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G zum StV Binnenschiffsregister

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Gesetz

zu dem Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister

Vom 27. September 1995

Der Sächsische Landtag hat am 7. September 1995 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1Dem am 6. März 1995 in Wismar unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg- Vorpommern, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 4 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 27. September 1995 Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident in Vertretung

Dr. Hans Geisler Der Staatsminister

für Soziales, Gesundheit und Familie Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann

G zum StV Binnenschiffsregister

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 21.10.1995 Seite 1 von 1

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