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Erklärung des Zuwendungsempfängers zum Vorsteuerabzug
Hiermit wird bestätigt, dass wir im Rahmen von Projekten, die aus Zuwendungen des ESF finanziert sind, in der Regel zum Vorsteuerabzug
berechtigt nicht berechtigt
sind und dies entsprechend bei der Kalkulation der Kosten im Finanzplan berücksichtigen.
Uns ist bekannt, dass dies im Zweifel von Maßnahme zu Maßnahme unterschiedlich bewertet werden muss.
Uns ist bekannt, dass die Berechtigung zum Vorsteuerabzug von den gesetzlichen Voraussetzungen § 15 UStG abhängig ist und nicht notwendigerweise gleichbedeutend mit der tatsächlichen Inanspruchnahme von Vorsteuer-Beträgen ist. Ferner ist uns bekannt, dass die Berechtigung zum Vorsteuerabzug individuell für das jeweilige Projekt geprüft werden muss.
Die vorstehenden Angaben sind subventionserheblich i. S. v. §264 des Strafgesetzbuches (StGB). Sofern sich zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. nach einer steuerlichen Betriebsprüfung) herausstellen sollte, dass entgegen der Angabe in dieser Erklärung eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug gegeben ist, werden wir dies gemäß § 3 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetzt – SubvG) der für die Erteilung des Zuwendungsbescheids zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.
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Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel
ET_Vorsteuerabzug_Erklaerung_V2_1_171207 Seite 1 / 1