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G zum StV Mahngericht

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Gesetz

zu dem Staatsvertrag

über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts

Vom 10. April 2007

Der Sächsische Landtag hat am 14. März 2007 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 11. Januar 2007 von dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 10. April 2007 Der Landtagspräsident

Erich Iltgen Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister der Justiz Geert Mackenroth

G zum StV Mahngericht

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 28.04.2007 Seite 1 von 1

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