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Fortbildung der Polizei

Siehe Frage 5 und 6. ./. ./. ./. In 2012 wurde geprüft, ob die

Polizeiaus-bildung und somit der Polizeivollzugs-dienst an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung (HfÖV) aufgegeben werden kann, was sich aber als unwirtschaftlich erwies. Die Ausbildung Bremer Polizeian-wärter/-innen wird weiterhin an der HfÖV Bremen durchgeführt.

Die wesentlichen Gründe für diese Ent-scheidung waren die ermittelten Kosten pro Studierender/Jahr: Für Bremen wurden 4.719 €, für Niedersachsen 11.660 € und für Hamburg 20.160 € ermittelt.

Darüber hinaus wurde entschieden, an den als gegenüber NI und HH positiv bewerte-ten positiven Strukturen des Polizeistudi-ums festzuhalten.

Im Bereich der Ausbildung des ehem. höheren Dienstes besteht zudem eine Kooperation mit dem Nordverbund zur Durchführung des 1. Studienjahres.

Zentrale Studien-strukturen und eine gemeinsame Dozen-tenschaft ermög-lichen eine kosten-günstige Gestaltung dieses 1. Studien-jahres.

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32 SIS

IT-Strategie u. Technik d. Polizei

Aktuell wird die Einrich-tung eines Zentrums für Telekommunikations-überwachung im Nord-verbund (SH, MV, HH, NI und HB) im Rahmen eines Projektes geprüft.

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Gemeinsame Beschaffung der Länder SH, HH und HB von Dienstwaffen in den Jahren 2010 bis 2013.

Zeitliche Befristung, da die Beschaffung / der Waf-fentausch für die Polizeivollzugsbeamten abge-schlossen ist. Diese Kooperation diente ausschließ-lich der Beschaffung von Waffen. Doppelte Aus-schreibung u.a. konnten vermieden werden.

Ja. Erfolgreich

umge-setzt. Die Koope-ration funktio-niert reibungslos.

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Einrichtung des Logistikzentrums NI (LZN) zur Be-schaffung von Dienstkleidung für Polizeibeamte, Justiz und Stadtamt. Seit dem Jahr 2004 ist HB neben SH, MV, HH und NI Kooperationspartner. Die „Beklei-dungskammer“ bei der Polizei Bremen wurde in sehr reduzierter Form für die Beschaffung von Ausrüs-tungsgegenständen, die nicht durch das LZN abge-deckt werden können, aufrechterhalten.

Preise konnten redu-ziert bzw. stabil ge-halten werden

Erfolgreich umge-setzt. Die Koope-ration funktio-niert reibungslos, Qualität gestei-gert.

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32 SIS

IT-Strategie u. Technik d. Polizei

Seit dem Jahr 2007 besteht eine Kooperation zwi-schen NI und HB bei der Zusammenarbeit des Digi-talfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Grenzbereich zwischen den Ländern sowie zur gemeinsamen Beschaffung der Technik.

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Funkversorgungs-qualität konnte durch zeitglei-chen Netzaufbau erreicht werden.

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Wahrnehmung der Telekommunikationsüberwa-chung (TKÜ) durch NI für HB seit dem Jahr 2007 in Teilkooperation und seit dem Jahr 2012 in Vollko-operation.

Ja, da keine eigene TKÜ-Anlage erhalten bzw. erneuert wer-den musste.

Erfolgreich umge-setzt. Die Koope-ration funktio-niert reibungslos.

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Zur Einführung und dem Betrieb des Vorgangsbear-beitungssystems (VBS) @rtus ist HB der bereits be-stehenden Kooperation zwischen SH und der Bun-despolizei beigetreten. Pflege und Wartung des VBS wird von Dataport betrieben.

Noch keine Aussage,

da Neueinführung. Datenqualität ist optimiert, Prozes-se vereinfacht und automati-siert.

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33 SIS

Feuerwehr Für die Aus- und Fortbildung im Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr konnte eine Kooperation mit Niedersächsischen Akademie für Brand- und Kata-strophenschutz gefunden werden.

Ja Verbesserung

durch höhere Flexibilität im Angebot.

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34 SIS Verfas- sungs-schutz

Prüfung der Fusion der Verfassungsschutzämter HH, NI,SH

./. ./. ./. Prüfung der Fusion der

Verfassungsschutzämter HH, NI,SH von allen beteiligten Ländern abgelehnt

Fragen der poli-tischen Verant-wortung, der parlamen-tarischen Kon-trolle

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34 SIS Verfas- sungs-schutz

Prüfung der Fusion der Verfassungsschutzämter HH, NI,SH

./. ./. ./. Prüfung der Fusion der

Verfassungsschutzämter HH, NI,SH von allen beteiligten Ländern abgelehnt

Fortsetzung und der Schwerpunkt-setzung Einspa-reffekte (Kom-pensation der Kosten der Zu-sammenlegung durch Effizienz-steigerung) wa-ren nicht er-kennbar Im Bereich der Telekommunikationsüberwachung

besteht eine gemeinsame technische Einrichtung mit den Ländern ST und NI.

Ja gegenüber einer

eigenen Anlage ./. ./. ./.

Im Bereich der Bekämpfung der (Wirtschafts-) Spio-nage besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Landes-amt für Verfassungsschutz des Landes NI.

Ja gegenüber isolier-tem personellem Vorhalten

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In den Bereichen Bekämpfung des Rechtsextremmus/Rechtsterrorismus und Bekämpfung des is-lamistischen Terrorismus findet eine enge Zusam-menarbeit zwischen den Landesämtern für Verfas-sungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Polizeibehörden statt.

Ja, bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen

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34 SIS Verfas- sungs-schutz

(Fortsetzung)

Hier sind insbesondere das Gemeinsame Terroris-musabwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) hervorzuheben.

Ja, bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen

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35 SIS

Sport Ansätze zu einer gemein-samen Steuerung und Verwaltung des Leis-tungssports in HB und NI, die v. SIS in 2012 initiiert wurden.

./. ./. ./. Ansätze zu einer

ge-meinsamen Steuerung und Verwaltung des Leistungssports in HB und NI, die v. SIS in 2012 initiiert wurden.

Wurden in NI nicht proaktiv aufgenommen.

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36 BBE Entwick- lungszu- sammen-arbeit

In der Koalitionsverein-barung für die 16.

Wahlperiode (2003 – 2007) wurde festgelegt, u.a. das Landesamt für Entwicklungszusam-menarbeit daraufhin zu überprüfen, „ob durch Zusammenarbeit bzw.

Fusionierung mit nie-dersächsischen Behör-den Einsparungen er-reicht werden“.

./. ./. ./. Hierzu hat das Ressort

für eine Staatsräteklau-sur im November 2003 wie folgt Stellung ge-nommen:

Da die Aufgabenberei-che der niedersächsi-schen und breminiedersächsi-schen Entwicklungszusam-menarbeit in weiten Teilen jedoch sehr un-terschiedlich sind, ist dies nur begrenzt mög-lich. Auch müssen auf bestimmten Gebieten bremische Interessen berücksichtigt und ge-wahrt werden.“

Siehe Antwort Frage 5

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37 BBE

Europa 1989: Mitwirkung im sog.

„Hanse-Office“ (gemeinsames Büro von HH und SH).

Prüfung folgender Vari-anten:

• Beibehaltung einer separaten bremischen Repräsentanz,

• Bildung einer Büro-gemeinschaft mit HH, SH und NI

• oder Integration in ein „Hanse-Office“ (HH, SH) unter einem ge-meinsamen Leiter (3).

./. ./. ./. Aus folgenden

Erwä-gungen wurde ent-schieden, die eigen-ständige bremische Repräsentanz beizube-halten:

Im Falle einer Koopera-tion könnte nicht ausge-schlossen werden, dass in der Vertretung der

„übergeordneten Be-lange“ Einzelinteressen der Länder unberück-sichtigt bleiben bzw. im Falle konkurrierender Interessen eine Ent-scheidung zu Lasten der

„schwächeren“ Partner getroffen wird. Dies beinhaltet die Gefahr, dass bremische Belange sowie das eigene Profil des Bundeslandes nur unzureichend geltend gemacht würden. Zu-dem käme eine Koope-

Siehe Antwort zu Frage 5

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37 BBE

Europa s.o. ./. ./. ./. (Fortsetzung)

ration für Bremen allen-falls bei Beteiligung aller norddeutschen Länder in Betracht; NI hatte sich aber gegen eine Fusion entschieden.

s.o.

37 BBE

Europa 2004: Auftrag der Kon-ferenz der Chefs der Staats- und Senatskanz-leien der norddeut-schen Länder an die Leiter der Vertretungen von HB, SH, MV und HH, „Überlegungen hinsichtlich einer ge-meinsamen Repräsen-tanz anzustellen sowie einen Stufenplan zu entwickeln,

der eine gemeinsame Unterbringung der vier Länder bis Ende 2006 in einer gemeinsamen norddeutschen Vertre-tung zum Inhalt hat“.

./. ./. ./. Der Auftrag führte zu

einer aufwändigen Su-che nach einer geeigne-ten Immobilie, scheiter-te aber letztlich an poli-tischen Bedenken (ei-genständige Vertretun-gen beibehalten) und finanziellen Gesichts-punkten (Bindung durch bestehende Mietverträ-ge, erhebliche Kosten-steigerungen durch die absehbaren Miet-/Erwerbskosten).

Siehe Antwort zu Frage 5

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37 BBE

Europa Norddeutsche Zusam-menarbeit (NZ) (in Brüssel)

./. Unbeschadet von

diesen „Fusions-

überlegun-gen“ (gemeinsame norddeutsche Ver-tretung) wurde die Zusammenarbeit der

EU-Vertretungen der nordd. Länder ste-tig intensiviert und firmiert seit 2003 unter dem Titel

„Norddeutsche Zusammenarbeit (NZ)“. Die sukzessi-ve Intensivierung der NZ hat eine Begrenzung des Personalbestandes bei gleichzeitigem Aufgabenzuwachs ermöglicht.

Siehe Antwort zu

Frage 3 entfällt entfällt

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38 BBE

Berlin In Kooperation mit TH Entwicklung einer auf dem Dokumenten-managementsystem VISkompakt beruhen-den ressortübergrei-fenden elektronischen Bundesratsakte.

Im Ergebnis der Prüfung wurde die Fachanwen-dung VIS-Bundesrat ge-meinsam mit dem Frei-staat Thüringen entwi-ckelt.

Die Kooperation be-schränkte sich auf die gemeinsame Entwicklung.

Die Kooperation mit TH hat im Rah-men der Entwick-lungskosten zu fi-nanziellen Einspa-rungen im fünfstel-ligen Bereich ge-führt. TH hat die Infrastruktur für den Prototypen bereitgestellt sowie Teile der Entwick-lungskosten getra-gen.

Die Zusammen-arbeit hat sich be-währt. Im Ergebnis konnte eine sich automatisch anle-gende und aktuali-sierende elek-tronische Bundes-ratsakte geschaf-fen, der Papierver-sand von Berlin nach Bremen ein-gestellt und das Personal in den beteiligten Regi-straturen und auf Sachbearbeiter-ebene effizienter eingesetzt werden.

Alle notwendigen Informationen ste-hen aktuell zur Verfügung. Das Verfahren wird transparenter.

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