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Erklärung zum Mindestlohn, Version 4 gültig ab 20.08.2020

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Erklärung des Zuwendungsempfängers zum Mindestlohn

Hiermit wird bestätigt,

 dass allen Beschäftigten des Zuwendungsempfängers mindestens ein Mindestlohn gemäß § 9 des Mindestlohngesetzes für das Land Bremen in der jeweils gültigen Fassung gezahlt wird.

 dass die Verpflichtung zur Zahlung des Landesmindestlohnes auch dann eingehalten wird, wenn aufgrund einer Ausnahmeregelung des Mindestlohngesetztes des Bundes (MiLoG) keine Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nach dem MiLoG

besteht (siehe BAP-Informationsblatt Mindestlohn).

Mir ist bekannt, dass die vorstehenden Angaben subventionserheblich i.S.v. § 264 StGB i.V.m. § 3 Subventionsgesetz sind.

Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel

Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

Ich falle unter den Anwendungsbereich der fünften Verordnung über zwingende Arbeits- bedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 27.03.2019 (BAnz AT 29.03.2019 V1) auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), weil mein Betrieb oder die maßgebliche selbstständige Betriebsabteilung diese Leistungen überwiegend durchführt und keine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 35 Abs. 1 S. 1 SGB IX ist.

ja nein

Sofern und solange ich verpflichtet bin, diese Verordnung anzuwenden, werde ich die in der Anlage zu § 1 dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 in der jeweils gültigen Fassung während des Bewilligungszeitraums einer Zuwendung erfüllen.

Entsteht oder entfällt diese Verpflichtung während des Bewilligungszeitraums einer Zuwendung, werde ich den Zuwendungsgeber unverzüglich schriftlich darüber informieren.

Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel

ET_Erklaerung_Mindestlohn_V4_4_200220 Seite 1 / 1

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