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Übertragung von Zahlungsansprüchen 2022 (PDF, 124 kB)

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Academic year: 2022

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Seite 1 von 2 K-A

Dresdner Straße 70 1200 Wien

Wichtig: Vor dem Ausfüllen das aktuelle Merkblatt und die Seite 2 des Formblatts sorgfältig lesen!

Dieser Antrag ist ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen.

Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA) 2022

Auf Basis der gegenständlichen Vereinbarung wird die Übertragung von Zahlungsansprüchen bei der AMA beantragt. Uns ist bekannt, dass diese Übertragung unter dem Vorbehalt für den Fall steht, dass sich die Zahlungsansprüche des übergebenden Bewirtschafters nachträglich ändern. Bei einer Übertragung nach automatischer Reihenfolge werden diese Änderungen berücksichtigt und die Übertragung unter Berücksichtigung der automatischen Reihenfolge von der AMA angepasst. Bei einer manuellen Übertragung gelten nur die in der Tabelle angeführten ZA für die Übertragung als beantragt und daher können Änderungen in manchen Fällen nicht berücksichtigt werden.

Wir bestätigen, dass wir alle Angaben nach bestem Wissen gemacht und die Informationen auf Seite 2 zur Kenntnis genommen haben. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der bezughabenden rechtlichen Bestimmungen.

Übergebender Bewirtschafter

Hauptbetriebs-Nr.

ZUNAME, VORNAME, TITEL, UNTERNEHMENSBEZEICHNUNG

WOHNANSCHRIFT: ORT, STRASSE, HAUSNUMMER

POSTLEITZAHL, ORT

TELEFON- / FAXNUMMER

E-MAILADRESSE

Datum Unterschrift Übergeber

Art der Übertragung

Übertragung nach automatischer Reihenfolge für _ _ _ _ , _ _ _ _ ZA

4)

Übertragung nach manueller Reihenfolge

5)

Hinweis: Die ZA können auf bis zu 4 Kommastellen angegeben werden!

Übernehmender Bewirtschafter

Hauptbetriebs-Nr.

ZUNAME, VORNAME, TITEL, UNTERNEHMENSBEZEICHNUNG

WOHNANSCHRIFT: ORT, STRASSE, HAUSNUMMER

POSTLEITZAHL, ORT

TELEFON- / FAXNUMMER

E-MAILADRESSE

Herkunfts- Betriebsnummer

Anzahl

1.

_ _ _ _

,

_ _ _ _

2.

_ _ _ _

,

_ _ _ _

Datum Unterschrift Übernehmer

Rechtsgrundlage

 MIT FLÄCHENWEITERGABE 1)

 OHNE FLÄCHENWEITERGABE 2,3) Bitte immer ankreuzen:

 PACHT  PACHTRÜCKFALL

 VERERBUNG  ALM * (nur mit Fläche möglich)

 KAUF/ÜBERGABE/SCHENKUNG

Spezialfälle Zutreffendes ankreuzen

 Übertragung mit verzögerter Wirkung

 Kommassierung  Tauschflächen

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter folgender Adresse: www.ama.at/Datenschutzerklaerung

<Datum setzen <Datum setzen

Formular Drucken Formular Löschen

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Seite 2 von 2 K-A

Informationen zur Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA) 2022

1) MIT FLÄCHENWEITERGABE

Es ist zusätzlich eine der angeführten Rechtsgrundlagen anzugeben.

Bei Kombination von Pacht, Pachtrückfall, Kauf, Alm und Vererbung sind getrennte Formblätter zu verwenden.

2) OHNE FLÄCHENWEITERGABE

Es ist zusätzlich eine der angeführten Rechtsgrundlagen anzugeben.

30% der zur Übertragung vorgesehenen ZA verfallen in die nationale Reserve.

3) ÜBERTRAGUNGSKOMBINATIONEN MIT UND OHNE FLÄCHENWEITERGABE

In diesem Fall muss sowohl bei MIT und OHNE Flächenweitergabe ein Kreuz gesetzt werden. Zusätzlich ist auch wieder die Rechtsgrundlage anzugeben. 30% der zur Übertragung vorgesehenen Anzahl der ZA, welche ohne Fläche übertragen werden, verfallen in die nationale Reserve.

* Hinweis: Eine Übertragung mit Rechtsgrundlage ALM ist ausschließlich MIT Flächenweitergabe möglich!

Die Angabe der Rechtsgrundlage am Formblatt ist immer erforderlich.

4) Übertragung der ZA nach automatischer Reihenfolge

Es wird das Minimum aus angegebener Anzahl der ZA und tatsächlich erfolgter Flächenübertragung herangezogen.

Die ZA werden nach folgender Reihenfolge übertragen:

1) Eigene ZA

Das sind jene ZA, die in den Vorjahren zugewiesen wurden.

Dabei handelt es sich um ZA, die

 anhand des eigenen Referenzbetrages oder

 aus der nationalen Reserve zugewiesen wurden.

2) Restliche ZA nach ZA-Nummer absteigend

Das sind jene ZA, die durch Übertragung von Prämienrechten 2015 bzw. durch Übertragungen von Zahlungsansprüchen in den Folgejahren übernommen wurden.

5) Übertragung der ZA nach manueller Reihenfolge

 Es gelten nur die in der Tabelle angeführten ZA für die Übertragung als beantragt und werden in der angegebenen Reihenfolge übertragen.

 Nach Ablauf der Einreichfrist kann weder eine weitere

Herkunftsbetriebsnummer hinzugefügt noch die Anzahl der ZA erhöht werden.

 Es wird das Minimum aus angegebener Anzahl der ZA und tatsächlich erfolgter Flächenübertragung herangezogen.

Nähere Infos zur Identifizierung der Herkunftsbetriebsnummer bzw.

Änderungen der ZA sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Hinweis: Ab dem Antragsjahr 2019 haben alle ZA den gleichen Wert!

6) Spezialfälle

Falls es sich um eines der folgenden Flächenprobleme handelt, muss dies am Formblatt angegeben werden:

Es muss bei jedem Spezialfall eine genaue Sachverhaltsdarstellung übermittelt werden.

Übertragung mit verzögerter Wirkung (Fläche wurde bereits im Vorjahr übertragen)

o Nachweise: z.B. Pacht/Kaufvertrag etc.

Kommassierung

o Nachweise: Kommassierungsunterlagen (z.B. Änderungsausweis der Agrarbezirksbehörde)

Tauschflächen

o Nachweise: Tauschflächengegenüberstellung

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