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Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn Nr. 61 (A 61), Abschnitt A, zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und dem Autobahnkreuz Mutterstadt von ca. Bau-km 351+318 bis Bau-km 364+800 in den Gemeinden Heßheim, Beindersheim, Fran- kenthal, Lambsheim, Maxdorf, Ludwigshafen, Fußgönheim, Mutterstadt und Limburgerhof
-Anhörungsverfahren-
1. Es ist beabsichtigt, die im o.a. Planfeststellungsverfahren rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.
2. Der Erörterungstermin beginnt
am Mittwoch, den 23. Oktober 2013, um 10 Uhr
im Bürgerhaus Fußgönheim, Hauptstraße 62, 67136 Fußgönheim.
3. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmäch- tigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aus- bleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren nach Durchführung des Erörterungster- mins beendet ist.
4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kos- ten werden nicht erstattet.
5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Ludwigshafen, 24.09.2013
gez. Dillinger
(Unterschrift)