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Archiv "Entschließungen zum Tagesordnungspunkt V: b) Verlegung des Sitzes der Bundesärztekammer nach Berlin (§ 1 Abs. 2 Satz 1, § 6 Satz 1 der Satzung)" (19.05.2000)

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Aktie "Archiv "Entschließungen zum Tagesordnungspunkt V: b) Verlegung des Sitzes der Bundesärztekammer nach Berlin (§ 1 Abs. 2 Satz 1, § 6 Satz 1 der Satzung)" (19.05.2000)"

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A-1382

D O K U M E N T A T I O N 103. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 20, 19. Mai 2000 Novellierung der Weiterbildungsordnung Regelungen zu

treffen und flankierende Maßnahmen vorzusehen, die die Umsetzung der Weiterbildungsinhalte und die Ver- mittlung durch qualifizierte Weiterbilder im Verlauf der Weiterbildung sichern.

Diese Regelungen müssen transparent, zielgerich- tet und nachvollziehbar im Sinne der Qualitätssicherung der Weiterbildung gestaltet werden. ✮

Übergangsbestimmungen

Vorstand und Weiterbildungsgremien der Bundes- ärztekammer werden beauftragt, rechtzeitig zur Novel- lierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung eindeutige und klare Vorschläge zu Übergangsbestimmungen von der alten zur neuen Weiterbildungsordnung zu erarbei- ten.

Begründung:

Nach der letzten Novellierung 1992 hatten wir bei 17 Ärztekammern 17 verschiedene Übergangsregelun-

gen! ✮

Einbeziehung der Berufsverbände

Bei der Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbil- dungsordnung sind neben den wissenschaftlichen Fach- gesellschaften die entsprechenden Berufsverbände mit einzubinden.

Nachdem zunehmend Weiterbildungsinhalte nur noch im Bereich der ambulanten Versorgung vermittelt werden können, ist nur so gewährleistet, dass die Fachge- biete in ihrem gesamten Umfang vertreten werden. ✮

Bundeseinheitliche Abstimmung

Die Landesärztekammern werden aufgefordert, zukünftig ihre Weiterbildungsordnungen und die dazu- gehörige Verwaltungspraxis auf der Grundlage der Zu- sammenarbeit der Ärztekammern in der Bundesärzte- kammer und der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages bundeseinheitlich abzustimmen und zeitnah umzuset-

zen. ✮

Beschlussvorlage zum 104. Deutschen Ärztetag

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufge- fordert, bis zum 104. Deutschen Ärztetag eine Beschluss- vorlage zu erarbeiten, sodass die bereits vorliegenden und dringend erforderlichen Änderungen/Ergänzungen zur bestehenden Weiterbildungsordnung verabschiedet werden können.

Begründung:

In Anbetracht der eben begonnenen Diskussion um eine Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung und des Zeitbedarfs bis zu einer eventuellen Verabschie- dung können anstehende Fragen und Probleme zur Wei- terentwicklung der bestehenden Weiterbildungsordnung nicht länger verschoben werden („ewige Baustelle“). Dies ist den Kolleginnen und Kollegen nicht zuzumuten. ✮

Weiterentwicklung der (Muster-) Weiterbildungsordnung

Der 103. Deutsche Ärztetag beauftragt den Vor- stand der Bundesärztekammer, dem 104. Deutschen Ärztetag auf der Grundlage der Beschlüsse des 103.

Deutschen Ärztetages zur Struktur der (Muster-)Weiter- bildungsordnung die erste Stufe einer Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorzulegen. ✮

Verlegung des Sitzes der Bundes- ärztekammer nach Berlin

(§ 1 Abs. 2 Satz 1,

§ 6 Satz 1 der Satzung)

Die Satzung der Bundesärztekammer (Arbeitsge- meinschaft der Deutschen Ärztekammern) in der vom 98. Deutschen Ärztetag 1995 beschlossenen Fassung wird wie folgt geändert:

1) In § 1 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „Köln“

durch das Wort „Berlin“ ersetzt.

1a) In § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Die Sitzentscheidungen nach Absatz 2 Satz 2 und § 6 Satz 1 werden wirksam, wenn der Vorstand die Funktionsfähigkeit des Sitzes in Berlin festgestellt und den Zeitpunkt dieser Feststellung im Deutschen Ärz- teblatt veröffentlicht hat. Bis dahin ist der Sitz der Bun- desärztekammer und der Geschäftsstelle Köln.“

2) In § 6 Satz 1 wird das Wort „Köln“ durch das Wort „Berlin“ ersetzt.

3) Die Änderungen treten am Tage ihrer Veröffent- lichung in Kraft.

Begründung:

Zu 1) Eine effektive Interessenvertretung der Lan- desärztekammern erfordert die Präsenz am Regierungssitz.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat sich für einen Umzug der Bundesärztekammer nach Berlin ausgespro- chen. Die Errichtung einer neuen Geschäftsstelle in Berlin wird mit einer erheblichen finanziellen Belastung der Lan- desärztekammern einhergehen. (Eine erste grobe Schät- zung der Projektkosten für die Errichtung eines Neubaus beläuft sich selbst unter Zugrundelegung von Synergieef- fekten eines gemeinsamen Vorgehens mit der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung auf circa 43,0 Mio. DM.). Da die Ärztekammern nach § 8 der Satzung zur anteiligen Über- nahme der Kosten verpflichtet sind, bedeutet diese Sat- zungsänderung de facto eine Vorwegfestlegung für die ein- zelnen Kammern von erheblichem Umfang, die die Not- wendigkeit von Beitragserhöhungen zur Folge haben kann.

Zu 2) Es handelt sich um eine Folgeänderung zu

Nummer 1. ✮

Verlegung des Sitzes der Bundes- ärztekammer nach Berlin

Der Deutsche Ärztetag geht bei der Verlegung von Sitz und Geschäftsstelle der Bundesärztekammer nach Berlin dabei von den folgenden Eckpunkten aus:

1. Der Deutsche Ärztetag begrüßt die Absicht, dass die Errichtung der Geschäftsstelle von Kassenärztli- cher Bundesvereinigung und Bundesärztekammer in Berlin an gleicher Stelle bei getrennten Eigentumsver- hältnissen angestrebt wird.

2. Präferiert wird ein regierungsnaher Standort.

3. Der Deutsche Ärztetag nimmt zur Kenntnis, dass die bisherige Kostenschätzung ein Gesamtvolu- men des Umzugsprojekts von DM 43 000 000,00 bei einem Finanzierungsbedarf von DM 33 400 000,00 umfasst.

4. Der Vorstand wird beauftragt, unter Hinzuzie- hung der Finanzkommission die notwendigen Maßnah- men für den Erwerb einer entsprechenden Immobilie zu treffen.

5. Der Deutsche Ärztetag geht von einer zügigen

Realisierung aus. ✮

Wahl des Gebäudes für die Bundes- ärztekammer in Berlin

Bei der Wahl des Gebäudes für die BÄK sollten nicht nur ästhetische, sondern auch energetische und umweltpolitische Aspekte gewahrt werden.

Begründung:

Energiesparende Maßnahmen und ökologisches Bauen werden in der Öffentlichkeit mit Gesundheit in Ver- bindung gebracht. Ein Glas-Stahl-Bau eher mit Geld. ✮ Entschließungen zum Tagesordnungspunkt V

b) Verlegung des Sitzes der Bundesärzte- kammer nach Berlin

(§ 1 Abs. 2 Satz 1, § 6 Satz 1 der Satzung)

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