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116 DIE PTA IN DER APOTHEKE | September 2017 | www.diepta.de

M

Bei pädiatri-

schen Kapseln handelt es sich im galenischen Sinne um abgeteilte Pulver, denn die Eltern öffnen zu Hause die Kapseln und verab-

reichen den Inhalt mit Nah rung oder in Flüssigkeit. Die Kapsel- hülle fungiert hier nur als Pri- märpackmittel. Häufi g rezep- tierte Wirkstoffe sind zum Beispiel Hydrochlorothiazid, Spironolacton, Acetylsalicyl-

säure, Propranolol und Gluko- kortikoide.

Die besondere Herausforde- rung besteht darin die in der Regel kleinen Wirkstoff men gen homogen mit der viel größeren Menge an Füllmittel zu mi-

schen und diesen Ansatz an- schließend gleichmäßig in die Kapselunterhälft en zu verteilen.

Obwohl aus pharmazeutischen Gründen die Herstellung vor- zugsweise aus Rezeptursubs- tanz erfolgen sollte, wird in der Praxis wegen der besseren und schnelleren Verfügbarkeit oft ein entsprechendes Fertigarz- neimittel in Tablettenform ver- arbeitet. Man greift dabei auf niedrig dosierte Präparate zu- rück und mörsert mehr Tablet- ten als eigentlich benötigt, um erlaubte Gehaltsschwankungen des Fertigarzneimittels aus- zugleichen. Als Füllmittel soll möglichst ein in der Tablette bereits enthaltener Hilfsstoff verwendet werden. Neben Lak- tose-Monohydrat kommt auch Mannitol (mit 0,5% Aerosil®

NRF S.38) häufi g zum Einsatz.

Die Abfüllung erfolgt meist in Hartgelatine-Steckkapseln der Größe eins. Diese Größe ist so- wohl gut zu befüllen als auch später von den Eltern beim Ent- leeren gut zu handhaben. Kun- dentipp zum Öff nen: Kapsel zur Verdichtung des Inhalts mit dem Kapselboden auf eine feste Unterlage tippen. Kapselboden mit zwei Fingern leicht zusam- mendrücken und das Kapsel- oberteil mit der zweiten Hand unter Drehen abheben.

Herstellungsmethoden Als Herstellungsmethode fi n- det man neben der üblichen Mess zylinder- (Kalibrier-) und Ergänzungsmethode die im DAC-NRF beschriebene mas- senbezogene Herstellungsweise, durch die man sich unter an- derem eine Verringerung von Wirkstoff verlusten erhofft . Zur- zeit wird diese Methode aber nur bei der Verwendung von reinem, möglichst mikronisier- tem Wirkstoff empfohlen. Wer- den Tabletten als Wirkstoffl ie- ferant eingesetzt, soll wie bis her auf volumenkalibrierte Herstel-

© UsedomCards.de / fotolia.com

Kapselrezepturen für Kinder werden relativ häufi g verordnet, wenn

es für diese Patientengruppe keine geeigneten Fertig arzneimittel gibt.

Die PTA ist hier vor eine anspruchsvolle Aufgabe gestellt.

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PRAXIS GALENIK

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lungsverfahren zurückgegriff en werden. Da bei diesen Verfah- ren erhebliche Wirkstoffver- luste durch Staub und Adsorp- tion an Gerätschaft en auft reten, sind Produktionszuschläge von fünf Prozent laut DAC-NRF praktisch immer zu empfehlen und in Höhe von zehn Prozent plausibel. Letztendlich muss jede Apotheke für sich entschei- den, welche Art der Herstellung sie wählen möchte.

Beim Befüllen der Kapselunter- hälft en soll das Füllgut streifen- weise zwischen die Lochreihen des Kapselfüllbretts aufgebracht werden - quasi spargelbeetartig.

Mit der längeren, geraden Seite eines annähernd senkrecht ge- haltenen Kartenblatts wird das Pulver in die Kapselunterhälf- ten geschoben, sodass zum

Schluss alle Kapseln plan be füllt sind.

Zur Qualitätskontrolle (Inpro- zessprüfung) der Kapseln be- schreibt das DAC-NRF im Ka- pitel I.9.3.1 in Anlehnung an das europäische Arzneibuch eine nicht zerstörende Prüfung auf Gleichförmigkeit der Masse (Ph.Eur.2.9.5). Dazu werden alle Kapseln gewogen und die Gesamtmasse durch die Kap- selanzahl geteilt (= Durch- schnittsmasse). Ein Fünft el der zufällig ausgewählten Kapseln wird einzeln gewogen und die jeweilige prozentuale Abwei- chung von der Durchschnitts- masse errechnet. Zehn Prozent dieser Kapseln dürfen um mehr als zehn Prozent vom Durch- schnittswert abweichen, aber keine um mehr als 15 Prozent

(Kriterium 1). Ist dies nicht der Fall, werden auch die restlichen Kapseln einzeln gewogen. Die daraus errechnete relative Stan- dardabweichung darf nicht grö- ßer als fünf Prozent sein und keine Kapsel darf um mehr als 20 Prozent vom Durchschnitts- wert abweichen (Kriterium 2).

Die abgabefertigen Kapseln dürfen nicht verformt sein und müssen weitgehend frei von an- haft enden Pulverteilchen sein.

Werden für ein Kind mehrere Wirkstoff e in Kapselform ver- ordnet, ist es aus Gründen der Arzneimittelsicherheit sinnvoll verschiedenfarbige Kapselhül- len zu verwenden, sodass auch für die Eltern die verschiedenen Wirkstoffe zu unterscheiden sind. Außerdem sollte bei dem gleichen Patienten für den je-

weiligen Wirkstoff immer die gleiche Kapselfarbe verwendet werden. Die Abgabe erfolgt in einem Weithalsglas, einer Schraubdeckeldose oder einer Kapselbox mit kindersicherem Verschluss, was bei Geschwis- terkindern im Haushalt unbe- dingt zu empfehlen ist.

Im DAC-NRF fi ndet sich bei den Rezepturhinweisen unter dem Stichwort „Kapseln“ bezie- hungsweise „Kapseln für die pädiatrische Anwendung“ und im Kapitel I.9. der Allgemeinen Hinweise eine ausführliche Darstellung der gesamten Th e- matik. ■

Christa Schuchmann, Apothekerin

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