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Handwerk gibt Gas bei der Ausbildung

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Academic year: 2022

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DATENSCHUTZ

Kritik an

praxisuntauglichen Regeln

ERBSCHAFTSTEUER

Betrieben droht Nachzahlung

G44878Foto:©VeitRoesler

Handwerk

gibt Gas bei der Ausbildung

Unternehmen sichern sich frühzeitig Nachwuchs

02

21

HANDWERKSKAMMER COTTBUS

HANDWERK IN BRANDENBURG

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Handwerk kocht

mit Sterneköchin Julia Komp – die neuen Folgen!

Jetzt anschauen auf dem

Handwerksblatt-YouTube-Channel

FOLGT

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© Marvin Evkuran

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Editorial DHB 02.2021

S3

DHB 02.2021 hwk-cottbus.de

»Die nächsten Jahre werden eine große Herausforderung für uns alle. Umso mehr

brauchen wir eine starke Interessenvertretung.«

Foto:©FotoGoethe

2 0 2 1 I S T WA H L J A H R

Liebe Handwerkskolleginnen und Handwerkskollegen, es ist immer besser, die Dinge selbst zu gestalten, anstatt sie anderen zu überlassen. Diese Philosophie spielt in vielen Lebensbereichen eine zentrale Rolle. So auch im Handwerk. Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Politik. Sie bietet umfangreiche Dienstleistungen von der Berufs- und Meisterausbildung bis hin zur Betriebsberatung an. Das Besondere ist, dass sie sich selbst verwaltet.

Handwerkerinnen und Handwerker können sich in den Gremien selbst einbringen und so die Ausrichtung der Handwerkskammer maßgeblich mitbestimmen. Diese Teil- habe gilt sowohl für Betriebsinhaberinnen und -inhaber als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und ist in der Form einmalig in Deutschland.

Nur wer sich einbringt, kann etwas verändern. Das Engage- mentkostetaufdereinenSeitevielZeitundHingabe.Aufder anderenSeiteaberhatmandieMöglichkeit,dieGeschickedes südbrandenburgischen Handwerks mitzubestimmen.

Die Vollversammlung (VV) der HWK Cottbus ist das oberste Gremium. Sie entscheidet zum Beispiel über den Haushalt der Kammer, erlässt Vorschriften über die Berufsaus- bildung, Fortbildungen usw. Von diesen Entscheidungen profitiert letztlich das eigene Unternehmen. Auch darauf kommt es bei der ehrenamtlichen Arbeit an. Im Mittelpunkt aller Anstrengungen stehen die Handwerksbetriebe. So soll es auch in Zukunft bleiben.

Die nächsten Jahre werden eine große Herausforderung. Die Folgen der Corona-Pandemie sind noch nicht abzuschätzen.

Die Lausitz befindet sich im Strukturwandel, der nördliche TeilunseresKammerbezirkshatWachstumsschmerzen.Umso mehr brauchen die Handwerkerinnen und Handwerker eine starke Handwerkskammer mit einer starken Vollversamm- lung, einem starken Vorstand und starken Ausschüssen.

2021 ist Wahljahr. Nehmen Sie Ihr Recht auf Mitbestimmung aktiv war. Alle Infos finden Sie unter:hwk-cottbus.de/wahlen21

I H R P E T E R D R E I S S I G

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Friseure dürfen seit 1. März arbeiten.

Kosmetiker und Einzelhändler kämpfen noch um eine Perspektive.

Unternehmen machen bei der Ausbildung Nägel mit Köpfen.

So wie bei der Firma Schlieper.

Dort unterschrieb Max Herrgesell einen Lehrvertrag.

Foto:©privat Foto:©privat

Bei der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes hofft das Handwerk auf mehr Anwenderfreundlichkeit und nennt notwendige Verbesserungen.

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Foto:©iStock /FrankRams

pott

S 7

6 S

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DHB 02.2021 hwk-cottbus.de

Inhalt DHB 02.2021

Wir sind der Versicherungs- partner fürs Handwerk.

Mehr Infos unter www.signal-iduna.de

K A M M E R R E P O RT

6 Handwerk vs. Verwaltung 8 Workshops für Handwerker 9 Friseure ja, Kosmetiker nein 10 Auf Augenhöhe mit Wissenschaft 12 Lehrvertrag-Online nutzen

13 Workshops für Handwerker 14 Informationen zum Beitrag

P O L I T I K

16 Datenschutz?

Ja, aber praxistauglich!

21 Familienbetrieben droht Erbschaftsteuer

22 Kritik an der Mehrwegpflicht 23 Abgesagt: Auch 2021

gibt es keine IHM

24 Corona: Für Mitarbeiter besteht keine Impfpflicht 26 Technik braucht Fachwissen 28 Meldungen

B E T R I E B

30 Corona-Bonus verlängert 32 Agiles Arbeiten

34 Mit der mobilen Internetseite fit für die Zukunft

40 IT-Grundschutz für Handwerksbetriebe

PA N O R A M A

41 Schaufenster

K A M M E R R E P O RT

47 KSC feierte Silbernes 48 So sehen Sieger aus 50 CO2-Mehrkostenrechner 51 Weiterbildungen

des Monats 52 Betriebsbörse

sucht Nachfolger 53 Wir gratulieren

54 Erfolgreiche Frauen im Handwerk

56 Berufsschullehrer dringend gesucht 58 Impressum

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Dachdeckerei bemängelt

Vorgehen der öffentlichen Hand

DIE KARL THINIUS DACHBAU GMBH AUS LEBUSA IST BISLANG GUT DURCH DIE CORONA-

PANDEMIE GEKOMMEN. DENNOCH MACHT MAN SICH SORGEN, WAS DIE FINANZIELLE RELATION VOM ÖFFENTLICHEN DIENST UND FREIER WIRTSCHAFT ANBELANGT.

W

irtschaftsingenieurin Jana Thinius führt den Hand- werksbetrieb, bei dem insgesamt neun Frauen und Männer in Lohn und Brot stehen. Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, bis Mitte des Jahres reicht der Vor- lauf. Gearbeitet wird für Privatkunden und die öffentliche Hand. Eigentlich ist alles gut, könnte man meinen. Doch dem ist nicht ganz so.

Die Corona-Pandemie geht auch nicht spurlos am Bauunternehmen vorbei. Einige Tausend Euro betrugen im letzten Jahr die Mehrkosten für Hygienemaßnahmen, Mitarbeiter fuhren mit ihren Privatautos auf Baustellen, weil sonst das Abstandsgebot in den Firmenfahrzeugen nicht eingehalten werden konnte. Die Kosten wurden den Beschäftigten erstattet. Hinzu kamen Ausgaben für Desinfektionsmittel, Schutzmasken usw. „Bei Aufträgen, die wir

schon in der Tasche hatten, haben wir diese Kosten nicht nachträglich auf den Kunden um- gelegt“, sagt Jana Thinius. Das schmälerte den Gewinn. In dem 1966 gegründeten Betrieb aber ist es seit jeher Philosophie, fair mit den Kun- den umzugehen.Dann jedoch kam die Meldung, dass eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung an die Mitarbeiter geleistet werden kann. „Et- liche Ämter, Gemeinden und sonstige Behörden waren die Ersten, die so eine Zahlung geleistet haben“, sagt Jana Thinius. Das Geld wurde den städtischen Haushalten entnommen. „Andere kommunale Ausgaben wurden mit dem Verweis auf knappe Kassen hingegen abgelehnt“, be- richtet sie aus eigener Erfahrung und befürch- tet, dass Investitionen mangels Geld in Zukunft zurückgefahren werden. Es geht Jana Thinius nicht darum, ob Verwaltungsmitarbeiter das Geld verdient haben oder nicht. Es setzte aber Handwerksbetriebe „unter Druck“. Deren Mit- arbeiter kamen nach DHB-Recherchen auf die

Unternehmer zu und wollten auch den Bonus haben. Doch die Eigenkapitaldecke ist nicht in jedem Handwerksbetrieb so üppig bestückt.

Im Januar bekamen die Mitarbeiter der Karl Thinius Dachbau GmbH einen Zuschuss zum Lohn gezahlt.

Die Unternehmerin befürchtet, dass die Re- lation zwischen Verwaltung und freier Wirt- schaft völlig verloren geht. Schon heute sind Behörden auf allen Ebenen ein großer Wett- bewerber um Fachkräfte. Auch im Umfeld von Jana Thinius arbeiten viele in Verwaltungen.

Geregelte Arbeitszeit, pünktliche Lohnzahlung, guter Verdienst: Da ist es als Handwerksbetrieb nicht leicht, gegenzuhalten. „Wir aber haben das gesamte Jahr durchgearbeitet“, sagt die Geschäftsführerin und wünscht sich künftig ein bisschen mehr Wertschätzung für ihre Branche. Denn das würde auch im Werben um gute Mitarbeiter helfen. Michel Havasi

Rund 500 freie Lehrstellen sind bei der Handwerkskam- mer Cottbus (HWK) gemeldet. Das Dentallabor Matthias Gürtler hat schon Nägel mit Köpfen gemacht und drei Schulabgängerinnen mit Lehrverträgen ausgestattet.

Sarina Habich, Eileen Prey und Saskia Katzschke (v. l.) arbeiten beim Zahntechnikermeister in Ruhland. „Die drei Frauen haben mich im Praktikum überzeugt. Ich wollte die Chance nicht vergeben, Bewerber mit diesen guten Noten und der Einstellung zum Beruf auszubilden.“

Mit verschiedenen Aktionen wirbt die HWK für eine Aus- bildung im Handwerk. Melden Sie uns ihre freie Stellen.

T 0355 7835-444, kontakt@hwk-cottbus.de

MELDEN SIE LEHRSTELLEN

Foto:©VeitRösler

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DHB 02.2021 hwk-cottbus.de

Kammerreport DHB 02.2021

S7

Text:Michel Havasi

B

ei europäischen Wettbewerben in Belgien oder Finnland hat der 38-Jährige etliche Auszeich- nungen abgeräumt. Ein besonderes Event ist die „Power Truck Show“. Die ist nicht nur Finnlands größ- te Truckshow mit angegliederter Nutzfahrzeugmesse, sondern auch gleichzeitig das nördlichste Truckfestival Europas. Härmä liegt rund 400 Kilometer nördlich der finnischen Hauptstadt Helsinki. Dort ist die Crème de la Crème vertreten. Und Markus Niedergesäß gehört dazu.

„Schon die Ankunft ist der helle Wahnsinn“, schildert der Lausitzer. Fotografen und Videoteams empfangen jeden einzelnen Truck und begleiten ihn auf dem Weg nach Här- mä. Er hat mit einem roten Truck „Rockabilly“ den 2. Platz erreicht. „Lass uns die Straße rocken“ ist das Motto des fahrenden Gemäldes. Als einziger deutscher Aussteller bekommt Markus Niedergesäß jedes Jahr einen separa- ten, größeren Ausstellungsplatz. In der Szene ist das ein Zeichen der Anerkennung.

KEINE GRENZEN

„Wir bearbeiten jeden Auftrag so, als wäre es unser eigener Truck“, beschreibt der Fahrzeuglackierer. Zu den Kunden zählen Spediteure, die Werbung für Niedergesäß in ganz Europa machen. Daraus und aus der Szene akquiriert er Aufträge. Das Geschäft in der Cottbuser Werkstatt läuft derzeit sehr gut. „Wir haben Mitarbeiter, auf die wir uns zu 100 Prozent verlassen können.“ Neben den großen Lkw werden auch Autos, Werbeschilder, Möbel usw. lackiert oder wiederaufbereitet. Grenzen gibt es keine.

Schon in der Schule interessierte sich Markus Niederge- säß fürs Zeichnen und Gestalten. Im 1987 gegründeten Familienbetrieb seines Vaters, Autolackierermeister Pe- ter Niedergesäß, schloss er eine Lehre als Bürokaufmann ab und sattelte später aufgrund seiner Leidenschaft

Lausitzer Lackkünstler erobert Europa

WAS DURCH DIE HÄNDE VON MARKUS NIEDERGESÄSS GEHT,

IST EINZIGARTIG. DER AIRBRUSHER VERPASST LKWS INDIVIDUELLE LACKIERUNGEN. DIE 40-TONNER SIND ROLLENDE KUNSTWERKE.

Eine

Bildergalerie mit Arbeiten von Markus Niedergesäß finden Sie im Inter- net der Handwerks- kammer unter:

hwk-cottbus.de/lackkunst auf Fahrzeuglackierer um. Danach verfeinerte er seine

zeichnerische Begabung, besuchte Zeichenkurse unter anderem bei Walter Maurer und BMW-Designer Wolfgang Seehaus in München.

NACHWUCHS- UND FACHKR ÄF TE GESUCHT In ein paar Wochen besucht er die Meisterschule. Ziel ist, eines Tages das Familienunternehmen zu übernehmen und in eine erfolgreiche Zukunft zu führen. Dazu gehören auch Lehrlinge und Fachkräfte. Bei der Bewerbung freier Stellen geht er gern neue Wege. So wurde unlängst ein 360-Grad-Film im Unternehmen gedreht, um die freien Stellen schmackhaft zu machen. „Wir suchen derzeit einen Auszubildenden für die Fachrichtung Fahrzeugla- ckierer sowie Gesellen, die unser Team unterstützen“, sagt Markus Niedergesäß. Bewerbungen sind gern will- kommen.

Die Arbeiten von Markus Niedergesäß sind rollende Gemälde. Der Fahrzeuglackierer verpasst Lkw ein ganz besonderes Aussehen.

Markus Niedergesäß

Foto:©UnternehmenNiedergesäß

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Viele Unternehmer erhalten Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von ihrem Steuerberater, nutzen diese häufig aber nicht. Dabei ist die BWA eine wertvolle Informationsquelle: Sie gibt Auskunft über die wirtschaft- liche Lage und die Leistungsfähigkeit des Betriebes. Somit ist sie ein effi- zientes Kontroll- und Steuerungsinstrument. Auch Banken fordern aktuelles und verlässliches Zahlenmaterial, bevor sie eine Kreditzusage erteilen.

In einem Workshop geht es darum, wie mithilfe der Digitalisierung tages- aktuelle, jederzeit online verfügbare Auswertungen für die Unternehmens- steuerung genutzt werden können. Der Vortrag verdeutlicht zudem den engen Zusammenhang zwischen Prozessoptimierung und Digitalisierung im Rechnungswesen: Wird der Belegfluss durch das Einscannen von Papier- dokumenten und den Austausch elektronischer Dokumente beschleunigt, können die Daten schneller für aussagekräftige, online jederzeit verfügbare Auswertungen bereitgestellt werden. Dabei verändert die Digitalisierung auch die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer und Steuerberater.

Zielgruppe:

Der Vortrag richtet sich an bilanzierende Unternehmer und Entscheider, die die Möglichkeiten der betriebswirtschaftlichen Auswertungen kennen- lernen und für die Unternehmenssteuerung nutzen möchten.

Anmeldung

Christina Lukas T 0355/7835-153 lukas@hwk-cottbus.de

ONLINE ELTERN-CAFÉ Die Handwerkskammer Cottbus unterstützt Eltern bei der Berufswahl ihrer Kinder. Dazu gibt es eine Online-Veranstaltung.

Themenschwerpunkte:

- Welcher Beruf passt zu mir (meinem Kind)?

- Ausbildung oder Studium?

- Können wir uns das finanziell leisten?

- Bewerbung und Bewerbungsfristen.

Wann:10. März, 17 bis 19 Uhr Was:Online-Seminar

Anmeldung

Christina Lukas, T 0355/7835-153 lukas@hwk-cottbus.de

NOTFALLORDNER

Wann:18. März, 17 bis 19 Uhr

Wo:Außenstelle Königs Wusterhausen, Cottbuser Straße 53a,

15711 Königs Wusterhausen Referent:Stefan Weimann, DATEV eG

Viele Unternehmer sind auf Unfälle, krank- heitsbedingte Ausfälle oder plötzliche Todes- fälle nicht ausreichend vorbereitet. Dadurch geraten Betriebsabläufe ins Stocken, Rech- nungen können nicht bezahlt und Lieferanten nicht beauftragt werden. Die Existenz des Unternehmens und die Arbeitsplätze sind in solchen Fällen gefährdet. Die Handwerks- kammer Cottbus informiert zu Vorsorgemaß- nahmen, Verfügungen und Vollmachten sowie zum Einsatz eines geeigneten Notfallordners.

Wann:23. März, 10 bis 11.30 Uhr Wo:Online-Veranstaltung

Anmeldung

Christina Lukas T 0355/7835-153 lukas@hwk-cottbus.de A K T I O N E N , S E M I N A R E & B E R AT U N G

Foto:©DusanPetkovic/shutterstock

ANMELDEN!

CONTROLLING

Fotofizkes/shutterstock

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DHB 02.2021 hwk-cottbus.de

Kammerreport DHB 02.2021

S9 NACHRUF – HANDWERK VERLIERT PERSÖNLICHKEIT HANDWERKSORDNUNG

NEUEINTRAGUNGEN BEI FLIESENLEGERN GESUNKEN Die zum 14. Februar 2020 wieder eingeführ- te Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk hat dazu geführt, dass sich die Zahl der Neueintragungen in Südbrandenburg halbiert hat. Das geht aus den Statistiken der Handwerkskammer Cottbus hervor.

Demnach trugen sich in 2018 46 Betriebe in diesem Gewerk neu ein, 2019 waren es 58, im Jahr 2020 dann nur noch 27. Insgesamt gab es Ende 2020 633 eingetragene Fliesen- legerunternehmen.

12 von 52 Gewerken wurden im letzten Jahr rückvermeistert. In den anderen Gewerken ist der Rückgang nicht so groß.

Mit ihm hat das Südbrandenburger Handwerk eine Persönlichkeit verloren, die sich mehr als drei Jahrzehnte beispielhaft für das Handwerk einsetzte.

Er war Obermeister seiner Berufsgruppe und gestaltete engagiert die Umgestaltung der Handwerkskammer in den Jahren 1989 und 1990 mit. Seit Februar 1990 war er Mitglied des Vorstandes und in den Jahren 1991 bis 1996 Vizepräsident der Handwerkskammer Cottbus.

Hans-Lothar Kerk sah sich über das Handwerk hinaus

Friseure dürfen seit dem 1. März wieder öffnen.

Kosmetiker, Autohäuser, Maßschneider hingegen müssen so lange warten, bis die Inzidenz stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Das waren Ergeb- nisse des Corona-Bund- Länder-Gipfels Mitte Februar.

Die Enttäuschung bei Kosmetikern ist sehr groß. Die Schließung sei nicht mehr zu verstehen,

sagte Mandy Rechenberger, Inhaberin von

„angel face beauty and nails Meisterbe- trieb“ und Obermeisterin der Kosmetiker- Innung. „So kann es nicht mehr weiterge- hen. Wir brauchen endlich eine Perspektive für unseren Berufsstand. Ich hatte die Hoffnung, dass wenigstens Teilöffnungen für die Bereiche Maniküre und Augenpflege ermöglicht werden. Wir tragen Schutzhand- schuhe, FFP2-Masken, darüber noch ein

Visier. Bei der Maniküre arbeite ich hinter einer Plexiglasscheibe, bei der Augenbrauenpflege trägt die Kundin selbst eine FFP2-Maske. Ich behandle nur eine Kundin pro Stunde, desinfiziere, danach jede Oberfläche und lüfte den Laden. Bei uns kann man sich nicht infizieren.“

Das Verständnis schwin- det auch bei der Mittel- standsinitiative Cottbus.

Seit Wochen kämpft sie mit Unterstützung der Handwerkskammer darum, dass Geschäfte und Betriebe wieder öffnen dürfen. „Wir brauchen einen Plan, mit dem Virus zu leben“, sagt Autohausbe- sitzer Thomas Knott. „Es ist bereits 5 nach 12“, ergänzt Unternehmer Matthias Schulze.

Die beiden sind die Hauptinitiatoren des Mittelstand-Bündnisses. Für ihre Forderun- gen wollen sie weiter kämpfen.

hwk-cottbus.de/mittelstand

WECHSELBAD DER GEFÜHLE

Profis für Ihr schönes Zuhause

So, liebe Leserinnen und Le- ser. Beginnen wir diesen Artikel doch einfach mal mit Ihnen. Ge- nauer gesagt, mit Ihrem Zuhau- se. Sind Sie hier noch 100 Pro- zent zufrieden? Oder wäre (end- lich :-)) wieder einmal Zeit für eine Frischekur?

Sie sagen: Eine gute Idee! Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig. Denn ganz unter uns:

„Raufaser“ und „Do it yourself“

machen nicht wirklich happy.

Aber zum Glück gibt’s ja die Profis der Maler- und Lackie- rerinnung Cottbus. „Die Mög- lichkeiten mit innovativen Ma- terialien und speziellen Verar- beitungen sind heutzutage rie- sengroß. Speziell in den letzten Jahren ist die Entwicklung hier enorm fortgeschritten. Des- halb ist mein guter Rat, bei Ma- ler- und Lackierarbeiten im-

mer auf die Profis zu setzen“, bekräftigt Innungsobermeister Jürgen Gehrmann und gibt ein Beispiel: „Moderne Tapeten bei- spielsweise mit ihren verschie- denen Klebetechniken sind oft äußert empfindlich und müssen professionell verarbeitet wer- den. Das A und O ist dabei zu- dem eine professionelle Vorar- beit. Nur so kann man sich lange Zeit über einzigartig schöne Er- gebnisse freuen.“

DenGrundsteinlegenMitglieds- unternehmen der Maler- und Lackiererinnung Cottbus da- bei schon im Vorfeld. Stichwort Vor-Ort-Beratung. „Die Licht- verhältnisse, die Größe eines Raumes und die Wirkung vor- handener Möbelstücke sind

wichtige Faktoren, die in die spätere Wandgestaltung einflie- ßen. Das garantiert letztlich das perfekte Ergebnis aus Meister- hand“, weiß der stellvertreten- de Innungsobermeister Uwe Woschech.

Nicht immer müssen es Tape- ten sein. Lehm- oder Baum- wollputz, Bambus oder Schilf-Schilf-Schilf gras oder Papyrus – so vieles ist möglich. Und das jederzeit! Jür-

gen Gehrmann schmunzelt: „In der Inneneinrichtung gibt es keinen klassischen Frühjahrs- putz. Wer sein Zuhause ver- schönern lassen möchte, macht es unabhängig von der Jahres- zeit.“ Und zum Glück gibt’s ja dafür die Profis der Maler- und Lackiererinnung Cottbus. Übri- gens auch, wenn es um Wärme- dämmung, Fassade oder Boden- belag u.v.m. geht … Vielfältige Möglichkeiten

Mitgliedsunternehmen der Maler- und Lackiererinnung Cottbus sind die kreativen Fachleute rund um die Wandgestaltung und mehr

Den auf ihrer Innungsfahne verewigten Sinnspruch leben die Mitglie- der der Maler- und Lackiererinnung. „Mit ihrer guten Arbeit gewin- nen sie die Gunst und Anerkennung ihrer Kunden. Erst wenn diese glücklich sind und viele Jahre Freude an den geleisteten Arbeiten haben, sind wir es auch“, so Innungsobermeister Jürgen Gehrmann.

„Kunst bringt Gunst“

AusbildungDer Handwerks- beruf bietet drei Fachrichtun- gen zur Auswahl. Die erste heißt

„Gestaltung und Instandhal- tung“: Wer sich dafür entschei- det, gestaltet Innenräume und Fassaden, verlegt Bodenbeläge und verschönert Wände mit ver- schiedenen Maltechniken, Ta- peten oder Dekorputzen.

Traditionsreich – aber immer noch up to date – kommt die Fachrichtung „Kirchenmalerei und Denkmalpflege“ daher.

Hier sanierst du wertvolle Fas- saden, Wandmalereien und Stuck sowie Einrichtungsgegen- stände und Plastiken – manch- mal kannst du sogar die alther- gebrachte Methode des Vergol- dens anwenden. Wer sich für die Fachrich- tung „Bauten- und Korrosions- schutz“ entscheidet, beschich- tet und imprägniert Oberflächen und führt Brandschutzmaßnah- men durch – vorwiegend zur Erhaltung moderner Gebäude

aus Beton, Stahl oder Metall. In diesem Beruf reicht es jedoch bei Weitem nicht aus, den Pinsel schwingen zu können. Unter- schiedliche Maltechniken und Materialkunde gehören zum notwendigen Know-how. Maler und Lackierer überneh- men Restaurierungsarbeiten ge- nauso wie Untergrundbehand- lungen. Dazu benötigst du eine große Portion Kreativität so- wie Sinn für Ästhetik und hoch- wertige Ausführung. Der Maler- beruf hat Zukunft: Gesellen im Maler- und Lackiererhandwerk können auch als Vorarbeiter tä- tig sein. Viele legen später ihre Meisterprüfung ab. Für Karrieretypen ist sogar ein Bachelor-Studium drin. Oder du wirst Techniker bzw. Restaura- tor im Malerhandwerk – rosige Aussichten also. Ausbildungsdauer: 3 Jahre Freie Lehrstellen unter: www.hwk-cottbus.de/lehrstelle

Dir kann es gar nicht zu bunt werden?

Dann fühlst du dich im Arbeitsgebiet von Malern und Lackierern sicher heimisch Innungs-„Ältester“.Ja,das

könnte man so sagen. Schließ- lich ist Uwe Woschech be- reits seit 32 Jahren dabei. „Zu DDR-Zeiten hieß es noch Be- rufsgruppe“, schmunzelt der Malermeister. Heute ist er stell- vertretender Innungsobermeis- ter. Und keine Frage, die Zeiten haben sich geändert. Natürlich auch in der Maler- und Lackie- rerinnung Cottbus. Aber eines

ist geblieben. „Wir lieben un- ser Handwerk, wir lieben unse- ren Beruf und sind stolz auf den Zusammenhalt in der Innung“, meint er.

Dem kann sich Innungsober- meister Jürgen Gehrmann nur anschließen: „Unsere Innungs- betriebe stehen für unschätzba- res Know-how, gelebtes Hand- werk und ein hohes Fachwis- sen.“ Einen nicht unerheblichen

Anteil hat daran natürlich die Innungsmitgliedschaft.Denn diese garantiert viele Vorteile.

Auf der einen Seite sind es etwa finanzielle Vergünstigungen bei Firmenwagen, Strom- und Gas- kosten, Arbeitskleidung oder Versicherung.Auf der anderen Seite ist es ein stetiger Informationsvor- sprung. „Neben einer kostenlo- sen Rechtsberatung profitieren unsere Mitgliedsunternehmen regelmäßig von aktuellen be- triebswirtschaftlichen, steuer- rechtlichen und Brancheninfor- mationen“, meint der Innungs- obermeister.

Nicht zu vergessen, der Zusam- menhalt innerhalb der Innung.

Denn im Bedarfsfall gibt’s Hil- fe schnell und unkompliziert.

„Geht beispielsweise Technik kaputt, genügt oft ein Anruf.

Dann hilft man sich unterein- ander“, sagt Uwe Woschech und ergänzt: „Ob Tapezieren, Wär-

medämmung, Korrosionsschutz oder Bodenbelag – unser Hand- werk ist überaus vielseitig. Das

macht es für junge Menschen ebenfalls zu einem attraktiven Ausbildungsberuf.“

VorgestelltMit ihren 16 regionalen Unternehmen und 7 Gastmitgliedern steht die Maler- und Lackiererinnung Cottbus für eine starke, solidarische Gemeinschaft. Ihre Mitglieder profitieren dabei in vielfältigster Weise.

Eine starke Gemeinschaft

→Der 10. Dezember 1895 ist das Gründungsdatum der „Maler- und Lackiererinnung Cottbus“. Das geht aus einer Eintragung im „Golde- nen Buch der Innung“ hervor.

→Der große Stolz der Innungsmitglieder ist das Fahnen-Original aus dem Jahr 1895. In diesem Jahr erhielt die Malerinnung eine Aufforderung vom Magistrat, sich zum 25-jährigen Jubiläum der Schlacht bei Sedan „ein festliches Geprä- ge“ zu verleihen. Noch heute ist das Original im Innungsbesitz. Eine neue Fahne wurde fei- erlich im Jahr 2000 geweiht.

→Großer Wert wird im Innungsbereich auf die Nachwuchsgewinnung gelegt. Neben der Ausbil- dung sind Innungsmitglieder auch in der Prüfungskommission aktiv.

→Die Maler- und Lackiererinnung ist Mitglied im Landesinnungsver- band Berlin-Brandenburg und im Unternehmerverband Branden- burg-Berlin e.V.

→Unternehmensvertreter, die mit ihrer Firma Mitglied in der Maler- und Lackiererinnung werden möchten, können gern bei den regel- mäßigen Treffen unverbindlich teilnehmen.

Wissenswertes kompakt

Die neue Fahne der Maler- und Lackiererinnung Cottbus wurde im Jahr 2000 feierlich geweiht. Foto: Handwerkskammer Cottbus

SERIE „UNSER HANDWERK. UNSERE LEIDENSCHAFT“

HEUTE: DIE MALER- UND LACKIERERINNUNG COTTBUS Innung ... gemeinsam sind wir stark!

Die Serie wird unterstützt von der:

Vorstand: Vorstand: V Jürgen Gehrmann (Innungsobermeister, Cottbus-Dissenchen) Uwe Woschech,Burg (Spreewald) Jörg Schombel,Burg (Spreewald) Frank Teige,Senftenberg Kai Lehmann,Cottbus Internet:www.malerinnung-cottbus.de Kontakt: Kreishandwerkerschaft Cottbus/Spree-Neiße Geschäftsführer Horst Teuscher Altmarkt 17, 03046 Cottbus Telefon: 0355-23485, Fax: 0355-790307 E-Mail: info@kh-cottbus.de Internet: kh-cb-spn.de Daten & Fakten

Jungen Menschen bietet das Maler- und Lackierer- handwerk viele Möglich- keiten in der Ausbildung und in der späteren Be- rufsperspektive.

Foto: Phovoir / shutterstock.com Die Mitgliedsunternehmen der Maler- und Lackiererinnung Cottbus sind startklar für die Umsetzung Ihres Verschönerungsprojektes, liebe Le- serinnen und Leser. Viele kompeten- te Ansprechpartner finden Sie im un- teren Bereich unserer heutigen Sonderveröffentlichung.

Foto: mihalec / shutterstock.com

Maler Meisterbetrieb GmbH Roland & Jürgen Gehrmann Rudolf-Diesel-Straße 12 03052 Cottbus-Dissenchen Telefon: 0355 – 72 93 523 info@maler-gehrmann.deg www.maler-gehrmann.deg Malerfachbetrieb Andreas Penk GmbH Zum Kahrener Sportplatz 3 03051 Cottbus Telefon: 0355 – 58 50 966 meistermaler@freenet.de www.meistermaler-penk.dep

Malermeister Uwe Woschech Am Waldrand 1 03096 Burg Telefon: 035603 - 336 uwe-woschech@t-online.de KLS GmbH Kai Lehmann Gubener Str. 50 03042 Cottbus Telefon: 0355 – 866 90 060 info@kls-profis.depr www.kls-profis.depr

Malermeisterin Dana Lehmann Schmellwitzer Str. 108 03044 Cottbus Telefon: 0355 – 47 60 990 MalerDanaLehmann@aol.com Malerfirma Laschke Dissenchener Turnstraße 52 03052 Cottbus Telefon: 0355 – 72 93 353 timo.laschke@web.de www.malerfima-laschke.de Maler Meisterbetrieb GmbHMalerei & Denkmalpflege PetrickMalerei & Denkmalpflege PetrickMalermeisterMalermeisterMalermeister Malermeisterin

Malermeister Jan Petrick Forster Str. 37 03149 Groß Schacksdorf - Simmersdorf Telefon: 035695 - 330 info@malermeister-petrick.dep www.malermeister-petrick.dep Malermeister Jörg Schombel Kirchweg 14 03096 Burg Telefon: 035603 - 297 maler.schombel@t-online.de www.malermeister-schombel.de

Die Maler- und Lackiererinnung Cottbus – vertreten durch:

INNUNGEN

SERIE IN WOCHENZEITUNG GESTARTET

Die Handwerkskammer Cottbus hat mit der Lausitzer Woche eine Serie gestartet, um die Innungen im Kammerbezirk vorzu- stellen. Den Auftakt machten die Maler- und Lackiererinnungen Cottbus und Finsterwalde.

Die Serie soll das In- teresse am Handwerk in der Öffentlichkeit wecken sowie für Nach- wuchs und Fachkräfte werben. In der dazu- passenden Rubrik werden das Berufsbild sowie freie Lehrstellen angeboten.

Das Produkt er- scheint im Printformat in der LR Woche, der LR Elbe-Elster und in der LR Elbe im dreiwöchi-

gen Rhythmus. Eine speziell eingerichtete Website greift alle Inhalte auf. So werden rund 237.000 Leser und rund 860.000 digi- tale Nutzer erreicht.

hwk-cottbus.de/innung

Foto:©privat

stets dem Gemeinwohl verpflichtet. Unermüdlich war er in vielen Ehrenämtern aktiv – bis zuletzt.

Unser tiefes Mitgefühl gilt der Familie, den Freunden und allen, die ihm verbunden waren. Im Namen des Vorstandes, der Vollversammlung und der Geschäfts- führung der Handwerkskammer Cottbus.

Peter Dreißig Knut Deutscher Präsident Hauptgeschäftsführer Wir trauern um den ehemaligen Vizepräsidenten

Herrn Ofenbauermeister Hans-Lothar Kerk

* 13. Juli 1942 † 03. Februar 2021

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„Wir entwickeln neue

Produkte und Technologien“

HANDWERKSBETRIEBE UND WISSENSCHAFTLER ARBEITEN IN DER LAUSITZ AM STRUKTURWANDEL.

Fotos:BTUCottbus-Senftenberg

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DHB 02.2021 hwk-cottbus.de

Kammerreport DHB 02.2021

S11

Das Interview führte:Michel Havasi

W

ährend andere reden, arbeitet Prof.

Dr.-Ing. Holger Seidlitz seit 2015 gemeinsam mit Lausitzer Unter- nehmen am Strukturwandel. Im Interview erklärt der Leichtbauspezialist der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg und Leiter des Forschungsbereichs „Polymermaterialien und Compo- site PYCO“ des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Polymerforschung IAP, wo die Chancen in der Zusam- menarbeit liegen.

DHB: Herr Prof. Seidlitz, dem polymerbasierten Leichtbau*

werden weltweit große Potenziale nachgesagt. Toray, der japanische Weltmarktführer im Bereich Leichtbau, rechnet in den kommenden Jahren mit großen Gewinnsprüngen.

Welche Branchen würden von der Anwendung dieser Werk- stoffe profitieren?

Seidlitz: Überall dort, wo es darum geht, Masse, Roh- und Kraftstoffe einzusparen, können Leichtbaustruk- turen mit Faser-Kunststoff-Verbunden eingesetzt werden. Kohlefaser zum Beispiel wiegt bei ähnlicher Festigkeit nur 1/8 so viel wie Stahl. Zudem ergeben sich aufgrund neuartiger flexibler Fertigungstechnologien enorme Gestaltungsspielräume. Die Anwendungsmög- lichkeiten sind äußerst vielfältig: Die Spanne reicht von leichten Windradflügeln über Kunststoff-Gerüst- bohlen bis hin zur Sanierung von Betonpumpschächten.

Die Hersteller von Schiffen und Fahrzeugen wiederum könnten auf Wasserstoffantriebe umrüsten. Dazu bie- ten beispielsweise endlosfaserverstärkte Leichtbau- Hochdruckbehälter besondere Vorteile.

DHB: Die gesamte Autoindustrie schwenkt aber zurzeit auf batteriebetriebene Elektroautos um …

Seidlitz: Das ist richtig. Ich sehe jedoch in der Batte- rietechnologie nicht die Zukunft, sondern eher eine Brückentechnologie. Die Umweltbilanz ist schlecht.

Noch immer werden seltene Erden für die Produktion der Zellen abgebaut. Für das Recycling der „giftigen“

Komponenten haben wir keine befriedigende Lösung.

Und auch bei den Reichweiten von Elektrofahrzeugen hakt es noch gewaltig. Hier ist Wasserstoff als Ener- gieträger zukünftig vielfach besser geeignet.

DHB: Sie entwickeln derzeit mit einem Handwerksbetrieb einen Hochdruckbehälter, der Wasserstoff speichern soll.

Wie können wir uns die Zusammenarbeit von Forschung und Wirtschaft vorstellen?

Seidlitz: Wir arbeiten bereits seit Jahren mit kleinen und mittelständischen Unternehmen aus der Lausitz zusammen. Am Anfang stehen eine Idee oder ein Pro- blem. Dann setzen wir uns gemeinsam hin und entwi- ckeln Lösungen. Das Ganze läuft immer auf Augenhöhe, wobei die Partner ihre jeweilige Expertise einbringen.

Wir können in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer- Forschungsbereich die gesamte produktorientierte Wertschöpfungskette abbilden. Ausgehend von der ersten Idee, über den Entwurf von Prototypen, bis hin zur fertigungstechnischen Umsetzung sind wir in der Lage, marktreife Produkte und Technologien zu liefern.

Ein derartiger Bündelungseffekt ist in der bundesdeut- schen Forschungslandschaft ein absolutes Alleinstel- lungsmerkmal.

DHB: Sie leisten Spitzenforschung, arbeiten aber in einer Halle, die ziemlich beengt ist. Vergleichbare Lehrstühle im Bundesgebiet haben Werkstätten zur Verfügung, die Mini- mum fünfmal so groß sind.

Seidlitz: Ja, das stimmt. Wir brauchen am BTU-Campus dringend eine bessere Infrastruktur. Wir erforschen neuartige Prozessketten und entwickeln Produkte bis zu den Prototypen. Das können wir nicht alles nur am Computer abbilden. Neben dem notwendigen Personal brauchen wir natürlich auch eine entsprechende An- lagenausstattung, die Platz und Know-how benötigt.

DHB: Sie hätten woanders bessere Bedingungen. Warum bleiben Sie in Cottbus?

Seidlitz: Ich habe in Guben mein Abitur gemacht, habe zunächst in Senftenberg studiert, bin dann nach Sach- sen gegangen und vor fünf Jahren zurückgekehrt. Ich bin mit der Region sehr verbunden und will hier etwas aufbauen. Die Zusammenarbeit mit den Unternehmen ist spannend und inspirierend. Ziel ist, hier eine Wirtschaft zu etablieren, die die neuen Leichtbautechnologien und Produkte in der Praxis anwendet. So geht Strukturwandel ganz konkret und dafür setze ich mich ein.

Zum BTU-Fachbereich Polymerbasierter Leichtbau Die Leichtbauforschung auf dem Gebiet der Faser-Kunst- stoff-Verbunde (FKV) ist an der BTU ein erfolgreicher Forschungsschwerpunkt. Entlang der produktorientierten Wertschöpfungskette beschäftigt sich das internationale und interdisziplinäre Team des Fachgebietes Polymerba- sierter Leichtbau (PbL) mit der branchenübergreifenden Entwicklung von energieeffizienten Leichtbaulösungen und zugehörigen Fertigungstechnologien. Zum Team ge- hören rund 30 Mitarbeiter. Forschungsprojekte mit 60 bis 70 Partnern aus der Wirtschaft werden derzeit betreut.

Prof. Dr.-Ing. Holger Seidlitz

* Polymere sind hochmolekulare chemische Verbindungen (Makromoleküle) aus wiederholten Einheiten, die

»Monomere«

genannt werden. Sie können lineare, verzweigte oder vernetzte Strukturen haben.

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KOHLEAUSSTIEG VERTRAGLICH GEREGELT

LEAG REDUZIERT PRODUKTION

mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke und bei der Enthaltung der AfD zugestimmt. Die Leag soll demnach eine Entschädigung von rund 1,75 Milliarden Euro erhalten.

In Brandenburg ist vor allem der Tagebau Welzow-Süd betroffen. Er wird, anders als zunächst vorgesehen, nicht in den räumlichen Teilabschnitt II fortgeführt. Für die Pro- schimer und für eine Reihe Welzower endet damit die Ungewissheit bezüglich einer Umsiedlung.

Die Lausitz Energie Bergbau AG und Lausitz Energie Kraftwerke AG (Leag) passt ihre Re- vierplanung an und reduziert die ursprünglich geplante Produktion ihrer Tagebaue. Der neue Plan regelt detailliert, wie es mit dem Abbau der Braunkohle und ihrer Verstromung in der Lausitz bis zum beschlossenen Kohleausstieg im Jahr 2038 weitergehen soll.

Grund dafür ist der Vertrag zwischen Bundesregierung und Kraftwerksbetreibern über die Ausgestaltung des gesetzlichen Kohleausstieges. Dem hatte der Bundestag

BILDUNGSSTÄTTE SHK-MEISTER

TOBIAS BALZER IST BTZ-LEITER

Foto:©LEAG

JUSTIZ

LAND WILL GERICHTE SCHLIESSEN

Das Handwerk bezweifelt, dass die geplante Schließung von Gerichtsstandorten zur Sicherung der Arbeitsgerichtsbarkeit beitra- gen kann. Die Betriebe und deren Beschäf- tigte haben ein berechtigtes Interesse an ortsnaher und zügiger Durchführung von Ar- beitsgerichtsverfahren. Es ist zu befürchten, dass es für die Beteiligten durch länger wer- dende Wege zu einem deutlich höheren Zeit- und Kostenaufwand kommt. Dies gilt auch für ehrenamtliche Richter, wie beispielsweise Handwerksmeister oder Betriebsräte.

Der Vergabemindestlohn im Land Branden- burg wurde auf 10,85 Euro erhöht. Dieser gilt für alle Aufträge der öffentlichen Hand. Das brandenburgische Kabinett hatte am 15. De- zember 2020 grünes Licht für eine weitere Erhöhung des Vergabemindestentgeltes auf 13,00 Euro gegeben. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht. Die Wirt- schaft kritisiert diese Erhöhung.

VERGABEMINDESTLOHN AUF 10,85 EURO GESTIEGEN

Spreeaue

115

156 96

112 168

169

97

156

97 96

115 169

96

97 168

156 168

168 168

115 A15 A15

A13 A13

A15

A13

6 7 5 4

8 3

2 9

14

17

Industrie- park Schwarze Pumpe

Jänschwalde

Boxberg WELZOW-SÜD

REICHWALDE NOCHTEN

JÄNSCHWALDE

Luckau Peitz

Vetschau

Calau

Sonnewalde

Drebkau

Döbern

Welzow Groß-

räschen

Bad Muskau

Schwarzheide

Lauta Ruhland

Lübbenau

Forst / Lausitz

Spremberg

Hoyerswerda

Weißwasser Lauchhammer

Cottbus Braunkohlenkraftwerk

Braunkohlentagebau Braunkohlenabbaufeld Betriebsflächen vorübergehende Begrünung rekultivierte Flächen Braunkohlenabbau geplant aufgrund Kohleausstiegsgesetz nicht mehr zur Kohleförderung vorgesehen Standort Cottbus

Veredlung

Cottbuser Ostsee in Flutung Batteriespeicher BigBattery Erneuerbare Energien-Anlage MCR Engineering

Thermische Abfallverwertung EVA (geplant) Sekundär-Rohstoff-Zentrum (geplant) Konferenzcenter Lübbenau

2 km N 01/2021

Wer in diesem Jahr Lehrlinge ausbilden möchte, kann auf die Unterstützung der Handwerkskammer Cottbus zählen. Haben Sie einen passenden Bewerber ausgewählt, oder können unsere Mitarbeiter der Fachkräfte- gewinnung Sie bei der Suche unterstützen?

Bilden Sie das erste Mal aus, dann helfen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen.

Zur Erstellung des Berufsausbildungs- vertrages nutzen Sie bitte denLehrvertrag- Online.Am besten gehen Sie über unser Kundenportal und loggen sich ein. Damit haben Sie jederzeit Zugriff auf den erstellten Vertrag und können gegebenen- falls auch Änderungen vornehmen.

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Foto:©StefanieBalzer

Tobias Balzer

Installateur- und Heizungsbauermeister Tobias Balzer ist neuer Leiter des Berufsbildungs- und Technologiezentrums (BTZ) der Handwerks- kammer Cottbus. Er kennt die Bildungsstätte in Cottbus-Gallinchen von der Pike auf. Während seiner Lehre zum Anlagenmechaniker hat er dort ÜLU-Kurse besucht, ab 2014 absolvierte er die Meisterschule. Die Aus- bildung ist für ihn das A und O. „Wir müssen das Bildungsniveau in den Ausbildungsberufen für das Handwerk deutlich anheben und die jungen Leute auf den richtigen Weg bringen. Zudem müssen wir intensiv daran arbeiten, den jungen Menschen Grundwissen zu vermitteln und das Handwerk interessant zu machen.“ Sein Ziel ist, den gelernten Fach- kräften Mut für die Selbstständigkeit zu machen, um so das Thema Un- ternehmensnachfolge positiv zu gestalten. hwk-cottbus.de/btz

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Kammerreport DHB 02.2021

BAUGEWERBE VOB IN DER PRAXIS:

PRAKTISCHE HINWEISE Die VOB ist ein von Fachkreisen erarbeitetes Regelwerk. Die öffentliche Hand ist ver- pflichtet, Bauleistungen gemäß den Be- stimmungen der VOB zu vergeben und den daraus folgenden Bauverträgen die VOB/B zugrunde zu legen. Dies ergibt sich für Pro- jekte oberhalb der Schwellenwerte aus der Vergabeverordnung, für Projekte unterhalb der Schwellenwerte aus Runderlassen der zuständigen Bundes- und Landesministe- rien und der Gebietskörperschaften wie Städten und Gemeinden.

Wann:26. März, 8–15 Uhr, Online-Seminar Anmeldung:T 0355/7835-555

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DIE KUNST DES GUT ORGANISIERTEN BÜROS Ist ein Büro gut organisiert, wirkt es pro- fessionell auf Kunden und bringt Ruhe und Beständigkeit in die täglichen Arbeits- abläufe des gesamten Unternehmens. Eine gute Büroorganisation spielt daher eine nicht zu unterschätzende Rolle für den Erfolg des Unternehmens. Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, ist eine bedachte und effiziente Organisation des Büroablaufs elementar. Es ist eine Kunst, die erlernt werden kann.

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KALKULATION IM HANDWERKSBETRIEB In dem Intensivseminar erlernen Sie ein einfaches Berechnungsschema zur Ermitt- lung des Stundenverrechnungssatzes sowie daraus resultierenden Möglichkeiten zur Analyse des eigenen Betriebes. Zudem wer- den Vorteile und Anwendung der Deckungs- beitragsrechnung vermittelt. Anschließend wird die Analyse mithilfe des Betriebs- vergleichs verdeutlicht. Die erlernten Erkenntnisse werden in einer Ausschrei- bungssimulation dargestellt und vertieft.

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Kammerreport DHB 02.2021

S

ie haben ein Recht auf Beratung: Neben ho- heitlichen Aufgaben – wie das Führen der Handwerks- sowie der Lehrlingsrolle – bietet die Handwerkskammer Cottbus eine Fülle von Beratungs- und Informationsmöglichkeiten für ihre Mitglieder an. Es sei hierbei insbesondere auf die Rechts- und Berufsbe- ratung, die Unternehmensberatung sowie die Aus- und Weiterbildungsberatung hingewiesen.

ZUSAMMENSE T ZUNG

Der Beitrag setzt sich aus einem Grund- und einem Zu- satzbeitrag zusammen. Der Grundbeitrag beträgt für alle:

• natürlichen Personen/Personengesellschaften ohne Beteiligung einer juristischen Person188,- Euro,

• juristischen Personen/Personengesellschaften mit Beteiligung einer juristischen Person524,- Euro sofern sie in der Handwerksrolle und/oder in dem Verzeich- nis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen oder Mitglied im Sinne des § 90 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks sind.

Der Zusatzbeitrag berechnet sich nach einem Prozentsatz des Gewerbeertrages nach dem Gewerbesteuergesetz, wenn für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermess- betrag festgesetzt worden ist, anderenfalls des Gewinns aus Gewerbebetrieb, der für das Bemessungsjahr nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermit- telt worden ist.

Bemessungsjahr ist das Jahr 2018.Für alle natürlichen Per- sonen/Personengesellschaften ohne Beteiligung einer juristischen Person wird vor der Berechnung des Zusatz- beitrages einFreibetrag von 11.000,- Euroabgesetzt. Für Betriebe, die auch bei der IHK beitragspflichtig sind, wird die Bemessungsgrundlage nur mit dem Handwerksanteil

Informationen zum Beitrag 2021 der Handwerkskammer Cottbus

BEITRAG: DIE VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMER COTTBUS HAT DIE ANLAGE ZUR BEITRAGSORDNUNG 2021 BESCHLOSSEN. BIS AUF DAS FORTSCHREIBEN DER JAHRESZAHLEN GIBT ES KEINE ÄNDERUNG. DIE BEITRÄGE BLEIBEN STABIL.

Ansprechpartnerin Veronika Natusch Tel: 0355 7835-113 Fax: 0355 7835-282

natusch@hwk-cottbus.de

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg hat diesen Beschluss am 6. Januar 2021 genehmigt.

errechnet. Der Prozentsatz für die Berechnung des Zusatz- beitrages beträgt1,58 Prozentwobei der Zusatzbeitrag maximal 7.900,- Eurobeträgt.

Neben dem Beitrag 2021 kann der Beitragsbescheid Nach- berechnungen für Vorjahre enthalten. Diese können sich ergeben, wenn der Handwerkskammer zwischenzeitlich neue Bemessungsgrundlagen übermittelt wurden.

VOM BEITR AG BEFREIT

Alleinhandwerker - d.h. ohne weitere Beschäftigte - sind mit der Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag von der Beitragspflicht befreit.

Hinweis:Betriebe, die von der Corona-Pandemie be- troffen sind und finanzielle Probleme haben, können auf Antrag Stundungen und Ratenzahlungen vereinbaren.

Die Beitragsordnung sowie die Anlage zur Beitragsord- nung finden Sie sowohl auf der Rückseite des Beitrags- bescheides als auch im Internet unter

hwk-cottbus.de/beitrag

Rund 4.000 Beratungen führt die Handwerkskammer Cottbus im Jahr durchschnittlich mit ihren Mitgliedsunternehmen durch. 500 ÜLU-Lehrgänge mit mehr als 4.000 Teilnehmern werden in den HWK-Bildungsstätten realisiert.

Foto:HWK

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Datenschutz? Ja,

aber praxistauglich!

DAS INNENMINISTERIUM EVALUIERT DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ.

DAS HANDWERK HOFFT AUF EIN ANWENDUNGSFREUNDLICHERES DATENSCHUTZRECHT UND NENNT NOTWENDIGE VERBESSERUNGEN.

Text:Lars Otten—

D

ie Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat nach Inkrafttreten auf europäischer Ebene Mitte Mai 2018 auch im deutschen Handwerk für einigen Wirbel gesorgt. Oft war in diesem Zusammen- hang von Praxisuntauglichkeit und hohem bürokratischen Aufwand die Rede. Mit der DSGVO trat die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft, die die europäische Richtlinie auf nationaler Ebene umsetzt, er- gänzt und zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder die Verarbeitung von Daten regelt. Anlässlich der laufenden Evaluierung des BDSG durch das Bundesin- nenministerium hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine Stellungnahme veröffentlicht. Er nennt darin aus seiner Sicht notwendige Anpassungen und macht konkrete Änderungsvorschläge.

Der CDU-Politiker Carsten Linnemann hatte mit Blick auf die DSGVO deutliche Worte gefunden und die oben an- gesprochene Praxisuntauglichkeit kritisiert: „Manchmal muss man den Handwerker verstehen, der sagt, die Poli- tiker sind Idioten, sie kennen die Realität nicht mehr.“ Der ZDH rechnet mit der Evaluierung auf EU-Ebene nicht mit praxisrelevanten Verbesserungen. „Es mangelt offenbar am politischen Willen der Europäischen Kommission, ge- setzgebungstechnische Fehler zu korrigieren und unver- hältnismäßig aufwändige und bürokratische Vorschriften durch praxisgerechte Alternativen zu ersetzen oder er- satzlos zu streichen“, so der Verband.

Um allerdings die vollständige Wirkung des Datenschutz- rechts auf den betrieblichen Alltag erfassen zu können, sei die aktuelle Evaluierung des BDSG zwingend erforderlich.

Die Bundesregierung müsse die Prüfung nutzen, um das

»Manchmal muss man den Handwerker verstehen, der sagt, die Politiker sind Idioten, sie kennen die Realität nicht mehr.«

Carsten Linnemann, CDU-Politiker

Datenschutzrecht anwendungsfreundlicher zu machen, fordert der ZDH. Denn: „Selbst die strengsten Daten- schutzvorschriften bleiben wirkungslos, wenn sie in der Praxis nicht umgesetzt werden können.“ Hierfür sei der in DSGVO und BDSG implementierte „risikobasierte Ansatz“, der für Verhältnismäßigkeit zwischen dem Risiko ei- ner Datenverarbeitung und den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sorgen soll, essenziell.

Aus Sicht des Handwerks ist dieser Ansatz in beiden Gesetzen nicht konsequent umgesetzt. Zumindest der deutsche Gesetzgeber müsse dies nachholen.

DATENUMFANG BE ACHTEN

„Dies setzt voraus, dass risikoarme und datensparsame Betriebe deut- lich stärker als nach gegenwärtiger Rechtslage von gesetzlichen Pflichten befreit werden“, empfiehlt der ZDH mit Blick auf die Dokumentations- und Infor- mationspflichten sowie die Datenschutzbe- auftragten. Grundsätzlich sei das Konzept des Datenschutzbeauftragten zu begrüßen – sowohl auf behördlicher als auch auf betrieblicher Ebene. Der Verband stellt aber infrage, ob die vom deutschen Gesetz- geber eingeführten Kriterien für die Beurteilung des Risi- kos für den Datenschutz geeignet sind. In Betrieben könne der Maßstab nicht die Zahl der an der Datenverarbeitung beteiligten Personen oder die Häufigkeit der Verarbeitung sein. „Risikorelevant ist stattdessen etwa das Kriterium des Datenumfangs.“ Wichtig sei auch die Frage, ob die Datenverarbeitung Kerntätigkeit eines Betriebs ist.

Mit Blick auf öffentliche Stellen würde eine Anpassung dieser Kriterien eine Entlastung für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit sich bringen. Die hier vor-

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DHB 02.2021 Politik

Politik DHB 02.2021

S17 gesehene „ausnahmslose Bestellpflicht“ eines externen

Dienstleisters sei unverhältnismäßig, da die Datenver- arbeitung eben nicht zur Kerntätigkeit des Schornstein- fegers gehört und ein entsprechend geringes Risiko ent- steht. Die so anfallenden Kosten seien unangemessen.

Der ZDH hofft außerdem auf eine Vereinheitlichung von Bundes- und Landesgesetzgebung. Die anzustrebende Einheitlichkeit dürfe dabei nicht durch „einen unein- heitlichen Verwaltungsvollzug und eine uneinheitliche Auslegungspraxis der Aufsichtsbehörden“ unterlaufen werden. „Handwerksbetriebe und Handwerksorganisati- onen benötigen die Rechtssicherheit, dass Anforderungen und Handlungsempfehlungen einer Landesdatenschutz- aufsichtsbehörde in der Sache zumindest bundesweite – wenn nicht sogar europaweite – Gültigkeit besitzen.“

Es bestünden Zweifel, ob die Informationspflichten tat- sächlich zu mehr Transparenz führen. Auch hier gebe es Unverhältnismäßigkeiten hinsichtlich des Risikos der Da- tenverarbeitung, denn sie sei in handwerklichen Betrieben nahezu risikofrei, da sie nicht zu den Kerntätigkeiten ge- höre. Der ZDH sieht eine „eklatante Praxisferne“. Dem ge- ringen Informationsbedürfnis von Kunden stünde ein hoher Aufwand zur Erfüllung der Informations- und Dokumentati- onspflichten gegenüber. „Es sind Regelungen erforderlich, die das Risiko für die Wahrung des Datenschutzes konse- quent berücksichtigen“, so die abschließende Forderung des ZDH. Nur so könne das BDSG praxistauglicher werden.

»Selbst die

strengsten Daten- schutzvorschriften bleiben wirkungslos, wenn sie in der

Praxis nicht

umgesetzt werden können.«

Zentralverband des Deutschen Handwerks

Foto:©iStock/FrankRamspott

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Umsetzbarkeit

praxisgerecht erhöhen

IM INTERVIEW MIT DEM DHB SPRICHT ZVA-PRÄSIDENT

THOMAS TRUCKENBROD ÜBER DEN HOHEN BÜROKRATISCHEN AUFWAND, DEN DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN VERURSACHEN.

Die Fragen stellte:Lars Otten_

T

homas Truckenbrod ist Präsident des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen. Nach eigenen An- gaben ist der Arbeitgeberverband der Ansprechpartner für den Gesetzgeber, die zuständigen Bundesministerien, Gerichte, Gewerkschaften und für Krankenkassen in allen augenoptischen und optometrischen Themen. Truckenbrod ist zusammen mit seiner Tochter Carolin Inhaber der Truckenbrod Augenoptik GbR in Leipzig.

Der Familienbetrieb besteht seit über 101 Jahren.

Foto:©PeterMagner

Foto:©iStock/pseudodaemon/DHB-Montage

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DHB 02.2021 Politik

Politik DHB 02.2021

S19 Wenn es um Datenschutz geht, fallen im Handwerk oft

die Stichworte Praxisuntauglichkeit und großer Büro- kratieaufwand. Was sind Ihre Erfahrungen und die Ihrer Mitgliedsbetriebe?

Die Umsetzung der EU-DSGVO war für mittelständische Augenoptikbetriebe – aber auch für große Filialis- ten – mit einem erheblichen Aufwand verbunden. In der Anfangsphase im Mai 2018 bestand für einen längeren Zeitraum Unklarheit darüber, unter welchen Voraus- setzungen ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist. Einzelne Vorschriften der DSGVO bieten teilweise einen erheblichen Ermessensspielraum, wie die Re- gelung praktisch anzuwenden ist, was zu Unsicherhei- ten bei der Umsetzung führt. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen hat Formulare und Empfehlungen für die angeschlossenen Augenoptik- betriebe erstellt.

Zum Teil konnten diese direkt angewendet werden, wie beispielsweise eine Mustereinwilligungserklärung für die Datenverarbeitung von Kundendaten. Teilweise war eine Anpassung an betriebsindividuelle Begeben- heiten erforderlich. Dies gilt für das zu erstellende Verarbeitungsverzeichnis oder die Auflistung tech- nischer und organisatorischer Maßnahmen für den Schutz von Kundendaten.

Gibt es Schätzungen, wie viele Kosten bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen entstehen?

Hierüber können keine genauen Daten veröffentlicht werden. Es ist unklar, welche Personen mit welchem Zeitaufwand mit der Umsetzung beziehungsweise Bearbeitung involviert sind. Bei einer nicht reprä- sentativen Umfrage zur bürokratischen Belastung der Augenoptikbetriebe wurde 2019 angegeben, dass die durchschnittliche monatliche bürokratische Belas- tung in Bezug auf die Dokumentationspflichten für das Medizinproduktegesetz und den Datenschutz

27,6 Stunden beträgt. Dies entspricht 41,9 Prozent des gesamten bürokratischen Aufwandes in einem Augenoptikbetrieb. Positiv ist in diesem Zusammen- hang zu bewerten, dass die im Vorfeld befürchtete Abmahnwelle bislang ausgeblieben ist.

Gelten für die Betriebe der Gesundheitshandwerke beson- dere Vorschriften, weil sie mit besonders sensiblen Daten zu tun haben?

Informationen über die Gesundheit einer Person gelten als besonders sensible Daten und unterstehen einem strengen gesetzlichen Schutz. Für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten gibt es Besonderheiten. So fordert die Datenschutz-Grundverordnung, dass für die Erhe- bung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten grund- sätzlich eine Einwilligung erforderlich ist. Das Bundes- datenschutzgesetz macht von dieser Regel jedoch eine entscheidende Ausnahme: So sind alle Berufsgruppen, die einer Geheimhaltungspflicht unterstehen, von der Pflicht einer Einwilligung befreit. Neben gesetzlichen Geheimhaltungspflichten gelten auch Geheimhaltungs- pflichten, die in der jeweiligen Berufsordnung vorge- schrieben sind. Augenoptiker unterliegen aufgrund der

„Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie“ der Geheimhaltungspflicht. Deshalb müs- sen sie keine Einwilligung ihrer Kunden einholen, wenn sie die Gesundheitsdaten erheben und zur Auftrags- erfüllung verarbeiten.

Der ZDH bemängelt die fehlende Einheitlichkeit von Bundes- und Landesgesetzgebung und die dadurch unsichere Rechtslage. Ist das auch für das Augenoptikerhandwerk ein Problem?

Die uneinheitliche Auslegung verschiedener Artikel durch die Landesämter für Datenschutz macht es uns als Bundesverband unmöglich, bundeseinheitliche Konzepte zu den datenschutzrechtlichen Themen zu erstellen. Wir weisen auf landesspezifische Besonder- heiten hin.

Derzeit evaluiert das Innenministerium das Bundesdaten- schutzgesetz. Was sind Ihre Erwartungen mit Blick auf eine mögliche Novelle?

Handwerksbetriebe unterliegen den gleichen Anforde- rungen wie große Industriebetriebe. Allerdings verfügen sie nicht über einen ähnlich großen Verwaltungsappa- rat. Mit dem Ziel Bürokratieabbau sollte die Evaluierung genutzt werden, die Umsetzbarkeit der Datenschutz- regelungen des BDSG praxisgerecht zu erhöhen. Dies bedeutet, Regelungen zu vereinfachen oder überhöhte Anforderungen ersatzlos zu streichen, ohne den gewiss notwendigen Datenschutz zu vernachlässigen.

Alle Berufsgruppen, die einer Ge- heimhaltungs- pflicht unter- stehen, sind von der Pflicht einer Einwilligung befreit.

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deswegen problematisch, weil sie im Vergleich mit anderen Kleinbetrieben ein Ungleichgewicht herstellt. Hier entstün- den nicht unbedingt notwendige Zusatzkosten. Die schätzt Eisele für einen einzelnen Schornsteinfeger auf rund 3.000 Euro pro Jahr. Landesweit sei es aber gelungen, eine Ver- einbarung mit einem Datenschutzbüro zu schließen, die die Kosten für Innungsmitglieder in Baden-Württemberg auf etwa 300 Euro verringert. Die Regelungen seien allerdings von Land zu Land unterschiedlich. „Ich denke, wenn wir hier einheitliche Regeln hätten, würden wir uns sehr viel leichter tun.“ Dann hätte der Bundesverband die Möglich- keit, eine übergeordnete Lösung vorzubereiten, die auf die Länder übertragen werden könne. Allgemein betrachtet sei der Aufwand, den die zu ergreifenden Datenschutz- maßnahmen verursachen, sicherlich nicht gering. „Die Bürokratiebelastung im Schornsteinfegerhandwerk war schon groß“, sagt Eisele.

„Das hat damit zu tun, dass ein bevollmächtigter Bezirks- schornsteinfeger eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt als beliehener Unternehmer. Und da war eine entspre- chende Dokumentation schon immer notwendig.“ Mit der Reform im Schornsteinfegerwesen im Jahr 2013 sei das noch einmal massiv angestiegen. Zwei Herzen schlügen in seiner Brust, wenn er den Zeitaufwand betrachtet, den der Datenschutz bedeutet. „Auf der einen Seite ist der Schornsteinfeger ja Handwerker. Eigentlich würde ich lie- ber die Kundschaft bedienen. Auf der anderen Seite gehört der bürokratische Aufwand dazu, wenn man als staatlich beliehener Unternehmer tätig sein will.“

Für die vom ZDH bemängelte Praxisuntauglichkeit gebe es einige kleine Beispiele. „Wenn der Schornsteinfeger eine schriftliche Terminankündigung bei seinem Kunden hin- terlässt, wird das als Werbung angesehen. Dafür braucht er die Zustimmung des Kunden.“ Es sei sehr aufwändig, alle Änderungen in diesem Bereich im Blick zu behalten und die Datenschutzvereinbarung mit dem Kunden regelmäßig anzupassen. Allerdings sei das Unverständnis darüber bei den Kunden oft größer als bei den Schornsteinfegerkolle- gen. Hoffnung auf Erleichterungen bei der Bürokratielast sieht Eisele in erster Linie mit Blick auf die Digitalisierung.

„Je mehr EDV wir einsetzen und je moderner die Verwal- tungsprogramme in dem Bereich werden, desto leichter wird die Umsetzung. Da wird die Zukunft sicherlich eini- ges an Erleichterung bringen, ohne dass die Qualität der Dokumentation sinkt.“

DATENSCHUTZ VERURSACHT BEI DEN SCHORNSTEINFEGERN EINIGES AN BÜROKRATIE. HOFFNUNG AUF ERLEICHTERUNG MACHT IN ERSTER LINIE DIE DIGITALISIERUNG.

Großer Aufwand im

Schornsteinfegerhandwerk

Text:Lars Otten—

D

er Aufwand, den Datenschutzbestimmungen in den einzelnen Gewerken des Handwerks ver- ursachen, kann durchaus variieren. Je nach Branche kann es zusätzliche oder unterschiedliche Anfor- derungen geben. Eine Besonderheit im Schornsteinfeger- handwerk: Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wer- den im Bundesdatenschutzgesetz als „öffentliche Stelle“

definiert, für die eine ausnahmslose Bestellungspflicht eines externen Datenschutzbeauftragten gilt. Der Zent- ralverband des Deutschen Handwerks kritisiert dies mit Verweis auf das „verschwindend geringe Risiko“, das im Schornsteinfegerhandwerk mit der Datenverarbeitung verbunden sei. Im Hinblick darauf seien die entstehenden

Kosten unangemessen.

Stefan Eisele, Präsident des Landesin- nungsverbands des Schornstein- fegerhandwerks Baden- Württemberg, sieht die Bestellungspflicht

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