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Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes derRundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nachBonn (DW-Sitzverlegungsverordnung - DW-SVV)

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der

Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn (DW-Sitzverlegungsverordnung - DW-SVV)

DW-SVV

Ausfertigungsdatum: 25.04.2003 Vollzitat:

"DW-Sitzverlegungsverordnung vom 25. April 2003 (BGBl. I S. 551)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.5.2003 +++)  

Eingangsformel  

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3094) verordnet die Bundesregierung:

§ 1 Zeitpunkt der Sitzverlegung

Als Zeitpunkt für die Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn wird der 1. Mai 2003 bestimmt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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