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2014/062 Haushaltsplan 2015 - Veränderungen

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE zu Drucksache Nr. 62/14 IN HESSEN UND NASSAU

Zum Entwurf des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2015 legt die Kirchenleitung nachstehende Veränderungen vor:

1. Ergebnishaushalt

Budgetbereich Ansatz bisher

Euro Ansatz neu

Euro Veränderungen

Euro Erläuterung

4.1 Handlungsfeld Bildung

Unterbudget B04110 Ev. Akademie (Seite 164 / 165) Aufwendungen aus

Kirchensteuern u.

Zuweisungen

-2.876.000 -2.924.000 -48.000 Geschäftsführung Akademie

8.6 Projekte und besondere Vorhaben in Regie der Kirchenverwaltung Unterbudget B08604 Projekte Kirchliche Dienste (Seite 332 / 333) (u. a. Reformationsdekade)

Entnahmen aus Rücklagen (nicht investiv)

4.797.844 3.956.300 -841.544 Nicht verbrauchter Haushaltsüberschuss 2013 Zuführung zu

Rücklagen (nicht investiv)

-3.434.044 -2.592.500 +841.544 Minderzuführung für Reformations-

dekade 14 Allgemeines Finanzwesen

Unterbudget B14002 Verstärkungsmittel (Seite 373) Sonstige

ordentliche Aufwendungen

-911.550 -863.550 +48.000 Deckung

Geschäftsführung Akademie 2. Haushaltsfeststellungsgesetz

a) Der Ergebnishaushalt in § 1 Absatz 1 ist wie folgt zu verändern:

1. Ergebnishaushalt:

f) Rücklagenentnahmen für laufende Zwecke: bisher: 25.463.890 Euro; neu: 24.622.346 Euro, g) Rücklagenzuführungen für laufende Zwecke: bisher: -8.775.577 Euro; neu: -7.934.033 Euro b) Folgender Sperrvermerk in § 8 entfällt:

Budgetbereich/

Abrechnungsobjekt Zweckbestimmung Ansatz (EUR) Budgetbereich 8.6

(766504) Ergebnishaushalt Reformationsdekade 641.544

3. Berichtigung Rücklagenübersicht

a) S. 49: Die Zuführung im Jahr 2015 an die Ausgleichs-/Kirchensteuerrücklage Kirchengemeinden in Höhe von 3.375.000 Euro ist zu streichen.

b) S. 50: Unter Ziffer 4 „Substanzerhaltungsrücklage für kirchengemeindliche Gebäude“ ist im Jahr 2015 eine Zuführung in Höhe von 3.375.000 Euro auszuweisen.

Referenzen

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