Zuwendungsempfänge r
Anschrift
Erklärung des Zuwendungsempfängers zum Vorsteuerabzug
Hiermit wird bestätigt, dass wir im Rahmen von Maßnahmen, die aus Zuwendungen des ESF finanziert sind, in der Regel zum Vorsteuerabzug
berechtigt nicht berechtigt
sind und dies entsprechend bei der Kalkulation der Kosten im Finanzplan berücksichtigen.
Uns ist bekannt, dass dies im Zweifel von Maßnahme zu Maßnahme unterschiedlich bewertet werden muss. Wir werden die Vorsteuerabzugsberechtigung daher für jede Maßnahme im Zuge der Antragstellung gesondert prüfen und dort entsprechende Angaben machen.
Uns ist bekannt, dass die vorstehenden Angaben subventionserheblich i.S.v. § 264 StGB i.V.m. § 3 Subventionsgesetz sind.
Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel
tempfile_1014.docx