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Woche 40 Freitag, 08. Oktober Diese Ausgabe erscheint auch online

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Academic year: 2022

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Diese Ausgabe erscheint auch online

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Online-Teilnahme unter

https://www.youtube.com/c/EvangelischerKirchenbezirkMühlacker Teilnahme in der Waldenserhalle unter den dann gültigen Corona-Regeln.

Bitte bringen Sie Ihre Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer) mit, diese werden am Eingang gesammelt.

Evangelische Kirchengemeinde Pinache-Serres

Der Transportnetzbetreiber terranets bw führt vorbereitende Maßnahmen für den Bau der neuen Gasleitung „Neckarenztalleitung (NET)“ durch

Der Transportnetzbetreiber terranets bw plant den Bau einer neuen Gashochdruckleitung. Die „Neckarenztalleitung (NET)“

startet bei Wiernsheim und führt über Eberdingen, Vaihin- gen a. d. Enz, Oberriexingen, Sachsenheim und Bietigheim- Bissingen bis südlich von Löchgau.

Bevor der Bau der NET im Jahr 2022 umgesetzt werden kann, ist die Vorbereitung der Trasse notwendig. Einige vor- bereitende Untersuchungen entlang des Trassenverlaufs, wie archäologische Sondierungen, Maßnahmen zum Artenschutz und Kartierungen, konnten bereits abgeschlossen werden.

terranets bw kündigt nun die Durchführung weiterer vorbe- reitender Maßnahmen an.

Archäologische Grabungen

Voraussichtlich ab Oktober 2021 wird terranets bw mit wei- teren archäologischen Grabungen entlang des Leitungsver- laufs beginnen. Diese Maßnahme wird von einer archäologi- schen Fachfirma durchgeführt, die in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege archäologische Fund- stellen untersucht.

Die archäologischen Grabungen starten Anfang Oktober 2021 auf den drei nachfolgend benannten Flächen:

• Eberdingen, Ortsteil Nussdorf, im Gewann Sang, bis vo- raussichtlich Dezember 2021

• Vaihingen/Enz, Stadtteil Enzweihingen, östlich des Lein- felder Hofs, bis voraussichtlich März 2022

• Sachsenheim, Ortsteil Großsachsenheim, östlich des Ge- werbegebiets Eichwald, bis voraussichtlich März 2022

Die bei Oberriexingen im Bereich der „Dürren Enz“ im Früh- jahr 2021 begonnenen Untersuchungen werden bis Novem- ber 2021 abgeschlossen sein.

Auf Flächen der Stadt Bietigheim-Bissingen und der Ge- meinde Löchgau wird terranets bw mit archäologischen Gra- bungen Anfang 2022 beginnen. terranets bw kündigt diese Arbeiten selbstverständlich rechtzeitig an.

Gehölzeinschlag

Nahezu zeitgleich mit den archäologischen Untersuchungen werden auch notwendige Baumfällarbeiten entlang des geplanten Trassenverlaufs beginnen. Voraussichtlich ab Mitte Oktober 2021 wird der sogenannte Gehölzeinschlag in der Gemeinde Wiernsheim starten und dem Leitungsver- lauf der NET nach Norden folgend über Eberdingen, Vaihin- gen/Enz, Oberriexingen, Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim bis ca. Ende November 2021 nach Löchgau fortgeführt.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Gefahrenstel- len während der Fällarbeiten zu meiden und Hinweisschil- der zu beachten.

Errichtung von Rohrlagerplätzen

Voraussichtlich ab Oktober 2021 werden auf den genannten Flächen notwendige Lagerplätze für Leitungsrohre errichtet:

• Wiernsheim, am Abzweig der Waldenser Straße/ Iptinger Straße

• Eberdingen, Ortsteil Nussdorf, im Gewann Heckenäcker

• Vaihingen/Enz, Stadtteil Enzweihingen, an der Hochdorfer Straße, Gewann Geräcker

• Sachsenheim, Ortsteil Großsachsenheim, beim Rad- schuhstein

• Bietigheim-Bissingen, westlich des Waldhofs

Die Flächen werden voraussichtlich bis Winter 2022/23 als Rohrlagerflächen genutzt.

Eigentümer und Pächter der betroffenen Grundstücke wur- den bereits kontaktiert. Im Zusammenhang mit diesen Maß- nahmen entstehende Flurschäden werden wie auch der Ge- hölzverlust entschädigt. Nach Bau der Gasleitung im Jahr 2022 werden die Bäume zum überwiegenden Teil durch Neupflanzungen ersetzt.

Die vorgenannten Arbeiten erfolgen auf Grundlage der voll- ziehbaren Planfeststellungsbeschlüsse des Regierungs- präsidiums Karlsruhe vom 27.01.2021 und des Regierungs- präsidiums Stuttgart vom 06.07.2021.

Eigentümer und Nutzungsberechtigte werden um Verständnis für die Notwendigkeit der Arbeiten gebeten.

Bei Rückfragen zu Grundstücksfragen und Entschädigungen steht Ihnen Timo Breitenbücher, terranets bw, unter Tel. +49 711 7812 2079 zur Verfügung.

Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Es findet eine Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 13.10.2021, um 19:30 Uhr, im Bürgersaal, Dreilindenweg 3, 75446 Wiernsheim statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Bürgerfragestunde

2. Vorbereitung und Organisation zur Durch- führung der Wahl zum Bürgermeister (m/w/d) der Gemeinde Wiernsheim

2021/007

3. Verschiedenes

4. Information der Verwaltung 5. Anfragen der Gemeinderäte gez.

Karlheinz Oehler Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Es findet eine Sitzung des Technischen Ausschusses am Donnerstag, 14.10.2021 um 15:30 Uhr, im Bürgersaal, Drei- lindenweg 3, 75446 Wiernsheim statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1 Kindergarten Serres II - Kenntnisnahme Beauftragung der Verglasungs- und Son- nenschutzarbeiten

2021/009

2 Antrag auf Baugenehmigung im verein- fachten Verfahren zum Dachgeschoss- Wiederaufbau nach Brand mit Neubau 3.

Wohnung, Dacherhöhung mit 2 Gauben sowie Neubau Wintergarten im EG

2021/002

3 Antrag auf Baugenehmigung zum Teilab- bruch Scheune und Nutzungsänderung durch Umbau

2021/001

4 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und einem Stellplatz - Planungsänderung:

Garage wird durch Carport ersetzt

2021/010

5 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweite-

rung Wintergarten und Terrasse 2021/011 6 Antrag auf Bauvorbescheid zum Teilab-

bruch des bestehenden Wohnhauses mit Scheune, Neubau Einfamilienhaus und Errichtung eines neuen Dachstuhles für den Stall

2021/012

7 Antrag auf Bauvorbescheid: Bewegungs- platz für 2-4 Pferde mit Rückbauverpflich- tung bei Aufgabe der Pferdehaltung

2021/013

8 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau

eines Zweifamilienwohnhauses 2021/014 9 Antrag zur Erteilung einer Aufschüttungs-

genehmigung 2021/015

gez.

Karlheinz Oehler Bürgermeister

Die Gemeindeverwaltung informiert

Abernten von Streuobst auf im Bereich Trög- wiesen

In der letzten Woche wurde von dem Eigentümer des Flur- stücks 2476 (Trögwiesen) zwischen Wiernsheim und Pinache

festgestellt, dass das Streuobst (Birnen) auf seinem Grund- stück durch dritte Personen komplett abgeerntet wurde.

Dabei handelt es sich um Diebstahl, der entsprechend ge- ahndet wird.

Wir weisen darauf hin, dass viele Grundstücke nicht der Gemeinde gehören oder falls doch, verpachtet werden.

Daher bitten wir vorab, bei der Gemeindeverwaltung anzufra- gen, ob die betreffenden Streuobstwiesen im Eigentum der Gemeinde Wiernsheim stehen.

Gemeinde Wiernsheim Ordnungsamt

Bürgermeisteramt Wiernsheim

Vorwahl 07044

Zentrale (8)* 230

Bürgermeister, Vorzimmer (1)* 23-171 u. 23-172

Hauptamt (6)* 23-122

Ordnungsamt 23-136

Meldeamt (2)* 23-155

Standesamt/Sozialamt (5)* 23-135

Gemeindekasse (7)* 23-175

Steuerabteilung 23-133

Bauamt (4)* 23-142

Bauanträge (3)* 23-164

Bauhof 23-144

Wassermeister 23-140

* Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektro- nischen Ansage

Die E-Mail-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage Wiernsheim unter www.wierns- heim.de nachfragen.

Elektroschrott-Abgabe:

jeden Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich

jeden 1. Samstag im Monat von 11.00 bis 12.00 Uhr auf dem Bauhof Wiernsheim

- keine Kühlschränke, Leuchtmittel, Farben - Mehrzweckhallen:

"Lindenhalle" Wiernsheim 0172 7441140

"Waldenserhalle" Pinache 07041 84950

"Kreuzbachhalle" Iptingen 9096636

Bürgersaal Wiernsheim 82137340

Klärwerk Iptingen 5287

Klärwerk Großglattbach 07042 98190

Feuerwehr 112

Revierförster Hailer 07044 48110

Kindergärten:

Wiernsheim, Lindenstr. 38/1 916220

Serres 7799

Iptingen 5311

Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat 07044 915816 Bürgermeisteramt Wiernsheim

- Hauptamt -

IMPRESSUM Herausgeber:

Gemeinde Wiernsheim

Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, www.nussbaum-medien.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:

Bürgermeister Karlheinz Oehler, 75446 Wiernsheim, Marktplatz 1, oder sein Vertreter im Amt.

Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:

Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot

INFORMATIONEN Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2,

71263 Weil der Stadt,

Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de Internet: www.gsvertrieb.de Anzeigenverkauf:

wds@nussbaum-medien.de

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Sprechzeiten

Rathaus Wiernsheim Tel. 07044 23-0

Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr außerdem Montagnachmittag 17.00 Uhr - 19.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Gemeindebücherei

Montag 16.00 Uhr - 18.30 Uhr

Donnerstag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

15.00 Uhr - 18.00 Uhr Notrufe

Polizei 110

Polizeiposten Niefern-Öschelbronn 07233 3399 Deutsches Rotes Kreuz

Rettungsdienst, Notarztwagen 112

Krankenwagen 19222

Feuerwehr 112

Feuerwehrkommandant 0151 64970209

Feuerwehr Wiernsheim 0151 14447516

Feuerwehr Pinache 0171 6228791

Feuerwehr Serres 07044 7803

Feuerwehr Iptingen 0160 95722453

Feuerwehrhaus Wiernsheim 07044 901390 Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversor- gungsengpässen ist

Herr Uwe Schaber, Tel. 0172 7341436, oder sein Stellver- treter, Herr Uwe Meier, Tel. 0172 7627523, zuständig.

Zuständigkeitsliste der bevollmächtigten Bezirksschorn- steinfegermeister Wiernsheim, Serres und Iptingen:

Manfred Mumm, Scheffelstr. 26, 75446 Wiernsheim, Tel. 07044 9168655, Fax: 07044 916857

Pinache:

Jens Rosenberger, Buchenweg 42, 75228 Ispringen, Tel. 07231 4297060, Fax: 07231 4297061,

Mobil: 0160 90936056, Mail: info@rosenfeger.de

Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Tel. 07231 3080

Sprechzeiten

Montag 8.00 - 12.30 Uhr

Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8.00 - 14.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Diakonie- und Sozialstation Heckengäu e.V.

in Mönsheim, Lehmgrube 1/1

Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 8:30 – 14:00 Uhr

Tel: 07044 905080, E-Mail: info@diakonie-heckengaeu.de Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeant- worter.

Richtlinie

der Gemeinde Wiernsheim

für die Gewährung von Zuschüssen bei der Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim hat im Rahmen seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung am 15.09.2021 nach- stehende Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen bei der Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz beschlossen:

I. Allgemeines

Die Gemeinde Wiernsheim fördert:

A) im Gebäudebestand und im Neubau 1. LED-Leuchtmittel

2. Ersatz von alten, ineffizienten Kühlgeräten 3. Ersatz von alten, ineffizienten Gefriergeräten B) im Gebäudebestand

1. die Durchführung des hydraulischen Abgleichs an Wohngebäuden mit Warmwasser-Zentralheizung

2. Pelletkessel

3. Hackschnitzelkessel oder Scheitholzvergaserkessel 4. Wärmepumpen mit den Wärmequellen Luft oder Erd-

reich

5. Austausch von holzbefeuerten Kamin- und Kachelöfen/

Heizkaminen 6. Effizienzhaus 85

7. Andere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz

C) in Neubauten 1. Effizienzhaus 55

Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung des C02-Ausstoßes durch die Nutzung erneuerbarer Energien und durch die Senkung des Primärenergiebedarfs im Neubaubereich und im Gebäudebestand. Für den Gebäudebestand gilt die De- finition des BAFA.

Die Förderung durch Zuschüsse kann nur im Rahmen der für diesen Zweck bereitgestellten Haushaltsmittel und nur bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen bewilligt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

II. Fördervoraussetzungen und Gegenstand der Förderung Für die Förderung gelten folgende Voraussetzungen:

1. Pro Grundstück, Gebäude oder Wohneinheit den Bau je einer Anlagenart (außer LED-Leuchtmittel bis zum Maxi- malbetrag). Gleichartige Anlagen werden nur einmal ge- fördert.

2. Die Dimensionierung der Anlagen ist auf das geplante oder vorhandene Gebäude auszurichten bzw. anzupas- sen.

3. Pelletkessel, Hackschnitzelkessel und Scheitholzvergaser- kessel müssen in der aktuellen Liste der förderbaren Bio- masseanlagen des BAFA (www.bafa.de) eingetragen sein.

4. Gefördert werden Wärmepumpen im Gebäudebestand, welche die Wärmequellen Erdreich oder Luft nutzen. Ge- förderte Wärmepumpen müssen in der aktuellen Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat des BAFA (www.

bafa.de) eingetragen sein. Für die Wärmequelle Luft wird eine Mindestjahresarbeitszahl von 3,5, für die Wärme- quelle Erdreich eine Mindestjahresarbeitszahl von 4,5 gefordert. Als Nachweis genügt eine Fachunternehmer- erklärung gemäß der Bundesrichtlinie zur Förderung er- neuerbarer Energien im Wärmemarkt. Das Formular ist bei der Gemeindeverwaltung oder im Internet auf der Seite des BAFA (www.bafa.de) erhältlich. Das Arbeitsmit- tel (Kältemittel) muss FCKW frei sein. Wichtiger Hinweis:

Bohrfirmen zur Einbringung von Erdsonden müssen ein entsprechendes Zertifikat vorweisen und die Hinweise zu den speziellen Fördervoraussetzungen der MAP-Richtlinie erfüllen.

5. Die Fertigstellung der Anlagen gemäß 1. B) 2., 3. und 4.

ist der Gemeinde anzuzeigen. Dabei ist eine unterschrie- bene Unternehmererklärung vorzulegen.

6. Es wird der Austausch von holzbefeuerten Kamin- und Kachelöfen/Heiz kaminen gefördert, die aufgrund gesetz- licher Regelungen bis einschließlich 31.12.2024 stillgelegt werden müssen. Die Fertigstellung von Anlagen gemäß I. B) 5. ist der Gemeinde anzuzeigen. Dabei sind eine Fachunternehmererklärung sowie die Abnahmebescheini- gung des Schornsteinfegers - aus der die Stilllegung der alten Feuerstätte hervorgeht - vorzulegen. Die Förderung von Anlagen gemäß I. B) 5. wird längsten bis zum 31.12.2025 gewährt.

7. Für den Neubau sind die Anforderungen an das KfW Effizienzhaus 55 einzuhalten. Der Nachweis muss durch einen in Bundesprogrammen zugelassenen Energiebera- ter oder einer nach Landesrecht berechtigten Person für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise nach der EnEV erfolgen.

8. Für den Altbau sind die Anforderungen an das KfW Ef- fizienzhaus 85 einzuhalten. Dieser Nachweis muss durch einen in Bundesprogrammen zugelassenen Energieberater oder einer nach Landesrecht berechtigten Person für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise nach der EnEV erfolgen. Rückwirkend ab dem 01.03.2021 müssen Kühl-

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geräte und Gefriergeräte mindestens der Energieeffizienz- klasse D genügen. Die anzuwendende Energieeffizienz- klasse soll jährlich überprüft und je nach Verfügbarkeit der Geräte angepasst werden. Der Antragsteller muss die Energieeffizienzklasse nachweisen.

9. Die Förderung soll vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden. Die Förderung muss jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage beantragt werden.

10. Der hydraulische Abgleich ist mit einem der vom BAFA vorgesehenen Berechnungsverfahren durchzuführen und zusammen mit dem Formular „Bestätigung des Hydrau- lischen Abgleichs für die KFW-/ BAFA-Förderung" des VdZ (Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.) vorzulegen und durch den Fachunternehmer zu be- stätigen. Die Rechnungskopie ist ebenfalls vorzulegen.

Der hydraulische Abgleich wird nur in bestehenden Ge- bäuden gefördert, für die spätestens bis zum 30. Sep- tember 2007 (vor Inkrafttreten der EnEV 2007) der Bau- antrag eingereicht wurde.

Vor dem Hintergrund möglicher anderer Förderquellen ob- liegt es dem Antragsteller die für ihn vorteilhafteste För- derung in Anspruch zu nehmen. Es sei an dieser Stelle insbesondere auf die Bundesrichtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wär- memarkt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkon- trolle (BAFA), sowie auf Programme des Landes und ande- rer Institutionen hingewiesen.

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig.

In ausgewiesenen Sanierungsgebieten ist eine Doppelför- derung mit Gemeindemitteln nicht möglich. Dies gilt auch für sogenannte Nullverträge (Abschreibung nach dem EStG).

III. Höhe des Zuschusses

1. LED-Leuchtmittel je Lampe: 5,00 Euro (max. 50% der Kosten und max. 500,-- Euro je Antrag- steller)

2. Kühlgeräte und oder Gefriergeräte

bei den entsprechenden Nachweisen je 100,-- Euro (max. 20% der Kosten)

3. Hydraulischer Abgleich bei 1-2 Familienhäusern 150,-- Euro (Bei Mehrfamilienhäusern wird die Höhe im Einzelfall fest-

gelegt)

4. Pelletkessel 2.000,-- Euro

5. Holzhackschnitzelkessel oder Scheitholzvergaserkessel 1.000,-- Euro 6. Wärmepumpen

a) Wärmequelle Luft 500,- Euro

b) Wärmequelle Erdreich mit bestehender Erdsonde 1.900,- Euro c) Wärmequelle Erdreich mit neuer Erdsonde

2.400,- Euro 7. Holzbefeuerte Kamin- und Kachelöfen

a) Kaminofen 150,- Euro

b) Kachelofen/Heizkamin 250,- Euro 8. Effizienzhäuser 55 und 85

bei den entsprechenden Nachweisen je 1.000,-- Euro 9. Andere Anlagen

Über die Gleichwertigkeit anderer Anlagen entscheidet der technische Ausschuss.

IV. Antragstellung

1. Anträge können von Haus- und Grundstückseigentümern gestellt werden, deren Gebäude sich im Gemarkungsbe- reich der Gemeinde Wiernsheim befinden sowie von allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wiernsheim.

2. Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde Wiernsheim einzureichen.

3. Für die Antragsstellung ist das von der Gemeinde Wiernsheim zur Verfügung gestellte Antragsformular zu verwenden.

4. Es gilt das Eingangsdatum der Antragsstellung.

V. Bewilligungsbescheid

Nach Prüfung der Antragsunterlagen erhält der Antragsteller einen Bescheid, inwieweit eine Beteiligung der Gemeinde an den Aufwendungen möglich ist und in welcher Höhe ein pauschaler Zuschuss bewilligt werden kann. Der Zuschuss ist spätestens 6 Monate nach Bewilligung durch die Ge- meinde abzurufen.

VI. Auszahlung

Der Zuschuss wird erst nach Einreichung und Überprüfung der kompletten, unterschriebenen Antragsunterlagen ausbe- zahlt. In Einzelfällen erfolgt eine Überprüfung der bestim- mungsgemäßen Verwendung der Fördermittel durch einen Beauftragten der Gemeinde Wiernsheim.

VII. Rückzahlungsverpflichtungen

Bei Verstoß gegen die Richtlinien, bei falschen Angaben oder bei Stilllegung der Anlagen nach weniger als 5 Jahren wird der Bescheid aufgehoben.

Zu Unrecht ausbezahlte Beträge werden mit der Aufhebung zur Rückzahlung fällig und sind ab Empfang der Zahlung mit 2 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

VIII. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt zum 15.09.2021 in Kraft.

Die bisherigen Richtlinien treten außer Kraft.

IX. Sonstiges

Sollten Bundes- und Landesmittel nicht mehr zur Verfü- gung stehen, ist der Bürgermeister zu einer Aufstockung der Fördersätze auf die vorherigen Zuschüsse der Gemeinde Wiernsheim berechtigt.

Wiernsheim, den 15.09.2021 Karlheinz Oehler

Bürgermeister

Anpassung der Richtline zur Förderung von energieeffizien- ten Kühl- und Gefriergeräten durch die Gemeinde Wierns- heimIn der Sitzung vom 24.03. hat der Gemeinderat Wiernsheim die Anpassung der Richtlinie der Gemeinde Wiernsheim für die Gewährung von Zuschüssen bei der Nutzung erneuer- barer Energien und zur Energieeffizienz angepasst. Dabei wurden die Änderungen der neuen EU-Energieeffizienzlabels für Kühl- und Gefriergeräte mit aufgenommen.

Was ändert sich bei den Effizienzlabels und warum?

Die neuen Effizienzlabels haben keine Plus-Klassen mehr wie "A+++" oder "A++". Stattdessen reicht ihre Skala immer von A bis G. Damit werden sie aussagekräftiger. Denn zum Beispiel bei Kühlschränken lagen zuletzt fast alle Modelle in den Bestklassen. Eine leichte Einschätzung, welche Typen wirklich weniger Energie benötigen, war dadurch kaum noch möglich.

Mit der Umstellung auf die neue Skala steigen auch die An- forderungen an die Sparsamkeit der Geräte. Deshalb werden sich die aktuellen Modelle künftig in deutlich schlechteren Klassen wiederfinden. So liegt zum Beispiel ein Großteil der heutigen "A+++"-Kühlschränke beim neuen Label in der Klasse D. Nur manche der bisherigen Bestplatzierten errei- chen die Klasse C, andere sogar nur Klasse E. Die Bedin- gungen für die neuen Klassen A und B erfüllt voraussichtlich noch gar kein Kühlschrank. Somit ist bei der Effizienz wieder

"Luft nach oben". Das soll Hersteller motivieren, noch spar- samere Geräte zu entwickeln.

Was ändert sich bei der Richtlinie der Förderung der Ge- meinde Wiernsheim?

In der Richtlinie der Gemeinde Wiernsheim wurden seit dem 01.04.2021 nur noch Kühlund Gefriergeräte der Energieeffizi- enzklasse C gefördert. Im letzten halben Jahr stellt sich he- raus, dass diese Forderungen bisher nur von ganz wenigen Produkten überhaupt erfüllt werden.

Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim entschlossen die Förderrichtlinie erneut anzupas- sen. Damit alle in der Zwischenzeit eingegangenen Anträge auf Förderung für die zur Zeit besten verfügbaren Geräte der Energieeffizienzklasse D beschieden werden können wird die Richtlinie rückwirkend zum 01.04.2021 so geändert, dass

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die Anforderung von Energieeffizienzklasse C auf nunmehr Energieeffizienzklasse D angepasst wird.

Es wird zudem eine jährliche Überprüfung der Energieeffizi- enzklassen von Kühl- und Gefriergeräten in die Richtlinie mit aufgenommen. Sobald genügend Geräte der Energieeffizi- enzklasse C verfügbar sind, wird die Gemeinde die Richtlinie wieder verschärfen. Bis dahin wird aber der Austausch eines Altgerätes durch ein energieeffizientes Kühl- oder Gefrierge- rät der Energieeffizienzklasse D durch die Gemeinde Wierns- heim mit 100 Euro pro Gerät gefördert. Nicht vergessen: Für das Altgerät ist ein Entsorgungsnachweis beizubringen.

Arbeitskreis Tourismus

Treffen des Arbeitskreis-Tourismus

Der Arbeitskreis-Tourismus trifft sich wieder am Donnerstag, 14. Oktober 2021, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rat- hauses.

Ihr Arbeitskreis-Tourismus-Team

Kommunale Kindergärten

Kommunaler Kindergarten "Sonnenschein" Serres

Die traditionelle Beteiligung am Erntedankgottesdienst durch die Kindergartenkinder, war letztes Jahr nicht wie immer:

Die Serremer Kirche war zu klein, denn Coronaregeln muss- ten sein.

Doch dieses Jahr kam Pfarrer Läpple die zündende Idee, wie ihr es auf dem Foto seht.

Nur die Kinder der Pfarrer und die Erzieherinnen waren in der Kirche drinnen.

So konnten wir mit Musik, Gesang, Erntekörbchen und Kerzen- licht, einen Minierntedankgottesdienst erleben zum guten Glück.

Forstamt

Brennholz- lang aus dem Gemeindewald Wiernsheim

Der Forstbetrieb der Gemeinde Wiernsheim bietet Brennholz- lang (ganze Stämme am befestigten Waldweg) aus dem letzten Wintereinschlag an. Sowohl in Wiernsheim als auch in Iptingen kann nach der Sommerpause ab dem 1.Oktober das Brennholz wieder im Wald aufgearbeitet werden.

 

Die Holzmengen und Lagerorte können auf unserer Home- page (www.wiernsheim.de/wiernsheim/portrait/gemeindewald) eingesehen und heruntergeladen

werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Listen auf der Gemeindekasse abzuholen.

Die Brennholzlisten werden regelmäßig aktualisiert und ver- öffentlicht.

Nach der Besichtigung melden sich Interessenten am besten telefonisch bei der Gemeindekasse im Rathaus Wiernsheim.

Hier wird die Verfügbarkeit der Brennholzlose geprüft und die weitere Verkaufs- und Zahlungsabwicklung besprochen.

Gemeindekasse, EG, Zimmer 002

Larissa Bentel Sabine Bischoff

0704423-132 0704423-175

Bentel@wiernsheim.de SabineBischoff@wiernsheim.de

Aus der Gemeindebücherei Im Versteck: Thriller

von Thiesler, Sabine

Der gut situierte Fotograf Paul Böger kauft sich in den tos- kanischen Bergen ein Haus. Es liegt am Ende eines kaum befahrbaren Weges und ist völlig verwahrlost. Paul kündigt seinen Job und zieht sofort in die eigentlich unbewohnbare Hütte ein. Von nun an vermeidet er jeden menschlichen Kontakt und versteckt sich in der Einsamkeit. Denn er ist auf der Flucht. Auf der Flucht vor sich selbst und seinem unbezwingbaren Trieb, Schlimmes zu tun.

Und dann verschwindet ein kleines Mädchen.

Altersjubilare

Wiernsheim:

11.10.2021 70 Jahre Evelyn Diebold

15.10.2021 70 Jahre Norbert Gerhard Thieme

Standesamt

Verstorben ist Am 01.10.2021

Herr Adolf Weis aus Wiernsheim im Alter von 82 Jahren

Fundamt

Am 03.10.2021 wurde eine Brille auf dem Feldweg zur Kohl- platte 3 in Serres gefunden.

Die Fundsache kann beim Bürgermeisteramt Wiernsheim, Zimmer 102, vom Eigentümer abgeholt werden.

Müllabfuhr

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Praxisdienste

Bereitschaftsdienst der Ärzte

der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker und Niefern- Öschelbronn/Eutingen

Notfallpraxis Mühlacker

Hermann-Hesse-Str. 34, 75417 Mühlacker, Tel. 116 117 Montag bis Freitag von 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr Sa, So., Feiertage von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr Kinderärztliche Notfallpraxis Helios-Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2 – 6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117 Mi. 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Fr. 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert-Klinikum

Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mittwoch von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Freitag von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu Tel. 07044/905080

Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation.

Er wird um 7.00 Uhr und um 16.00 Uhr abgehört.

Bereitschaftsdienst der Hebamme Geburts- und Stillhilfe

Frau Enning, Tel. 07042 15536 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte

Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über die Ruf- nummer 0621 38000816 erfragt werden.

Anlaufstelle, Hilfen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr tägliche Bereitschaft, Tel. 0171 8025110

Pflege & mehr

Ambulanter Pflegedienst

75223 Öschelbronn, Obere Bachstraße 6 Bürozeiten 8.00 bis 15.00 Uhr

Tel. 07233 / 944678

Im Notfall rund um die Uhr persönlich erreichbar.

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Anne Marie Rouvière-Petruzzi

Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Telefon: 07231 308 9692

E-Mail: Anne.Marie.Rouviere.Petruzzi@enzkreis.de Homepage: www.enzkreis.de/behindertenbeauftragte

Informations-, Beratungs- und Beschwerde (IBB)-Stelle Enzkreis I Pforzheim

Sprechstunde für psychisch kranke Menschen und deren Ange- hörige Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16 bis 18 Uhr Terminvereinbarung per Tel.: 07231/391086 oder per E-Mail:

ibb-enkreis@pforzheim.de.

Caritasverband e.V. Pforzheim

Frühe Hilfen des Caritasverband e.V. Pforzheim für den Enz- kreis

Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/ Heil- pädagogische und Psychosoziale Begleitung.

Wir bieten Unterstützung für Familien mit Kindern unter drei Jahren.

Kontakt: 07231-128 844

E-Mail: fruehe.hilfen@caritas-pforzheim.de

Bereitschaftsdienst Tierarzt

Sa., 09. + So., 10.10.2021 Dr. Schraishuhn

75417 Mühlacker 07041/ 6482

Bereitschaftsdienst der Apotheken

Samstag, 09.10.2021:

Stern-Apotheke Ötisheim, Bahnhofstr. 47, Tel. 07041-6110 Sonntag, 10.10.2021:

Obere Apotheke Vaihingen, Marktplatz 13, Tel. 07042-95150

Kirchliche Nachrichten

Evangelische Kirchengemeinde Wiernsheim

Pfarrerin Claudia Back, Pfarrer Matthias Back Lindenstraße 17, 75446 Wiernsheim

Telefon: 0 70 44 / 72 94, Fax: 92 04 85 E-Mail: pfarramt.wiernsheim@elkw.de Pfarrbüro: Annette Schmitt

Mo., 9-11 Uhr, Mi., 9-11 Uhr, Do., 15-17 Uhr

Wenn Sie dort klingeln, bitten wir Sie, einen Mund-Nasen- Schutz zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten.

Evang. Kindergarten „Regenbogen“ Wiernsheim Leitung: Martina Lehner

Mühlacker Straße 28, Telefon: 0 70 44 / 63 66 E-Mail: evang.kindergarten-wiernsheim@t-online.de Bibelwort für die Woche:

Heile du mich, Herr, so werde ich heil;

hilf du mir, so ist mir geholfen.

Jeremia 17,14

Wir laden herzlich zu unseren

Gottesdiensten / Veranstaltungen ein:

Freitag, 8. Oktober

20.00 Uhr: Posaunenchor-Probe im Gemeindehaus 19. Sonntag nach Trinitatis, 10. Oktober

10.30 Uhr: Gottesdienst mit Prädikant Michael Britsch 11.11 Uhr: Kindergottesdienst im Garten des Evang. Kin- dergartens

11.30 Uhr: „Kirche dreht am Rad“, Abfahrt Mauritiuskirche Wiernsheim, siehe gemeinsame Informationen für den Kir- chendistrikt Platte

Montag, 11. Oktober

9.30 – 11.00 Uhr: Eltern-Kind-Gruppe „Die Arche“ im Ge- meindehaus, Kinder bis drei Jahre; Ansprechpartnerin: Anna Henzler, Tel. 01 76 / 64 63 51 44

19.30 Uhr: Mauritius Chor – Probe im Gemeindehaus Dienstag, 12. Oktober

17.00 – 18.00 Uhr: Gemischte Jungschar „Arche Noah“ im Gemeindehaus

Mittwoch, 13. Oktober

15.00 Uhr: Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus Freitag, 15. Oktober

20.00 Uhr: Posaunenchor-Probe im Gemeindehaus 19.30 Uhr: Frauentreff im Gemeindehaus

Samstag, 16. Oktober

10.00 – 12.00 Uhr: Konfi 3-Samstag mit Brotbacken im Gemeindehaus zusammen mit den Pinacher und Serremer Kindern und gemeinsamer Feier des Abendmahls

20. Sonntag nach Trinitatis, 17. Oktober

9.30 Uhr: Gottesdienst zum Abschluss von Konfi 3 (Pfrin.

Back, Pfr. Läpple)

Opfer zugunsten der Diakonie in der Landeskirche

11.11 Uhr: Kindergottesdienst im Garten des Evang. Kin- dergartens

11.30 Uhr: „Kirche dreht am Rad“, Abfahrt Waldenserkirche Pinache, siehe gemeinsame Informationen für den Kirchen- distrikt Platte

14.00 Uhr: Süddeutsche Gemeinschaft im Gemeindehaus Mesner für den Außenbereich gesucht

Die Evangelische Kirchengemeinde sucht dringend eine Per- son für die Pflege des Außenbereichs rund um die Mauriti- uskirche. Der Arbeitsaufwand beträgt ca. 1 Stunde pro Wo- che, Vergütung nach TVöD. Bei Interesse bitte beim Pfarramt melden, Tel. 72 94.

Referenzen

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