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Antrag - Mindestlohn- und andere Erklärung

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Academic year: 2022

Aktie "Antrag - Mindestlohn- und andere Erklärung"

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Anlage 1 zum EU Finanzantrag

Erklärungen

1. Der Antragsteller erklärt,

a) dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde; als Vorhabenbeginn ist

grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten,

b) dass er für das beantragte Projekt zum Vorsteuerabzug berechtigt ist nicht berechtigt ist und dies bei den Ausgaben berücksichtigt hat,

c) dass die in diesem Antrag (einschl. Antragsunterlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind,

2. Nach dem am 01. September 2012 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetz gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die Gemeinden Bremen und

Bremerhaven sowie Einrichtungen im Sinne von § 4 Landesmindestlohngesetz Zuwendungen gem. § 23 LHO nur, wenn sich die Empfänger/innen verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens den festgelegten Mindestlohn – zurzeit ein Entgelt von 8,50 € (brutto) pro Stunde - zu zahlen. Dementsprechend verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens ein Entgelt von 8,50 € (brutto) je Zeitstunde – zu zahlen.

Soweit zutreffend: In meinem/unserem Unternehmen kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, und zwar:      

3. Mir/uns ist die nach § 3 des Subventionsgesetzes bestehenden

Mitteilungsverpflichtungen bekannt; insbesondere werde(n) ich/wir jede Abweichung von den vorstehenden Angaben unverzüglich dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen mitteilen.

4. Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Antrag anzugebenden Tatsachen

subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind. Mir/uns ist weiterhin § 4 des Subventionsgesetzes vom 29.07.1976 (BGBl. I S. 2037) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer

Subvention oder eines Subventionsvorteiles unerheblich sind. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgebend ist.

5. Mir/uns ist bekannt, dass auf die Gewährung einer Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht.

6. Mir/uns ist bekannt, dass die aus dem Antrag ersichtlichen Daten auf Datenträger gespeichert und für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle verwendet werden.

Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel

EU_Antrag_Anlage1_V3_1_140124

Referenzen

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