoA in Hamburg münden.

Alternativ wären nach-rangig auch Ausbildungs-kooperationen mit ande-ren Ländern (z.B. NI) denkbar.

s.o. s.o. ./. ./.

42 SF

Kredite Kreditaufnahme gemein-sam mit weiteren Län-dern

Bremen und die beteilig-ten Länder beurteilen die Umsetzung positiv.

Auch, aber insbe-sondere zu einem breiteren Markt-antritt und größe-rem Investoren-kreis.

Sie führte zu einem breiteren Markt-auftritt, der kleinen Ländern sonst ver-schlossen ist.

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43 SF

Kredite Kreditaufnahme gemein-sam mit Bund und weite-ren Ländern

Bremen und die beteilig-ten Länder beurteilen die Umsetzung positiv.

Auch, aber insbe-sondere zu einem breiteren Markt-antritt und größe-rem Investoren-kreis.

Sie führte zu einem breiteren Markt-auftritt, der kleinen Ländern sonst ver-schlossen ist.

Das BMF bremst nach Prüfung durch den Rechnungshof die Fort-führung.

Der Bundes-rechnungshof hat in der Prü-fung gefragt, ob die Bund-Länder-Anleihe für den Bund wirtschaftlich sinnvoll ist.

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44 SF Personal- mange-ment

Kooperationen im Rah-men der Fort- und Wei-terbildung

Kooperation mit dem ZAF Hamburg bei der Fortbil-dung von Führungskräf-ten und Führungsnach-wuchskräften

Ja (auf die Durch-führung eigener Veranstaltungen für einen relativ kleinen Perso-nenkreis konnte verzichtet wer-den)

Keine Aussage

möglich ./. ./.

45 SF Personal- mange-ment

Kooperation im Rahmen der Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste

Kooperation mit dem ZAF Hamburg und der Hoch-schule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) bei der Durchfüh-rung der Ausbildung von bremischen Anwärterin-nen und Anwärtern für die Laufbahngruppe 2, 1.

Einstiegsamt in der Fach-richtung Allgemeine Dienste.

Der Senat hat diese Ko-operation im Rahmen der Beschlüsse über die Aus-bildungsplanung befür-wortet.

Ja (Es konnte der akademischer Teil der Laufbahnaus-bildung der Jahr-gänge 2008 – 2010 bei der HAW in Hamburg durchgeführt werden, ohne dass dafür Kapazi-täten an der Hochschule Bre-men geschaffen werden mussten)

Keine Aussage

möglich Mit der Einrichtung des Dualen Studiengangs Public Administration an der Hochschule Bre-men, in dem seit 2011 bremische Anwärterin-nen und Anwärter für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemei-ne Dienste studieren, sind keine neueinge-stellten bremischen Anwärterinnen und Anwärter zum Studium an der HAW HH ent-sandt worden. Die letz-ten bremischen Anwär-terinnen und Anwärter

Der Senat hat sich im Rahmen seiner Beschlüs-se über die Aus-bildungsplanung 2011 entschie-den, die Koope-ration nicht fortzusetzen, weil ab dem Jahr 2011 Aus- bildungskapazi-täten an der Hochschule Bremen ge-schaffen wur-den.

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prüft? führt? scheidungen?

45 SF Personal- mange-ment

s.o. s.o. s.o. s.o. (Fortsetzung)

haben ihre Ausbildung im Rahmen dieser Ko-operation im Jahr 2013 beendet.

s.o.

46 SF / SIS Verwal- tungsma-nagement

c) Statistisches Landesamt nach NI

(siehe auf lfd. Nr. 28)

./. ./. ./. wurde nicht

weiterver-folgt

(siehe auf lfd. Nr. 28)

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47 SF Verwal- tungsma-nagement / IB

e) Gemeinsame Ausschrei-bung von Lieferleistun-gen in den Nordländern

Statt gemeinsamer Aus-schreibungen wurde ein Erfahrungsaustausch etabliert

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Qualitätsverbesse-rung durch Best-Practice-Transfer und Benchmarking

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1 SJV Der Senator für Justiz und Verfassung prüft gegenwärtig die Beteiligung an einer Ko-operation mit den Bundeslän-dern NW, NI, HE, ST und SL zur gemeinsamen Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsver-kehrs („E-Justice-Gesetz“).

Ein entsprechendes Verwal-tungsabkommen zwischen den beteiligten Ländern befin-det sich derzeit im Entwurfs-stadium, es soll in einer ab-schließenden Fassung zur Jus-tizministerkonferenz im Mai dieses Jahres vorgelegt und gezeichnet werden. Der Sena-tor für Justiz und Verfassung geht derzeit davon aus, dass sich Bremen an dem Abkom-men beteiligen wird.

Die zu Frage 7 benannten fe-derführenden Länder NW, NI und HE haben an die drei an-deren potenziellen Teilneh-merländer den dringenden Wunsch herangetragen, sich an dem Abkommen zu beteili-gen.

Vollzugsgemeinschaften und Entwicklerverbünde anderer Bundesländer; gemeinsame Fachobergerichte Berlin und Brandenburg.

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2 SKJF Gegenwärtig wird diesbezüg-lich keine Notwendigkeit ge-sehen.

./. Dem Ressort sind gegenwärtig

keine Wünsche oder Erwar-tungen anderer Bundesländer bekannt.

Dem Ressort sind gegenwärtig keine einschlägigen Ergebnisse bekannt.

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3 SWAH