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G zum StV Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband

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Gesetz

zu dem Staatsvertrag über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Vom 21. April 1993

Der Sächsische Landtag hat am 19. März 1993 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1Dem am 17. Dezember 1992 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg,

Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt.

2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 21. April 1993 Der Landtagspräsident Erich Iltgen

Der Ministerpräsident In Vertretung

Steffen Heitmann

Der Staatsminister der Justiz Der Staatsminister der Finanzen In Vertretung

Friedbert Groß

Der Staatsminister für Kultus

G zum StV Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 13.05.1993 Seite 1 von 1

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