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Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen der Schweiz | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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57 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 9-2008

Die demografische Herausforderung In den kommenden 20 Jahren wird sich die Struktur der schweizerischen Bevölke- rung stark verändern. Die zwischen 1946 und 1964 Geborenen, die so genannten Ba- by-Boomer, werden in Pension gehen.

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Geburtenrate tief bleiben und die Lebenser- wartung weiter ansteigen wird. Der Alters- aufbau der Bevölkerung wird sich drama- tisch ändern. So wird sich gemäss dem mittleren Basisszenario des Bundesamtes für Statistik (BFS) die Zahl der Über-80-Jähri- gen gegenüber 1991 bis 2050 praktisch ver- vierfachen und die der 65- bis 80-Jährigen

fast verdoppeln. Demgegenüber wird die Zahl der Erwerbstätigen tendenziell abneh- men, sodass 2050 zwei Erwerbstätige auf einen Über-65-Jährigen kommen werden.

Gegenwärtig beträgt das Verhältnis 4 zu 1.

Für die Gesellschaft im Allgemeinen und die öffentlichen Haushalte im Besonderen be- deuten diese demografischen Veränderungen eine grosse Herausforderung.

Der Bericht über die Langfristperspektiven der öffentlichen Haushalte zeigt auf, in wel- chem Ausmass die Haushalte der drei Staat- sebenen und der Sozialwerke (insbesondere AHV und IV) Mehrbelastungen als Folge der absehbaren Alterung der Gesellschaft bis zum Jahr 2050 zu gewärtigen haben. Dieser Zeit- horizont wurde gewählt, da sich bis 2050 die wesentlichen Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft niedergeschlagen haben werden.

Zudem entspricht dieser Zeithorizont auch demjenigen der Bevölkerungsszenarien des BFS. Der Bericht weist im Weiteren auf den notwendigen Handlungsbedarf hin, damit frühzeitig Reformmassnahmen diskutiert und eingeleitet werden können. In diesem Sinne wendet sich der Bericht an die Politik wie auch an die breite Öffentlichkeit.

Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen der Schweiz

Werner Weber Mitglied des Ökono- menteams, Eidg. Finanz- verwaltung EFV, Bern

Die Alterung der Gesellschaft wird in den kommenden Jahrzehnten Mehrausgaben der öffentlichen Hand zur Folge haben. In einem Bericht zeigt die Eidg. Finanzver- waltung (EFV) auf, welche Mehr- belastung Bund, Kantone, Ge- meinden und Sozialwerke in den kommenden Jahrzehnten zu er- warten haben, falls die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingun- gen unverändert gelten würden.

Als Fazit für die Politik ist fest- zuhalten: Je früher Massnahmen ergriffen werden, desto geringer fallen die notwendigen Korrek- turen aus und desto gerechter können die Lasten zwischen den Generationen verteilt werden.

Die zunehmende Alterung der Schweizer Bevölkerung hat zur Folge, dass die Staatsausgaben in den Bereichen Alters- sicherung/IV und Gesundheit bis zum Jahr 2050 um 5 Prozentpunkte des BIP ansteigen dürften. Der grösste Mehrbe- darf entsteht mit 2,8 Prozentpunkten im Bereich Alterssicherung/IV. Bild: Keystone

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58 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 9-2008

Projektionen der Ausgaben und Einnahmen

In den am stärksten von der Demografie beeinflussten Aufgabenbereichen Alterssiche- rung/IV und Gesundheit wurden detaillierte Ausgabenprojektionen unter bestimmten Annahmen hinsichtlich der Demografie und der wirtschaftlichen Entwicklung vorgenom- men.1 Bei den meisten übrigen Ausgaben und bei den Einnahmen wurde unterstellt, dass diese im Gleichschritt mit dem nomi- nellen Bruttoinlandprodukt (BIP) anwach- sen. Die verwendete Methodik stützt sich auf international gängige Vorgehensweisen, wie sie beispielsweise von der EU-Kommission und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) angewandt werden. Es ist zu unter- streichen, dass der Bericht keine Prognosen enthält, sondern Wenn-Dann-Aussagen.

Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert weiter gelten und die gemachten Annahmen eintreffen, ergibt sich ein be-

stimmter Mehrbedarf. Dieser wird in Pro- zentpunkten des Bruttoinlandprodukts (BIP) ausgedrückt, um zu verdeutlichen, welcher zusätzliche Anteil an der gesamtwirtschaftli- chen Wertschöpfung notwendig wäre, damit der in den gesetzlichen Rahmenbedingungen determinierte Leistungsumfang bereitgestellt werden kann. Die Projektionen gehen dabei von der Annahme «No Policy Change» aus:

Es wird angenommen, dass die heute gelten- den gesetzlichen Rahmenbedingungen – wie z.B. das Rentenalter oder der Mischindex – bis 2050 unverändert gelten.

Als Hauptergebnis der Projektionen ist festzuhalten, dass die Staatsausgaben in den genannten Bereichen bis zum Jahr 2050 um 5 Prozentpunkte des BIP ansteigen dürften.

Der grösste Mehrbedarf entsteht mit 2,8 Pro- zentpunkten im Bereich Alterssicherung/IV (vgl. Tabelle 1). Die zweite Säule bleibt dabei unberücksichtigt, da diese nicht Teil des Staatssektors ist.2

Bei den Gesundheitsausgaben ist der Be- reich der Langzeitpflege gemäss den interna- tionalen Gepflogenheiten gesondert darge- stellt, da diese in weit stärkerem Mass von der Alterung betroffen ist als die übrigen Ge- sundheitsausgaben der öffentlichen Hand.

So dürfte sich der Anteil der öffentlichen Ausgaben für die Langzeitpflege am BIP bis 2050 fast verdreifachen. Bei den Ausgaben für Gesundheit ohne Langzeitpflege, die ins- besondere die Spitalausgaben und die Ausga- ben für die individuelle Prämienverbilligung umfassen, wurden neben den Auswirkungen der Demografie auch weitere Kostentreiber berücksichtigt. Der Anstieg bei den Gesund- heitsausgaben ist daher nur zu einem Teil auf die Demografie zurückzuführen, da nicht- demografische Kostentreiber – wie der Ge- sundheitszustand der Bevölkerung, der me- dizinisch-technische Fortschritt oder der Zusammenhang zwischen Produktivitäts- und Lohnentwicklung – im Gesundheitswe- sen eine wichtige Rolle spielen.3

Diese Vorgehensweise bei der Projektion der öffentlichen Gesundheitsausgaben ori- entiert sich an den Arbeiten der EU-Kommis- sion. In ihrem Referenzszenario wird die An- nahme getroffen, dass die Hälfte der durch die bis 2050 weiter zunehmende Lebenserwar- tung gewonnene Lebenszeit in einem guten Gesundheitszustand verbracht werden kann.

Zudem wird angenommen, dass die Zunahme des gesamtwirtschaftlichen Einkommens den Anstieg der Gesundheitsausgaben über Ange- bots- und Nachfrageeffekte überproportional beeinflusst. Die Annahmen bei der Projektion der Gesundheitsausgaben im Bericht über die Langfristperspektiven orientieren sich am Re- ferenzszenario der EU-Kommission. Die Er- gebnisse sind daher vergleichbar.

Kasten 1

Erster Bericht über Langfrist- perspektiven der Schweiz

EU, IWF und OECD, aber auch Länder wie Grossbritannien und Deutschland führen regelmässig Langfristanalysen für die öffent- lichen Finanzen durch. In der Schweiz fehlte bisher eine solche Gesamtschau. Diese Lücke schliesst nun der vorliegende Bericht über die Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen.a Er dient als Grundlage für die lang- fristigen Entwicklungsszenarien, welche der Bundesrat gemäss Finanzhaushaltsverord- nung mindestens alle vier Jahre vorzulegen hat. Im Februar 2008 hat der Bundesrat erst- mals Entwicklungsszenarien für das Gesund- heitswesen vorgelegt.b

a Vgl. www.efd.admin.ch, Rubriken «Themen», «Zahlen und Fakten», «Berichte», «Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz».

b Vgl. www.efv.admin.ch, Rubriken «Themen», «Bundes- finanzen», «Finanzplan».

Index 1991 = 100

0–20 Jahre 21–65 Jahre 66–80 Jahre 81–99 Jahre

1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033 2035 2037 2039 2041 2043 2045 2047 2049

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450

Quelle: EFV / Die Volkswirtschaft Grafik 1

Entwicklung der Bevölkerungsstruktur, 1991–2050

Veränderung

2005 2050 2005–2050

(in %-Punkten (in % des BIP) (in % des BIP) des BIP)

Alterssicherung/IV 10.3 13.1 2.8

Gesundheit 4.4 5.8 1.4

Langzeitpflege 0.5 1.4 0.8

Summe 15.2 20.2 5.0

Tabelle 1

Demografieabhängige Ausgaben

Quelle: EFV / Die Volkswirtschaft Anmerkung: Differenzen in den Summen sind auf

Rundungen zurückzuführen.

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59 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 9-2008

In manchen Studien werden die Ausgaben im Bereich der Bildung ebenfalls als von der Demografie abhängig betrachtet. Aufgrund abnehmender Schülerzahlen besteht Einspar- potenzial. Da jedoch zum einen erhebliche Unsicherheit bezüglich der Realisierbarkeit dieser Einsparungen besteht und andererseits solche Einsparungen insbesondere aus volks- wirtschaftlicher Sicht möglicherweise wenig

wünschenswert sind, wurde bei den Ausga- benprojektionen davon ausgegangen, dass sich die Bildungsausgaben wie die übrigen Ausgaben mit dem BIP entwickeln.

Ansteigende Verschuldung

Die demografiebedingte Mehrbelastung führt dazu, dass die Verschuldung der öffent- lichen Hand bis 2050 von heute knapp 50%

des BIP auf rund 130% ansteigen dürfte.

Grafik 2 zeigt die Zunahme der Schulden- quote. Die Alterung der Gesellschaft wird sich ab 2025 immer stärker in den öffentli- chen Finanzen niederschlagen und – falls keine Korrekturmassnahmen getroffen wer- den – zu einer steil ansteigenden Verschul- dung führen.

Wird der Verlauf der Schuldenquoten nach Staatsebenen – unter der Annahme, dass die Einnahmenquote über den gesam- ten Projektionszeitraum hinweg jeweils un- verändert bleibt – unterschieden, so zeigt sich, dass diese beim Bund und seinen Sozi- alwerken zusammengenommen am stärksten ansteigen. Bei den Kantonen und den Ge- meinden ist der Anstieg insgesamt geringer (vgl. Grafik 3).

Korrekturbedarf und Finanzierungslücke Finanzpolitik wird dann als nachhaltig bezeichnet, wenn die Verschuldung am Ende einer beobachteten Periode (2003–2050) nicht höher ist als zu Beginn. Der so genann- te Fiscal Gap (Finanzierungslücke) gibt an, um wie viel der konsolidierte Haushaltssaldo von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Sozialwerke heute permanent verbessert werden müsste, damit die Finanzpolitik nachhaltig ist.

Bezieht sich der Fiscal Gap beispielsweise auf den nominellen Schuldenstand im Jahr 2003, dann müsste die konsolidierte Rech- nung ab 2010 permanent um 2% des BIP verbessert werden. Das wären zurzeit rund 10 Mrd. Franken. International gebräuchli- cher ist hingegen das weniger strenge Kriteri- um der Stabilisierung der Schuldenquote.

Soll die Schuldenquote im Jahr 2050 nicht höher als 2003 ausfallen, beträgt der Korrek- turbedarf noch 1,4% des BIP, also immer noch ca. 7 Mrd. Franken.

Wird mit der Implementierung von Kor- rekturmassnahmen zugewartet, so fällt der Fiscal Gap entsprechend höher aus. Tabelle 2 zeigt auf, wie der Fiscal Gap ansteigt, wenn die Korrekturmassnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt wirken. So fällt der Kor- rekturbedarf um rund die Hälfte höher aus, wenn die notwendigen Massnahmen erst 2020 statt 2010 zu wirken beginnen. Je später

In %

2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 2036 2038 2040 2042 2044 2046 2048 2050

0 20 40 60 80 100 120 140

Quelle: EFV / Die Volkswirtschaft Grafik 2

Staatsverschuldung (inkl. Sozialwerke) in % des Bruttoinlandprodukts, 2004–2050

2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 2036 2038 2040 2042 2044 2046 2048 2050

–20 –10 0 10 20 30 40 50 60 70 80

Bund In %

Kantone Gemeinden Sozialwerke

Quelle: EFV / Die Volkswirtschaft Grafik 3

Entwicklung der Schuldenquote nach Staatsebenen, 2004–2050

1 Für die Demografie wurde das mittlere Basisszenario des BFS zugrunde gelegt. Bei der wirtschaftlichen Ent- wicklung wurden eine jährliche Zunahme der Arbeits- produktivität von 1%, ein Realzinssatz von 2% und eine Teuerung von 1,5% unterstellt.

2 Der Bericht der EFV geht in einem Exkurs auf die öffent- lich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ein, die insge- samt eine erhebliche Unterdeckung (14,7 Mrd. Fr. Ende 2006) aufweisen. Im Zahlenwerk ist diese indessen nicht berücksichtigt.

3 Vgl. dazu den Bericht zur Legislaturfinanzplanung 2009–2011 sowie für eine ausführlichere Darstellung das Working Paper Nr. 10 des Ökonomenteams der EFV.

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60 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 9-2008

diese Massnahmen greifen, desto drastischer fällt der Korrekturbedarf aus.

Ergebnisse bei veränderten makroökonomischen Annahmen

Voraussagen über mehrere Jahrzehnte sind mit einer hohen Unsicherheit behaftet.

Deshalb wurde analysiert, wie die Ergebnisse bei einer Veränderung wichtiger makroöko- nomischer Annahmen ausfallen. Der Fiscal Gap reagiert deutlich auf eine Veränderung des Wachstums der Arbeitsproduktivität. Be- trägt beispielsweise deren jährliche Zunahme 1,5% statt 1%, so sinkt der Fiscal Gap von 1,4% auf 0,9% des BIP, falls die Schulden- quote stabilisiert werden soll. Demgegenüber steigt der Korrekturbedarf auf 2,0% des BIP, falls ein Produktivitätswachstum von 0,5%

p.a. angenommen wird.

Der Fiscal Gap reagiert hingegen weniger stark auf alternative Annahmen bezüglich des Zinssatzes. Hier wirken zwei gegenläufige Effekte:

– Zum einen führt ein höherer Zinssatz zu einer Verteuerung des Schuldendienstes und damit zu höheren Ausgaben bei den Passivzinsen.

– Zum andern sinkt bei einem höheren Zinssatz der Gegenwartswert künftiger Defizite, da diese mit einem höheren Dis- kontfaktor abdiskontiert werden.

Insgesamt ist die Auswirkung alternativer Zinsannahmen auf den Fiscal Gap in unse- rem Zahlenwerk kaum von Bedeutung, da sich die beiden Effekte zufälligerweise mehr oder weniger kompensieren.

Internationaler Vergleich

Die demografische Entwicklung in der Schweiz ist – trotz unterschiedlicher Ge- burtenraten – vergleichbar mit derjenigen in der EU. Wie in der Schweiz sinkt auch in der EU das Wirtschaftswachstum in den kom- menden Jahrzehnten, weil die Zahl der Er- werbstätigen erheblich abnehmen wird. Die Zunahme von 5 Prozentpunkten des BIP bei den demografieabhängigen Ausgaben ist ver- gleichbar mit anderen europäischen Län- dern. So beläuft sich der Mehrbedarf der

EU15-Länder bis 2050 auf 4,6 Prozentpunk- te des BIP.4

Fazit

Die öffentlichen Haushalte werden in den Jahrzehnten bis zum Jahr 2050 mit demogra- fisch bedingten Zusatzlasten zu rechnen ha- ben. Diese Schlussfolgerung gilt unabhängig davon, welche Annahmen hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unter- stellt werden.

Als Hauptbotschaft ist festzuhalten, dass die durch die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft entstehenden Probleme für die öffentlichen Haushalte bewältigt werden können, falls Reformmassnahmen rechtzeitig beschlossen und umgesetzt werden. Nur so können die bestehenden Sozialwerke lang- fristig gesichert und künftige Generationen nicht übermässig belastet werden. Wird hin- gegen zugewartet, so sind später weit drasti- schere Massnahmen erforderlich, um nicht in eine drohende Schuldenspirale zu geraten.

Ein zu langes Hinauszögern notwendiger Re- formen würde unseren Sozialstaat gefährden und die Solidarität zwischen den Generatio- nen überstrapazieren.

Die Staatsausgaben – ausgedrückt in Rela- tion zum BIP – in den von der Demografie am stärksten betroffenen Bereichen Alters- sicherung/IV sowie Gesundheit und Langzeit- pflege steigen gemäss den Projektionen des vorliegenden Berichts bis zum Jahr 2050 um 5 Prozentpunkte an. Der grösste Anstieg ist da- bei im Bereich der Alterssicherung/IV zu er- warten. Auch die Gesundheitsausgaben – und dabei insbesondere die Ausgaben für Lang- zeitpflege – erfahren einen deutlichen Anstieg.

Da nicht-demografische Kostentreiber – wie der Gesundheitszustand der Bevölkerung, der medizinisch-technische Fortschritt oder der Zusammenhang zwischen Produktivitäts- und Lohnentwicklung – im Gesundheitswe- sen eine wichtige Rolle spielen, ist es äusserst schwierig einzuschätzen, wie sich diese Fakto- ren künftig auf die Kostenentwicklung nie- derschlagen werden. Aus diesem Grund sind die Projektionen im Gesundheitswesen mit einer höheren Unsicherheit behaftet.

In den kommenden Jahrzehnten ist zudem mit weiteren, in diesem Bericht nicht berück- sichtigten Faktoren – wie beispielsweise dem Klimawandel und der Verknappung der na- türlichen Ressourcen – zu rechnen, die be- trächtliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft wie auch auf die öffentlichen Fi- nanzen haben können. Es muss daher unter- strichen werden, dass für die staatlichen Haushalte noch weitere, wenn auch schwer quantifizierbare Risiken bestehen, die zu zu- sätzlichen Belastungen führen können. Beginn der Budgetkorrekturen

Ziel 2010 2020 2030

Gleicher Stand 2050 wie 2003 nominelle Verschuldung 2.0% 2.9% 4.7%

für ... Schuldenquote 1.4% 2.0% 3.3%

Tabelle 2 Fiscal Gap

Quelle: EFV / Die Volkswirtschaft

4 Vgl. European Commission (2006a), The Impact of Ageing on Public Expenditure: Projections for the EU-25 Member States on Pensions, Healthcare, Long-term Care, Education and Unemployment Transfer (2004–

2050), Brüssel.

Referenzen

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