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TOP 23 - Ärger über E-Scooter

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 17. November 2020 beschlossene Fassung

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Der Senator für Inneres Bremen, 11.11.2020

Vorlage für die Sitzung des Senats am 17.11.2020

„Ärger über E-Scooter“

Anfrage in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Stadt) der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Frage S 4 A. Problem

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat für die Fragestunde der Bremischen Bürger- schaft (Stadt) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Wie viele Anzeigen und Beschwerden sind dem Senat über falsch abgestellte E-Scoo- ter bekannt und inwieweit wird falsches Abstellen als Ordnungswidrigkeit geahndet?

2. Wie bewertet der Senat die bundesrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf falsch abge- stellte E-Scooter?

3. Welche Zwischenbilanz zieht der Senat seit der Einführung von E-Scootern in Bezug auf Unfälle und Bußgelder?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Binnen eines Jahres sind im Ordnungsamt 55 Beschwerden im Zusammenhang mit E- Rollern eingegangen.

Der Ordnungsdienst hat in 2020 insgesamt 10 Verstöße in Bezug auf die Nutzung von E- Rollern zur Anzeige gebracht.

Für falsch abgestellte E-Scooter gibt es grds. keinen Ordnungswidrigkeitentatbestand; in- sofern ist eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit nicht möglich. Anders liegt es, wenn ein E-Scooter erkennbar als Verkehrshindernis hinterlassen wird; dann kommt eine Ahndung wegen eines Verstoßes gegen § 32 Abs. 1 StVO in Betracht.

Zu Frage 2:

Die bundesrechtlichen Vorgaben in Hinblick auf falsch abgestellte E-Scooter werden als nicht ausreichend erachtet. Der Versuch, geeignete Regelungen in der StVO zu treffen,

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Seite 3 von 3 fanden trotz eines entsprechenden Antrages aus Berlin im Rahmen der letzten StVO-No- velle im Bundesrat keine Mehrheit. Die Einführung einer Gefährdungshaftung für E-Scoo- ter wurde bisher noch nicht geregelt.

Zu Frage 3:

Nach Auswertung der Verkehrsunfalldatenbank der Polizei Bremen haben sich mit Stand 11.10.2020 im Jahr 2020 insgesamt 22 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern ereignet.

Angesichts der relativ hohen Auslastung der angebotenen E-Scooter sind die vorgenann- ten Unfallzahlen eher gering.

Hinsichtlich der Bußgelder wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

C. Alternativen Keine

D. Finanzielle/Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender- Prüfung

Keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Männer und Frauen sind in gleicher Weise betroffen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Nach Beschlussfassung zur Veröffentlichung geeignet. Die Veröffentlichung erfolgt über das zentrale elektronische Informationsregister.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres vom 11.11.2020 ei- ner mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Fra- gestunde der Bremischen Bürgerschaft (Stadt) zu.

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