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Integrationsfachdienst - Wanderausstellung im Foyer der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kreisnachrichten

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Kreisnachrichten

Ausgabe 34/2012 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 21.08.2012

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Bis zum 14. September prä- sentiert sich der Integra- tionsfachdienst (IFD) mit einer Wanderausstellung im Foyer der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich.

Mit dieser Ausstellung, die vom IFD in Zusammenar- beit mit den Fachbereichen Gesundheit und Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe der Kreisverwaltung orga- nisiert wurde, soll der IFD und seine wichtige Aufga- be bei der Eingliederung schwer behinderter und psychisch kranker Men- schen in die Arbeitswelt einer breiten Öffentlich- keit vorgestellt werden. Die Ausstellung ist montags bis donnerstags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

Im IFD haben sich die Trä- ger Caritasverband Trier e.V., SKM - Kath. Verein für soziale Dienst Trier e.V., Ler-

nen Fördern Trägergesell- schaft RLP e.V. und das Be- rufsfortbildungswerk (bfw) - Gemeinnützige Bildungs- einrichtung des DGB GmbH zusammengeschlossen und arbeiten gemeinsam im Auftrag des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Aufgabe ist es, schwer behinderte und psy- chisch kranke Menschen im Arbeitsleben zu unter- stützen beziehungsweise neue Arbeitsplätze zu fin- den. Ein neuer Teilbereich ist der Übergang Schule – Beruf für Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen.

In der IFD-Vermittlungsbe- ratung geht es um die Klä- rung der beruflichen Inte- ressen und Möglichkeiten.

Bewerbungsunterlagen werden erstellt und opti-

miert. Der IFD bietet Un- terstützung bei der Suche nach geeigneten Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Fördermöglichkeiten wer- den abgeklärt und es er- folgt eine Begleitung in der Einarbeitungsphase.

Die Berufsbegleitung bie- tet Beratung und Unter- stützung in bestehenden Arbeitsverhältnissen, bei Konflikten mit Kollegen/

innen und Vorgesetzten, Überforderung oder Un- vereinbarkeit von Behinde- rung und Arbeitsaufgaben.

Ein häufiger Beratungsan- lass ist die Wiedereingliede- rung nach längerer Erkran- kung oder Rehabilitation.

Die Betriebsberatung gibt Arbeitgebern und betrieb- lichen Helfergruppen kom- petente Information und

Beratung zu allen Fragen rund um die berufliche In- tegration von Menschen mit Behinderungen.

Der neue Teilbereich Über- gang Schule - Beruf will Schülerinnen und Schü- lern aus Förderschulen Wege aufzeigen, eine Ar- beitsmöglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Dazu werden Praktika rekrutiert und be- gleitet.

Sprechstunden finden seit über zwanzig Jahren regel- mäßig in Bernkastel-Kues und Wittlich statt. Eine Kon- taktaufnahme kann unter Telefonnummer 0651/146- 500 oder 06531/971-9144 erfolgen. Detaillierte Infor- mation können auch über die Internetseite www.ifd- trier.de abgerufen werden.

Integrationsfachdienst - Wanderausstellung im Foyer der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Zur Eröffnung stellten Pascal Schleder, Geschäftsbereichsleiter der Kreisverwaltung, und die Mitar- beiterinnen des Integrationsfachdiensts die Ausstellung vor.

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Öffentliche Bekanntmachungen

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückver- kehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

=================================================================================================

Hasborn im Borntal Acker, Hutung 82,80 ar

Hasborn hinter dem Eulerwieschen Acker 50,14 ar

auf Hermesheck

Hasborn unterm Dresweg Acker 57,10 ar

Willwerscheid Kändel Landwirtschaftsfläche 61,50 ar

Gielert unter Schmitzberg Grünland 75,90 ar

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 03.09.2012 schriftlich mitzuteilen.

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungs- gesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustel- lungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Fach- bereich 13 , Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zu- stellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Mikdad Sadek letzte bekannte Anschrift:

17 rue paul Dassenoy, 57050 Metz, Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 14.06.2012, Az.: 13-454- 050-S 199

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Fachbereich 13, Kurfür- stenstraße 16, 54516 Wittlich, ein- gesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag die- ser Bekanntmachung zwei Wo- chen vergangen sind. Die Entschei- dung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 13.08.2012 Kreisverwaltung

Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 -

Finanzielle Hilfen für Familien - Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Jasmin Peters

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungs- gesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustel- lungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich -Fach- bereich 13-, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zu- stellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Jean Claude Mfizi

letzte bekannte Anschrift:

Edmonton/Kanada

Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 08.08.2012, Az.: 13-454- 050-B 563

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich - Fachbereich 13 -, Kurfür- stenstraße 16, 54516 Wittlich, ein- gesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag die- ser Bekanntmachung zwei Wo- chen vergangen sind. Die Entschei- dung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 15.08.2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 -

Finanzielle Hilfen für Familien - Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Manuela Neithöfer

Öffentliche Bekanntmachung Die bei der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich zur Durchführung des Zensus 2011 seit dem 01. No- vember 2010 eingerichtete Erhe- bungsstelle wird gemäß § 3 Absatz 5 des Landesgesetzes zur Ausfüh- rung des Zensusgesetzes 2011 vom 28. September 2010 (GVBl. S. 269) nach Erledigung ihrer Aufgaben und im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt in Bad Ems mit Wirkung vom 17. August 2012 aufgelöst. Zu diesem Zeit- punkt noch anhängige Verwal- tungsverfahren werden auf das Sta- tistische Landesamt übertragen.

Wittlich, 17. August 2012 Gregor Eibes

Landrat

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Öffnungszeiten -allgemein-:

Mo.-Fr.: 08.30 bis 12.00 Uhr Mo.: 14.00 bis 16.00 Uhr Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Bürgerservice:

Mo.-Do.: 07.00 bis 18.00 Uhr Fr. 07.00 bis 15.00 Uhr Kontakte -allgemein-:

Tel.: (0 65 71) 14 – 0 Fax: (0 65 71) 14 – 2500

E-Mail: Info@Bernkastel-Wittlich.de Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

Wichtige Rufnummern während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Bürgerberatung (0 65 71) 14 – 2700 Abfallberatung (0 65 71) 14 – 2414

Bauen (0 65 71) 14 – 2314

Führerscheinwesen (0 65 71) 14 – 2334

Gesundheit (0 65 71) 14 – 2434

Kreisrechtsausschuss (0 65 71) 14 – 2258 Musikschule des Landkreises (0 65 71) 14 – 2398 Landwirtschaft/Weinbau (0 65 71) 14 – 2421 Veterinärwesen/Lebensmittel (0 65 71) 14 – 2353 Wirtschaftsförderung (0 65 71) 14 – 2494 Zulassungsbehörde (0 65 71) 14 – 2227 Kreisarchiv, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96633 Medienzentrum, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96634

Detaillierte Telefonverzeichnisse im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/kreisverwaltung.html

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Die Weinmanufaktur Ka- sel eG ist ein Zusammen- schluss von 18 Nebener- werbswinzern im Ruwertal.

Sie hat sich die Erhaltung der Weinkulturlandschaft in den Steillagen des Ru- wertals zum Ziel gesetzt.

Für die Errichtung einer Vi- nothek in der Ortsmitte er- hält die Manufaktur einen Zuschuss in Höhe von ins- gesamt 9125 Euro.

Insgesamt 55 Prozent hier- von fließen aus dem Lea- derprogramm als Teil des Europäischen Landwirt- schaftsfonds für die Ent- wicklung des ländlichen Raumes der EU. Den rest- lichen Teil steuert das Land Rheinland-Pfalz bei. Bei dem knapp 37 000 Euro teuren Vorhaben handelt es sich um ein Gemein- schaftsprojekt der Gemein- de Kasel und den Winzern der Weinmanufaktur. Die Maßnahme dient der Er- haltung der Weinkultur- landschaft, insbesondere der Verhinderung des wei- teren Brachfalls von Steilla-

gen im Ruwertal und leistet darüber hinaus einen Bei- trag zur Fortentwicklung des Absatzes im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaf- tung.

Mit der Vinothek erhält die Ortsmitte Kasel eine erheb- liche Aufwertung und trägt somit auch zur Stärkung der Dorfinnenentwicklung bei. Im Rahmen der Koo- perationsvereinbarung in- vestiert die Gemeinde in die Gebäude und kann di- ese anschließend ebenfalls für kulturelle, touristische und öffentliche Veranstal- tungen nutzen. Ein Pro- jekt, das ganz nach den Vorstellungen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mo- sel auch die Vermarktung regionaler Produkte unter- stützt.

Die Geschäftsstelle der LAG Mosel befindet sich in der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich. Interessierte wenden sich an Helmut Ul- men, Tel.: 06571/14-2262, E- Mail: Helmut.Ulmen@Bern- kastel-wittlich.de.

Weinmanufaktur erhält Mittel aus Leaderprogramm

Klasse T zu.

Inhabern von alten grauen oder rosafarbenen Führer- scheinen der Klasse 3, die Fahrzeuge der vorstehend beschriebenen Klasse T im Rahmen der Land- oder Forstwirtschaft oder in Aus- übung des Weinbaus füh- ren müssen, wird daher zur Vermeidung von Rechts- nachteilen (zum Beispiel Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis) dringend empfohlen, die Umstellung des alten Führerscheines in einen Kartenführerschein zu beantragen und hierbei die prüfungsfreie Erteilung der Klasse T mit zu beantra- gen. Hierbei ist die Tätig- keit in Land- oder Forstwirt- schaft beziehungsweise im Weinbau nachzuweisen.

Bei entsprechendem Nach- weis wird die Klasse T im Rahmen der Umstellung eines alten Führerscheins in einen Kartenführer- schein prüfungsfrei erteilt.

Zur Umstellung eines al- ten Führerscheins in ei- nen neuen Kartenführer- schein ist die Vorlage eines neuen Passfotos mit bio-

metrischen Gesichtsmerk- malen erforderlich. Die Ge- bühr beträgt 29,10 Euro.

Es ist eine persönliche Vor- sprache erforderlich, da eine Unterschrift zu leisten ist, die zur Herstellung des Kartenführerscheins benö- tigt wird.

Anträge nehmen entgegen:

• die Fahrerlaubnisbehör- de der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

• die Bürgerberatung der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich

• die Gemeindeverwal- tung Morbach

• die Verbandsgemein- deverwaltungen Bern- kastel-Kues, Kröv-Bau- sendorf, Manderscheid, Thalfang am Erbeskopf und Traben-Trarbach Ansprechpartner in der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich sind Heike Anger, Tel.: 06571/14-2481, Mechthild Hennen, Tel.:

06571/14-2334 oder Renate Hock, Tel.: 06571/14-2473, E-Mail: fahrerlaubnisbeho- erde@Bernkastel-wittlich.

de.

Änderung der Fahrerlaubnis für Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft

Auf Grund einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verord- nung berechtigt die Fahr- erlaubnis Klasse L nun zum Führen von Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für sol- che Zwecke eingesetzt wer- den, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst- geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (bisher 32 km/h). Einer Umschreibung von Kartenführerschei- nen, auf denen die Klasse L eingetragen ist, bedarf es nicht.

Die Fahrerlaubnisbehörde

der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich weist aus- drücklich darauf hin, dass zum Führen von Zugma- schinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst- geschwindigkeit von mehr als 40 km/h bis 60 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke einge- setzt werden, die Fahrer- laubnis-Klasse T erforder- lich ist. Während die neue Fahrerlaubnis der Klasse L in der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 enthalten ist, trifft dieses nicht auf die

Um das Engagement von rheinland-pfälzischen Un- ternehmen in Sachen Ver- einbarkeit und Chancen- gerechtigkeit zu würdigen, wurde jetzt der Landes- wettbewerb firma&familie ins Leben gerufen. Darauf weist der Fachbereich Wirt- schaftsförderung der Kreis- verwaltung Bernkastel- Wittlich hin.

Bei dem Wettbewerb sol- len kleine und mittlere Un- ternehmen bis 249 Mitar- beiter ausgezeichnet und bekannt gemacht werden, die bereits Vorbildliches

für eine gute Vereinbar- keit von Beruf und Familie leisten und sich für mehr Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern in der Unternehmenspraxis ein- setzen. In sieben Siegerka- tegorien werden insgesamt 10.500 Euro Preisgeld verge- ben. Nähere Informationen zu dem Landeswettbewerb und die Bewerbungsunter- lagen auf der Internetplatt- form www.firma-und-fami- lie.de. Die Bewerbungsfrist für den Landeswettbewerb läuft bis zum 9. November 2012.

Wettbewerb sucht familien-

freundliche Unternehmen

Referenzen

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April 2017, fin- det um 18.00 Uhr, in der Kreisver- waltung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine öffentliche Sitzung des Beirats für Migration und Integrati- on

Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes (rechts) schlossen sich Ulrike Klein- Merten für den Personalrat sowie der Leiter der Musikschule des Landkreises Frank Wilhelmi gerne

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 16.12.2016, Az: FB 21/AK Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder auch durch sie be- vollmächtigte Person bei der

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