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Beschluss des Beirats Mitte zur Sondernutzungserlaubns für E-Scooter vom 23.11.2020

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Beschluss de s Be irats Mitte zu r

Beiratsbeteiligun g bei der Sonde rnutzungse rlaubn is E -Scooter vom 23. No vember 2020

Die bestehende Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter war auf ein Jahr begrenzt und muss nun verlängert bzw. ergänzt oder neu gefasst werden. Der Beirat Mitte wurde im Verfahren, das so wichtige Punkte wie Ausschlussgebiete, Anzahl der an einem Standort

abzustellenden Geräte sowie unbedingt freizuhaltende Restgehwegbreiten regelt, nicht beteiligt.

Der Beirat hat daher folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss:

1) Der Beirat wurden bislang nicht beteiligt. Der Beirat fordert, über die

Ausgestaltung des Regelwerks zur Regulierung des Betriebs von E-Scootern im öffentlichen Raum

a. nach § 7 (1) 1 des Beiräte-Gesetzes informiert zu werden. Auf ein Informationsersuchen vom Februar dieses Jahres wurde bislang nicht reagiert. Der Beirat fordert die Vorlage der bestehenden

Sondernutzungserlaubnis.

b. nach § 9 (6) des Beiräte-Gesetzes beteiligt zu werden. Wesentliche Umnutzung und Zwischennutzung von öffentlichen Flächen sowie die Grundzüge der vorgesehenen Planungen sind dem Beirat vorzulegen.

c. die Einholung der Zustimmung nach § 10 (1) 3 des Beiräte-Gesetzes.

Der Beirat entscheidet über verkehrslenkende, -beschränkende und beruhigende Maßnahmen, soweit diese stadtteilbezogen sind. Dem Vernehmen nach gilt die Sondernutzungserlaubnis im Wesentlichen für das Stadtzentrum. Damit ist der Beirat Mitte

zustimmungsberechtigt.

2) Für die künftige Ausgestaltung einer Sondernutzungsvereinbarung fordern der Beirat

a. die Einrichtung fester Auf- und Abstellzonen

b. die Haftpflichtdeckung analog zur Haftpflichtdeckung von Mietwagen auszugestalten

c. die Festlegung einer Restgehwegbreite nach den Vorgaben zur Barrierefreiheit

d. eine ständige Erreichbarkeit sowohl der Verleiher als auch der zuständigen Stelle beim Ordnungsamt, damit unzulässig abgestellte Geräte jederzeit gemeldet und unverzüglich abgeräumt werden können

e. die Evaluation aller bislang eingegangenen Beschwerden.

Bremen, den 23. November 2020

Der Fachausschuss für Bau, Mobilität und Verkehr des Beirats Mitte

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