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G zum Abk. Zuständigkeit Aufgaben Strafvollzug

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Gesetz

zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit

der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder

Vom 17. Januar 1992

Der Sächsische Landtag hat am 19. Dezember 1991 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Zustimmung zum Abkommen

1Dem am 6. Juni 1991 unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder stimmt der Sächsische Landtag zu. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Inkrafttreten

1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 17. Januar 1992 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann

G zum Abk. Zuständigkeit Aufgaben Strafvollzug

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 22.01.1992 Seite 1 von 1

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