• Keine Ergebnisse gefunden

Handänderung oder Zerstückelung von Parzellen mit meliorati-onsrechtlichen Grundbuchanmerkungen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Handänderung oder Zerstückelung von Parzellen mit meliorati-onsrechtlichen Grundbuchanmerkungen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Melioration

Ebenrainweg 27, 4450 Sissach T 061 552 21 21

T 061 552 21 93, Christian Kröpfli T 061 552 21 91, Barbara Meier www.ebenrain.ch

2240.84 / 12.3.15/ ME

Handänderung oder Zerstückelung von Parzellen mit meliorati- onsrechtlichen Grundbuchanmerkungen

Inhalt des Bewilligungsgesuches an den Ebenrain (Melioration)

(gemäss u.a. Art. 102 LwG, Art. 35ff SVV, § 39 LG, § 14 BoV, § 82f BoV)

 Das Amt für Geoinformationen oder das Ressort Boden- & Pachtrecht des Ebenrains benöti- gen ev. weitere Angaben und Unterlagen für die Gesuchsbeurteilung.

Zerstückelung

von Parzellen, die Teil einer Landumlegung waren.

Gesuchsteller: Name und Adresse

Grundbuch: Gemeinde

Grundstücke: Parzellennummer

Anmerkungen: meliorationsrechtliche Grundbuchanmerkung Grund für Zerstückelung: Siehe dazu Art. 102 Abs. 3 LwG & Art. 36 SVV

Das Gesuch ist zuerst an den Nachführungsgeometer der Gemeinde zu richten. Dieser leitet es an das Amt für Geoinformation (AGI) weiter, welches u.a. den Ebenrain um dessen Stellungnahme bittet. Sofern vom Ebenrain nicht parallel zur Stellungnahme ans AGI auch eine Parzellierungsver- fügung (Boden-&Pachtrecht inkl. Melioration) erlassen wurde, ist diese vor der Eintragung ins Grundbuch beim Ebenrain (Melioration) zu beantragen.

Handänderung

von Parzellen, die Teil eines laufenden oder abgeschlossenen Meliorationsprojektes sind.

Veräusserer/Gesuchsteller: Name und Adresse

Erwerber: Name und Adresse, inkl. Angabe über Verwandtschaftsverhältnis zu Veräusserer

Grund für Handänderung: Verkauf, Erbteilung, Schenkung, Hofübergabe etc.

Grundbuch: Gemeinde

Grundstücke: Parzellennummer

Verbesserungsart: meliorationsrechtliche Grundbuchanmerkung

Fläche: m2

Beschrieb: aus Grundbuch

Total Verkaufspreis: nur bei abgeschlossenen Meliorationsprojekten angeben

Weiteres:

Bis zum Ablauf der Rückerstattungsfrist für das Meliorationsprojekt wird das Gesuch auf Zweck- entfremdung (Art. 102 LwG, Art 35f SVV) und gewinnbringende Handänderung (§39 LG BL) ge- prüft. Für die Beurteilung, ob eine Zweckentfremdung vorliegt, ist anzugeben, an wen die Parzellen verkauft bzw. welchem Verwendungszweck sie zugeführt werden.

Für die Beurteilung, ob eine gewinnbringende Handänderung vorliegt, wird das Ressort Melioration je nach Gesuch ggf. weitere Angaben/Unterlagen anfordern.

Das Gesuch ist zu senden an:

Ebenrain-Zentrum, Melioration, Ebenrainweg 27, 4450 Sissach

Hinweis zur Erwerbsbewilligung:

Eine allfälliges Gesuch um eine Erwerbsbewilligung (gemäss BGBB) für die Handänderung von landwirtschaftli- chen Grundstücken und Gewerben ist vom Grundbuch-Notariat zusammen mit dem Entwurf des Kaufvertrages zu senden an „Ebenrain-Zentrum, Boden & Pachtrecht, Ebenrainweg 27, 4450 Sissach“. Gesuchsformular:

http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/vsd/lze/info/gesuch_erwerbsbewilligung.pdf

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der auf Zahlen reduzierten bertragung entspricht die Ansicht, Platon beziehe sich hier auf die algebraischen Stze 11 und 12 von den Mittleren Proportionalen, die sich im achten

Mit der Annah- me der Motion wurde der Regierungsrat entgegen seinem Antrag beauftragt, eine Änderung von Artikel 1 BPG vorzuschlagen, um gestützt auf Artikel 5 BGBB die

Die Auswirkungen des Klimawandels auf die zukünftige Schneedeckendauer und -ausdehnung wurde im Rahmen des ACRP-Projekts CC-Snow (CC-Snow, 2013 a, b) exemplarisch für die

Norwegen sowie Teile von Finnland), andererseits konti- nentaleuropäische Regionen mit hoher Anpassungskapa- zität (Frankreich, Deutschland, Dänemark, Niederlande mit Ausnahme

Im Juni 2013 sind etwa auf den Betonplattenabschnitten der A1 sowie auf etlichen Autobahnen in Süddeutschland massive Schäden aufgetreten, die vermutlich auf die sehr

In der benachbarten Schweiz, mit einer ähnlich einzuschät- zenden Risikosituation wie in Österreich (mit Ausnahme von möglichen Störfällen in Kernkraftwerken), kam die „Katarisk –

Weil aber eine Handänderung der Netzbetreiberin nicht zwingend mitgeteilt wer- den muss, kann es sein, dass sie nicht weiss, dass eine Installationskontrolle fällig geworden ist..

raummiete, der Pacht und von anderen Verträgen... Abgrenzung der Geschäftsraummiete von der Wohnraummiete ... Abgrenzung der Geschäftsraummiete von der Pacht ... Die