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Keine Verschlechterung und Aufweichung des Kartellgesetzes | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Academic year: 2022

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64 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 3-2012

Das Kartellgesetz wurde vor acht Jahren revidiert. Die Erfahrung mit dem neuen Ge- setz und die Evaluation durch externe Stellen zeigen, dass die Missbräuche mit dem gelten- den Gesetz wirksam bekämpft werden kön- nen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Re- vision wird das Kartellgesetz hingegen aufweichen und verschlechtern:

− Indem die Wettbewerbskommission durch ein Bundeswettbewerbsgericht er- setzt wird, werden die Anwälte der Kartel- le gestärkt und die Untersuchungsbehör- den des Bundes (heute Sekretariat der Weko) geschwächt. Die Kartell-Anwälte sollen vor dem Gericht dem Weko-Sekre- tariat gleichgestellt werden. Die Folge ist, dass Bussen gegen Kartelle seltener und tiefer ausfallen werden. Die Verfahren werden länger dauern.

− Die an einem Kartell beteiligten Unter- nehmen sollen in Zukunft so genannte Compliance-Programme als strafmil- dernd geltend machen können. Das führt zu einem neuen Schlupfloch für Kartelle.

Wurde beispielsweise in einer Firma das Management angewiesen, keine Kartelle zu bilden, müsste die Weko tiefere Bussen verhängen. Die Arbeit der Weko wird da- mit zusätzlich erschwert, indem sie beim Entscheid bzw. bei der Sanktionierung solche Programme berücksichtigen muss.

In der Praxis dürfte das zu grossen Schwie- rigkeiten führen.

− Das generelle Verbot von Vertikalabreden ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll.

Durch dieses Verbot werden beispielswei- se mehr grosse, integrierte Firmen entste- hen, die über das Kartellgesetz nicht be- langt werden können (z.B. Produktion, Import und Detailhandel in der gleichen Firma). Gewisse effiziente Vertriebsstruk- turen wären nicht mehr möglich. In den Wirtschaftswissenschaften wird deshalb von einem solchen generellen Verbot ab- geraten. Empfohlen wird die Einzelfall- prüfung, wie sie im heutigen Gesetz ver- ankert ist.

− Mit der neuen Fusionskontrolle würde es einem kleinen Land wie der Schweiz schwerer gemacht, von wirtschaftlichen Grössenvorteilen zu profitieren. Die Schweiz hat einen viel kleineren Binnen- markt als die EU oder die USA. Dieser

Tatsache muss bei der Fusionskontrolle Rechnung getragen werden. Gibt es Miss- bräuche durch marktmächtige Unterneh- men, können diese mit dem heutigen Ge- setz bekämpft werden.

Falsche Entwicklungen im Bereich Service public

Im Bereich des Service public hat die Schweizer Wettbewerbspolitik in den letzten Jahren übersteuert und volkswirtschaftlich falsche Entwicklungen anzustossen versucht.

Indem die Weko beispielsweise die unkont- rollierte Strommarktöffnung vorangetrieben hat, hat sie die sichere und preisgünstige Stromversorgung gefährdet. Und indem sie dem Bund empfohlen hat, bei der öffentli- chen Beschaffung Unternehmen mit schlech- teren ausländischen Löhnen und Arbeitsbe- dingungen zuzulassen, hat sie sich über demokratisch legitimierte Grundsätze hin- weggesetzt (flankierende Massnahmen). Soll- te das Kartellgesetz revidiert werden, muss der Einfluss der Weko in diesen Bereichen eingeschränkt werden. Die Weko hat einen viel zu engen Blick auf diese Bereiche.

Fazit

Mit dem heutigen Kartellgesetz können schädliche Absprachen und der Missbrauch von Marktmacht wirksam bekämpft werden.

Die Vorschläge des Bundesrates führen hin- gegen zu einer Aufweichung des Gesetzes.

Deshalb sollte auf eine Revision verzichtet werden. Wenn überhaupt müssten die Ein- griffskompetenzen der Weko in den Service public beschränkt werden. Die Preisunter- schiede gegenüber dem Ausland sind vor al- lem die Folge von politischen Regulierungen wie beispielsweise in der Landwirtschaftspo- litik. Damit die Preise sinken, müssten diese

geändert werden. m

Keine Verschlechterung und Aufweichung des Kartellgesetzes

Zu einer zeitgemässen Wirt­

schaftspolitik gehört ein wirk­

sames Kartellgesetz. Damit können schädliche Absprachen sowie der Missbrauch von Markt­

macht durch Unternehmen be­

kämpft werden. Allerdings sollte die Bedeutung der Wettbewerbs­

politik nicht überschätzt werden.

Das zeigt beispielsweise die jüngste Evaluation der Wirkung des Kartellgesetzes durch ver­

schiedene Forschungsinstitute.

Die teilweise höheren Preise in der Schweiz gegenüber dem Aus­

land sind zu einem grossen Teil politisch bedingt, so etwa bei den Landwirtschaftsprodukten (Nahrungsmittel usw.) über Zölle und andere Handelsrestriktionen.

Der stark überbewertete Franken ergibt momentan ein etwas verzerrtes Bild. Wenn diese poli­

tischen Restriktionen nicht gelockert werden, kann die Wett­

bewerbskommission (Weko) in diese Produktemärkte nicht ein­

greifen. Eine Revision des Kartell­

gesetzes kann das nicht ändern.

Daniel Lampart Leiter Sekretariat und Chefökonom des Schwei- zerischen Gewerkschafts- bundes SGB, Bern

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